Für Dienstag - Bundesverfassungsgericht kündigt Eilentscheidung zu Berlin-Wahl an

Mo 30.01.23 | 16:37 Uhr
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Symbolbild: Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht (Quelle: dpa/Uli Deck)
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Video: rbb24 Abendschau | 30.01.2023 | Dorit Knieling | Bild: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag mitteilen, ob die Wahlwiederholung in Berlin wie geplant am 12. Februar durchgeführt werden kann. In einem nächsten Schritt steht dann noch eine Entscheidung über ein Hauptverfahren an.

  • Eilentscheidung zu Berlin-Wahl soll Dienstag fallen
  • Sie ist nur eine vorläufige Regelung
  • Für Hauptverfahren wurde neue Frist bis 2. März gesetzt

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite.

Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird um 9:30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Über Hauptsache wird erst nach der Wahl entschieden

Bei der Eilentscheidung geht es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Eine solche bedeutet eine vorläufige Regelung. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.

Dies wird erst nach dem Wahltermin am 12. Februar geschehen. In einem Schreiben, das dem rbb vorliegt, werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses gebeten, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.

Sowohl der Antrag auf eine einstweilige Anordnung sowie jener auf ein Hauptverfahren richten sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, das die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt hatte. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Auch Beschwerden gegen Teil-Wiederholung der Bundestagswahl

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Mehr als 40 Personen hatten in einem 250-seitigen Schriftsatz Beschwerde gegen die Wiederholung der Berliner Wahlen erhoben. Sie begründen das unter anderem damit, dass das Landesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zu weit gegangen sei.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 30.01.2023, 19:30 Uhr

65 Kommentare

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  1. 65.

    Ok - vierter Versuch

    Das einige Wahlbezirke ordentlich gewählt haben bestreitet niemand. Das ist aber alles keine Rechtsgrundlage dafür, dass sie
    - Die Bundesrepublik als Bananenrepublik beschimpfen
    - Die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichtes anzweifeln
    - andere Nutzer, die sie darauf hinweisen, dass ihre Ansichten demokratiefeindlich sind, als blöd darstellen und belehren wollen.

    Vielleicht sollten Sie sich selber erstmal und Ihre Ansichten korrigieren.

  2. 64.

    Bleiben Sie bitte alle sachlich und beim Thema und verlieren sich nicht in gegenseitigen Anfeindungen.

  3. 63.

    Ich glaube sie verstehen überhaupt nicht wie eine Demokratie, ein Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren, denn sonst wüssten sie, dass ich es sehr begrüße, dass unser BVerfG die Beschwerde angenommen hat. Was glauben sie wohl warum??
    Weil es auf den ersten Blick wohl nicht so aussieht, als hätten man im Vorfeld ordentlich die Spreu vom Weizen getrennt. Es wird sich ja zeigen, ob die Verstöße in den unterschiedlichen Wahlbezirken wirklich so gravierend und flächendeckend erfolgten, dass eine komplette Wahlwiederholung gerechtfertigt war oder ob es nicht doch Wahlbezirke gab in denen anständig gewählt wurde und deren Gewählte ihre Mandate rechtmäßig erworben haben.

  4. 62.

    Wenn Sie der Meinung sind, das der Rechtsstaat BRD eine Bananenrepublik sein, wie schätzen Sie dann das Bundesverfassungsgericht ein? Lassen siemich raten indem ich mich in ihre kleine und bescheidende Welt hineinversetzen. Meinten sie evtl. Augsburger Puppenkiste?
    Wissen sie, wenn sie mit unserem Rechtsstaat Probleme haben sollten sie verschwinden. Gehen Sie nach Russland, wo vmtl Ihre tatsächliche politische Heimat ist.

  5. 61.

    Ja das ist eben der Unterschied zwischen einer Bananenrepublik und einem Rechtsstaat. Im Rechtsstaat werden verschiedene Interessen juristisch gegeneinander abgewogen. Und das RECHTMÄßIG erworbene Mandat durch den Wähler ist in einer Demokratie ein sehr hohes Gut.

