Wohnungsnot in Berlin - Mieterverein warnt vor Handel mit Meldeadressen für Untermieter

Mo 12.08.24 | 18:19 Uhr | Von Roberto Jurkschat
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Smybolbild: Klingeln am Wohnkomplex - Wohnen am Kleistpark - (auch Sozialpalast genannt) in Berlin-Schöneberg, aufgenommen am 25.08.2004. (Quelle: Imago Images/Uwe Steinert)
Bild: Imago Images/Uwe Steinert

Der Berliner Mieterverein warnt vor Angeboten auf Kleinanzeigen, bei denen Meldeadressen ohne die dazugehörige Wohnung angeboten werden. Die Krise auf dem Wohnungsmarkt müsse politisch gelöst werden. Von Roberto Jurkschat

  • Der angespannte Wohnungsmarkt zwingt viele zu illegalen Meldeadressen
  • Bei Auffliegen drohen hohe Geldstrafen
  • Initiative bezeichnet inoffizielle Untermiete schon als Hauptwohnform von Neuberlinern

Wie viele Menschen in Berlin mittlerweile unangemeldet zur Untermiete wohnen, lässt sich nicht nachvollziehen. Allerdings stehen viele vermutlich vor demselben Problem: Wer zum Beispiel aus dem Ausland hergezogen ist, ohne einen regulären Untermietvertrag abzuschließen, kann bei den Berliner Behörden keinen Wohnsitz anmelden - ohne den Wohnsitz kein Konto eröffnen, ohne Konto meist keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen und nicht in die Krankenversicherung eintreten.

Auf dem Portal kleinanzeigen.de bieten Nutzer deshalb Meldeadressen ohne den dazugehörigen Wohnraum an - für alle, die zwar eine Bleibe gefunden haben, aber dringend noch eine Wohnungsgeberbescheinigung fürs Amt brauchen.

Für einen solchen Vertrag - oft inklusive Namensschild an der Klingel und am Briefkasten - werden schon mal Preise bis zu 100 Euro pro Monat verlangt. Als der rbb vor kurzem das erste Mal darüber berichtete, waren noch mehrere solcher Angebote auf kleinanzeigen.de zu finden - eine Woche später war es nur noch eins.

Der Berliner Mieterverein warnt davor, sich auf solche Briefkastenwohnungen einzulassen. Wer einen Wohnsitz anmeldet, der in Wahrheit kein Wohnsitz ist, verstößt das gegen das Meldegesetz. Das verpflichtet Mieter dazu, die Behörden nach Umzügen in Deutschland über die neue Anschrift zu informieren.

"Solche Angebote sind nicht legal, aber es wäre schlichtweg zu kurz gegriffen zu sagen: 'Lasst die Finger davon'", sagt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. "Der Handel mit Meldeadressen entsteht ja aus einer akuten Notlage, in die viele Untermieter in Berlin geraten. Für solche Krisen am Wohnungsmarkt brauchen wir politische Lösungen."

Laut Bundesmeldegesetz ist es verboten, eine Meldeadresse "einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt". Deshalb können illegale Angebote, bei denen Kleinanzeigen-Nutzer eine Meldeadresse nur gegen Geld vermieten, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Legale Untermiete in vielen Fällen möglich

Die Initiative Ciudad Migrante, die sich unter anderem mit den Auswirkungen des Wohnungsmarktes auf die Entfaltung des Lebens von Migranten in Berlin befasst, bezeichnet die inoffizielle Untermiete als Hauptwohnform von Neuberlinern. Rechtlich gesehen kann das zu Problemen führen.

Untermieter müssen per Gesetz keinen Vertrag mit dem Eigentümer abschließen, sondern mit dem Hauptmieter der Wohnung. Der wiederum braucht eine Zustimmung über die Untervermietung vom Eigentümer. Ohne die handelt es sich um eine "illegale Untermiete" - und einen potenziellen Kündigungsgrund.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Der Mieterverein betont, dass alle Mieter in Berlin die Möglichkeit haben, sich eine Untermiete von ihrem Vermieter genehmigen zu lassen. "Es gibt faktisch nur wenige Gründe, mit denen ein Vermieter die Untermiete verweigern kann", sagt Hamann-Onnertz. Der wichtigste Grund sei die Überbelegung einer Wohnung. Als Faustregel gilt, dass pro Zimmer ein Mieter unterkommen kann.

