Für Dienstag - Bundesverfassungsgericht kündigt Eilentscheidung zu Berlin-Wahl an

Mo 30.01.23 | 16:37 Uhr
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Symbolbild: Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht (Quelle: dpa/Uli Deck)
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Video: rbb24 Abendschau | 30.01.2023 | Dorit Knieling | Bild: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag mitteilen, ob die Wahlwiederholung in Berlin wie geplant am 12. Februar durchgeführt werden kann. In einem nächsten Schritt steht dann noch eine Entscheidung über ein Hauptverfahren an.

  • Eilentscheidung zu Berlin-Wahl soll Dienstag fallen
  • Sie ist nur eine vorläufige Regelung
  • Für Hauptverfahren wurde neue Frist bis 2. März gesetzt

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite.

Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird um 9:30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Über Hauptsache wird erst nach der Wahl entschieden

Bei der Eilentscheidung geht es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Eine solche bedeutet eine vorläufige Regelung. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.

Dies wird erst nach dem Wahltermin am 12. Februar geschehen. In einem Schreiben, das dem rbb vorliegt, werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses gebeten, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.

Sowohl der Antrag auf eine einstweilige Anordnung sowie jener auf ein Hauptverfahren richten sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, das die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt hatte. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Auch Beschwerden gegen Teil-Wiederholung der Bundestagswahl

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Mehr als 40 Personen hatten in einem 250-seitigen Schriftsatz Beschwerde gegen die Wiederholung der Berliner Wahlen erhoben. Sie begründen das unter anderem damit, dass das Landesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zu weit gegangen sei.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 30.01.2023, 19:30 Uhr

65 Kommentare

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  1. 65.

    Ok - vierter Versuch

    Das einige Wahlbezirke ordentlich gewählt haben bestreitet niemand. Das ist aber alles keine Rechtsgrundlage dafür, dass sie
    - Die Bundesrepublik als Bananenrepublik beschimpfen
    - Die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichtes anzweifeln
    - andere Nutzer, die sie darauf hinweisen, dass ihre Ansichten demokratiefeindlich sind, als blöd darstellen und belehren wollen.

    Vielleicht sollten Sie sich selber erstmal und Ihre Ansichten korrigieren.

  2. 64.

    Bleiben Sie bitte alle sachlich und beim Thema und verlieren sich nicht in gegenseitigen Anfeindungen.

  3. 63.

    Ich glaube sie verstehen überhaupt nicht wie eine Demokratie, ein Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren, denn sonst wüssten sie, dass ich es sehr begrüße, dass unser BVerfG die Beschwerde angenommen hat. Was glauben sie wohl warum??
    Weil es auf den ersten Blick wohl nicht so aussieht, als hätten man im Vorfeld ordentlich die Spreu vom Weizen getrennt. Es wird sich ja zeigen, ob die Verstöße in den unterschiedlichen Wahlbezirken wirklich so gravierend und flächendeckend erfolgten, dass eine komplette Wahlwiederholung gerechtfertigt war oder ob es nicht doch Wahlbezirke gab in denen anständig gewählt wurde und deren Gewählte ihre Mandate rechtmäßig erworben haben.

  4. 62.

    Wenn Sie der Meinung sind, das der Rechtsstaat BRD eine Bananenrepublik sein, wie schätzen Sie dann das Bundesverfassungsgericht ein? Lassen siemich raten indem ich mich in ihre kleine und bescheidende Welt hineinversetzen. Meinten sie evtl. Augsburger Puppenkiste?
    Wissen sie, wenn sie mit unserem Rechtsstaat Probleme haben sollten sie verschwinden. Gehen Sie nach Russland, wo vmtl Ihre tatsächliche politische Heimat ist.

  5. 61.

    Ja das ist eben der Unterschied zwischen einer Bananenrepublik und einem Rechtsstaat. Im Rechtsstaat werden verschiedene Interessen juristisch gegeneinander abgewogen. Und das RECHTMÄßIG erworbene Mandat durch den Wähler ist in einer Demokratie ein sehr hohes Gut.

  6. 60.

    Kommen Sie nicht mit weiteren Hirngespinnsten. Ich hatte ihnen in #48 und #51 dazu was geschrieben.
    1. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist ungültig und muss insgesamtund nicht teilweisewiederholtwerden. .
    2. Die BRD ist keine Bananenrepublik, nur weil sie auf einer Neuwahl besteht..Sie wäre es, würde sie es nicht tun. Es ist ungeheuerlich, was sie hier posten
    HABEN SIE ANGST VOR EINER NEUWAHL, SO WIE CLAUDIA?

  7. 59.

    Kommen Sie nicht mit weiteren Hirngespinnsten. Ich hatte ihnen in #48 und #51 dazu was geschrieben.
    1. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist ungültig und muss insgesamtund nicht teilweisewiederholtwerden. .
    2. Die BRD ist keine Bananenrepublik, nur weil sie auf einer Neuwahl besteht..Sie wäre es, würde sie es nicht tun.

  8. 58.

    Zum Beispiel in den Wahlbezirken, in denen die Wahlen zumindest insoweit vernünftig durchgeführt wurden, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden konnte.

    Jedenfalls grundlos oder aus mangels an Überprüfung des zugehörigen Wahlverfahrens Gewählten rückwirkend das Mandat zu entziehen hat natürlich den Charakter einer Bananenrepublik.

  9. 57.

    Wie wärs denn damit, dass die Wahl nur in den Teilen wiederholt wurde, wo es Verstöße gegen das Wahlverfahren gab derart, dass die Ermittlung eines eindeutigen Wahlergebnisses nicht möglich war.

  10. 56.

