Landgericht Berlin - Landgericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt "Köpi 137" ab
Seit Jahren gibt es Streit um ein Hausprojekt der linken Szene in Berlin. Immer wieder muss die Justiz entscheiden. Nun gibt es ein weiteres Urteil - dieses lässt die Bewohner wohl aufatmen.
Das linksalternative Wohnprojekt "Köpi 137" darf in seinem Gebäude in Berlin-Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen. Dem Gericht zufolge ist eine mögliche Einsturzgefahr durch Sachverständige nicht bewiesen. "Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu", sagte der Richter. Außerdem fehle es an der erforderlichen Fristsetzung, hieß es.
Die Eigentümerfirma hatte den Bewohnern im vergangenen Jahr gekündigt. Begründet wurde das mit einer akuten Einsturzgefahr. Die Bewohner weigern sich allerdings, auszuziehen.
Schon in einer ersten Verhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass den Bewohnern keine Fristen gesetzt wurden, um etwaige Mängel zu beheben. Unter Umständen sei die fristlose Kündigung im Juni 2023 deshalb unwirksam.
Besetzung kurz nach dem Mauerfall
Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und galt eigentlich bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur "Köpi 137" gehörten, war im Herbst 2021 mithilfe der Polizei geräumt worden.
Die Verhandlung fand im Kriminalgericht Moabit statt - aus Sicherheitsgründen, wie es hieß. Bei ähnlichen Prozessen kam es früher bereits zu Tumulten im Gerichtsaal.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2024, 7:20 Uhr