Reform im vergangenen Jahr - Grundsteuer steigt in Berlin im Durchschnitt um 1,75 Prozent

Mo 24.03.25 | 17:29 Uhr
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Symbolbild: Altbauten, Oderberger Straße, Prenzlauer Berg, Berlin am 25.07.2024. (Quelle: picture alliance/imageBROKER.com/Schoening)
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Audio: rbb 88.8 | 24.03.2025 | Ute Schuhmacher | Bild: picture alliance/imageBROKER.com/Schoening

Laut Finanzsenator Evers hat die Reform der Grundsteuer in Berlin zu einer moderaten Steigerung der Abgaben geführt. Vertreter von Grundstückseigentümern kritisieren hingegen, dass es vereinzelt Fälle von enormer Mehrbelastung gegeben habe.

Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat erstmals konkrete Zahlen zur neu berechneten Grundsteuer vorgelegt. Demnach steigt die Grundsteuer in diesem Jahr in der Hauptstadt im Vergleich zu 2024 um durchschnittlich 1,75 Prozent. Evers erklärte dazu schriftlich, das Ziel der Aufkommensneutralität sei erreicht, Berlin bereichere sich nicht an der neuen Grundsteuer.

Im vergangenen Jahr hatte Berlin mit der Grundsteuer insgesamt 870,5 Millionen Euro eingenommen. In diesem Jahr erwartet Evers Einnahmen von 885,8 Millionen Euro.

Kritik gibt es von der Vertretung der Grundstückseigentümer: Haus und Grund Deutschland. Sprecherin Sibylle Barent kritisiert, dass es in Berlin vereinzelt enorme Grundsteuersprünge gegeben habe, anders als beispielsweise in Niedersachsen und Bayern. Das liege daran, dass in Berlin der Bodenrichtwert von zentraler Bedeutung für die Berechnung sei. Dieser Bodenrichtwert müsse alle sieben Jahre neu berechnet werden, so Barent, was für die Berliner Finanzämter hohe Aufwände bedeute.

Kritik auch vom Mieterverein

Zudem sei die Grundsteuer vor allem deswegen relativ stabil geblieben, weil Finanzsenator Evers den entsprechenden Hebesatz deutlich abgesenkt hatte, bemängelt Haus und Grund. Kommunen könnten diesen Hebesatz jederzeit anheben, so Barent.

Auch der Berliner Mieterverein kritisier die Grundsteuer. Er fordert, dass die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann. Aktuell sei sie die größte Position bei den Betriebskosten von Mietwohnungen, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein dem rbb. Und das obwohl Mieterinnen und Mieter weder die Höhe der Grundsteuer überprüfen noch sie von der Steuer absetzen können. Das müsse sich ändern, so Bartels.

Rund 200 Anträge auf Anerkennung von Härtefall

Im vergangenen Oktober wurde die Berechnung der Grundsteuer reformiert [berlin.de/grundsteuer]. Berlin hatte sich wie Brandenburg und mehrere weitere Bundesländer für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell entschieden. Finanzsenator Evers hat den Hebesatz für Berlin daraufhin nahezu halbiert.

Außerdem gibt es eine Härtefallklausel für existenzbedrohende Einzelfälle. Bislang sind nach Zahlen der Berliner Finanzverwaltung 200 solcher Härtefallanträge gestellt worden. Das bewertet Evers als "eine überschaubare Zahl". Außerdem kündigte er an, die Grundsteuerreform in Berlin zu überprüfen. Auch die Erfahrung anderer Bundesländer soll da mit einfließen.

Sendung: rbb 88.8, 24.03.2025, 15:30 Uhr

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35 Kommentare

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  1. 35.

    Tja, so ist es mit den statistischen Durschnittswerten, der eine zahlt weniger der andererer mehr, und schon stimmt der Durchschnitt.
    Übrigens, was manche Eigentümer gezahlt haben, dass war für eine Großstadt ein lächerliche Betrag, da für ein 400qm Grundstück mit einem 120qm Wohnfläche,zum Teil wesentlich weniger gezahlt wurde als für eine 55qm Wohnhung im einem Haus, dass sich 26 Eigentümern samt enem 1000qm Grundstück teilten.
    Jetzt kam etwas Gerechtigkeit in die Sache, und das ist gut so.

