Fristen beim Bundesverfassungsgericht - Stellungnahmen und Beschwerden zur Berliner Pannen-Wahl noch bis Dienstag möglich
Auch wenn der Wahlkampf in Berlin schon in vollem Gange ist, können noch Beschwerden gegen eine Komplett-Wiederholung gestellt werden - allerdings nur noch bis Dienstag. Auch in puncto Teil-Wiederholung der Bundestagswahl laufen Fristen ab.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laufen am Dienstag zwei wichtige Fristen zur Berliner Wahl von 2021 ab. Es geht zum einen um die Komplett-Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, zum anderen um die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl.
Mehrere Abgeordnete wollen Komplett-Wiederholung noch stoppen
Bis Ende Dezember waren beim Bundesverfassungsgericht fünf Beschwerden dagegen eingegangen, dass die Wahl auf Landes- und Bezirksebene laut Urteil des Berliner Verfassungsgerichts komplett wiederholt werden muss. Bis Dienstag haben die Beteiligten Zeit, ihre Positionen nochmal ausführlich darzulegen.
Unter anderem fordern einzelne Abgeordnete von SPD, Linken und FDP, dass Karlsruhe die Komplett-Wiederholung stoppt, denn es seien schließlich längst nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert. Insgesamt sind es 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden.
Zur Teil-Wiederholung der Bundestagswahl sind bis kurz vor Annahmeschluss bisher zehn Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen - unter anderen der Bundestagsfraktionen von Union und AfD. Einig sind sich die Beschwerdeführer in der Forderung, es reiche nicht aus, wenn die Wahl nur in knapp einem Fünftel der Berliner Stimmbezirke wiederholt wird.
So hatte es der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition entschieden. Mit diesem Beschluss habe die Koalition "demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie missachtet", kritisierte Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion am Montag. Während die Union mehr Stimmbezirke als bisher in eine Teil-Wiederholung einbeziehen will, fordert die AfD die komplette Wiederholung des Berliner Teils der Bundestagswahl.
Die AfD bezieht sich dabei auch auf das Gerichtsurteil des Berliner Landesverfassungsgerichts zur Berlin-Wahl. "Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Berlin-Wahl ist unmissverständlich - und weil offensichtlich bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler gemacht wurden, ist eine komplette Neuwahl auch hier zwingend erforderlich", so Brandner.
Bundesverfassungsgericht prüft Wahlprüfungsbeschwerden
Das Recht zu einer Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe haben grundsätzlich Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde, eine Bundestagsfraktion oder eine mindestens ein Zehntel umfassende Minderheit im Parlament sowie Abgeordnete, deren Mitgliedschaft im Bundestag bestritten wird. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das angewandte Wahlgesetz mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist und ob gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen wurde. Für ungültig kann es eine Bundestagswahl aber nur dann erklären, wenn Fehler sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können.
Mit den Pannen bei der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten auf jeden Fall befassen und dazu urteilen. Dagegen ist bei den Beschwerden zur Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl noch unklar, ob das Gericht sie überhaupt zur Entscheidung annimmt.
Die Wiederholung von Abgeordneten- und Bezirksverordnetenwahlen ist für den 12. Februar angesetzt, für die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl gibt es noch keinen Termin.
Sendung: radioeins, 10.01.2023, 11:01 Uhr