  6. 60.

    Kommen Sie nicht mit weiteren Hirngespinnsten. Ich hatte ihnen in #48 und #51 dazu was geschrieben.
    1. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist ungültig und muss insgesamtund nicht teilweisewiederholtwerden. .
    2. Die BRD ist keine Bananenrepublik, nur weil sie auf einer Neuwahl besteht..Sie wäre es, würde sie es nicht tun. Es ist ungeheuerlich, was sie hier posten
    HABEN SIE ANGST VOR EINER NEUWAHL, SO WIE CLAUDIA?

  7. 59.

    Kommen Sie nicht mit weiteren Hirngespinnsten. Ich hatte ihnen in #48 und #51 dazu was geschrieben.
    1. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist ungültig und muss insgesamtund nicht teilweisewiederholtwerden. .
    2. Die BRD ist keine Bananenrepublik, nur weil sie auf einer Neuwahl besteht..Sie wäre es, würde sie es nicht tun.

  8. 58.

    Zum Beispiel in den Wahlbezirken, in denen die Wahlen zumindest insoweit vernünftig durchgeführt wurden, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden konnte.

    Jedenfalls grundlos oder aus mangels an Überprüfung des zugehörigen Wahlverfahrens Gewählten rückwirkend das Mandat zu entziehen hat natürlich den Charakter einer Bananenrepublik.

  9. 57.

    Wie wärs denn damit, dass die Wahl nur in den Teilen wiederholt wurde, wo es Verstöße gegen das Wahlverfahren gab derart, dass die Ermittlung eines eindeutigen Wahlergebnisses nicht möglich war.

  10. 56.

    Ist doch sehr sehr seltsam. So kurz vor den Wiederholungswahlen. Habne Linke und Grüne etwa Furcht, dass die Menschen was wählen, was ihnen nicht passt?
    Rechtlich mag das in Ordnung sein , aber das Vertrauen in diesen Senat und die Demokratie allgemein, fördert das keinesfalls.

  11. 55.

    Der Landesverfassungsgerichtshof IST alleine zuständig, ABER das Bundesverfassungsgericht kann das Verfahren an den Landesgerichtshof zurück geben. Dann muss dieser neu verhandeln. Bei den eklatanten Verfahrensfehlern der einzige Weg, um zu einem verfassungsgemäßen Urteil zu kommen.

  12. 54.

    Ja, der Landesverfassungsgerichtshof hat mehrheitlich (nicht einstimmig) entschieden, aber dabei erhebliche juristische Standards der Bundesrepublik Deutschland außer Acht gelassen. Auch führte es keinerlei konkrete Wahlprüfungen mit Blick auf die Mandatsrelevanz aus, sondern verlor sich lediglich in fragwürdigen hypothetischen Annahmen. Es bleibt hinzufügen, dass die Amtszeit von 6 von 9 Verfassungsrichtern bereits vor Verfahrenbeginn abgelaufen war.

  13. 53.

    Ich habe langsam das Gefühl in einem schlechten Film zu sein. Ich bin mir ziemlich sicher welche Entscheidung wir morgen zu hören bekommen, nämlich dass die Wahlwiederholung NICHT stattfinden wird. Der RRG Senat und seine Politk wird uns als weiterhin erhlaten bleiben und uns Bürgern wird die Chance genommen diesem Senat ein Ende zu setzen und genau das ist auch so gewollt!

  14. 52.

    Immer dieses Märchen, das man nach 18 Uhr nicht wählen dürfe. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, wer es bis dahin geschafft hat sich anzustellen und wahlberechtigt ist darf natürlich noch wählen. Und ja, es hat etliche Fehler gegeben. Entscheidend ist aber, ob sie wesentlich das Ergebnis beeinflusst haben oder zumindest haben könnten, also mandatsrelevant sind. Dies hat der Berliner Verfassungsgerichtshof einfach mal hineinspekuliert anstatt iesen Aspekt ordentlich zu behandeln.

