Gespräche in Berlin - OSZE prüft, ob sie Beobachter zur Wiederholungswahl entsendet

Mo 09.01.23 | 11:21 Uhr
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Internationale Wahlbeobachter:innen der OSZE sind am 3.11.2020 bei den US-Wahlen tätig. (Quelle: dpa/Michael Forster Rothbart)
Video: rbb24 Abendschau | 09.01.2023 | Norbert Siegmund | Bild: dpa/Michael Forster Rothbart

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) prüft in dieser Woche in Berlin, ob sie Beobachter zur Wiederholungswahl am 12. Februar entsendet.

Dazu würden Gespräche mit Vertretern von Auswärtigem Amt, Behörden, Parteien und Verbänden geführt, teilte die OSZE am Montag in Warschau mit.

Zunächst werde eine Bedarfsanalyse erstellt. Sollte Bedarf bestehen, werde der Umfang der Mission bestimmt, hieß es. Das sei der übliche Ablauf.

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte die OSZE zur Wahlbeobachtung eingeladen, um Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen. Es wäre das erste Mal, dass die OSZE eine Abgeordnetenhauswahl in Berlin beobachtet. Bei Bundestagswahlen war sie schon mehrfach präsent.

Wahlen zum Abgeordnetenhaus für ungültig erklärt

Die Wiederholungswahl ist nötig geworden, weil der Berliner Verfassungsgerichtshof die eigentlichen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 wegen gravierender Mängel landesweit für ungültig erklärt hat.

Die OSZE ist ein Dialogforum für Stabilität, Frieden und Demokratie. Ihr gehören 57 Staaten in Nordamerika, Europa und Asien an. In Ländern wie Albanien, Montenegro oder dem Kosovo beobachtet die OSZE nicht nur die Wahlen, sondern unterstützt auch bei der Vorbereitung und Durchführung.

Sendung: rbb 88,8, 09.01.2022, 13 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Vielen Dank für die erklärenden Zeilen.
    Bedeutet nach meiner Meinung, Berlin wird bis zur Konstituierung des Abgeordnetenhauses und bis Vereidigung des Senats nach der Wahl im Februar 2023 vom Senat gewählt, der nach einer unrechtmäßigen Wahl gebildet wurde.
    Klingt irgendwie seltsam...

  2. 11.

    Auf die schnelle rausgesucht, sollten sie sich den Artikel 54, besonders Absatz 5 der Verfassung von Berlin anschauen.

    (5) Die Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neugewählten Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus tritt spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Abgeordneten zusammen.

    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/verfassung/artikel.41546.php

  3. 9.

    "OSZE prüft, ob sie Beobachter zur Wiederholungswahl entsendet" - Besser ist es! Nicht, dass es einen Aufguss der letzten "Volkskammerwahl" gibt. Vor 1990 hätte es so ein Debakel nicht gegeben!

  4. 8.

    Nun könnte die OSCE zur Beobachtung erscheinen.
    Wie in einem Entwicklungsland.
    Mich beschäftigt die Frage: Wenn die Wahlen im September 2021 ungültig sind, auf welcher Grundlage regiert dann heute noch dieser Senat plus Abgeordnetenhaus und trifft Entscheidung für alle Bürger Berlins?
    Was bemerkt die Judikative dazu?

  5. 7.

    Zu traurig wie es ist, ich wäre sofort dafür.

  6. 6.

    Das Beste Deutschland Aller Zeiten,
    kürzlich noch Hoffnungsträger im
    Wettbewerb, um den ständigen Platz 6 + 7 im UN-Weltsicherheitsrat !
    Jetzt, Demokratie- Sanierungs- Anwärter !
    Steile diplomatische Karriere ?

  7. 5.

    Ich dachte, die OSZE beobachtet Wahlen nur in Bananenrepubliken. Traurig, daß wir in dieser Hinsicht das Niveeau einer Bananenrepublik erreicht haben.

  8. 4.

    Mich wundert eher, dass die OSZE nicht immer bei allen Wahlen dabei ist.
    Denn: Sobald ein Staat Lobbyisten zulässt, müssten automatisch Wahlbeobachter die Wahlen beobachten.

  9. 3.

    Für Berlin sage ich : Kontrolle ist besser !!
    Das gilt nicht nur für die Wiederholungswahl.

  10. 2.

    Traurig, dass dies überhaupt in Erwägung gezogen werden muss.
    Um wieder Pannen zu vermeiden wäre es vielleicht gar nicht schlecht, wenn nicht nur Berlin kontrolliert.

  11. 1.

    Traurig für Berlin.

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