Nach Löwensuche in Brandenburg - Tierschutzverband will strengere Regeln für Haltung gefährlicher Tiere

So 30.07.23 | 09:52 Uhr
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Krokodil in Australien
Audio: rbb24 Inforadio | 30.07.2023 | Dietrich Karl Mäurer | Bild: www.imago-images.de

Der Landestierschutzverband fordert, die private Haltung exotischer und gefährlicher Tiere in Brandenburg zu beschränken. In anderen Bundesländern gebe es eine Gefahrtier-Verordnung, Brandenburg solle hier nachziehen, sagte der Verbandsvorsitzende Rico Lange der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

In Berlin verbietet eine solche Verordnung etwa das Halten von großen Raubkatzen, Panzerechsen, giftigen Schlangen und Spinnen. Für einige Arten sind Ausnahmen möglich.

Artgerechte Haltung oft nicht möglich

Laut Lange hielten sich Privatleute solche Tiere oft aus "Prestigegründen". Eine artgerechte Haltung sei vielfach nicht möglich. Außerdem gehe es um den Schutz der Bevölkerung. Zuletzt hatte eine in Brandenburg vermeintlich entlaufene Löwin eine Debatte über die Haltung derartiger Tiere ausgelöst. Das Thema sei in der Politik angekommen, sagte Tierschützer Lange. "Da ist Bewegung drin."

Auch Bundeslandwirtschaftsminister will strengere Regeln

Der Landestierschutzverband spricht sich auch auf Bundesebene für eine sogenannte Positivliste aus. Jedes Tier, das nicht auf der Positivliste steht, dürfte dann nicht mehr privat gehalten werden. In Frankreich, Belgien und die Niederlande gibt es solche Listen schon.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will sie auch in Deutschland einführen. "Manche Menschen legen sich Tiere zu, die aus meiner Sicht in privaten Haushalten nichts zu suchen haben", hatte Özdemir im Januar gesagt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.07.2023, 9 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    Das betrifft doch nicht die gesamte Fauna, sondern vorwiegend Amphibien, Reptilien, einige Insekten, kleinere Säugetiere, Primaten und Vögel. Ihre Antwort zeigt mir allerdings, dass Sie sehr wenig Ahnung von Artenschutz und Tierhaltung haben. Artgerechte Haltung exotischer Tiere ist nicht mal in Zoos 100%ig gewährleistet, geschweige denn in Privathaltung. Und bei Nachzuchtprogrammen müssen Zuchtbücher geführt werden, um einen Überblick über den Genpool und den Bestand der jeweiligen Tierart zu haben. Das ist bei privater Tiervermehrung nicht möglich.
    https://www.nabuzentrum-leiferde.de/tierische-notf%C3%A4lle/exotische-wildtiere/
    https://www.peta.de/themen/exotische-saeugetiere-handel/
    Bevor Sie etwas ablehnen, informieren Sie sich doch bitte, worum es eigentlich geht.
    https://www.prowildlife.de/aktuelles/hintergrund/positivliste-fuer-haustiere/
    https://goodnews-magazin.de/wildtiere-als-haustiere-verbieten/

  2. 46.

    Ein Sittich im Käfig hat es natürlich viel besser als das Krokodil in der Badewanne…

  3. 45.

    Ich vermeide mal das Wort, aber ihre Argumentation ist die von Baron Münchhausen, der sich am Schopf selbst aus dem Sumpf zieht.

  4. 43.

    In ihrer Sprache, Schimpansen verursachen weder den Treibhauseffekt, noch streben sie nach „unbegrenzten“ Wachstum oder plündern die Ressourcen noch führen sie den Ukrainekrieg.
    Es gibt nur eine „intelligente“ Spezies dieser Erde, die so verfährt.
    Im Übrigen nennt man das was Schimpansen machen Evolution.
    „I don’t have any idea of who or what God is. But I do believe in some great spiritual power. I feel it particularly when I’m out in nature. It’s just something that’s bigger and stronger than what I am or what anybody is. I feel it. And it’s enough for me.“

  5. 42.

    Bei Lebewesen, die sich bereits im Eigentum einer Person befinden oder an denen ein aus Grundeigentum abgeleitetes Aneignungsrecht (Jagdrecht, Fischereirecht) besteht, wäre natürlich der Eigentumsschutz gem. Art. 14 Abs. 1 GG vorrangig.

  6. 41.

    Im Zweifel die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Im übrigen unterlassen Sie künftig bitte Kraftausdrücke wie „Blödsinn“, ich bleibe schließlich auch sachlich.

  7. 40.