  2. 34.

    Der Mieter zahlt einen Opulus für die Nutzung einer Sache die ihm nicht gehört, die ein Investor für ihn auf eigene Kosten bereitgestellt hat, und er hofft, dass er in 20 - 30 Jahren die Anschaffungskosten zurück bekommt, natürlich mit anschließender Dividende.
    Wenn das die Goldgrube sein soll, dann bitte investiert, wenn nicht für Andere, dann wenigsten für die eigene vier Wände.
    Ich würde für Andere niemals investieren, da viel Ärger und zu hohes Risiko.

  3. 33.

    Richtig, hab ich mich beschwert? ;-)
    Würde nur gerne wissen, wo, in welchen Gegenden die Grundsteuer derart gesunken ist, dass im im Schnitt gerade mal 1,75% mehr für die Stadt dabei rausspringt. da wäre ne Grafik nach Stadtteilen analog der Wahlbezirksdarstellung zu Wahlen sehr informativ.

    Der BRW meines Grundstücks hat sich seit Erwerb vor 20 Jahren verfünffacht (offiziell) und real werden noch höhere Preise gezahlt. Da ist eine Anhebung der Grundsteuer durchaus gerechtfertigt.

  4. 32.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es geboten, Besteuerung bzw. der Besteuerungsgegenstand realitätsnah aufzugreifen. Was liegt näher als Grundstücke - Lage. Lage, Lage - entsprechend ihrem (typisierten) Verkehrswert einer Besteuerung zu unterziehen? Aber wir werden sehen, was das Gericht zum Bundesmodell sagt. Leider, wegen fehlender Klagen und fehlender Problematisierung in der Presse, werden wir höchstrichterlich derzeit nochtcerfahren wie es um die Verfassungsmäßigkeit der andere Ländermodelle, insbesondere Bayerns steht.

  5. 31.

    "Also haben die Mieter einen direkten Vorteil aus dem Grundbesitz und das ist genau das, was der Staat hier versteuert."

    Der Mieter zahlt dem Vermieter die Wertsteigerung des Immobilienbesitzes, warum darf das auf den Mieter umgelegt werden?

  6. 30.

    Der lehn wurde wofür bezahlt?
    Heute leben wir im digitalem 21. Jahrhundert.
    Hier geht es um eine Steuer, die ausschließlich den örtlichen Kommunen zufließen. Zu ihrem Grundstück kommen sie, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto, durch das Recht, einen Weg eines anderen zu nutzen. Nennt sich dann überwegerecht und steht in Abteilung II im Grundbuch. Das Recht das ich hier meine ist die öffentliche Straße bzw. Weg. Der von jedem zu nutzen sei, für Sie, für Ihre Gäste, für den Paket Boten, der Versorger mit Energie, Wasser, Telekomination usw.
    Ob dass, dass vor Ort entschieden wird, zu hinterfragen sei, ist ein anderes Thema. Und liegt im Bereich des Bezirkes bzw Gemeinde.

  7. 29.

    Der lehn wurde wofür bezahlt?
    Heute leben wir im digitalem 21. Jahrhundert.
    Hier geht es um eine Steuer, die ausschließlich den örtlichen Kommunen zufließen. Zu ihrem Grundstück kommen sie, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto, durch das Recht, einen Weg eines anderen zu nutzen. Nennt sich dann überwegerecht und steht in Abteilung II im Grundbuch. Das Recht das ich hier meine ist die öffentliche Straße bzw. Weg. Der von jedem zu nutzen sei, für Sie, für Ihre Gäste, für den Paket Boten, der Versorger mit Energie, Wasser, Telekomination usw.
    Ob dass, dass vor Ort entschieden wird, zu hinterfragen sei, ist ein anderes Thema. Und liegt im Bereich des Bezirkes bzw Gemeinde.

