Entlastung für Mieter - Vermieter müssen sich an CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligen

Fr 30.08.24 | 11:16 Uhr | Von Georg-Stefan Russew
  43
Symbolbild: Heizungsthermostat - Erhöhung der Heizkosten. (Quelle: dpa/stockfotos-mg)
Bild: dpa/stockfotos-mg

Demnächst flattern Mietern die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Neu ist, dass sie die Mehrkosten für CO2-Emissionen für Heizung und Warmwasser nicht mehr allein tragen müssen. Vermieter sind jetzt auch in der Pflicht. Von Georg-Stefan Russew

Wohnungsmieter müssen bei Heizkosten immer tiefer in die Tasche greifen, auch weil seit dem Jahr 2021 eine Abgabe für die Emission von Kohlendioxid gezahlt werden muss. Diese bis 2027 ansteigende Abgabe muss nicht nur von Fahrerinnen und Fahrern von Verbrennungsautos geleistet werden. Auch bei der der Beheizung von Wohnungen mit Öl- und Gasheizungsanlagen fällt diese an, wie die Bundesregierung vor drei Jahren beschloss [bundesregierung.de].

Doch jetzt kommt Entlastung: Bislang mussten Mieter diese Kosten über die Betriebskosten-abrechnung allein tragen. Mit dem Kohlendioxid-Kosten-Aufteilungsgesetz, das Anfang 2023 durch den Bund eingeführt wurde, müssen Vermieter nun einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung übernehmen, worauf die Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung am Mittwoch hinwies.

Neues Gesetz nimmt Vermieter mit in die Pflicht

Das Argument dabei: Vermieter sollen für die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizungen allein verantwortlich sein. Diese sollen so motiviert werden, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren, wie die Expertin der Berliner Verbraucherzentrale Marie Vaubel erklärt. "Das Gesetz soll Vermieter in die Pflicht nehmen, Gebäude energetisch zu sanieren. Gleichzeitig sollen Mietende von den CO2-Kosten entlastet werden", so Vaubel weiter.

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilt also die Kosten für den Kohlendioxid-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mietern und Vermieter auf.

Kostenteilung ab neuer Betreibskostenabrechnung

Erstmals kommt diese Regelung jetzt zum Tragen, wenn die aktuellen Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum von 2023 bis Anfang 2024 versandt werden. "Diese sollten den Mietern demnächst ins Haus flattern, wenn sie nicht schon angekommen sind", erklärt Rico Dulinski von der Brandenburger Verbraucherzentrale. Dulinski rechnet im Schnitt mit einem zweistelligen Euro-Betrag, den Mieter von ihren Vermieter zurück bekommen können.

Das Stufenmodell

  • Die Kostenverteilung richtet sich nach dem jährlichen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Es gibt zehn Abstufungen, wobei Vermieter bei besonders hohem CO2-Ausstoß (≥52 Kilogramm CO2/m²/a) 95 Prozent der CO2- Kosten tragen und Mietende nur 5 Prozent.
  • Bei sehr effizienten Gebäuden entfallen die CO2-Kosten für die Vermieter sogar ganz.
  • Wer Mietshäuser nachträglich wärmedämmt und effiziente Heiztechnik einbaut, spart also selbst ebenfalls Energiekosten ein.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Im Klimapaket der Bundesregierung wurde beschlossen, wie viel jeder für Kohlendioxid-Emission in Zukunft zahlen muss. So kostete 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. Diese Summe stieg in diesem Jahr auf 45 Euro und im kommenden Jahr solle eine Tonne 55 Euro kosten, so Dulinski. Dabei sei aber noch nicht die Mehrwertsteuer von 19 Prozent eingerechnet.

Keine Pauschalierung, sondern Kostenteilung über Stufenmodell

Diese Kostenteilung erfolgt laut Dulinski nicht pauschal. So kommt für Mietwohnungen ein Stufenmodell [bwmk.de] zur Anwendung. Basis dafür ist der jährliche Kohlendioxid-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche.

Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. Anders gesagt: Je schlechter der Immobilien-Zustand, desto höher fällt der Vermieteranteil aus. In der höchsten Stufe - bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter - entfallen 95 Prozent der Kosten auf den Vermieter.

Kostenbeteiligung: Wie ist das geregelt?

Laut Berliner Verbraucherzentrale sind Vermieter verpflichtet, bei einer Zentralheizung die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung auszuweisen. Zudem ist es zwingend, die Einstufung des Gebäudes vorzunehmen und ihren Anteil selbst von den Heizkosten der Mieter abzuziehen.

Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, etwa durch Gasetagenheizungen, müssen selbst aktiv werden und die CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Sie müssen Ihren Anteil selbst ermitteln und führen die Berechnung sowie Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch. Erst danach nehmen sie ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium heißt.

Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie zwölf Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen, so die Verbraucherzentrale Bayern [verbraucherzentrale-bayern.de]. Danach verfällt die Forderung. Zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten steht beispielsweise ein Onlinetool des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verfügung [bwmk.de].

Des Weiteren weist die Berliner Verbraucherzentrale darauf hin, dass in denkmalgeschützten Gebäuden gegebenenfalls andere Regeln gelten können. Hier können Vermieter unter Umständen ihren Anteil um die Hälfte kürzen.

Beitrag von Georg-Stefan Russew

43 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 43.

    Was ist denn das für ein Unsinn? Das ist doch kein Wohnungsbauunternehmen, sondern eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin.

  2. 42.

    Was ist denn das für ein Unsinn? Das ist doch kein Wohnungsbauunternehmen, sondern eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin.

  3. 41.

    Der Berliner Mieterverein ist nur ein schlechter Lobbyverein. Tut nichts für mehr bezahlbaren Wohnraum, baut ja als Verein noch nicht mal eigene Wohnungen. Redet immer nur oberlehrerhaft und erklärt anderen die Welt. Einfach mal selbst machen statt nur reden!

  4. 40.

    Stimmt, die Politik ist unehrlich: Wohnen soll bezahlbar sein und dann kommen CO2-Abgabe und Solardachtpflicht in Berlin. Dann kann man es auch gleich alles lassen und als Wirtschaftsminister einfach sagen, Leute, ihr seid mir egal. Das wäre mal ehrlich.

  5. 39.

    Wo genau ist die Erhöhung? Selbst worst case ist es eine Nullnummer. Es gibt keine neuen Kosten.

  6. 38.

    Da wird der Berliner Mieterverein wieder viel zu tun haben.

  7. 36.

    Immerhin können Leute, die die Heizkosten in einem Miethaus selber bezahlen müssen, demnächst ihre Fähigkeiten im Rechnen üben, wenn sie den Anteil für den Vermieter ausrechnen sollen. Ich empfehle, allen betroffenen Mietern schnell beim Mieterverein einzutreten; denn auch der juristische Ärger ist vorhersehbar.

  8. 35.

    Ja, wir mussten über 1.000 Euro nachzahlen. Die Abgaben und Steuern auf Energie treiben die Preise. Der Ölpreis an den Spottmärktennist auf Vor-Ukraine-Niveau und wir alle zahlen immer noch staatlich verursacht viel zu viel. Der Bundeswirtschaftsminister sollte endlich die hohen Zuschläge bei der Energie abschaffen, um den Menschen mehr Geld im Portemonnaie zu lassen.

  9. 34.

    Das stimmt, ist leider die traurige Wahrheit. Es wird den Bürgern immer mehr aufgehalst. Letztes Beispiel ist die Solardachpflicht, wenn man ein altes Dach sanieren will.

  10. 33.

    Es sind nicht alles "reiche Vermieter" - viele verzichten über Jahrzehnte auf Urlaub und leben sehr sparsam, um dann im Alter zusätzliche Einnahmen in Form von Mietzahlungen zu haben.

  11. 32.

    Liebe RB-Redaktion,

    in Ihren Beitrag ist ein Fehler. Die Mieter haben 13 Monate ab Zugang der Gasrechnung, um eine "umgekehrte Heizkostenabrechnung" zu erstellen. Dies steht in § 6 Abs. 2. Satz 2 Co2KostAufG.

  12. 31.

    Was für ein gutes und wirkungsvolles „Gute-Miete-Gesetz“... ?
    Nun zahlen die „reichen Vermieter“ die Energiewende aus ihren übergroßen Profiten und entlasten die Mieter? Oder ist es eher so, dass auf jeden Fall die Mieter die Energiewende teuer bezahlen werden... jede Sanierung also auch?

  13. 28.

    Indirekte Mieterhöhung seitens der Ampel

  14. 26.

    Ich sehe keinerlei Entlastung für die Mieter*innen. Bin beim Lesen meiner neuen Betriebskostenabrechnung bald vom Glauben abgefallen: letztes Jahr noch 558 Euro Guthaben, dieses Jahr (wenig geheizt!) nur noch 58 Euro Guthaben. Ja, immerhin (noch) nichts nachzahlen, aber Entlastung durch Klimageld kommt nicht. Dann kann das Geld eben woanders nicht ausgegeben werden.

  15. 25.

    Klar. Grünen sind an allem Schuld, auch an ihren Mieterhöhungen in den letzten Jahrzehnten.

Nächster Artikel