    Und warum eine Wiederjolungswahl nach ca. 1,5 Jahren besser ist als einem Bruchteil der Wahlbetechtigten die Wahl nach 18 Ihr nach oben genannten Maßstäben zu erlauben ist n8cht schlüssig.

  15. 51.

    Na dann klären sie uns auf, statt grosspurig mit solchen Aussagen "Denn was ist das denn für eine Bananenrepublik, in denen man ordentlich gewählten Abgeordneten wieder das Mandat entzieht!?" Die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage zu stellen.
    Wenn eine Wahl nicht ordnungsgemäß war gibt es keine gültigen Mandate und die BRD IST KEINE BANANENREPUBLIK.
    Es ist ungeheuerlich was sie hier schreiben.

  16. 50.

    DOGMATISCHER UNSINN

    Tonnen an Wahlzetteln müssen vernichtet werden
    Tonnen an Wahlzetteln müssen neu gefertigt werden
    Tausende Wahlhelfer müssen neu gefunden werden
    Hunderte Wahllokale müssen neu angemietet werden
    Hunderte alte Wahllokale müssen bezahlt werden....

    Und dass alles nur, weil ein paar Grüne Angst haben, auch sie.
    Naja, ein Lottoglückstreffer ist wirklich nicht wiederholbar.

  17. 49.

    UNSINN - WIE IMMER DOGMATISCHER UNSINN

    Tonnen an Wahlzetteln müssen vernichtet werden
    Tonnen an Wahlzetteln müssen neu gefertigt werden
    Tausende Wahlhelfer müssen neu gefunden werden
    Hunderte Wahllokale müssen neu angemietet werden
    Hunderte alte Wahllokale müssen bezahlt werden....

    Und dass alles nur, weil ein paar Grüne Angst haben, auch sie.
    Naja, ein Lottoglückstreffer ist wirklich nicht wiederholbar.

  18. 48.

    Na dann klären sie uns auf, statt grosspurig mit solchen Aussagen "Denn was ist das denn für eine Bananenrepublik, in denen man ordentlich gewählten Abgeordneten wieder das Mandat entzieht!?" Die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage zu stellen.
    Wenn eine Wahl nicht ordnungsgemäß war gibt es keine gültigen Mandate und die BRD IST KEINE BANANENREPUBLIK.
    Es ist ungeheuerlich was sie hier schreiben.

  19. 47.

    "Warum werden die Namen und Parteien nicht genannt. Wäre wichtig, damit ich weiß wen ich definitiv nicht wähle." Offenbar ist es rechtens, daß die Namen und Parteien nicht genannt werden - Wem's nicht passt kann ja klagen - Nur MUT!

  20. 46.

    Das die zuständigen Gerichte prüfen ist erst einmal in Ordnung. Das dies kurz vor den Wahlen erfolgt und erneut Unsicherheit hervorruft ist allerdings ärgerlich. Ich verstehe den Unmut hier. Auch die vielfältigen Wahlkampfaktionen der Regierenden sind peinlich. Frau Jarass sperrt effekthaschend die Friedrichstraße. Frau Giffey ist dagegen. Springt aber selbst vor jede Kamera um sich zu inszenieren.
    Seien es runde Tische gegen Silvesterausschreitungen oder Spendenaktionen von Landesunternehmen, die Sie vorher noch nie besucht hat. Aber wenn morgen Stromnetz Berlin Trafos an die Ukraine spendet, wird Frau Giffey in die Kameras lächeln. Obwohl Sie null Aktien an der Aktion hat. Es ist nur noch zum Kopfschütteln.

  21. 45.

    Bei uns stand immer einer an der Schlange und hat alle Betagten vorgeholt, damit sie nicht warten mussten. Hängt alles am Organisationstalent des Wahlvorstehers.

