Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Vorkaufsrecht wurde 2022 in Berlin nicht mehr angewendet

Mo 17.04.23 | 17:59 Uhr
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Protest der Mieterinititiative Tabor20 im Berliner Stadtteil Kreuzberg. (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Das Vorkaufsrecht der Bezirke für Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten wird in Berlin nicht mehr angewendet. Das geht aus einem Bericht der Stadtentwicklungsverwaltung für das Jahr 2022 hervor, den der Senat am Dienstag beschließen will.

Im November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht der langjährigen Berliner Praxis die Rechtsgrundlage weitgehend entzogen. Seit dem Urteil wurde das Vorkaufsrecht in keinem einzigen Fall mehr angewendet, bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Änderung im Baugesetzbuch nötig

Ebenfalls fast zum Erliegen gekommen ist die Praxis, sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit den Eigentümern der Immobilien zu schließen. Nur noch in vier Fällen konnten die Behörden eingreifen und für insgesamt 45 betroffene Wohnungen eine mieterfreundliche Vereinbarung durchsetzen.

In den vergangenen Jahren hatte Berlin noch für mehrere Tausend Wohnungen mit den neuen Eigentümern solche Abwendungsvereinbarungen geschlossen, mit denen zum Beispiel die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Mieterhöhungen begrenzt werden. Seit dem Gerichtsurteil erkennen aber einige Neueigentümer selbst die bereits geschlossenen Vereinbarungen nicht mehr an. Zuletzt waren 15 Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht anhängig, bestätigte die Stadtentwicklungsverwaltung, Urteile gebe es aber bisher nicht.

Der Senat hatte nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Rechtsgrundlage gefordert, vor allem um Mieterinnen und Mieter in Innenstadtgebieten mit hohem Verdrängungsdruck nach Eigentümerwechseln besser schützen zu können. Dazu müsste allerdings die Ampel-Koalition im Bundestag das Baugesetzbuch ändern. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren läuft zwar, befindet sich aber noch immer in der Ressortabstimmung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 17.04.2023, 19:30 Uhr

25 Kommentare

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  1. 25.

    "Wenn z.B. jemand mit gutem Einkommen sich eine Wohnung leistet, dann wird er es als ungerecht empfinden, wenn andere weniger dafür bezahlen müssen. "

    Mit einem wesentlich höheren Komfort oder was wollen sie uns weismachen? Und wieder mal die alte neoliberale Neiddebatte. Warum sollte ich neidisch sein wenn jemand weniger bezahlt? Davon wird meine Wohung nicht billiger.

    "Es ist lebenswerter, wenn es Durchmischungen gibt." Ohne Frage, die "Berliner Mischung" hat sich bewährt.

    "Dafür gibt es dann Wohngeld. " Das Wohngeld wird als Subventionierung direkt an den Vermieter durchgreicht, der ohnehin schon steuerliche Vorteile genießt. Plus die Wertsteigerung, die ihn sein Mieter finanziert.

    Irgendwann ist auch mal Schluß mit der grenzenlosen Gier.

  2. 24.

    Mein letztes Aufbegehren: Wenn z.B. jemand mit gutem Einkommen sich eine Wohnung leistet, dann wird er es als ungerecht empfinden, wenn andere weniger dafür bezahlen müssen. Aber die solidarische Ausnahme gibt es auch. Dafür gibt es dann Wohngeld.
    Es ist lebenswerter, wenn es Durchmischungen gibt. Die wird es nur zeitweise geben. Die Entmischung wurde in nobelpreishonorierten Arbeiten mehrfach nachgewiesen. Die Prozesse laufen ab...

  3. 23.

    Sie wissen also nicht mehr was sie vorhin geschrieben haben? Was ist denn Wohnungsgeld? Steuergelder für Vermieter.

    Und was sie unter "Anstrengungen " verstehen ist bekannt, leistungsloses Investment hat sie keine Anstrengungen gekostet.

  4. 22.

