Berliner Musiker vor Gericht - Rapper Fler zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mi 23.11.22 | 12:30 Uhr
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Archivbild: Rapper Fler, bürgerlich Patrick Losensky, sitzt am 15.01.2021 in einem Gerichtssaal. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.11.2022 | Brasching | Bild: dpa/Paul Zinken

Der Berliner Rapper Fler ist erneut verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Musiker am Mittwoch der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig.

Es verurteilte den 40-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Musiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In die Strafe einbezogen wurde eine inzwischen rechtskräftige Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, die im März 2021 unter anderem wegen Beleidigung gegen den Rapper verhängt worden war.

Flers Geständnis sollte Strafe mildern

Fler erschien am Mittwoch nicht, weshalb in seiner Abwesenheit verhandelt wurde. Am ersten Prozesstag vor einer Woche hatte er allerdings bereits die erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Damit habe er seinen Teil der Vereinbarung eingehalten, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld in der Urteilsbegründung.

Fler, die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten demnach eine Verständigung getroffen, wonach ihm für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen 14 und 18 Monaten zugesagt war. Der Rapper ist bereits mehrfach vorbestraft.

Das erweiterte Schöffengericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate auf Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger des Musikers stellte keinen konkreten Antrag.

Vorwürfe zum Prozessauftakt zugegeben

Im März 2020 sei es zu Beleidigungen über soziale Medien gekommen, erklärte der 40-Jährige Mitte November zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Hintergrund sei eine Kampagne gewesen, in der ihm Frauenfeindlichkeit vorgeworfen worden sei. Fler, mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky, wurde vorgeworfen, im März 2020 ein Fernsehteam, das ihn beim Verlassen eines Geschäfts interviewen wollte, angegriffen, bedroht und beleidigt zu haben.

Sendung: Fritz, 23.11.2022, 12:12 Uhr

13 Kommentare

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  1. 13.

    Fler, oh Fler
    uns fehlen die Worte.
    Bist g'wiss nicht die hellste
    Kerze auf der Torte.

    Dazu sag ich frei,
    ganz umunwunden
    es scheint, das Schießpulver
    haste auch nicht erfunden.

    Doch lassen wir das,
    wünsch noch viel Glück beim "Hustlen"
    dem sicherlich nicht schärfsten
    Messer im Besteckkasten.

  2. 12.

    Für Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten bekommt man effizient sechs Monate auf Bewährung.

    Denn zehn der vierzehn Monate, zu denen Herr Losensky jetzt verurteilt wurden, hatte er ja schon für frühere Vergehen bekommen - auf Bewährung. Dass er sich nicht bewährt hat, spielt natürlich keine Rolle, bei der deutschen Justiz gibt's immer Rabatt.

    Soll man daraus schließen, dass man Straftaten stets im Doppel-, Dreier- und Viererpack begehen sollte, weil sich das eher lohnt? Soll man sagen, was der deutsche Rechtsstaat ist bzw. wozu er sich macht? Wobei: Da müsste man entweder lügen - oder eine Straftat begehen. Aber siehe oben.

  3. 10.

    erweitertes Schöffengericht: 2 Berufsrichter und 2 Schöffen., weil umfangreiche Beweisaufnahme.
    Gerichtskosten 420 EUR.

  4. 9.

    Wir bösen Strafrichter aber auch. Natürlich haben wir keine Ahnung. Das Volk weiß natürlich alles besser. Vielleicht sollten wir unsere Urteile noch mit dem Volk diskutieren.

  5. 7.

    "Welcher Musiker. Ich dachte es geht um Fler" SEHR GUT ! Diese Unkultur und deren Protagonisten als Musiker zu bezeichnen beleidigt alle Musiker.

  6. 6.

    Man kann übrigens auch Freiheitsstrafen unter 6 Monaten ohne Bewährung verhängen. Außerdem ist Bewährung kein Automatismus. Natürlich kann man mehrfach hintereinander Bewährung bekommen. Hängt vom Einzelfall ab und ist allein Sache des Gerichts. Ohne Anmerkungen von außen

  7. 4.

    " Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Musiker am Mittwoch der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig."
    Welcher Musiker? Ich dachte, es geht um Fler.

  8. 3.

    Der Richter ist wohl Fler-Fan?

  9. 2.

    Einfach nur lächerlich diese Bewährungsstrafe aber bei diesen ganzen mauscheleien braucht man sich nicht wundern!Nach Bewährung kommt Knast und nicht nochmal Bewährung!!!!!

  10. 1.

    Nach einer Bewährungsstrafe bekommt er nochmal eine Bewährungsstrafe? Er hat also nur 6 Monate bekommen.

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