  22. 44.

    Sie kennen auch nur Nullen und Einsen? Kann es vielleicht auch sein, dass in einigen Wahlbezirken vernünftig gewählt wurde??
    Und vielleicht ist einige eine nicht ganz unerhebliche Menge?

  23. 43.

    Wählen auch noch nach offiziellem Wahlschluss nach 18:00Uhr; teilweise falsche Wahlzettel; Wähler, die nicht wählen durften, konnten wählen - Wähler, die wählen könnten, durften nicht...
    Dazu teilweise Chaos in den Wahllokalen, vom Auszählen der unrechtmäßig abgegebenen Stimme gar nicht zu reden...
    Ist das einem unabhängigen, gleichen, unmittelbaren und geheimen demokratischen Wahlprozedere würdig?
    Wenn das so rechtlich abgesegnet wird, steht dieser Stadt in Zukunft noch einiges bevor...

  24. 42.

    Wenn jemand betagter ist und anstehen muss, im Gebäude mit Maske, oder zur Arbeit muss, rückt er u. U. von seinem Willen zu wählen hat. Es gab solche Schilderungen. Insofern habe ich lediglich geäußert, dass ich mir nicht sicher bin, ob es keine Probleme gab. Und die Tatsache, dass für die Wiederholungswahl mehr Wahlkabinen beschafft wurden und mit 3 Stimmen weniger dennoch mit mehr Zeit pro Wählendem geplant wird, hat auch seine Gründe.

  25. 41.

    "Jetzt ist die Wahl vorbereitet." Das MUSSTE erfolgen, um die Frist ab dem ersten Urteil einhalten zu können.
    "Falls die unverbindliche Eilentscheidung "Nein" sagt war alles umsonst." Nein, dann kann es auch "nur" eine Verschiebung des Termins geben. Und die Wahllokale, in denen nicht neu gewâhlt werden muss, bleiben dann eben zu.
    "Dann gibt es eine Hauptverhandlung mit dem möglichen Ergebnis "Ja, ist doch zulässig". Die Wahlvorbereitungen beginnen dann wieder von vorne." Wieder falsch, es IST ja bereits alles vorbereitet!

  26. 40.

    Es ist wirklich traurig, dass weder sie noch andere Kommentartoren sich überhaupt die Mühe machen und nachlesen, wer alles Beschwerde führt. Ist kein wirkliches Geheimnis.
    Und zweitens geht es auch um ein gültiges Mandat.
    Denn was ist das denn für eine Bananenrepublik, in denen man ordentlich gewählten Abgeordneten wieder das Mandat entzieht!?

    Ich bin froh, dass wir in Deutschland soetwas wie das BVerfG haben, die im Ernstfall solchem Treiben den Stecker ziehen.

  27. 39.

    Natürlich lief es in einem Großteil der Wahllokale korrekt ab. Wir waren 2 in einer Turnhalle und Probleme gab es nicht. Warum sollte jemand abbrechen? So ein Blödsinn! Wer einmal in einer Kabine war hatte alle Zeit der Welt. Ich hatte aber auch gleich um halb 9 eine 3. Kabine bestellt, die um 9 geliefert wurde. Es gab einfach wegen des Marathons zu viele Anfänger als Helfer. Leere Zettel hatten wir nur bei der Volksabstimmung vereinzelt, was vermutlich am Desinteresse einer Eigenheimbesitzer lag.

  28. 38.

    1. Es ist keine Neuwahl, sondern eine Wiederholungswahl.
    2. Eindeutig naja. Immerhin gab es ein Minderheitsvotum und die Entscheidung wurde abweichend von den bisher gültigen Stnadards begründet und teilweise sogar die Beweiswürdigung mit Tasxhenspielertricks garniert. Insgesamt eine zumindest fragwürdige Leistung des Berliner Verfassungsgerichtes. Anderenfalls wäre die Befassung mit der Beschwerde vom BVerfG wohl umgehend abgelehnt worden.

