Giffey schließt 12. Februar aus - Berliner Senat legt noch keinen Termin für Klima-Volksentscheid fest

Di 06.12.22 | 21:12 Uhr
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Archivbild: Mit einem Banner mit der Aufschrift "Giffey: Klima-Volksentscheid am 12. Februar!" sowie Schildern und lauten Sprechchören stehen Aktivisten und Unterstützer von Campact vor Beginn der Berliner Senatssitzung vor dem Roten Rathaus. (Quelle: dpa/L. Lachnit)
Video: rbb24 Abendschau | 06.12.2022 | Bild: dpa/L. Lachnit

Ein Termin für den Klima-Volksentscheid in Berlin steht noch nicht fest, der 12. Februar wird es aber laut der Regierenden Bürgermeisterin sicher nicht. Der Senat will sich nochmal mit den Initiatoren treffen - kommende Woche soll ein Datum feststehen.

Der Berliner Senat hat am Dienstag noch keinen Termin für den anstehenden Volksentscheid "Berlin 2030 klimaneutral" beschlossen. Als Termin komme aber "mit Sicherheit" nicht der 12. Februar, also der Tag der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl, infrage, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag im Anschluss an eine auswärtige Senatssitzung in Brüssel.

Vor dem Terminbeschluss wolle der Senat noch einmal mit den Initiatoren des Volksentscheides in Kontakt treten, so Giffey. Die Berliner Wahl findet am 12. Februar statt. Nach rbb-Informationen favorisiert der Senat als Termin für den Klima-Volksentscheid den 26. März.

Lederer: größte Klatsche für versemmelte Wahl

Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) befürwortete die Vertagung der Entscheidung. Die Volksentscheids-Initiative habe noch einmal neue Anregungen und Fragen vorgebracht. Der Respekt vor dem Volksentscheid gebiete es, dass die Initiative noch einmal ausführliche Antwort bekomme.

Jarasch erneuerte ihre Haltung, dass eine Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl bei rechtzeitiger Planung möglich gewesen wäre. Nun sei es aber "wie es ist".

Dem widersprach am Dienstag das Bündnis des Volksentscheids. "Bis zum 19. Dezember wäre Zeit, die Druckunterlagen fertigzustellen. Und dann würde diese Druckerei über die Weihnachtsfeiertage bis zum 2. Januar die 2,4 Millionen Wahlunterlagen liefern können", sagte Stefan Zimmer, der Sprecher von "Berlin 2030 klimaneutral", bei einer Demo am Dienstag vor dem Roten Rathaus dem rbb. Man habe dem Senat das Angebot einer Druckerei vorgelegt, organisatorisch sei eine Zusammenlegung möglich.

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sagte dagegen, er habe sich in Gesprächen mit der Landeswahlleitung und den Bezirken überzeugen lassen, dass eine Abstimmung am 12. Februar gemeinsam mit der Abgeordnetenhauswahl nicht funktionieren könne.

Berlin habe sich vor dem Landesverfassungsgericht "die größte Klatsche eingefangen für eine versemmelte Wahl". Diesen Eindruck dürfe man bei der Wiederholungwahl nicht noch einmal bestätigen.

Die Regierende Bürgermeisterin Giffey kündigte an, die Terminentscheidung werde nun in der Senatssitzung nächste Woche getroffen.

Senat empfiehlt Ablehnung des Volksentscheids

Planmäßig beschloss der Senat allerdings die inhaltliche Stellungnahme, die in der Informationsbroschüre zum Volksentscheid abgedruckt werden wird. Wie schon in einer ersten Stellungnahme vom Mai begrüßt der Senat darin die grundsätzliche Absicht des Volksentscheids.

Die von der Initiative vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Klimareduktion seien jedoch keine geeigneten Mittel, diese Ziele zu erreichen. Deshalb empfehle der Senat, den Volksentscheid nicht anzunehmen.

Bündnis für Parallel-Wahl

Das Bündnis "Klimaneustart" sowie Grüne und Linke fordern vehement, die Abstimmung parallel zur Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus abzuhalten.

Die Initiatoren erhoffen sich durch einen höheren Grad der Mobilisierung von Wählern als bei einem separaten Termin. Konkret will das Bündnis in dem Volksentscheid erreichen, dass Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Der Senat sieht das den Worten seiner Vertreter zufolge als unrealistisch an.

Volksentscheid-Bündnis: "Prüfen dann weiterhin die Option, dass wir klagen"

Nach Angaben der Landeswahlleitung hatten die Bezirksämter insgesamt 261.841 Unterschriften geprüft, die im Rahmen des Volksbegehrens eingereicht wurden. Um eine solche Abstimmung durchzuführen, müssen sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus in die Unterschriftenlisten eingetragen haben, also rund 171.000 Menschen. Laut Landeswahlleitung wurden 180.547 gültige Stimmen gezählt.