Untermieten ließen sich darüber hinaus damit begründen, dass sich die Hauptmieter etwa zum Arbeiten häufig in einer anderen Stadt aufhalten – oder mit den Untermietern in einer Partnerschaft leben.

"Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte schriftlich beantragt werden, wobei der Name und die Anschrift sowie das Alter des vorgesehenen Untermieters dem Vermieter zu nennen sind", sagt Hamann-Onnertz. "Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter Angaben über die Einkommensverhältnisse des Untermieters zu machen. Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag verlangen."

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Beitrag von Roberto Jurkschat

64 Kommentare

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  1. 63.

    In Berlin gibt es zehntausende Mieter/Haushalte, die 2-3 Wohnungen „besitzen“, eine bewohnen und 1-2 untervermieten, die geben ihre Billigwohnungen bis ans Lebensende nicht mehr her! So ähnlich war es auch in der DDR.

  2. 62.

    Warum verlangen Firmen und Vermieter, daß die Arbeiter und Mieter ein deutsches Bankkonto haben und nicht im Ausland? Was passiert, wenn man bei Vertragsabschluß ein deutsches Bankkonto hat und dieses danach beendet und dann nur ein Bankkonto im Ausland hat? Eigentlich kann dem Vermieter egal sein, woher das Geld kommt. Ihm sollte nur interessieren, daß es kommt. Firmen kann auch egal sein, ob das Bankkonto im Ausland ist oder in D. Wenn sie das Geld abgeschickt haben, ist ihre Aufgabe erfüllt. Wer viel Geld für eine Meldeadresse zahlt, muß trotzdem irgendwo wohnen. Warum geht diese Wohnung nicht als Meldeadresse? @die, die Untervermietung zeitlich begrenzen wollen: Wer eine zu große Wohnung hat, aber den Umzugsstreß in eine kleinere Wohnung nicht will, kann 1 oder mehrere Zimmer untervermieten. Warum sollte man dies zeitlich begrenzen? Dann müßte er sich immer wieder neue Untermieter suchen. Das ist ein Konjunkturprogramm für Umzugsunternehmen.

  3. 61.

    "Nun, auch diese Antwort bestätigt diese Abwege, da Sie meinen, die Politik ist käuflich,... "

    Ich meine nicht, ich kann es beweisen.

  4. 60.

    Ach Maxe,
    lesen Sie den Beitrag #42, darauf war meine Antwort.
    Diese provokative Kindergartenspiele sind was für den Kinderspielplatz.

  5. 59.

    Das meinen aber nur Sie, und Ihnen politisch nah stehende.
    Nun, auch diese Antwort bestätigt diese Abwege, da Sie meinen, die Politik ist käuflich, und das Verfassungsgericht politisch besetzt, diese Aussagen unter veschiedenen Nicknamen liest man von Ihnen regelmäßig.
    .

  6. 58.

    Kompletter Unsinn! Mietendeckel, Zwangsenteignungen großer Immobilienkonzerne, Beschlagnahme bei Zweckentfremdung wie z. B. Airbnb sind voll vom GG gedeckt.

    Für Autobahnbau wird das ja auch regelmäßig angewandt.

    Ihre "Mieter, die machen was sie wollen!" existieren nur in ihrer Fantasie aber schön wie sie uns beweisen auf welcher Grundlage sie hier versuchen zu diskutieren.

  7. 57.

    Meinen Sie die Personenkennzahl (PKZ) der DDR oder die Steuernummer, die ein Baby in den USA spätestens zur Geburt bekommt ?

  8. 56.

    "Lösungen ala DDR und anderer Diktaturen, die sind dankbarerweise hierzulande nicht Mehrheitsfähig. "

    Unsinn! Das sind ihre Gleichgesinnten die hier einen Zuzugsstop, bzw. regelung wie in der DDR fordern, meine Vorschläge werden voll vom GG gedeckt.

    Nur solange wie sich Immobilienkonzerne und -unternehmer ganze Parteien und eine Politik kaufen können die Gesetze nach ihrem Gusto erlassen wird das nichts.

