Gedenktage am 8. und 9. Mai - Berliner Polizei legt Beschwerde gegen Erlaubnis russischer Fahnen ein
Die Debatte um Fahnenverbote zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai in Berlin geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht hat inzwischen auch russische Fahnen zugelassen. Das will die Berliner Polizei so nicht hinnehmen.
Vor den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben der Polizei auch das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen erlaubt. Dabei geht es konkret um eine Veranstaltung, die für den 9. Mai auf der Straße des 17. Juni geplant ist, wie ein Polizeisprecher am Sonntag dem rbb sagte.
Gegen diese Entscheidung habe die Polizei Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht, sagte er weiter. Mit einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde noch für denselben Tag gerechnet.
Keine Beschwerde gegen zugelassene ukrainische Fahnen
Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.
Das Verwaltungsgericht hatte jedoch bereits am Freitag das Verbot ukrainischer Symbole aufgehoben. Dagegen hat die Berliner Polizei keine Beschwerde eingelegt, wie der Polizeisprecher dem rbb sagte.
Im Eilverfahren wurde dann am späten Samstagabend auch das Verbot russischer Symbole für eine Veranstaltung am 9. Mai vor dem Panzer-Denkmal auf der Straße des 17. Juni angefochten. Auch in diesem Fall habe das Verwaltungsgericht gegen die Allgemeinverfügung entschieden, sagte der Polizeisprecher. Dagegen habe man Beschwerde bei der nächsten Instanz eingereicht.
Polizei befürchtet Auseinandersetzungen
Da Russland die Ukraine angegriffen hat und beide Länder derzeit Krieg führen, waren Konflikte zum Jahrestag befürchtet worden. Die Polizei hatte ihre Allgemeinverfügung damit begründet, das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" gewährleisten zu wollen. Sie hatte neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten.
Dieser Argumentation folgte das Berliner Verwaltungsgericht nicht.
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