Auf die Absage der Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wahl am 12. Februar reagierte die Initiative am Dienstag mit einer neuen Ankündigung. "Im Abstimmungsgesetz steht, der Senat muss alles in seiner Macht tun, damit Volksentscheide mit Wahlen zusammengelegt werden. Und das hätte der Senat dann nicht getan. Wir prüfen dann weiterhin die Option, dass wir klagen", sagte Jessamine Davis von "Berlin 2030 klimaneutral".

Sendung: rbb24 Abendschau, 06.12.2022, 19:30 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    Nur die Kommunalwahlen, in Berlin die Bezirkswahlen, obliegen der Kommunen bzw. den Bezirken, für die ordungsgemäße Durchführung der Landtagswahl und Bundestagswahl trägt die Verantwortung das jeweilige Bundesland, insbesondere der Innenminister.

  2. 37.

    „Nicht Berlin, einzelne Wahlbezirke haben kläglich versagt“

    Das ist im engeren Sinne korrekt, spielt mithin aber keinerlei Rolle, Berlin muss nachsitzen.

    Berlin hat also versagt, weil einige Berliner versagten.

    „Nein. Diejenigen die aus machtpolitischen Gründen einen Volksentscheid be- und verhindern wollen.“

    Was werfen Sie der Linken eigentlich genau vor? Was hat die Linke davon?

  3. 36.

    „Am Ende wäre es dann jetzt zwei (drei) Wahlen und ein Volksentscheid.“

    Dem ist so.

    Hoffentlich unterlaufen beim Volksentscheid keine organisatorischen Fehler, dann kommt auch hier eine Wiederholung.

  4. 35.

    "Wichtig für die Demokratie ist einzig und alleine, dass Berlin nicht zum zweiten Mal kläglich versagt."

    Nicht Berlin, einzelne Wahlbezirke haben kläglich versagt.

    "Befürworter der Terminzusammenlegung spielen ein gefährliches Spiel und den Demokratiegegnern in die Hände."

    Nein. Diejenigen die aus machtpolitischen Gründen einen Volksentscheid be- und verhindern wollen.

  5. 34.

    Sie meinen, dass die Wahl nicht gelingen wird, weil ein Volksentscheid dazukommt? Irgendwie lässt das aus, dass bei der letzten Wahl schon bei Aussenden der Wahlunterlagen extrem viele Fehler passiert sind und die Probleme daher auf ganz anderer Ebene sind. Dass die Durchführung und Auszählung fehlerhaft war, war absehbar, aber man hoffte dann doch auf eine bessere Organisation nachdem diese ersten Fehler bekannt wurden.
    Am Ende wäre es dann jetzt zwei (drei) Wahlen und ein Volksentscheid. Also das Gleiche wie letztes Jahr, nur ohne Marathon, der ja an allem Schuld sein soll.

  6. 33.

    Wenn ein dritter Wahlgang zum AGH notwendig wird, ist es noch teurer

    Sparsamkeit spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.

  7. 32.

    Am Ende ist auch der Senat zur Sparsamkeit angewiesen. Einen Volksentscheid separat durchzuführen erzeugt zusätzliche Kosten für die Stadt. Wahlen sind nicht billig und die Synergieeffekte den Volksentscheid zusammenzulegen mit den Wahlen ist billiger für die Stadt. Ganz unabhängig worüber da entschieden werden soll. Wenn das Begehren illegal wäre würde es erst gar nicht zum Entscheid zugelassen werden.
    Der Volksentscheid muss ohnehin durchgeführt werden. also warum nicht zusammenlegen um Geld zu sparen?

  8. 31.

    Wo ist das bitte gesetzlich vorgeschrieben? Bitte genau aus dem Abstimmungsgesetz zitieren.

    Als ob es nur darum gehen würde Wahlhelfer zu rekrutieren und Papier zu bedrucken und zu verteilen. Zur Vorbereitung gehört schon erheblich mehr.

  9. 30.

    Aha, die Entfernung machts bei ihnen, interessant. Wie nah darf ihnen denn der Krieg in Europa auf die Pelle rücken? 100km vor der eigenen Tür ist ok? Wenn der Ukrainekrieg eskaliert brauchen sie sich um Klimaschutz keine Sorgen mehr machen. Jetzt begriffen? Hoffentlich!

  10. 29.

    Endlich hat mich mal jemand Überzeugt, wurde ja auch Zeit.
    Nur glaube ich noch nicht ganz das es wirklich auch Berlin betrifft/betreffen könnte.

  11. 28.

    Andere Foristen sagten es bereits.