    Unsinn. Welche Steuergelder? Sie lesen das heraus was Sie heraus lesen wollen.
    Mein ganz persönliches Gerechtigkeitsempfinden hat etwas mit Belohnung für Anstrengungen zu tun.

  5. 21.

    "Weil er das Wohnen auf Kosten anderer ermöglicht und damit auf dem Wege zum Einheitseinkommen mittels Umverteilung bedeutet. Egal wie man sich angestrengt hat."

    Neoliberales Gewäsch.

    "Besser: Eine so lange wie mögliche Aufrechterhaltung der Durchmischung durch das solidarische Mittel "Wohnungsgeld". Eine Entmischung findet immer statt. Man kann dies nur zeitlich beeinflussen."

    Na klar, wir werfen den Profiteuren und Abzockern noch mehr Steuergelder hinterher, ihre Gier ist unglaublich. Und ausgerechnet sie schwafeln von "ungerecht".

  6. 20.

    "Weil er das Wohnen auf Kosten anderer ermöglicht und damit auf dem Wege zum Einheitseinkommen mittels Umverteilung bedeutet. Egal wie man sich angestrengt hat."

    Neoliberales Gewäsch.

    "Besser: Eine so lange wie mögliche Aufrechterhaltung der Durchmischung durch das solidarische Mittel "Wohnungsgeld". Eine Entmischung findet immer statt. Man kann dies nur zeitlich beeinflussen."

    Na klar, wir werfen den Profiteuren und Abzockern noch mehr Steuergelder hinterher, ihre Gier ist unglaublich. Und ausgerechnet sie schwafeln von "ungerecht".

  7. 19.

    Nochmal, Wohnungsneubau treibt die Mieten weiter in die Höhe, mal von dem Wahnsinn abgesehen Wohnungen abzureißen um dann Neubauten zu errichten oder luxuszusanieren. Berlin muß den Wohnungsmarkt weiter stabilisieren damit die Mieten nicht noch weiter explodieren.

    Eigentlich wäre das die Aufgabe des Bundes.

  8. 18.

    Der soziale Wohnungsbau ist ungerecht. Weil er das Wohnen auf Kosten anderer ermöglicht und damit auf dem Wege zum Einheitseinkommen mittels Umverteilung bedeutet. Egal wie man sich angestrengt hat.
    Besser: Eine so lange wie mögliche Aufrechterhaltung der Durchmischung durch das solidarische Mittel "Wohnungsgeld". Eine Entmischung findet immer statt. Man kann dies nur zeitlich beeinflussen.

  9. 17.

    Dem stimme ich vollkommen zu. Und das Traurigste ist, dass wir Berliner hier niemanden für diese finanziellen Fehlentscheidungen der Politik, bestehende Wohnungen zu kaufen, zur Verantwortung ziehen können. Das Geld wäre sinnvoller in Wohnungsneubau der stadteigenen Betriebe geflossen.

  10. 16.

    Sorry, aber bei so manchem Kommentar beschleicht mich das Gefühl,
    dass einige die sozialer Marktwirschaft mißverstehen.

  11. 15.

    Die Wohnungseigentümer*innen haben die größere Lobby, auch bei politischen Urteilen wie diesem. Am Ende versucht man es wiederholt, auf Bundeszuständigkeit zu schieben, weil dort die konservativ-neoliberale Mehrheit bis auf absehbare Zeit unumstößlich ist. Nicht daran halten! Sanktionen nicht nachgeben! Dem marktradikalen, extremistischen Moloch muss man als Stadtgesellschaft etwas entgegensetzen. Ja, eigene Gesetze für den eigenen Bundesstaat, solange es den sozialen Frieden gefährdet oder das Sozialstaatsprinzip unterwandert. Es ist die Pflicht des Staats, für angemessenen Wohnraum, in Größe und Anzahl, zu sorgen. Wohnen ist ein Grundrecht, das ist zuvörderst zu schützen, danach kommen Verwaltungsrichtlinien, die ohnehin nur Auswüche eines deregulierten Kapitalmarkts sind.

