Wohnungsbau - Dachausbau, Gründächer, Typenbauten: Berliner Senat will Bauordnung ändern

Di 26.09.23 | 17:23 Uhr
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Ein Dachstuhl wird ausgebaut. (Quelle: imago-images/Peter Meißner)
Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2023 | Tobias Schmutzler | Bild: imago-images/Peter Meißner

Der Senat hat am Dienstag wesentliche Änderungen an der Bauordnung im Land Berlin beschlossen. Damit solle Bürokratie abgebaut und das Bauen vereinfacht werden, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU).

"Das Möglich-Machen steht im Vordergrund. Das ist ein gutes Signal", sagte Wegner. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass Berlin dringend Wohnraum brauche. "Wenn die Stadt wächst, dann wird es ein Rezept geben und das ist Wohnungsbau in massiver Form."

So soll künftig bei Dachausbauten und Aufstockungen von Gebäuden um bis zu zwei Geschosse kein Aufzug mehr erforderlich sein. Bisher war dies bei mehr als einem Geschoss die Auflage. Für Häuser, die so ähnlich mehrfach an verschiedenen Standorten gebaut werden (Typenbauten) braucht es künftig nur noch eine Genehmigung. Berlin folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer.

Begrünung auf bestimmten Dächern Pflicht

Allerdings kommen auch neue Vorgaben hinzu: Für Dächer mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern und einer niedrigen Neigung gilt eine grundsätzliche Pflicht zur Begrünung – "es sei denn, dass dem eine andere Verwendung auf den Dächern entgegensteht", hieß es.

Der Entwurf schreibt auch die Installation von Kaltwasserzählern im Wohnungsbestand bis 2030 vor. Auch hier gibt es eine Einschränkung der Regel: Dort wo der Einbau eines Zählers "nur mit einem verhältnismäßig hohen Mehraufwand erfüllt werden" könne, entfalle die Pflicht. Außerdem müssen Vermieter künftig einen größeren Anteil an Wohnungen barrierefrei anbieten.

Erleichtert werden soll der Bau überdachter Fahrradabstellplätzen, der Anbau von Solaranlagen auch Dächern und Fassaden sowie von Mobilfunkmasten.

Baugwerbe sieht noch Verbesserungsbedarf

Das Baugewerbe begrüßte die Novelle grundsätzlich, meldete aber noch Verbesserungsbedarf an. Einige Details könnten Genehmigungsverfahren eher verkomplizieren und verteuern, so die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg in einer Mitteilung. So stünde etwa die Pflicht zur Dachbegrünung in Konkurrenz zur Solarpflicht auf Gebäudedächern. Zudem müsse der Dachausbau bei denkmalgeschützten Gebäuden vereinfacht werden.

Kritik an der Neufassung der Bauordnung äußerten Umweltschützer und Opposition. Die Linke sprach von einer "Investoren-Bauordnung", mit der Bauherrn freie Hand gelassen und ökologische Standards aufgeweicht würden. Die Grünen kritisierten eine "Beton- statt Bauordnung". Der schwarz-rote Senat wolle klimaschädliche Abrisse vereinfachen und grüne Freiflächen zubauen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) begrüßte zwar die Gründachpflicht. Insgesamt falle Berlin mit der Novellierung aber hinter die Klimaschutzziele des Vorgängersenats zurück, so der BUND.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 17:00 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Die Dachbegrünungs-Ausnahmeklausel mit der "anderen Verwendung" (eben Solar) ist vielleicht Absicht - vor die Wahl zwischen Dachbegrünung oder Solar gestellt, entscheiden sich viele Dachbesitzer sicher eher für Solar. Weniger Pflegeaufwand. Wer weiss, ob sie sonst überhaupt etwas gemacht hätten?

  2. 2.

    Geschickt gebaut geht natürlich auch beides.
    War kürzlich auch erstaunt als in einem rbb Artikel in Berlin ein Gründach künstlich bewässert wurde.
    Auf unseres gehe ich einmal im Jahr, ziehe 3 Grashalme raus und räume die Stäbe der Silvesterraketen weg.
    Aber gießen ganz bestimmt nicht. Da wachsen ja extra robuste Pflanzen, die damit klar kommen. Schön bunt sieht es aus.

  3. 1.

    "So stünde etwa die Pflicht zur Dachbegrünung in Konkurrenz zur Solarpflicht auf Gebäudedächern."

    Also der Artikel zitiert "es sei denn, dass dem eine andere Verwendung auf den Dächern entgegensteht". Wo sieht denn der Lobbyverband eine Konkurrenz?!

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