    Natürlich wird der Senat dem Begehren nachkommen müssen, aber eben nicht am Wahltag zum Abgeordnetenhaus u. a..

    Die Bedenken der wirklichen Fachleute/Beamte (Wahlleiter, Bezirksämter, die Linke - hier sogar Klaus Lederer) sind ausschlaggebend für die Ablehnung eines gemeinsamen Wahltermins.

    Davon abgesehen erscheint es äußerst fragwürdig, ein nicht zu realisierendes Volksbegehren bis 2030 mit einer so immens wichtigen Wiederholungswahl zusammen zulegen.

    Es wird schon abgestimmt, keine Sorge - aber nicht zum Wunschtermin.

    Basta, kreischen bringt nichts.

  12. 27.

    Völlig unwichtig , 2030 ist sowieso nicht machbar und 2045 ist doch auch ausreichend .Diese Klimahysterie ist einfach nur noch nervend.

  13. 26.

    Sie haben den Sachverhalt immer noch nicht verstanden. Nach rechtskräftig eingebrachten Volkswillen (ist bereits geschehen) muss der Senat innerhalb von 4 Monaten den Volksentscheid durchführen.
    Strittig ist hier nur die Zusammenlegung mit den Senatswahlen. Warum die Interessen hier auseinandergehen dürfte ja auch klar sein.

    Das ist nicht eine Frage ihrer persönlichen Meinung sondern ein verbrieftes demokratisches direktes Element zur ansonsten parlamentarisch ausgerichteten Demokratie.

  14. 25.
    Antwort auf [Hans] vom 07.12.2022 um 06:34

    Das ist möglich, zeugt aber sodann um so mehr vom defizitären Demokratieverständnis.

  15. 24.

    „Peinliches Manöver von Giffey den Volksentscheid aufschieben zu wollen, nur weil sie Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung hat.“

    Griffey ja….aber Sie vergessen auch Ihre Linke/Klaus Lederer.

    Der Ablehnung durch die Linke ist hier von besonderer sachlicher Bedeutung.

    Lehnt links ab, so gilt unbestritten, dass Wahlleiter und Bezirksämter es wohl sachlich nicht hinbekommen.

    Grün ist ideologisch hier natürlich in ungünstiger Situation.

    Die Woche Aufschubzeit dient der Gesichtswahrung.

  16. 23.

    Es hindert doch aber niemand die Leute an einer unverzüglichen Klageführung.

    Warum überlegt die Initiative hier eigentlich noch?

    Es gilt doch keine Zeit zu verlieren !

    Vielleicht gewinnt die Mindermeinung ja vor Gericht.

    Gegen Bedenken des Wahlleiters und der Bezirke wird sich aber wohl kein Gericht stellen, insbesondere in Hinblick auf die verkorkste Erstwahl und das Risiko eines erneuten Berliner Scheiterns.

  17. 22.

    In sieben Jahren drohen Dauer-Blackout und weitere verheerende Folgen, sollte der Volksentscheid erfolgreich sein. Die BZ spricht von der „Steinzeit“, die Berlin bevorstehe. Dann müßten alle Heizungen auf Elektrizität umgestellt sein. Doch aus fossilen Energieträgern dürfte der Strom dafür nicht mehr produziert werden. Selbst für Elektroautos wäre keine Energie mehr da. Als Alternative bliebe nur, den Individualverkehr komplett zu verbieten. Doch selbst U- und S-Bahnen hätten keinen Strom mehr. Auch Geschäfte mit Waren und Lebensmitteln zu beliefern, wäre verboten.
    Kurzum: Berlin würde unbewohnbar werden. 261.000 Einwohner der Hauptstadt haben für den Volksentscheid unterschrieben. Demnächst werden die Berliner darüber entscheiden, ob sie ab 2030 im Dunkeln, Kalten und ohne Infrastruktur leben werden. Die Grünen, die große Chancen haben mit der jetzigen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch die künftige Regierende Bürgermeisterin zu stellen, unterstützen das Referendum.

  18. 21.

    Der Klimawandel betrifft den ganzen Planeten und mithin auch Deutschland und Berlin.

  19. 20.

    Wissen die Unterschreiber überhaupt WAS sie unterschrieben haben? Die Ziele des Klimarates mögen eine gute Richtung weisen, sind aber nicht bis 2030 umsetzbar. Z.B. keine fossilen Brennstoffe für Heizungen. Problem: Umbaukosten, Verfügbarkeit von Monteuren und Material und ein immenser Strombedarf. Definitiv wird Wohnen erheblich teurer.

  20. 19.

    Ich hoffe die Initiative klagt und bekommt Recht. Peinliches Manöver von Giffey den Volksentscheid aufschieben zu wollen, nur weil sie Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung hat.

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