Urteil - Berliner Gasag muss bei Grundversorgung gleiche Tarife anbieten

Mo 24.03.25 | 14:38 Uhr
Symbolbild: Das Logo der Gasag AG am Sitz der Gesellschaft auf dem EUREF-Campus. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
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Audio: rbb24 Inforadio | 24.03.2025 | Nachrichten | Bild: dpa/Christoph Soeder

Die Berliner Gasag darf bei der Grundversorgung keine unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukunden erheben.

Wie das Kammergericht am Montag entschieden hat, dürfen besonders gestiegene Einkaufspreise nicht dazu benutzt werden, eine unterschiedliche Behandlung der Kunden zu rechtfertigen. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Gasag kann in Revision gehen

Die Gasag hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 deutlich höhere Preise von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden. Der Berliner Energieversorger begründete die höheren Preise damit, dass auch für sie selbst die Beschaffungspreise gestiegen seien.

Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband für etwa 500 Betroffene. Deren Billig-Anbieter hatten während der Energiekrise 2021/22 die Verträge gekündigt, wodurch die Kunden in die Grundversorgung der GASAG rutschten. Gegen das Urteil kann die GASAG in Revision gehen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.03.2025, 14:20 Uhr

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