rbb exklusiv - Abgeordnetenhaus darf bis Wiederholungswahl weiter Gesetze beschließen

Sa 26.11.22 | 13:43 Uhr
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Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, gibt während der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses eine Regierungserklärung ab. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Audio: rbb24 Inforadio | 26.11.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Die Abgeordnetenhauswahl wird im Februar wiederholt. Doch was passiert bis dahin im Parlament? Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdiensts kommt zu dem Schluss: Gesetze dürfen weiter beschlossen werden - mit gewissen Einschränkungen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus bleibt trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs bis zum Wahltermin weitgehend handlungsfähig. Zu dieser Einschätzung kommt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses in einem Gutachten, das der Parlamentspräsident in Auftrag gegeben hatte und das dem rbb vorliegt.

Grundsätzlich sei das Parlament befugt, Gesetze zu beschließen, finanzielle Mittel bereitzustellen und den Senat zu befragen und damit zu kontrollieren, heißt es weiter. Allerdings schränken die Gutachter den Spielraum ein, wenn es um sehr weitreichende Entscheidungen geht. "So dürfte etwa eine Verfassungsänderung im Regelfall ausscheiden und allenfalls in einem engen Ausnahmefall in Betracht kommen, etwa wenn sie zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Bevölkerung oder zur Umsetzung zwingender bundesgesetzlicher oder verfassungsrichterlicher Vorgaben geboten ist."

Gutachten stützt Position der Koalition

Diese Einschätzung der Hausjuristen des Landesparlaments stützt im Wesentlichen die Position der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken. Die Opposition hatten dagegen eine restriktivere Rechtsaufassung vertreten, wonach das Parlament bis zum Wahltermin so gut wie keine Beschlüsse mehr hätte treffen dürfen.

Die Frage der Handlungsfähigkeit des Parlaments war aufgeworfen worden, weil der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Wahlwiederholung, nicht eindeutig gewesen war. In der Urteilsbegründing hatten die Richter festgestellt, dass das Parlament zur "Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns" weiter berechtigt sei, "seine Aufgaben wahrzunehmen". Das Gericht schränkte diese Feststellung jedoch durch den Zusatz ein, dass dabei "das gebotene Maß an Zurückhaltung" gewahrt bleiben müssen.

Die Gutachter des Parlamentsdienst schlussfolgern daraus, dass es einen Ermessensspielraum für das Abgeordnetenhaus gebe. Sie stellen aber auch klar: Je größer die Auswirkungen von Parlamentsentscheidungen sind, desto stärker müsse sich das Parlament mit Beschlüssen großer finanzieller und rechtlicher Tragweite zurückhalten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.11.2022, 13:40 Uhr

39 Kommentare

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  1. 39.

    Das Gericht hat das Gegenteil festgestellt. Die Wahlen sind ungültig und deswegen muss neu in Berlin gewählt werden.

  2. 38.

    Auch wenn das den Berlin- und Grünenhassern nicht gefällt, der Senat ist gewählt worden und entspricht dem Wählerwillen.

    Da wo es Pannen gab liegen die Unterschiede im einstelligen Prozentbereich, deshalb verstehe ich das Skandalurteil des Verfassungsgerichtshofs nicht das wohl eher politisch begründet ist. Es sitzen dort 2 cDU Mitglieder und man hatte sich offensichtlich von vorneherein festgelegt.

    Das Urteil ist extrem demokratiefeindlich und unverständlich.

  3. 37.

    Dann wird ja wohl noch einiges durchgepeitscht was der jetzige Senat unbedingt durchsetzen will, ohne Rücksicht auf den Wähler.

  4. 36.

    Na, dann passt das doch zu dem politisch motivierten Skandalurteils des mit zwei cDU Mitglieder besetzten Verfassungsgerichtshofs.

  5. 35.

    "Viele Versprechungen wo sich später keiner mehr der Unfähigen daran erinnern kann oder will Wählerverdummung. "

    Das mit der Verdummung ist bei manchen hier völlig unnötig. Was schon ist...

  6. 34.

    Sie vewechseln ungültige Wahl (nur dieser Tatbestand wurde gerichtlich festgestellt) mit ungültiger Regierung. Einfch mal den Ball flach halten.

  7. 33.

    Na das stimmt eben so nicht, es war eben kein Betrug, also der Plan bestimmter Personen, durch gezielte Wahlmanipulation das Wahlergebnis zu beeinflussen, sondern lediglich eine sehr schlampig durchgeführte Wahl.

