Reform im vergangenen Jahr -
Laut Finanzsenator Evers hat die Reform der Grundsteuer in Berlin zu einer moderaten Steigerung der Abgaben geführt. Vertreter von Grundstückseigentümern kritisieren hingegen, dass es vereinzelt Fälle von enormer Mehrbelastung gegeben habe.
Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat erstmals konkrete Zahlen zur neu berechneten Grundsteuer vorgelegt. Demnach steigt die Grundsteuer in diesem Jahr in der Hauptstadt im Vergleich zu 2024 um durchschnittlich 1,75 Prozent. Evers erklärte dazu schriftlich, das Ziel der Aufkommensneutralität sei erreicht, Berlin bereichere sich nicht an der neuen Grundsteuer.
Im vergangenen Jahr hatte Berlin mit der Grundsteuer insgesamt 870,5 Millionen Euro eingenommen. In diesem Jahr erwartet Evers Einnahmen von 885,8 Millionen Euro.
Kritik gibt es von der Vertretung der Grundstückseigentümer: Haus und Grund Deutschland. Sprecherin Sibylle Barent kritisiert, dass es in Berlin vereinzelt enorme Grundsteuersprünge gegeben habe, anders als beispielsweise in Niedersachsen und Bayern. Das liege daran, dass in Berlin der Bodenrichtwert von zentraler Bedeutung für die Berechnung sei. Dieser Bodenrichtwert müsse alle sieben Jahre neu berechnet werden, so Barent, was für die Berliner Finanzämter hohe Aufwände bedeute.
Kritik auch vom Mieterverein
Zudem sei die Grundsteuer vor allem deswegen relativ stabil geblieben, weil Finanzsenator Evers den entsprechenden Hebesatz deutlich abgesenkt hatte, bemängelt Haus und Grund. Kommunen könnten diesen Hebesatz jederzeit anheben, so Barent.
Auch der Berliner Mieterverein kritisier die Grundsteuer. Er fordert, dass die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann. Aktuell sei sie die größte Position bei den Betriebskosten von Mietwohnungen, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein dem rbb. Und das obwohl Mieterinnen und Mieter weder die Höhe der Grundsteuer überprüfen noch sie von der Steuer absetzen können. Das müsse sich ändern, so Bartels.
Rund 200 Anträge auf Anerkennung von Härtefall
Im vergangenen Oktober wurde die Berechnung der Grundsteuer reformiert [berlin.de/grundsteuer]. Berlin hatte sich wie Brandenburg und mehrere weitere Bundesländer für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell entschieden. Finanzsenator Evers hat den Hebesatz für Berlin daraufhin nahezu halbiert.
Außerdem gibt es eine Härtefallklausel für existenzbedrohende Einzelfälle. Bislang sind nach Zahlen der Berliner Finanzverwaltung 200 solcher Härtefallanträge gestellt worden. Das bewertet Evers als "eine überschaubare Zahl". Außerdem kündigte er an, die Grundsteuerreform in Berlin zu überprüfen. Auch die Erfahrung anderer Bundesländer soll da mit einfließen.
Sendung: rbb 88.8, 24.03.2025, 15:30 Uhr