  29. 37.

    Nun ja das mag sein. Es gibt jedoch kein Recht auf eine Wahl ohne Wartezeit.

  30. 36.

    Hoffentlich bleibt es bei der Neuwahl am 12.02.
    Das Berliner Verfassungsgericht hat doch wohl eindeutig entschieden.

  31. 35.

    Alle Beteiligten an diesem Wahnsinn haben eine echte Klatsche. Das unterschreibe ich mit meinem Blut.
    Jetzt ist die Wahl vorbereitet. Falls die unverbindliche Eilentscheidung "Nein" sagt war alles umsonst.
    Dann gibt es eine Hauptverhandlung mit dem möglichen Ergebnis "Ja, ist doch zulässig".
    Die Wahlvorbereitungen beginnen dann wieder von vorne.
    Das alles nur, weil ein paar Grüne Angst haben.
    Naja, ein Lottoglückstreffer ist wirklich nicht wiederholbar.

  32. 34.

    Die ,die jetzt versuchen die berechtigte Wiederholung der Wahl zu boykottieren sind vermutlich auch die ,die nicht unschuldig andem Debakel oder sogar beabsichtigt schuldig waren.
    Ein Schelm der sich Nichts Böses denkt.

  33. 33.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es Wahllokale gab, in denen die Wahl sauber gelaufen ist. Ich war selbst Wahlhelfer in einem mit geringeren Warteschlangen. Es waren aus meiner Sicht zu viele Abstimmungen an diesem Tag (6 Stimmen) bei zu wenigen Wahlkabinen pro Wahllokal (Abstandsregelungen wegen Pandemie). Rechnerisch 3 Minuten pro Person bei gleichmäßiger Verteilung über den Tag. Beides entsprach nicht der Realität. Es werden Wählende also abgebrochen haben. Davon ist auszugehen.

  34. 32.

    Genau so ist es. Berlin verkommt zur Hochburg der Irrationslität und Unfähigkeit.

  35. 31.

    Selbst wenn die Wahl ersteinmal vollständig wiederholt wird, heißt es ja nicht automatisch, dass alle Wahlergebnisse zu den einzelnen Wahlbezirken nach Beschlussfassung des BVerfG gültig bleiben.

  36. 30.

    Ganz Deutschland, wahrscheinlich die ganze Welt, lacht über Berlin, aber was will man von RGR erwarten, alle vollkommen unerfahrene von reellen Leben....

  37. 29.

    Da bin ich mal gespannt was morgen verkündet wird. Wäre schon gut wenn die Wahl doch nicht komplett wiederholt werden muss. In meinem Lokal lief es 2021 fehlerlos, obwohl wir in Pankow sind, daher wäre ich nicht traurig am 12. Februar frei zu haben.

  38. 28.

    Bei allem Geschrei um unprofessionelle Arbeit und Kosten.
    Die Gewaltenteilung ist ein hohes Gut der Demokratie. Und diese Gewaltenteilung funktioniert hier. Und eine unabhängige Justiz prüft nun. Was ist darin falsch.
    (Fehl-)Entscheidung können überprüft und ggf. revidiert werden.
    Egal was es kostet. Das sollte ein funktionierender Staat sich leisten können.

  39. 27.

    Als wir zur Europawahl gebeten wurden , ist es Uschi geworden, über den Euro und andere wichtige Dinge hat man uns nicht gefragt und in Berlin machen Behörden was sie wollen , ohne den Kontakt zu den Beteiligten / Anwohnern zu suchen, und die manchen Unsinn verhindern könnten.

  40. 26.

