Landgericht Berlin - Landgericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt "Köpi 137" ab

Mi 04.12.24 | 13:50 Uhr
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Köpenicker Straße 137 (Quelle: Soeren Stache/dpa)
Audio: rbb24 Inforadio | 04.12.2024 | Matthias Bartsch | Bild: Soeren Stache/dpa

Seit Jahren gibt es Streit um ein Hausprojekt der linken Szene in Berlin. Immer wieder muss die Justiz entscheiden. Nun gibt es ein weiteres Urteil - dieses lässt die Bewohner wohl aufatmen.

Das linksalternative Wohnprojekt "Köpi 137" darf in seinem Gebäude in Berlin-Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen. Dem Gericht zufolge ist eine mögliche Einsturzgefahr durch Sachverständige nicht bewiesen. "Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu", sagte der Richter. Außerdem fehle es an der erforderlichen Fristsetzung, hieß es.

Die Eigentümerfirma hatte den Bewohnern im vergangenen Jahr gekündigt. Begründet wurde das mit einer akuten Einsturzgefahr. Die Bewohner weigern sich allerdings, auszuziehen.

Schon in einer ersten Verhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass den Bewohnern keine Fristen gesetzt wurden, um etwaige Mängel zu beheben. Unter Umständen sei die fristlose Kündigung im Juni 2023 deshalb unwirksam.

Besetzung kurz nach dem Mauerfall

Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und galt eigentlich bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur "Köpi 137" gehörten, war im Herbst 2021 mithilfe der Polizei geräumt worden.

Die Verhandlung fand im Kriminalgericht Moabit statt - aus Sicherheitsgründen, wie es hieß. Bei ähnlichen Prozessen kam es früher bereits zu Tumulten im Gerichtsaal.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2024, 7:20 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    MENSCH MAYER!!!
    Thema verfehlt! Setzen!
    Geistreicher Kommentar. Als die Köpi besetzt wurde, war das Gebäude am Verrotten. Die Instandsetzung ist eine enorme Wertsteigerung für dieses Grundstück. Das bischen Sperrmüll dient zur Aschreckung für irgendwelche spätgeborenen Partyhopper. Außerdem haben Objekte wie die Köpi den Ruf Berlins in die Welt getragen. Die Oranienstrasse mit ihren Kneipen und Clubs im Bereich Görlitzer Bahnhof besteht aus überwiegend ehemals besetzten Häusern. Tresor, Tacheles, Eimer und das ACUD im Ostteil erweiterten den Begriff Kulturhaupstadt. Aber ordentlich meckern und auch die restlichen "Läden" schließen! Im Vergleich zu den 80/90ern ist Berlin der deutschen Provinz erstaunlich nahe gekommen. Weiter so!
    NICE!

  2. 47.

    Hörst Du mal auf so unflätig zu hetzen? Du weißt überhaupt nichts! Diese Menschen gehen arbeiten und studieren, teils im Homeoffice! Und, wo sind Deine Blege, daß Du ,,arbeitest''

  3. 46.

    Meinst alle Millionen Menschen in Großstädten, die auf Miete wohnen, sind Schmarotzer. Macht kein Sinn!

  4. 45.

    Doch! Genau das wurde vom Gericht geprüft. Die Kündigungsbegündung ist ausgedacht. Läge ein Gutachten vor hätte der Vermieter es jetzt vorlegen können. Konnte er aber offenbar nicht. Und ja, täglich werden Kündigungen mit fadenscheinigen ausgedachten Begründungen ausgesprochen. Siehe vermeintlicher Eigenbedarf.

  5. 44.

    Der Verein hat einen gültigen legalen Mietvertrag und hält sich ganz offensichtlich an die Gesetze! Er hat nämlich, wie üblich in solchen Fällen, sich mit Rechtsmitteln gegen die Kündigung gewehrt. Erfolgreich wie man sieht. Was soll also Ihr Hasskommentar hier bezwecken?

  6. 43.

    Seine Auffassungen kann in diesem Forum jeder frei sagen. Ihre Forderung ist daher anmaßend. Und geht ins Leere.