  8. 28.

    Der lehn wurde wofür bezahlt?
    Heute leben wir im digitalem 21. Jahrhundert.
    Hier geht es um eine Steuer, die ausschließlich den örtlichen Kommunen zufließen. Zu ihrem Grundstück kommen sie, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto, durch das Recht, einen Weg eines anderen zu nutzen. Nennt sich dann überwegerecht und steht in Abteilung II im Grundbuch. Das Recht das ich hier meine ist die öffentliche Straße bzw. Weg. Der von jedem zu nutzen sei, für Sie, für Ihre Gäste, für den Paket Boten, der Versorger mit Energie, Wasser, Telekomination usw.
    Ob dass, dass vor Ort entschieden wird, zu hinterfragen sei, ist ein anderes Thema. Und liegt im Bereich des Bezirkes bzw Gemeinde.

  9. 27.

    Der Auftrag des Bundesverfassunggerichtes an die Politik war NICHT, ein markt-wert-basiertes Steuersystem für die Grundsteuer zu entwickeln, sondern lediglich das alte, auf Einheitswerten basierende System "fairer" zu ersetzen ... Ein ganz einfaches, rein flächen-basiertes Modell mit einem individuellen kommunalem Hebesatz z.B. hätte dem Urteil also (wohl auch) entsprochen.

  10. 26.

    Das jetzige Grundsteuermodell auf Basis des Markt-Wertes einer Immobilie (dem Bodenrichtwert) führt auch zu Gentrifizierung ... Ein Beispiel ... Ich, "kein Otto Normal" kaufte in den 1990ern günstig eine kleine Wohnung in X-hain ... Kleine Rente aber Eigentumswohnung ... Also, erstmal alles gut und richtig gemacht ... Aber dann entdecken plötzlich super hippe und relativ reiche Leute "meinen" Kiez ... Kaufen und verkaufen da wie verrückt und zu immer verrückteren Preisen um mich herum Wohnungen und Baugrundstücke ... Aus welchem Grund auch immer ... Ich mach' gar nix ... Nix ... Wohne hier nur ... ... ABER, plötzlich muss ICH deshalb eine höhere Grundsteuer zahlen ?! ... Von meiner nicht üppigen Rente ?! ... Weil ANDERE meinen, hier wäre es aber schön ?! ... Ich muss also weg hier ?! ... ... P.S. Dieses Beispiel gilt quasi auch für Mieter ... Und, das bin nicht ich.

  11. 25.

    Die Markt-Preise (also schließlich Bodenrichtwerte) der Immobilien in Deutschland wurden und werden auch ganz erheblich durch den Zufluss von Aber-Milliarden Euro der sehr reichen wirtschafts- uns sozial-politischen "Elite-Flüchtlinge" aus Nah- und Fern-Ost, aus Russland, aus der Ukraine und schon bald wohl auch aus den USA in völlig unrealistische Höhen getrieben ... Weil, schön rechtssicher hier !!! ... Die Milliarden Euro aus Kriminalität, die mit dem Erwerb von Immobilien gewaschen werden, noch dazu ... Die Basis dieser Steuer (der Bodenrichtwert) kommt absurd zu Stande, ist unfair und durch den Steuerschuldner kaum noch zu akzeptieren.

  12. 24.

    Wie sagt der Makler immer: "Drei Dinge die zählen sind Lage, Lage, Lage'.
    Im Umkreis von 500 Metern wurden in den letzten Jahren alle Wohn-Häuser saniert, renoviert oder neu gebaut.
    Nur unser Block nicht. Obwohl der Verkaufserlös der Wohnungen in den letzten 5 Jahren gleich geblieben ist, zahlen wir alle jetzt aufgrund der neuen 'Top-Lage' 30% mehr Grundsteuer.
    Noch haben die meisten Mieter keine Ahnung.
    Ich prophezeie mal für das kommende Jahr einen kollektiven Aufschrei wenn die ersten Wohngeldabrechungen versendet werden. Vermutlich wird sich auch wieder ein 'MeinungsBILD-Macher als 'Vertreter des kleinen Mannes' aufschwingen .