    Ist doch sehr sehr seltsam. So kurz vor den Wiederholungswahlen. Habne Linke und Grüne etwa Furcht, dass die Menschen was wählen, was ihnen nicht passt?
    Rechtlich mag das in Ordnung sein , aber das Vertrauen in diesen Senat und die Demokratie allgemein, fördert das keinesfalls.

  11. 55.

    Der Landesverfassungsgerichtshof IST alleine zuständig, ABER das Bundesverfassungsgericht kann das Verfahren an den Landesgerichtshof zurück geben. Dann muss dieser neu verhandeln. Bei den eklatanten Verfahrensfehlern der einzige Weg, um zu einem verfassungsgemäßen Urteil zu kommen.

  12. 54.

    Ja, der Landesverfassungsgerichtshof hat mehrheitlich (nicht einstimmig) entschieden, aber dabei erhebliche juristische Standards der Bundesrepublik Deutschland außer Acht gelassen. Auch führte es keinerlei konkrete Wahlprüfungen mit Blick auf die Mandatsrelevanz aus, sondern verlor sich lediglich in fragwürdigen hypothetischen Annahmen. Es bleibt hinzufügen, dass die Amtszeit von 6 von 9 Verfassungsrichtern bereits vor Verfahrenbeginn abgelaufen war.

  13. 53.

    Ich habe langsam das Gefühl in einem schlechten Film zu sein. Ich bin mir ziemlich sicher welche Entscheidung wir morgen zu hören bekommen, nämlich dass die Wahlwiederholung NICHT stattfinden wird. Der RRG Senat und seine Politk wird uns als weiterhin erhlaten bleiben und uns Bürgern wird die Chance genommen diesem Senat ein Ende zu setzen und genau das ist auch so gewollt!

  14. 52.

    Immer dieses Märchen, das man nach 18 Uhr nicht wählen dürfe. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, wer es bis dahin geschafft hat sich anzustellen und wahlberechtigt ist darf natürlich noch wählen. Und ja, es hat etliche Fehler gegeben. Entscheidend ist aber, ob sie wesentlich das Ergebnis beeinflusst haben oder zumindest haben könnten, also mandatsrelevant sind. Dies hat der Berliner Verfassungsgerichtshof einfach mal hineinspekuliert anstatt iesen Aspekt ordentlich zu behandeln.

    Und warum eine Wiederjolungswahl nach ca. 1,5 Jahren besser ist als einem Bruchteil der Wahlbetechtigten die Wahl nach 18 Ihr nach oben genannten Maßstäben zu erlauben ist n8cht schlüssig.

  15. 51.

    Na dann klären sie uns auf, statt grosspurig mit solchen Aussagen "Denn was ist das denn für eine Bananenrepublik, in denen man ordentlich gewählten Abgeordneten wieder das Mandat entzieht!?" Die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage zu stellen.
    Wenn eine Wahl nicht ordnungsgemäß war gibt es keine gültigen Mandate und die BRD IST KEINE BANANENREPUBLIK.
    Es ist ungeheuerlich was sie hier schreiben.

  16. 50.

    DOGMATISCHER UNSINN

    Tonnen an Wahlzetteln müssen vernichtet werden
    Tonnen an Wahlzetteln müssen neu gefertigt werden
    Tausende Wahlhelfer müssen neu gefunden werden
    Hunderte Wahllokale müssen neu angemietet werden
    Hunderte alte Wahllokale müssen bezahlt werden....

    Und dass alles nur, weil ein paar Grüne Angst haben, auch sie.
    Naja, ein Lottoglückstreffer ist wirklich nicht wiederholbar.

  17. 49.

    UNSINN - WIE IMMER DOGMATISCHER UNSINN

    Tonnen an Wahlzetteln müssen vernichtet werden
    Tonnen an Wahlzetteln müssen neu gefertigt werden
    Tausende Wahlhelfer müssen neu gefunden werden
    Hunderte Wahllokale müssen neu angemietet werden
    Hunderte alte Wahllokale müssen bezahlt werden....

    Und dass alles nur, weil ein paar Grüne Angst haben, auch sie.
    Naja, ein Lottoglückstreffer ist wirklich nicht wiederholbar.

  18. 48.

    Na dann klären sie uns auf, statt grosspurig mit solchen Aussagen "Denn was ist das denn für eine Bananenrepublik, in denen man ordentlich gewählten Abgeordneten wieder das Mandat entzieht!?" Die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage zu stellen.
    Wenn eine Wahl nicht ordnungsgemäß war gibt es keine gültigen Mandate und die BRD IST KEINE BANANENREPUBLIK.
    Es ist ungeheuerlich was sie hier schreiben.

  19. 47.

    "Warum werden die Namen und Parteien nicht genannt. Wäre wichtig, damit ich weiß wen ich definitiv nicht wähle." Offenbar ist es rechtens, daß die Namen und Parteien nicht genannt werden - Wem's nicht passt kann ja klagen - Nur MUT!

  20. 46.

    Das die zuständigen Gerichte prüfen ist erst einmal in Ordnung. Das dies kurz vor den Wahlen erfolgt und erneut Unsicherheit hervorruft ist allerdings ärgerlich. Ich verstehe den Unmut hier. Auch die vielfältigen Wahlkampfaktionen der Regierenden sind peinlich. Frau Jarass sperrt effekthaschend die Friedrichstraße. Frau Giffey ist dagegen. Springt aber selbst vor jede Kamera um sich zu inszenieren.
    Seien es runde Tische gegen Silvesterausschreitungen oder Spendenaktionen von Landesunternehmen, die Sie vorher noch nie besucht hat. Aber wenn morgen Stromnetz Berlin Trafos an die Ukraine spendet, wird Frau Giffey in die Kameras lächeln. Obwohl Sie null Aktien an der Aktion hat. Es ist nur noch zum Kopfschütteln.

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