Fristen beim Bundesverfassungsgericht - Stellungnahmen und Beschwerden zur Berliner Pannen-Wahl noch bis Dienstag möglich

Mo 09.01.23 | 16:36 Uhr
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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht vom 20.12.2022 (Quelle: dpa/Uli Deck)
Audio: radioeins | 10.01.2023 | Sabine Müller | Bild: dpa/Uli Deck

Auch wenn der Wahlkampf in Berlin schon in vollem Gange ist, können noch Beschwerden gegen eine Komplett-Wiederholung gestellt werden - allerdings nur noch bis Dienstag. Auch in puncto Teil-Wiederholung der Bundestagswahl laufen Fristen ab.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laufen am Dienstag zwei wichtige Fristen zur Berliner Wahl von 2021 ab. Es geht zum einen um die Komplett-Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, zum anderen um die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl.

Mehrere Abgeordnete wollen Komplett-Wiederholung noch stoppen

Bis Ende Dezember waren beim Bundesverfassungsgericht fünf Beschwerden dagegen eingegangen, dass die Wahl auf Landes- und Bezirksebene laut Urteil des Berliner Verfassungsgerichts komplett wiederholt werden muss. Bis Dienstag haben die Beteiligten Zeit, ihre Positionen nochmal ausführlich darzulegen.

Unter anderem fordern einzelne Abgeordnete von SPD, Linken und FDP, dass Karlsruhe die Komplett-Wiederholung stoppt, denn es seien schließlich längst nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert. Insgesamt sind es 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden.

Zur Teil-Wiederholung der Bundestagswahl sind bis kurz vor Annahmeschluss bisher zehn Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen - unter anderen der Bundestagsfraktionen von Union und AfD. Einig sind sich die Beschwerdeführer in der Forderung, es reiche nicht aus, wenn die Wahl nur in knapp einem Fünftel der Berliner Stimmbezirke wiederholt wird.

So hatte es der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition entschieden. Mit diesem Beschluss habe die Koalition "demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie missachtet", kritisierte Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion am Montag. Während die Union mehr Stimmbezirke als bisher in eine Teil-Wiederholung einbeziehen will, fordert die AfD die komplette Wiederholung des Berliner Teils der Bundestagswahl.

Die AfD bezieht sich dabei auch auf das Gerichtsurteil des Berliner Landesverfassungsgerichts zur Berlin-Wahl. "Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Berlin-Wahl ist unmissverständlich - und weil offensichtlich bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler gemacht wurden, ist eine komplette Neuwahl auch hier zwingend erforderlich", so Brandner.

Bundesverfassungsgericht prüft Wahlprüfungsbeschwerden

Das Recht zu einer Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe haben grundsätzlich Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde, eine Bundestagsfraktion oder eine mindestens ein Zehntel umfassende Minderheit im Parlament sowie Abgeordnete, deren Mitgliedschaft im Bundestag bestritten wird. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht werden.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das angewandte Wahlgesetz mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist und ob gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen wurde. Für ungültig kann es eine Bundestagswahl aber nur dann erklären, wenn Fehler sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können.

Mit den Pannen bei der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten auf jeden Fall befassen und dazu urteilen. Dagegen ist bei den Beschwerden zur Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl noch unklar, ob das Gericht sie überhaupt zur Entscheidung annimmt.

Die Wiederholung von Abgeordneten- und Bezirksverordnetenwahlen ist für den 12. Februar angesetzt, für die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl gibt es noch keinen Termin.

Sendung: radioeins, 10.01.2023, 11:01 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    "Warum schon vor (!) dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Wahltermin in Berlin festgesetzt und unkritisch publiziert worden ist, bleibt mir ebenfalls schleierhaft." Weil die Berlin-Wahl von einem anderen Gericht für ungültig erklärt wurde und man eine Frist einhalten musste. Wenn man die Entscheidung über die Einsprüche abgewartet hätte, waren diese Frist nicht einzuhalten gewesen.
    "Könnte es sein, dass ein großer Teil der bisherigen Wahlvorbereitungen sich als überflüssig erweisen wird?" Ja, das kann durchaus noch passieren.
    Was MIR schleierhaft ist: Sie nennen sich "Demokrat" und stellen solche Fragen?

  2. 4.

    Möglicherweise kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil, dass eine TEIL-Wiederholung (einerseits der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und andererseits der Wahl zum Deutschen Bundestag) den Prinzipien einer demokratischen Wahl weitgehend gerecht wird. Demnach müsste nur in den Wahllokalen gewählt werden, in denen mandatsverändernde (!)Ergebnisse nicht auszuschließen sind.

    Warum soll ein zweites Mal in Wahllokalen gewählt werden, in denen das Wahlverfahren fehlerfrei abgelaufen ist?

    Warum schon vor (!) dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Wahltermin in Berlin festgesetzt und unkritisch publiziert worden ist, bleibt mir ebenfalls schleierhaft. Könnte es sein, dass ein großer Teil der bisherigen Wahlvorbereitungen sich als überflüssig erweisen wird?

  3. 3.

    Viel zu wenig, 100000 € wären auch noch zu wenig.
    Dieser Mist mit Pyrotechnik sollte viel stärker kontrolliert
    und bestraft werden.

  4. 2.

    Gut, dass in unserem Rechtsstaat nicht Politiker über das Ob und Wie demokratischer Wahlen entscheiden, sondern letzten Endes das Bundesverfassungsgericht.

  5. 1.

    Die Wahl ist den Politikern doch völlg schnurz Hauptsache das Gehalt
    Kommt Pünktlich

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