Berlin-Wahl - Landeswahlleiter: Knapper Abstand von SPD und Grünen ist kein Grund neu auszuzählen

Mo 13.02.23 | 13:36 Uhr
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Landeswahlleiter Stephan Bröchler steht nach einer Pressekonferenz zum vorläufigen Ergebnis der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus in einem Gang im Roten Rathaus.(Quelle:dpa/C.Koall)
Audio: rbb24 Inforadio | 13.02.2023 | Angela Ulrich | Bild: dpa/C.Koall

Nur 105 Stimmen mehr als die Grünen hat die SPD laut vorläufigem Endergebnis bei der Berlin-Wahl geholt. Nur deshalb neu auszuzählen, sei nicht gerechtfertigt, sagt Landeswahlleiter Bröchler. Eine Prüfung findet trotzdem statt.

Der knappe Vorsprung der SPD auf die Grünen bei der Berlin-Wahl ist kein Grund für eine Neuauszählung der Stimmen. Das sagte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Montag nach der Wahl. "Das Ergebnis ist kein Anlass", sagte Bröchler. "Eine Überprüfung findet jenseits von politischen Überlegungen statt."

Sein Stellvertreter Roland Brumberg ergänzte, eine Nachzählung könne nur angeordnet werden, wenn begründete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Auszählungsfehler vorlägen. Bislang gebe es jeoch noch keine Hinweise auf solche Unregelmäßigkeiten.

Laut vorläufigem Endergebnis der Wiederholungswahl kommen sowohl SPD als auch Grüne auf 18,4 Prozent der Stimmen. Dabei liegt die SPD nur 105 Stimmen vor dem Koalitionspartner.

Bröchler nennt nur kleinere Probleme

Zuständig seien nun auch erstmal die Bezirke und nicht der Landeswahlleiter, sagte Bröchler. Würden Parteien oder einzelne Abgeordnete eine neue Auszählung in bestimmten Wahlkreisen verlangen, müssten sie sich dorthin wenden. Am 27. Februar kommt der Landeswahlausschuss zusammen und stellt wenige Tage später das amtliche Endergebnis fest.

Insgesamt zeigte sich Bröchler zufrieden mit dem Ablauf der Wahl. Der Wahlsonntag sei ruhig verlaufen. Größere Probleme habe es nicht gegeben.

Im Wahlkreis 2 in Tempelhof-Schöneberg habe es allerdings ein Problem mit falschen Stimmzetteln gegeben. Die Wahlhelfenden hatten diese nachbestellt, weil sie irrtümlicherweise geglaubt hatten, es lägen nicht genügend vor, wie Bröchler sagte. Die nachgelieferten seien nicht kontrolliert worden, so dass erst einem Wähler auffiel, dass sie falsch waren. Als die Ausgabe gestoppt wurde, seien 115 dieser Erst-Stimmzettel verteilt gewesen. Dies sei aber ohne Mandatsrelevanz, weil die Abstände der Kandidaten jeweils deutlich größer waren, so Bröchler. Die Zweitstimmen seien weiter gültig geblieben.

Strafanzeigen wegen Ankündigung einer Straftat wird es laut Bröchler zudem gegen die Verfasser von drei Twittermeldungen geben, die angekündigt hatten, als Wahlvorstand Stimmen bestimmter Parteien nicht zu werten. Vermutlich handele es sich aber um Fake-News.

Wahlbeobachter: "Ruhig, friedlich und ordentlich"

Die internationalen Wahlbeobachter des Europarats zeigten sich ebenfalls zufrieden mit dem Verlauf der Berliner Wiederholungswahl. "Insgesamt haben wir eine ruhige, friedliche und ordentliche Abwicklung des Wahltages erlebt", sagte Delegationsleiter Vladimir Prebilic am Montag.

Die 14 Delegierten des Kongresses hatten am Sonntag in Zweier-Teams insgesamt 80 Wahllokale in allen zwölf Berliner Bezirken besucht. Es sei das erste Mal gewesen, dass Wahlen in Deutschland vom Kongress des Europarates beobachtet wurden, sagte Prebilic.

Trotz des positiven Gesamteindrucks regten die Wahlbeobachter Verbesserungen an, etwa den Wahlprozesses berlinweit zu vereinheitlichen. "Wir waren sehr überrascht darüber, dass es eine
unterschiedliche Handhabung von Bezirk zu Bezirk gab", sagte Prebilic. Kritisiert wurde zudem, dass die Wahlvorsitzenden die leeren Wahlscheine am Vortag selbst abholen und mit nach Hause nehmen mussten. Das biete Raum für Fehler.