    Und genau aus diesem Grund muss auch keine Art „geschäftsführender Notvorstand“ vom Gericht bestellt werden, der die Amtsgeschäfte bis zur Wahlwiederholung übernimmt, sondern die amtierende Landesregierung ist weiterhin mit allen Rechten und Pflichten geschäftsfähig.

  8. 32.

    Die RGR-Koalition SOLLTE nur noch kommissarisch im Amt bleiben und nur noch entscheiden, was für Berlin nötig ist.

    ABER KEINE ENTSCHEIDUNGEN MEHR DIE NUR LANGFRISTIG FÜR BERLIN WICHTIG SIND

    Sonst wird Frau Jarasch schnell noch mehr Straßen entweder mit RADFAHRSPUREN versehen oder für eine FLANIERMEILE den Autos die Durchfahrt versperren wie sie es mit der Charlottenstraße gemacht hat.

    Hoffentlich endet diese Entscheidung vor Gericht auch wieder mit einer KLATSCHE.

  9. 31.

    Es geht doch eh nur um so wenig Wahlkreise, dass selbst, wenn die schwarzen alle gewinnen würden, dies die Mehrheitsverhältnisse nicht nennenswert ändern würden.
    Von daher viel Aufregung um quasi nichts.

    Und weshalb sollten die Leute jetzt eher schwarz wählen als damals?

  10. 30.

    Na was soll denn sonst passieren? 2 Monate ohne eine Regierung…. Nein Danke!

  11. 29.

    Eine ungültige Regierung darf weiter regieren. Das ist Deutschland. Wie konnte bei dieser Korruption dies Land so lange bestehen.

  12. 28.

    Die Frage lautet , wieso das Parlament bei amtlich festgestellten Wahlfehlern, die nun eine Wahlwiederholung erzwingen, überhaupt legitimiert ist. Logisch wäre, dass bis zu diesem Zeitpunkt das demokratisch legitimierte Parlament der vorherigen Legislaturperiode übernimmt.

  13. 27.

    Das kann doch nicht war sein. Erst wird bei der Wahl betrogen und nun dürfen die auch noch weiter machen. Wenn der normale Bürger misst macht fliegt er und kommt drei Monate in die Finanzielle- Sperre. Es gibt die ehrlichen Politiker wie Schmidt und Brand nicht mehr.

  14. 26.

    Dann sind wir nicht mehr Hauptstadt sondern Hauptdorf von Deutschland.

  15. 25.

    Viele Versprechungen wo sich später keiner mehr der Unfähigen daran erinnern kann oder will Wählerverdummung.

  16. 24.

    Na, Hauptsache das 29-Euro-Ticket bis März wird jetzt endlich mal beschlossen, damit man (endlich) mal damit (oder ohne) planen kann … Und die (wahrscheinlich) irre komplizierte Sozial-Variante von Frau Jarasch soll das bitte nicht NOCH länger aufhalten .. Danke !

  17. 22.

    Leere Versprechungen, nur um Wählerstimmen einzufangen, das ist unehrlich, und leider eine gängige Praxis geworden.

    Übrigens, nach der Erfahrung mit der Wahl 2021, und der derzeitigen Wahl - Aktionismus der Regierenden, wem wundert der Vertrauensschwund?

  18. 21.

    "Ja der Glaube ist des Menschen Himmelreich", das war mal, die neuere Geschichte hat uns gezeigt, das der Glaube auf das irdische Paradies immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, und gerade Deutschland hat sich mit glauben an den Natonalsozialismus hervorgetan, zuvor und danach auch mit dem Glaube an Sozialismus, beides eine Ersatzdroge für das Volk, mit bekannten Ausgang.

    Der Mensch glaubt halt gerne, am besten ist es, wenn er an sich glaubt, dann ist es eine Antriebskraft von mindestens 350 PS, wenn er an seine Kinder glaubt, dann etwa die Hälfte..

  19. 20.

    Sie finden es nicht in Ordnung dass eine Regierung Gesetze arbeitsfähig ist? Wäre sie es nicht, würde Berlin noch länger stillstehen. Jede Wahl kostet etwa 1 Jahr Stillstand, die Regierung arbeitet ja erst seit einigen Monaten, die Umzüge der Verwaltungen sind gerade erst abgeschlossen und diese erneute Wahl bringt verdammt viel Unruhe rein. Es stehen genug wichtige Gesetze und Verordnungen in der Pipeline, die dringend abgesegnet werden müssen.

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