  9. 55.

    Das gibt es bestimmt..Aber auch Gutverdiener aus der Privatwirtschaft wohnen so. Ich wohne privat und zahle weniger als die Sozialmiete. Was soll mit mir geschehen?
    Das macht alles den Kohl nicht fett!
    In Berlin z.B. gibt es Zehntausende Haushalte/Paare die 2-3 Wohnungen gemietet haben, in einer wohnen und die anderen 1-2 untervermieten!

  10. 54.

    Das mit den freien Wohnungen außerhalb Berlins ist sicher eine Möglichkeit. Eignet sich aber eher für Menschen, die nicht arbeiten gehen oder hauptsächlich im HomeOffice sind. Nicht jeder möchte seinen Job aufgeben oder einen sehr langen Arbeitsweg auf sich nehmen. Ich stell mir die Krankenschwester oder den Busfahrer vor - im Schichtdienst, wo sie mit Öffis keine Chance haben ... oder die Radlerfans wiederaufbereitet Auto meckern.

  11. 53.

    Das wird mit dem Grundgesetz nie vereinbar sein! Noch nicht mal in der DDR wurden Wohnungseigentümer enteignet! In der DDR hat das Verfügungsrecht das Wohnungsamt und heute die Mieter, die machen was sie wollen!

  12. 52.

    Ja richtig! Aktuell werden damit riesen Geschäfte gemacht und die Eigentümer mehr oder weniger "enteignet" werden.

  13. 51.

    Nicht ganz, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, finden Sie schneller eine Arbeit als eine Meldeadresse wohin man sich die Schufa für den Vermieter schicken lassen muß.Wenn man aus dem Ausland hierher zieht. Fakt ist eins wir haben legal keine Lösung gefunden. Was auch immer für Probleme kriegst, wenn Sofahoppinf machst.

  14. 50.

    Ein Skandälchen, höchstens. Ein Skandal hingegen ist es, dass sich Immobilienkonzerne und -unternehmer ganze Parteien und eine Politik kaufen können die solche "Spenden" sehr schnell amortisieren.

    Letztendlich zahlt also der ausgebeutete Mieter dafür dass er nachher abgezockt werden kann. DAS ist ein Skandal.

  15. 49.

    Das neoliberale Mantra vom "Bauen, Bauen, Bauen" hat noch nie funktioniert. Nirgendwo. Stattdessen gibt es wirksame Mittel.

    Das haben sie offensichtlich überlesen wollen. 56 qm, 550 € warm, nicht gerade beste Lage, Außenbezirk. DAS ist bezahlbarer Wohnraum.

  16. 48.

    Lösungen ala DDR und anderer Diktaturen, die sind dankbarerweise hierzulande nicht Mehrheitsfähig.

  17. 46.

    Eine bezahlbare Wohnung ist für mich, wenn ein Beamtenpaar (mit monatlich 5, 6, 7, 8000 Brutto) oder Städtische Angestellte in 450,- kalt "Sozialwohnungen" leben. DAS ist der Skandal.

  18. 45.

    Lesen (und verstehen) Sie auch was Sie schreiben? Der Vermieter hat seine eigenen Konten in dem Land in dem er will. Die Miete hat bis zum 3. des Monats dort eingegangen zu sein. Nicht abgeschickt, sondern eingegangen. So lauten die meisten Verträge und so bestimmt es das Gesetz. Ende Gelände.
    Das Problem sind die Stellen, die auf einer deutschen oder Berliner Adresse bestehen, nicht der Vermieter. In der Regel sind das Stellen, wo es staatliche Leistungen gibt. Auch in Berlin wählen kann man nur mit Berliner Adresse.
    Ansonsten, die Vermieter, die soetwas machen, würden es nicht machen, wenn es den Badarf der Mieter gar nicht gäbe illegal an eine Adresse zu gelangen umd die daraus enstehenden Vorteile für sich zu nutzen. Man könnte ja auch dort hinziehen, wo es Wohnungen gibt. Wenn es ums Wohnen ginge. Kein Vermieter baut eine Wohnung, damit jemand eine legale Meldeadresse bekommen kann?? Steh ich auffm Schlauch oder ist das echt eure Überzeugung????

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