    "Warum werden die Namen und Parteien nicht genannt. Wäre wichtig, damit ich weiß wen ich definitiv nicht wähle." Offenbar ist die Klage ja nicht unbegründet, sonst wäre sie direkt abgewiesen worden. Und auch verständlich: diese Parteien / Personen laufen Gefahr, Ihre (ordentlich erworbenen) Mandate zu verlieren, weil sich Wähler nach einem Jahr ev. anders entscheiden.
    Wenn es sich auf Ihre Wahlentscheidung auswirkt, können Sie die Klagenden selbst herausfinden: sie kommen aus den Wahlkreisen, in denen 2021 keine Fehler nachgewiesen wurden - vielleicht haben Sie sie ja 2021 schon gewählt und sie bleiben im Amt :~)

  41. 25.

    "bekloppt" nein, das war zu erwarten, (wenn nicht sogar von den Klageführenden gewünscht)! Und wenn das Gericht die Fristen nicht beachtet (hätte sofort als "eilig" behandelt werden müssen), dann müssen wir im Zweifelsfall noch mehr Aufwand unter "Ulk" verbuchen.

  42. 24.

    "Erstwähler"? oder "nach Jahren" mal wieder?? Nicht wählen zu gehen, ist der schlechteste aller Wege! Dem Ersteahler verzeiht man ein Informationsdefizit: bitte mal über den Einfluss der Wahlbeteiligung recherchieren!

  43. 23.

    Man ist ja in Berlin einiges an Wahnsinn gewöhnt, aber das wäre ja nicht mehr in Worte zu fassen.
    Nur noch Verzeihung, bekloppt.

  44. 22.

    Bei der Bekanntgabe des Skandalurteils stand schon fest, dass es Klagen dagegen geben wird. Jeder der regelmäßig Nachrichten guckt (es wurde auch überegional darüber berichtet) wußte Bescheid.

    Ihre gespielte Empörung ist also fehl am Platz.

  45. 21.

    Sie befürchten zu recht schlimme Ergebnisse für die Ränder der Gesellschaft?

  46. 20.

    Ich hoffe, das BVG nimmt die Sache nur an um sehr schnell klar zu stellen, dass der Berliner VERFASSUNGSGERICHTHOF in DIESER Sache alleine bzw. LETZTINSTANZLICH zuständig war bzw. ist … Alles andere wäre ein Skandal und nicht vermittelbar.

  47. 19.

    Inzwischen wurden die Wahlunterlagen verschickt, die Laternenpfähle biegen sich fast unter der Last der Wahlplakate und die ersten werden schon per Brief gewählt haben. Und jetzt warten wir auf ein Eilurteil? Ich fass es nicht.

  48. 18.

    "Warum werden die Namen und Parteien nicht genannt. Wäre wichtig, damit ich weiß wen ich definitiv nicht wähle "

    Sie wiederholen sich. Der RBB hat die unglückliche Formulierung inzwischen entfernt, denn es haben weitaus mehr als 3 Politiker als Betroffene (!) geklagt.

    Wen oder wen sie nicht wählen ist dagegen vollkommen egal.

  49. 17.

    Es ist schon erstaunlich wie die Politik es immer wieder schafft im Focus zu stehen. Es gibt so viele Themen. Aber stattdessen beschäftigt man sich seit Wochen mit dieser Wahlposse. Jede Partei darf ihrer Senf in den Medien breittreten, Informationen in allen Sprachen.
    Und am Ende nur blauer Dunst, wie immer. Wie auch immer die Entscheidung morgen lautet Po co mi to? Was soll das?

  50. 16.

    "Berlin kann es halt nicht...." Was haben die Gerichte mit Berlin zu tun? Das Skandalurteil stand doch schon vorher fest.

  51. 15.

    Warum werden die Namen und Parteien nicht genannt. Wäre wichtig, damit ich weiß wen ich definitiv nicht wähle

  52. 14.

    Wenn Rechts immer stärker wird liegt das nicht an einer mangelnden Wahlbeteiligung. Es liegt an der aktuellen Politik.

  53. 13.