Die Wiederholungswahl in Berlin war ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Erstmals musste eine Wahl auf Landesebene komplett wiederholt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.02.2023, 13 Uhr

14 Kommentare

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  1. 13.

    @ ach Dirk, Sie haben es nicht verstanden. Eine Neuauszählung erfolgt, wenn es Gründe gibt, die Fehler bei der Auszählung vermuten lassen.

  2. 12.

    Alle Infos zur Wahl gibt es hier: https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2023/AFSPRAES/agh/index.html

  3. 11.

    Also bitte vorher informieren, wer warum und gegen was geklagt hat. Die 43 Kläger wollten eben keine teure Wahl erneut durchführen, wenn bei der Wahl in 2021 keine mandatsrelevanten Fehler festgestellt wurden und sie somit ihr Mandat fehlerfrei erworben haben.

  4. 10.

    Ich finde keine Angaben zur Wahlbeteiligung.... wo muss ich suchen?

  5. 9.

    Wahl verlief korrekt. 105 Stimmen mehr. Akzeptanz und Respekt vor dem Wahlergebnis sollte klar sein. Eine Neuzählung macht wieder Unsicherheit oder Irritation. Beim Wähler. Der hat nun mal so gewählt. Punkt.

  6. 8.

    Vielen Dank an den Wahlleiter, eine neue Auszählung zu veranlassen, wenn es Hinweise gibt. Und ein delta von 105 Stimmen ist kein Grund bzw Hinweis. Wo liegt den die Grenze? Bei willkürlich 499 oder 999 stimmen? Dass es ganz besonde Freunde der Demokratie gibt, wissen wir seit zehn Jahren. Nun, gegen fake news und alternative Fakten muss eine Demokratie wehrhaft sein, dazu sind alle aufgerufen.

  7. 7.

    Die Kläger wollten in Karlsruhe gerade erreichen, dass die Wahl nicht wiederholt werden muss. Insofern ist Ihre Argumentation falsch. Ob am Ende die bereitgestellten 39 Mill. EUR wirklich ausgegeben wurden, ist noch nicht klar.

  8. 6.

    "Kritisiert wurde zudem, dass die Wahlvorsitzenden die leeren Wahlscheine am Vortag selbst abholen und mit nach Hause nehmen mussten. Das biete Raum für Fehler."

    Zunächst einmal: Es wurden nicht "leere Wahlscheine" ausgehändigt sondern die leeren Stimmzettel! Ein (vom Wahlamt ausgefertigter) Wahlschein berechtigt hingegen zur Teilnahme an der Briefwahl.
    Im übrigen kann ich den angeblichen "Raum für Fehler" nicht erkennen: Der gesamte Wahlvorstand hat sich zu Beginn der Wahlhandlung von der leeren Urne zu überzeugen. Wie soll da ein fiktiver krimineller Vorsitzender manipulieren können?

  9. 5.

    Das ist ja nun Blödsinn in einem Rechtsstaat, ich hoffe das wissen sie auch. Wenn sie ein Mandat per Wahl ohne einschränkende Mängel erworben hätten, würden sie selbstverständlich bei einer Wahlwiederholung ebenfalls auf ihr rechtmäßig erworbenes Mandat bestehen.
    Denn wir wählen schließlich nicht solange, bis uns irgend ein Ergebnis längerfristig gefällt. So verfährt man in Bananenrepubliken.

  10. 4.

    Zahlen sollten diese 39Millionen € Die 43 Kläger die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt haben. Nun ist ja die BRD nicht Timbuktu! Die Demokratie gefährdend waren diese Wahlmängel auch nicht. Diese Mängel wären mit der nächsten Turnus gemäßen Neuwahl neutralisiert worden. Gerade die Namensveröffentlichung der Kläger hätte deren wahren Beweggründe offen gelegt. Schade dass sich diese hinter dem Datenschutz verstecken konnten. Ich hätte denen gerne einmal persönlich die Leviten gelesen! Was hätte man alles mit diesen 39Millionen € Gutes & sinnvolles tun können! Shame on you!

  11. 3.

    Fehler passieren. Überall und jedem. Wichtig ist, dass die Wahl wiederholt wurde. Mir gibt das Vertrauen in die Demokratie. Seien wir froh, dass wir auf der Arbeit nicht jeden unserer Fehler zahlen müssen... . Nur wer nichts macht, macht keine :-)

  12. 2.

    Es ist schon erstaunlich wie solche Fehler als Pillepalle heruntergespielt werden. 115 ist doch die Berlin Nummer für allgemeine Anfragen. Standen da auf den Zetteln die Namen der Behördenseelsorger?

  13. 1.

    Richtig. Die Wahlwiederholung war schon teuer genug. Wer zahlt das eigentlich? Die Verursacher aus ihrem Parteivermögen?

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