  13. 23.

    Die (immer und zu recht) gewünschte soziale Gerechtigkeit von Steuern muss und kann immer nur auf der Ebene der Einkommens- bzw. Gewinnsteuern liegen ... Also auf der Basis von realisierten (!) Einkommen ... Das bedeutet auf dem tatsächlichen (!) Zufluss von finanziellen Mitteln ... Keinesfalls auf (lediglich statistisch) ermittelten Markt-Werten ... Zur Verdeutlichung ... Wäre es allgemein so wie jetzt bei der Grundsteuer, müssten z.B. alle Bürger ständig die Wertsteigerungen ihrer Aktiendepots ausweisen ... Und diese (nicht realisierten !!!) Wertgewinne sofort versteuern ... Und das ist nur EIN Beispiel.

  14. 22.

    Sollte man die Grundsteuer nicht eher ganz abschaffen? Es ist ja so eine Art Miete oder Lehen, das man an den Lehnherren bezahlt. Aber eigentlich hat man das Grundstück doch als Eigentümer gekauft und steht entsprechend im Grundbuch. Grundsteuer dürfte es nur geben, wenn es keine Kaufverträge gibt - oder eben vice versa, wenn es gekauft wurde, ist es privat und es gibt keine Grundsteuer alias Miete an den Staat mehr.

  15. 21.

    "teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe" stimmt im Saldo nicht (ähnlich wie bei der AG trägt einen Teil der Kosten und der AN nur den anderen Teil), da der Anteil des Vermieters ja auch erst einmal als Einnahmen des Vermieter generiert werden muß und die EInnahmen des Vermieter kommen aus der Miete und damit vom Mieter, ergo der Mieter zahlt im Saldo doch alles.

  16. 20.

    Nichts anderes schrieb ich. Miete ist aber ungleich Nebenkosten. Sollte man auch wissen wenn man meckert.

  17. 19.

    Es amüsiert mich, dass Sie den Markt vornehmlich als ein Konstrukt von Kriminellen ansehen. Die weiteren gedanklichen Ableitungen überlasse ich jetzt mal der Diskussion hier ...

  18. 18.

    Die Aufkommensneutralität auch bei der Aufkommenserhöhung u. 15 Mio. Euro wird damit begründet, dass im Vergleich zum Vorjahr auch neugebaute Grundstücke in die Bemessungsgrundlage eingehen. So oder so: der Aufwuchs um 1,75% ist anders als viele in der Presse (insbesondere jene mit den vier Buchstaben) behauptet haben, bestenfalls moderat. Und an jene, die mit Erhöhungen im dreistelligen Prozentsatzgefüge die Debatte hier aufmischen: Diese Zahlen sagen nichts, wenn Sie den Wert ihrer Immobilie und die alte Höhe der Grundsteuer sowie den jetzigen Betrag nicht angeben. Ein Anstieg von 100 auf 400 Euro pro Jahr dürfte keinen Hausbesitzer an den Rand des Ruins treiben. Überraschend finde ich den Angriff auf die Verkehrswertbasis zudem deswegen, weil ansonsten doch stets auf die Marktwirtschaftlichkeit und Vergleichswerte im Umfeld abgehoben wird. Und das soll gerade bei Immobilien nicht gelten?

  19. 16.

    Der Mieterverein in Berlin ist aber auch vollkommen weltfremd geworden. Ich bezweifle, dass die Grundsteuer die höchste Position in den Nebenkosten ist. Da gibt es noch ganz andere preistreibende Positionen. Und warum soll ein Vermieter die Steuer nicht mehr umlegen dürfen? Es sind doch die Mieter, die das Grundstück ganz oder anteilig nach Wohnung nutzen. Also haben die Mieter einen direkten Vorteil aus dem Grundbesitz und das ist genau das, was der Staat hier versteuert.