Verwaltungsgericht Berlin - Neuköllner Kulturzentrum Oyoun scheitert mit Klage auf Fördermittel

Do 21.12.23 | 18:00 Uhr
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Der Sitz des Berliner Kulturzentrums Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße in Berlin-Neukölln.(Quelle:rbb/E.Angeloudis)
Bild: rbb/E.Angeloudis

Das Neuköllner Kulturzentrum Oyoun ist mit seinem Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für das Jahr 2024 vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Diesen Beschluss fasste das Gericht am Mittwoch, wie es dem rbb am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Senatsverwaltung für Kultur, die Förderung des Kulturzentrums zum Jahresende einzustellen.

Das Verwaltungsgericht hält es laut des Beschlusses nicht für glaubhaft, dass der unabhängige Geschäftsbetrieb des Kulturzentrums Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße von der staatlichen Förderung abhängig ist. Weiterhin habe es keine Zusicherung auf Bewilligung der Förderung für das Jahr 2024 gegeben.

Veranstaltung der "Jüdischen Stimme" als Auslöser?

Damit könnte dem Neuköllner Zentrum jetzt eine Veranstaltung vom 4. November zum Verhängnis werden, die "Trauer- und Hoffnungsfeier" der "Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten", einem Israel-kritischen Verein von Jüdinnen und Juden. So sehen es zumindest die Betreiber.

Die Senatsverwaltung für Kultur will das nicht bestätigen. "Die Förderung des Oyoun läuft zum Jahresende regulär aus. Die Aussage des Oyoun, dass dies aufgrund einer Veranstaltung der "Jüdischen Stimme" passiert, ist nicht zutreffend", antwortete die Verwaltung auf Anfrage von rbb|24.

Anfang November war die Position des Kultursenators Joe Chialo (CDU) noch eine andere. "Die Reaktionen, die seit dem 7. Oktober seitens Oyoun erfolgt sind, in Verbindung mit Vorfällen aus den Vorjahren, hat unser Haus in der vergangenen Woche zum Anlass genommen, die Förderung Oyouns grundsätzlich zu überprüfen", ließ er damals mitteilen. "Es ist meine Absicht, hier schnell zu einem Ergebnis zu kommen und zu handeln."

Die Kulturverwaltung arbeitet laut Mitteilung vom Donnerstag weiter an der "konzeptionellen kulturpolitischen Neuausrichtung des Standorts Lucy-Lameck-Straße 32". Der Standort soll demnach als migrantisches Kulturzentrum erhalten bleiben. "Im Rahmen der folgenden Ausschreibung kann sich auch Oyoun wieder bewerben", hieß es auf Nachfrage des rbb.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.12.2023, 17:00 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Manchmal braucht es nur so ein kleinen Ansporn... und schon kommt das wahre Ich zum Vorschein....

    :-D

  2. 7.

    Alleine die Frechheit zu besitzen, eine Alimentierung durch den Steuerzahler per Gerichtsbeschluss erzwingen zu wollen... Es fehlen mir die Worte. Zum Glück ist das gescheitert!

  3. 6.

    Na die Begründung ist doch ganz einfach.
    Wofür das Geld verschwenden,wenn es woanders dringender gebraucht wird. Zum Beispiel für Bildung in Schulen, Finanzierung von Jugendprogrammen etc.

  4. 5.

    Und die Begründung dafür werden sie uns ganz bestimmt gleich nachliefern. Oder auch nicht.

  5. 4.

    Ich finde es super,dass das Kulturzentrum keine Fördermittel mehr bekommt.

  6. 3.

    Anscheinend nicht... die Entscheidung hat etwas mehr als nur "Geschmäckle". Das riecht gewaltig nach politischer Vorgabe.

  7. 2.

    Ich denke, die Entscheidung des Gerichts hat schon ein "Geschmäckle". Ich hoffe, das Gericht hat die Aussage des Kultursensors in irgendeiner Weise gewertet.

  8. 1.

    ..na ja, gibt es neutrale geförderte Einrichtungen? Was ist denn wirklich neutral und wer bestimmt das? Hinter der Einschätzung steht auch sicher oft eine politische Korrektheit.

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