Mehr Geld für Suchtprävention - Lauterbach macht Ländern Zugeständnisse zur Billigung von Cannabisgesetz
Berlin wird sich wohl bei der Abstimmung zum Cannabisgesetz im Bundesrat enthalten, auch wenn die rückwirkende Amnestie bleiben soll. Gesundheitsminister Lauterbach kündigt nun Zugeständnisse unter anderem bei der Suchtprävention an.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Zugeständnisse angekündigt, damit der Bundesrat dem umstrittenen Cannabisgesetz am Freitag doch zustimmt. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt eine "Protokollerklärung" vor, in der unter anderem mehr Geld für die Suchtprävention angekündigt wird.
Das Bundesgesundheitsministerium werde sich dafür einsetzen, dass über 2024 hinaus zusätzliche Mittel zum Ausbau der Cannabisprävention in Höhe von sechs Millionen Euro bestehen bleiben. Zudem wolle der Bund ein Zentrum für Präventionsarbeit mit 20 Millionen Euro fördern. Das gehe "über die bisherigen Planungen hinaus", wirbt das Papier.
Auch bei den Regeln für Anbauvereinigungen sei die Bundesregierung bereit, die Bedenken der Länder aufzugreifen: Die Kontrolle der Cannabis-Vereine soll demnach nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in "regelmäßigen" Abständen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf Lauterbachs Erklärung. Ihnen solle es zudem untersagt werden, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften. Und außerdem wolle die Regierung gesetzlich klarstellen, welche Tätigkeiten die Anbauvereine nicht an gewerbliche Anbieter auslagern dürfen.
Berliner Justizsenatorin warnt vor "Bürokratiemonster"
Festhalten will die Regierung aber an der von einigen Ländern kritisierten Amnestieregelung. Lauterbach sagte dazu am Mittwoch, es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen im Gefängnis bleiben müssten, obwohl Cannabis legalisiert worden sei.
Lauterbach geht mit seiner "Protokollerklärung" auf die Kritik der Länder ein. Sie klagen seit Wochen, zum 1. April sei diese Amnestie zu kurzfristig und führe zu Überlastung. Es könne sogar zu Haftentschädigungsansprüchen kommen, wenn die Justiz zu langsam arbeite. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Protokollerklärung, "Haftentschädigungen oder eine Strafbarkeit von Amtsträgern" seien "unwahrscheinlich".
So äußerte sich auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) im Interview mit derm ARD-Politikmagazin "Kontraste". Das Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung des Cannabisgesetzes bezeichnete sie darin als "absolut unverantwortlich". Mit dem Gesetz werde ein riesiges "Bürokratiemonster" geschaffen, das die Justiz allein zu bewältigen habe. Wie dies zu bewerkstelligen sein könnte, sei offenbar bei Weitem nicht geklärt.
Mehrheit für Vermittlungsausschuss fraglich
Einige Länder kündigten an, am Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss aufzurufen. Allerdings scheint eine Mehrheit fraglich. Berlin kündigte an, sich zu enthalten. Auch Niedersachsen, Bremen, Sachsen und Hessen werden voraussichtlich einen solchen Vermittlungsausschuss nicht mit tragen.
Eine Mehrheit für einen Vermittlungsausschuss werde auch durch die angekündigte Protokollerklärung der Bundes immer unwahrscheinlicher, so das ARD-Hauptstadtstudio. Am 1. April könnte die Teillegalisierung von Cannabis damit tatsächlich Realität werden.
Sendung: radioeins, 21.03.2024, 10:00 Uhr