Aufnahmesoll für 2023 verringert - Brandenburger Kommunen müssen deutlich weniger Geflüchtete aufnehmen
Im ersten Halbjahr 2023 sind weniger geflüchtete Menschen nach Brandenburg gekommen, als prognostiziert waren. Deshalb müssen die einzelnen Kommunen im gesamten Jahr jetzt weniger Menschen aufnehmen.
Brandenburgs Kommunen müssen deutlich weniger neue Geflüchtete unterbringen und versorgen als bisher vorgesehen. Die Landesregierung hat das Aufnahmesoll für das Jahr 2023 um 6.500 Personen reduziert.
Hintergrund ist, dass in diesem Jahr bis zum Sommer weniger Geflüchtete nach Brandenburg gekommen sind, als vorhergesagt worden war. Das Integrationsministerium teilt mit, dass im ersten Halbjahr 7.346 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt worden sind. Deutlich weniger als angenommen.
Integrationsministerium, Innenministerium und Finanzministerium haben sich nun auf das neue Aufnahmesoll für die Kommunen von insgesamt 19.253 Personen im Jahr 2023 geeinigt. Das bisherige Soll lag bei 25.753 Geflüchteten. Innenminister Stübgen rechnet trotzdem damit, dass 2023 eines der Jahre mit dem höchsten Zuzug wird.
Statistischer Peak 2015 und 2021
Im vergangenen Jahr war die Zahl der Geflüchteten, unter anderem wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, sprunghaft angestiegen. 2022 hat das Land Brandenburg 38.941 Geflüchtete aufgenommen. 2021 waren es den Angaben zufolge 3963.
Beim letzten Höhepunkt der Fluchtbewegungen im Jahr 2015 waren 25.617 Personen nach Brandenburg gekommen. In den Jahren 2017-2021 waren es pro Jahr 3.000 - 4.000 Menschen.
Geflüchtete bleiben teils länger in Erstaufnahmeeinrichtung
Landräte und Bürgermeister hatten schon im Frühjahr signalisiert, dass die Landkreise und Kommunen mit dem stark gestiegenen Zuzug von Geflüchteten bei der Versorgung ans Limit kommen. Sie machten deutlich, dass Unterkünfte fehlten, aber auch Erzieher und Lehrer. Die Landräte und Bürgermeister hatten deswegen Entlastungen gefordert.
Die Landesregierung hatte daraufhin die Verteilung der Geflüchteten neu geregelt. Seit dem 1. Juli gilt, dass Personen, die keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel haben, nicht mehr auf die Kommunen weiterverteilt werden. Sie bleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die maximale Verweildauer dort wurde auf 18 Monate erhöht. So sollen bis zu 450 Geflüchtete pro Monat weniger auf die Kommunen verteilt werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 04.08.2023., 18:45 Uhr