    Abgesehen von Ihrem unverschämten Tonfall haben Sie einen interessanten Gedanken aufgeworfen. Aber dann kann man bei Ihrer Frage nicht stehenbleiben. Wer berechtigt Menschen, den Lebensraum anderer Arten zu zerstören (z.B. für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung etc.)? Wer fremdes Leben (nicht nur Tiere sondern auch Pflanzen, Pilze etc.) zu töten? Wer berechtigt Menschen, Tiere und Pflanzen einzig zum Zwecke der Ernährung zu züchten und zu halten? Vor diesem Hintergrund scheint mir die private Haltung von Wildtieren insbesondere vor dem Hintergrund der Arterhaltung nicht sonderlich schlimm.

  8. 39.

    Blödsinn. Welches moralische Instanz, welches Naturrecht ermächtig den Menschen fremdes Leben in seinen Besitz zu nehmen??

  9. 38.

    Wie ich ja schon wiederholt begründet habe, ist aus Artenschutzgründen ein Totalverbot der Wildtierhaltung kontraproduktiv, damit weder geeignet noch erforderlich und folglich unzulässig.

  10. 37.

    „ erhebt in kleinster Weise“ soll natürlich „erhebt in keinster Weise“ heißen, da hat mir die automatische Rechtschreibkorrektur einen Streich gespielt.

  11. 36.

    Die Aufzählung war lediglich exemplarisch und erhebt in kleinster Weise Anspruch auf Vollständigkeit oder Repräsentativität. Kein verantwortungsbewusster Tierhalter wird ein Krokodil dauerhaft in einer Badewanne unterbringen. Eine solch völlig ungeeignete Hälterung kann im Übrigen auch bei klassischen Haustieren vorkommen, man denke an eine Kuh auf dem Balkon. Daher ja die Anregung, des Sachkundenachweises, entweder durch eine entsprechende Vorbildung (z.B. Tierpfleger, Veterinär oder Biologe)oder eine separate Sachkundeprüfung.
    Wenn Sie allerdings „exotischen Tieren“ (welche Tiere sind denn nun exotisch?) ihre Freiheit wiedergeben wollen werden sie immer häufiger feststellen, dass die Herkunfthabitate mittlerweile zerstört worden sind, sei es z.B. dass Flüsse verschmutzt und kanalisiert wurden, Wälder gerodet oder Offenland bebaut wurde. Auch eingeschleppte Neozooen und Neophyten stellen ein großes Problem dar. Die „unberührte Wildnis“ werden Sie allenfalls in der Antarktis finden.

  12. 35.

    Keine strengere Regeln, sondern absolutes Verbot ab sofort.
    Wieso macht der Tierschutzverband solch Angebot? Einige da drin haben wohl solche Tiere?

  13. 34.

    Ihre Ansicht „Ist doch ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich“? Meine Meinung: Ausnahmegenehmigungen für welchen Zweck? Greifvögel in Verbindung mit Krokodil zu nennen, bringt es nicht auf den Punkt der Fakten. Exotische Vögel wie Sittiche zum Bsp. sind beliebt, werden gut gepflegt zuhause. Mit ihnen kann man eine enge Bindung aufbauen. Bei einem Krokodil in einem engen Bassin in Europa, wird es für das Tier zur Quälerei da. Alte Meldung lt. Presse: Krokodile in der Badewanne, ist unglaublich tierfreundlich? Was ich eigentlich will? Das den exotischen Tieren die Freiheit gegeben wird, da wo sie ursprünglich hingehören zur gleichen Tierrasse ihrer Heimat.

  14. 33.

    Daher ja meine Frage: Wie wird der Begriff „exotische Tiere“ definiert?

  15. 32.

    "Alle Tiere mit außereuropäischer Herkunft?" Das wäre einschneidend, da auch ein Steinbock ein Einwanderer der letzten Kaltzeit ist und jetzt eigentlich bei rückläufigen Gletschern und Kaltgebieten ein Problem in der neuen Heimat hier hat. Wo soll die Grenze sein zu außereuropäischer Herkunft?

  16. 31.

    "Es geht um ein Verbot privater Tierhaltung von exotischen Wildtieren. Zoologische Gärten - die einzigen, die artgerechte Tierhaltung gewährleisten und an Erhaltungszuchtprogrammen teilnehmen können - wären davon ausgenommen." Ein Zoologischer Garten ist nur eine größere private Haltung. Dann müssen Sie exakt definieren, wo die Grenze ist oder ob es nur um die artgerechte Haltung gehen sollte.

  17. 30.

    Die Haltung der meisten Großsäuger (klassische Haustiere ausgenommen) ist doch ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Auch Greifvögel, Krokodile etc. dürfen nur mit Genehmigung gehalten werden. Was wollen Sie eigentlich noch?

  18. 29.

    „ Was faseln Sie denn“ Können Sie sich nicht einer etwas gepflegteren Sprache bedienen? Ich bleibe ja schließlich auch sachlich.
    Eine Positivliste bedeutet, dass das Halten aller Arten, die nicht auf der Liste stehen, verboten ist. Im Zweifel also auch Stechmücken und Schmeissfliegen.

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