Amtsgericht Tiergarten - Geldstrafe für Klima-Aktivistin nach Absägen von Christbaumspitze in Berlin

Do 28.09.23 | 17:56 Uhr
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"Es ist nur die Spitze des Weihnachtsbaums" steht auf dem Transparent der Aktivisten der "Letzten Generation", die am 21.12.2022 die Spitze des Berliner Weihnachtsbaums entfernten. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Eine Klima-Aktivistin der Gruppe "Letzte Generation", die sich im Dezember 2022 am Absägen der Spitze des Weihnachtsbaums am Brandenburger Tor beteiligte, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach Lilli G. der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Auf einen rechtfertigenden Notstand könne sich die Angeklagte nicht berufen. Eine solche Aktion sei kein geeignetes Mittel, um die Politik zu veranlassen, andere Maßnahmen zu ergreifen.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro gegen die 23-Jährige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Per Hebebühne zur Weihnachtsbaumspitze

Die Aktion am Brandenburger Tor hatte vor Weihnachten im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Die "Letzte Generation" selbst veröffentlichte damals ein Video, das zwei Aktivistinnen beim Kappen der Baumspitze zeigte. "Während ganz Deutschland die Woche damit verbringt, die besten Geschenke aus den größten Läden zu besorgen, fragen sich andere, woher sie ihr Wasser zum Trinken bekommen, nachdem Dürren und Fluten ihre Ernte vernichtet haben", sagte eine Aktivistin damals.

Die 23 Jahre Studentin aus Wolfenbüttel (Niedersachsen) und eine weitere Frau hatten sich am 21. Dezember vorigen Jahres gegen 9:16 Uhr mit einer Hebebühne zur Spitze der 15 Meter hohen Nordmanntanne fahren lassen. Während sich die Begleiterin der 23-Jährigen mit einer Säge an dem Baum zu schaffen machte, habe die Angeklagte ein Transparent ausgerollt. Das Absägen sei "im bewussten und gewollten Zusammenwirken" geschehen, hieß es in der Anklage. Gegen die andere Frau wird gesondern ermittelt.

Nach Farbattacke Geldstrafe

Das Amtsgericht verurteilte am Donnerstag auch einen Mann, der wegen einer Farbattacke der "Letzten Generation" auf ein Geschäft am Kurfürstendamm angeklagt war. Carl-Christian P. erhielt wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Fritz, 28.09.2023, 19:35 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Der Tannebaum war eine private Spende.
    Der Transporteur berichtete:
    > Am Samstagmorgen wurde in Lederhose im Landkreis Greiz der Weihnachtsbaum für Berlin gefällt. Wie Bastian Wulf, Chef der Baumschule Tannen Wulf aus Sömmerda MDR THÜRINGEN sagte, steht die Nordmanntanne auf einem Privatgrundstück nahe dem Hermsdorfer Kreuz. Sie sei knapp 15 Meter hoch und gut gewachsen. < Quelle MDR

    Zur Baumpflege gehört auch die Entnahme aus dem Bestand, Gründe dafür gibt es viele. In den vergangenen Jahren z. B. wurden als Weihnachtsbäume oft Bäume aus Gärten gespendet die für die jeweiligen Gärten inzwischen zu groß gewachsen waren.

  2. 10.

    Die Entnahme alter Bäume aus dem Wald gehört zur völlig normalen und erforderlichen Waldpflege. Alte Bäume binden ohnehin weniger CO2. Werden diese gefällt, kommt mehr Licht an die jungen Pflanzen, die im Laufe ihres Wachstums dann deutlich mehr CO2 binden können. Das regelmäßige Fällen ist also durchaus auch vorteilhaft.

  3. 9.

    Ich frage mich vor allem, wie damals Polizisten noch sichernd zur Seite stehen konnten?!?

    Auch finde ich im Urteil den Anteil der Nötigung des ganzen Landes nicht wieder. "Ich beschädige euer friedliches Weihnachtsfest, wenn ihr nicht tut, was ich verlange!"

    Ebenso wird kein Wort über Schadensersatz gesprochen. Der entstandene Schaden ist immens! Ein Weihnachtsbaum ohne Spitze ist wertlos. M.E. ist daher der ganze Weihnachtsbaum zu bezahlen. Der Teil des Schadems der "kein Vermögensschaden" ist, der ist leider nicht zu beziffern.

  4. 8.

    "...fragen sich andere, woher sie ihr Wasser zum Trinken bekommen, nachdem Dürren und Fluten ihre Ernte vernichtet haben", sagte eine Aktivistin damals."
    Völlig zu Recht, absolut wichtige Frage.
    Und diese Aktivistin haben im Kampf gegen diese schlimmen Verhältnisse mit dem Absägen einer Weihnachtsbaumspitze auch sehr viel getan...
    Andere wählen natürlich einen anderen Weg, sicher zum Missfallen der LG - sie gehen einfach hin und helfen den Leuten...

  5. 7.

    Klar ginge es auch anders. Eine Kunststofftanne die sehr echt aussieht. Kann jedes Jahr neu aufgebaut werden. Spart Geld.

  6. 6.

    Das ist wahr, sie sollen das Verfahren bezahlen und ihre Strafe dazu. Abgesehen davon der LKW dahin zu bringen ist kein Umweltschutz.

  7. 5.

    was hat ein einzelner Geschäftstreibener mit der den Wetter bedingten Naturkatastrophen zu tun.Was das absägen des Tannenbaum angeht,verstehe ich sowieso nicht warum hier immer echte Kiefern im hohen Alter gefällt werden müssen.Es ginge auch anders!Wälder müssen vor Raubbau geschützt werden

  8. 4.

    Diese geringe Strafe ist nicht abschreckend. Was sind 400 Euro gegenüber den verursachten Kosten für die Verfahren bei Polizei und justiz.

    Nicht einmal vorbestraft. Vor der Berlin Justiz braucht niemand Angst haben. Neidischer Blick nach Bayern. Die haben ihre Ruhe vor der letzten Generation.

  9. 3.

    Es ist nur eine kühne Theorie, aber ich glaube das zahlen die Sponsoren aus der Portokasse. Also eine direkte Aufforderung an die Protagonisten weiter zu machen. Ich freue mich drauf

  10. 2.

    Portokasse! Das interessiert niemanden der LG.

  11. 1.

    Ich hätte nie gedacht, dass unsere Gerichte so zügig arbeiten können. Da ist der erzieherische Effekt ganz sicher gegeben.

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