Millionen-Hilfspaket - Brandenburger Landtag beschließt Nachtragshaushalt
Zur Finanzierung des Anti-Krisen-Hilfspakets hat der Potsdamer Landtag einen neuen Nachtragshaushalt beschlossen. Das 850 Millionen schwere Paket wird aus der Rücklage des Landes finanziert.
Der Brandenburger Landtag hat am Mittwochmittag in seiner Sondersitzung Haushaltsänderungen beschlossen.
Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause dem zweiten Nachtragshaushalt für 2023 und 2024 zu - mit einem Umfang von 850 Millionen Euro. Er wird nun aus Rücklagen des Landes finanziert statt mit Krediten.
Der Nachtragshaushalt musste erneut verabschiedet werden, weil der ursprüngliche Beschluss eine Notlage und neue Kredite vorsah. Das Landesverfassungsgericht kippte aber diese Entscheidung.
Kritik von den Oppositionsparteien
Mit dem 850-Millionen-Euro-Paket verteile die Landesregierung Geschenke für ihre Klientel, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt. Freie-Wähler-Chef Peter Vida nannte es "unverantwortlich". Linken-Vorsitzender Sebastian Walter fragte, wie dann künftige Vorhaben finanziert werden sollen, etwa die geplante Kita-Beitragspflicht oder ein Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.
Das Hilfspaket ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte den umstrittenen Griff in die Rücklage des Landes - einer Art Spardose - auch als sauberste und sicherste Lösung verteidigt. Der Nachtragshaushalt, mit dem der bisherige Landesetat angepasst wird, hatte zudem eine Debatte über die gesetzliche Schuldenbremse ausgelöst.
Finanzministerin Lange: "Wir haben einen Fehler gemacht"
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) verteidigte am Mittwoch den geplanten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. "Dafür sind Rücklagen da, um sie in Notsituationen dann in Anspruch zu nehmen", sagte sie dem rbb. Brandenburg stehe aktuell wirtschaftlich ganz gut da. "Wir haben einen Rekordhaushalt und Rekordeinnahmen", sagte Lange im rbb24 Inforadio.
Zu dem Urteil des Landesverfassungsgerichts sagte die Finanzministerin: "Wir haben einen Fehler gemacht, das muss man anerkennen". Man sei dabei, den Nachtragshaushalt in Ordnung zu bringen, so Lange. "Das ist der Preis für eine Antikrisenpolitik, die ich in der Sache als erfolgreich bewerte."
Zahlungen rückwirkend nicht in Gefahr
Im Juni hatte das Verfassungsgericht des Landes die Regelung zum Brandenburg-Paket von 2022 für zum Teil verfassungswidrig erklärt. Die bewilligten Zahlungen seien aber rückwirkend nicht in Gefahr, hatte das Gericht deutlich gemacht. Die Verfassungsrichter hielten das Ausrufen einer Notlage zwar für berechtigt, kritisierten aber, dass die Begründungen für die Hilfen nicht ausreichen.
Mit dem Nachtragsetat werden ein neues Ausrufen der Notlage - was aus Sicht von Finanzministerin Lange risikoreich wäre - und eine bessere Erklärung der Maßnahmen aber umgangen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.07.2024, 08:00 Uhr