    Also haben 40 Personen Angst um Ihre Position.
    Berlin ist nicht nur nicht reich,auch nicht sexy sondern nur noch peinlich.

  54. 12.

    Da braucht sich ja keiner wundern, wenn die Wahlbeteiligung noch mehr sinkt. Und dann ist das Geschrei groß, wenn Rechts immer stärker wird.

  55. 11.

    Na dann weiß ich ja, wer nicht in Frage kommt. Obwohl es bei mir schon feststeht egal wann gewählt wird. Wird wieder ein Haufen Geld rausgeschleudert, nur weil die Angst haben, nicht mehr gewählt zu werden.

  56. 10.

    ... und wer trägt all die Kosten?! Zum heulen...

  57. 9.

    Finde ich gut, dass das BVerfG die Beschwerde angenommen hat. Das zeigt, dass wahrscheinlich die meisten Juristen doch daneben liegen und es offensichtlich auch verfassungsrechtlich so ist, dass bei ein und dem selben Wahlzug zum Berliner Abgeordnetenhaus und dem Bundestag es nicht zweierlei Mängel gegeben haben kann.

    Und es wäre ja auch in keinem Angleichungsfall ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Denn es würden für das Berliner Abgeordnetenhaus eben nur die Wahlbezirke nach der Wahlwiederholung ausgezählt, deren Wahlverfahren tatsächlich ungültig war oder eben alle, je nachdem wie die Angleichung ausfällt.

  58. 8.

    Erstmal.... Erstwähler nach Jahren.
    Eigentlich sind wir schon wieder in der Überlegung, doch nicht wählen zu gehen.
    Abgesehen von der Tatsache, Wähler werden veräppelt, das kostet unendlich.
    Und mit Verlaub, schon in der "Wahlkampfphase" ist man der Ignoranz, der Unkenntnis oder was auch immer ausgesetzt.
    In hier angrenzenden OT pflastern Personen zweier Koalitionspartner tatsächlich jede Laterne mit ihrem Konterfei zu, obwohl das so nicht zulässig ist.

  59. 7.

    Rot-Grün-Rot mit kalten Füßen!!
    Aktuelle Politik wurde den Bürgern nicht klar und stimmig suggeriert. Eine womöglich entscheidende Nachlässigkeit, die die Verhältnisse extrem umkrempelt.
    Guck'n wa ma, was draus wird!!!

  60. 6.

    Bekloppter geht es echt nicht mehr, da geh ich also dann wählen, um etwas später zu erfahren, die Wahl ist ungültig? Nö, keine Lust mehr macht was ihr wollt!

  61. 5.

    Wäre in letzter Zeit nicht das erste Urteil eines Berliner Gerichtes, was von einer höheren Instanz einkassiert wird. Berlin kann es halt nicht....

  62. 4.

    Viel interessanter ist welchen Namen sie dazu benutzen.... egal. Außerfem vergessen sie eins.

    "Mehr als 40 Personen hatten in einem 250-seitigen Schriftsatz Beschwerde gegen die Wiederholung der Wahl erhoben. Sie begründen das unter anderem damit, dass das Landesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zu weit gegangen sei. "

    Es haben also über 40 Personen gegen das Skandalurteil geklagt.

  63. 3.

    ...na dann wird eben nochmal und nochmal und nochmal gewählt

  64. 2.

    Irgendwie erinnert mich das alles an die Schildbürgerstreiche, über die wir als Kinder in Büchern lachen konnten. Nur darüber kann man jetzt wirklich nicht mehr lachen! Entscheidung nach der Wahl? Das gibt jetzt unseren "demokratischen" Parteien bei der kommenden Wahl den Rest!

  65. 1.

    Wer sind namentlich die Abgeordneten, die geklagt haben? Möchte sicher gehen, dass ich die nie mehr wähle.

    Die Ironie, dass ich pseudonym kommentiere ist mir bewusst. Aber ich stehe nicht zur Wahl.

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