  7. 42.

    Nein. Wenn ein Mietvertrag läuft, kann er oft nicht einfach gekündigt werden. Dieser läuft bis 2037. Weder die Mieter noch der Vermieter können ihn bis dahin ordentlich kündigen. Man kõnntecsagen "Selbstbindung des Eigentums".

  8. 41.

    So sehe ich das auch. Erstens ist es ein echt toller Laden Zweitens, wollen wir alle billig leben. Also macht nicht denen nen Vorwurf, die es dann tun. Seit über 30 inzwischen.

  9. 40.

    Na dann hoffe ich mal, dass Sie arbeiten, Geld zurücklegen und ein Haus kaufen (von selbst erarbeitetem und nicht mit Hilfe von geerbtem Geld), sonst müssten Sie sich ja selber so bezeichnen, wie Sie es bei anderen scheinbar ohne Probleme tun. Ein merkwürdiger Kommentar ist der von Ihnen aber so oder so, da stimme ich 'Erwin' vollständig zu.

  10. 37.

    Für manche ist es der einzige Artikel im GG den sie kennen.

  11. 36.

    jeder kann in Berlin seinen alternativen Lebensstiel pflegen. Zunächst aber arbeiten gehen. Geld zurücklegen. Haus kaufen (In Brandenburgs Dörfern gibt es jede Menge billgen Wohnraum) und dann alternativ leben. So geht das. Alles andere ist Schmarotzertum.

  12. 35.

    Dann wird die Frost bei der nächsen Räumungsklage folgen, plus Gutachten. Das Gerichtsurteil hat nur aufschiebende Wirkung.

  13. 34.
    Antwort auf [Mart] vom 04.12.2024 um 12:55

    Fängt das schon wieder an! Menschen werden mit Tieren gleichgesetzt. Das Ganze als Humor verkleidet . Dann geht die Jagd los. Sind ja nur Tiere.
    Und alles im RBB gepostet.

  14. 33.

    Die Köpi ist 'ne nette Institution. Für all die Hetzer, früher nannte man sie auch gerne "Spießer", einfach mal hingehen. Vielleicht ist die Musik nicht jedermanns Sache aber es gibt günstige Getränke und das Publikum ist gemischt. Und in Anbetracht der Mietsituation in Berlin: Die Köpi hält seit über drei Jahrzehnten erfolgreich gegen die exorbitante Spekulationspolitik auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Fast jeder der hier dazu schreibt ist davon betroffen. Nur haben die wenigsten den "Arsch in der Hose gehabt" und dagegen geklagt. "Geht es mir kacke, dann soll es auch anderen nicht besser gehen!"
    Anstelle sich hier über eine erfolgreiche Entscheidung zu freuen, wird abgekotzt. Toller Kindergarten. Wo sind die allwöchentlichen Großdemos gegen zu hohe Mietpreise??? Dann bewegt sich auch was!

  15. 32.

    Da gebe ich Ihnen gerne Recht. Ich kann aber auch erwarten, dass diejenigen die mein Eigentum nutzen dürfen, sorgsam damit umgehen. Nun schauen Sie sich mal um was da so passiert. Eigenmächtig werden Veränderungen vorgenommen, gleich welcher Art. Schließlich hat man eine mIetvertrag, ist Mieter und da kann man schon bestimmen was gemacht wird. Der Eigentümer oder Vermieter muss nicht gefragt werden.
    Die Nutzung durch die Mieter ist dann nicht rechtswidrig? Oder gilt diese Ansicht nur für die Mieter. Also bleiben Sie mir mit Ihren Auffassungen vom Halse.

  16. 31.

    Darum geht es doch nicht. Vielmehr war die Kündigung einfach unbegründet. Es besteht ein Mietverhältnis. Schlichtes Vertragsrecht.

  17. 30.

    Vielleicht doch nochmal ins GG schauen:

    Art. 14 Abs 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

  18. 29.

    Sehr gut, Köpi bleibt Risikokapital.

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