    Die rigorose Deckelung sämtlicher Mieten, der Ortsbindung der Mieten, dauerhafte, unbefristete Sozialwohnungsbindung, Milieuschutz, Vorkaufsrecht, Enteignung nachweislich spekulierender Unternehmen!

  12. 14.

    "Nicht eine Familie mehr findet damit eine bezahlbare Wohnung." Ihre plumpen Nebelkerzen wiederholen sie so oft wie sie falsch sind.

    Es geht hier darum die explodierenden Mieten im Zaum zu halten damit sich Familien überhaupt noch leisten können IN Berlin zu wohnen und nicht in Legehennenbatterien am Stadtrand.

    Bestandsimmobilien aufzukaufen lohnt sich deshalb gleich mehrfach, Mieten können nicht mehr weiter ins uferlose explodieren, irrwitzige Pendlerströme werden vermieden und soziale Strukturen bleiben erhalten.

    Das wäre nämlich eine Verschwendung von Steuergeld ohne Ende.

  13. 13.

    "Ist sozialer Wohnungsbau der, der nach 30 Jahren auf den freien Markt übergeht?" Sie verwechseln das mit einer gebundenen Förderung für private Anbieter. Die findet momentan schon lange nicht mehr statt, weil der Vorteil aus der staatlichen Förderung viel zu gering ist, als dass es sich lohnen würde. Kommunaler Wohnungsbau im eigentlichen Sinne findet aber durch den Staat selbst, in der Regel über die kommunalen Wohnungsunternehmen statt und verbleibt auch da. Es gibt daher keine Verfallsfrist.

  14. 12.

    Ist sozialer Wohnungsbau der, der nach 30 Jahren auf den freien Markt übergeht? Sind Mieter in bestehenden Wohnungen nicht auch vor den Entwicklungen des freien Marktes zu schützen ... das war der Ansatz des Vorkaufsrechtes. Wo wollen Sie denn immer und immer wieder neu bauen für verdrängte Mieter und aus der Bindung fallende Wohnungen? Ist es fiskalisch sinnvoll, immer und immer mehr fiskalische Mittel über das Wohngeld in private Hände zu leiten anstatt in den Aufbau einer öffentlichen Wohnungsinfrastruktur?

    Also ja, es ist sinnvoll aus Sicht von Menschen, denen am grundsätzlichen Erhalt unserer Gesellschaft was liegt. Aus Sicht der Verfechter des freien Marktes im Sinne rücksichtsloser Gewinnerzielung nicht. Das ist klar.

  15. 11.

    Es wäre auch um Längen sinnvoller gewesen, die finanziellen Mittel, die man für vollkommen überteuerten Bestandswohnraum aufgewendet hat, in sozialen Wohnungsneubau zu stecken. Eine Bestandsimmobilie aufzukaufen, die sich niemals finanziell selbst tragen wird, dafür aber in absehbarer Zeit hohe Kosten für Modernisierung und Instandhaltung erfordern wird, ist fiskalisch an fehlender Sachkenntnis nicht zu übertreffen und eine Verschwendung von Steuergeld ohne Gleichen. Nicht eine Familie mehr findet damit eine bezahlbare Wohnung.

  16. 10.

    Vielleicht hätte man dem Kind auch einen anderen Namen geben sollen: Vorkaufsabsicht anstatt Vorkaufsrecht.

  17. 9.

    Die Rechtsgrundlage würde nicht entzogen, es lag ein Missbrauch der bestehenden Rechtsgrundlage vor. Ist schon ein Unterschied.

  18. 8.

    Eine gewisse Aufwertung der innerstädtischen Bereiche würde Berlin nutzen.

  19. 7.

    Das ist auch richtig. Das Vorkaufsrecht auszuüben schafft keine einzige der so dringend benötigten neuen Wohnungen.

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