Teltow-Fläming - Waldsiedler im Behördendschungel

So 21.07.24 | 17:31 Uhr | Von Alexander Goligowski
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Radelansiedlung in Brandenburg. (Quelle: rbb)
Bild: rbb

Rings um Berlin sind zahlreiche Wochenendsiedlungen entstanden. Viele sind beliebte Domizile zur Erholung. Für die Bewohner der Radelandsiedlung in Baruth/Mark ist aber von Erholung nicht mehr die Rede: Ihnen wird mit Abriss gedroht. Von Alexander Goligowski

Stefan Bleyer steht wütend und Achsel zuckend im ehemaligen Gastraum des Waldkaters, dem einstigen Treffpunkt der Radelandsiedlung. Sein Vater baute die Gaststätte zum Wohnhaus um – nur wohnen darf da neuerdings niemand mehr. Behördliche Entscheidung, weil dort fünf Jahre kein Hauptwohnsitz angemeldet war. "Ich weiß nicht, wie ich das hätte wissen können. Vielleicht, wenn ich meine Zeit auf dem Amt verbringen würde."

Jetzt sitzt Stefan Bleyer auf fünf geerbten Wohnungen, drei im Waldkater und zwei in kleinen Bungalows, und kann sie nicht vermieten, obwohl der Bedarf da wäre. "Das ist bestimmt rechtlich alles sauber, aber verstehen muss das kein Mensch", fügt er kopfschüttelnd hinzu.

Stefan Bleyer wusste schlicht nicht, dass es diese Regelung für die Radelandsiedlung gibt. Sie gehört zur Stadt Baruth/Mark (Teltow-Fläming), befindet sich aber im sogenannten Außenbereich, gehört nicht zum Stadtgebiet. Einen Bebauungsplan gibt es nicht und damit für die Radelandsiedler auch keine Rechtssicherheit. Im Außenbereich gelten besondere Bestimmungen. Probleme mit der zuständigen Behörde der Kreisverwaltung Teltow-Fläming haben seit einigen Jahren viele der 150 Grundstückseigentümer in der Siedlung.

Vor 100 Jahren als Wochenendsiedlung von Berlinern gegründet, sind über die Jahrzehnte vom Bungalow bis zum richtigen Wohnhaus mit Garage ganz verschiedene Gebäude hier mitten im Wald entstanden. Vieles ist bestandsgeschützt, aber wehe es muss etwas repariert werden. Und nach Jahren im Wald muss der ein oder andere Holzbau erneuert werden.

Es hagelt Abrissverfügungen

Das ist auch Familie Schäfer zum Verhängnis geworden. In vierter Generation verbringen die Thüringer ihre Wochenenden, Ferien oder ihren Rentner-Sommer auf dem Grundstück mit dem 28-Quadratmeter-Bungalow in der Radelandsiedlung. Vor Jahren haben sie einen maroden Schuppen abgerissen und auf den Fundamenten einen neuen errichtet. Das hätten sie nicht gedurft, ist die Bauaufsicht des Landkreises der Ansicht. Auch ein Holzverschlag, ein Außenbad und ein Baumhaus seien nicht genehmigt.

Nur ein Beispiel von vielen bei 150 Grundstücken. Es hagelt Abrissverfügungen inklusive Verwaltungsgebühren. Bei den Schäfers summiere sich das auf mittlerweile 1.600 Euro. Die Kommunikation mit dem Amt läuft nur schriftlich, wie die Bewohner berichten. "Ich habe Verständnis, wenn es Paragraphen gibt, aber es wird nicht einmal der Kontakt mit den Leuten gesucht. Und wir haben auch keinen Kontakt zu den Entscheidern im Kreis bekommen. Unsere Argumente, warum die Bauten bestandgeschützt sind, werden einfach ignoriert."

Als unerhört empfinde sie das, sagt Monika Schäfer. Die Rentnerin ist sichtlich verzweifelt, zeigt sich aber auch kämpferisch. Abreißen will sie mit ihrem Mann Siegmar jedenfalls nichts. Sie klagt jetzt gegen das Vorgehen und gegen die hohen Gebühren der Bescheide. Über die Mitarbeiter der Bauaufsicht sagt sie: "Es fehlt einfach das Augenmaß und dass Entscheidungsspielräume auch zugunsten der Bürger ausgeschöpft werden."

Behörden uneins

Einen ähnlichen Ton schlägt auch Baruths Bürgermeister Peter Ilk (parteilos) an. Er verweist darauf, dass zwischen Stadt und Bauaufsicht des Landkreis seit 2010 eigentlich eine Art Gentleman‘s Agreement bestanden habe. Darin heiße es, dass man Verfahren gegen die Radelandsiedler wegen der unübersichtlichen rechtlichen Lage ruhen ließe.

Von einer solchen "Verwaltungsnotiz" scheint die Bauaufsicht nichts mehr wissen zu wollen. Bitten der Stadt, vorerst nicht gegen die Siedler vorzugehen, lehnte die Bauaufsicht mehrfach ab und begründet das mit gesetzlichen Vorgaben. Die Bauaufsicht verweist darauf, dass die Stadt mit einem Bebauungsplan für Rechtssicherheit sorgen müsse. Der ist laut Bürgermeister Peter Ilk derzeit in Arbeit und könnte noch etwa ein Jahr Zeit beanspruchen. Von den Zuständigen im Landkreis wünscht er sich noch einmal: "Dass sie sehen, dass die Stadt ihre Arbeit macht, dass die Siedler dabei sind und dass sie die Verfahren jetzt erstmal ruhen lassen."

Auf Anfrage des rbb teilt die Bauaufsicht schriftlich mit: "Auch wenn eine Ordnungsverfügung bestandskräftig und damit vollziehbar ist, kann die Behörde beim Vorliegen sachlicher Gründe zumindest temporär vom Vollzug absehen. [...] Das verschafft dem Betroffenen Zeit, ohne etwas abreißen zu müssen und später eventuell die Möglichkeit, die bauliche Anlage mittels Bebauungsplan legalisieren zu können."

Das heißt wohl im Klartext, dass sich die Radelandsiedler wie Familie Schäfer weiter auf "böse" Briefe von der Bauaufsicht einstellen müssen, aber keine Angst vor Abriss zu haben bräuchten. Für Monika Schäfer ist das etwas viel verlangt: "Wie soll man einen Brief auf diese Art ignorieren, wenn hohe Zahlungen enthalten sind und Fristen für den Abriss gesetzt werden?"

Fährt man durch die Radelandsiedlung, dann erscheint es so, als sei in den Jahren der rechtlichen Grauzone einiges an "Wildwuchs" entstanden. Schwer zu entscheiden, was davon Bestandsschutz genießt und was nicht. Einmal geht es ums Wohnrecht, ein anderes Mal um einen Schuppen oder vielleicht ein erneuertes Dach. So lange es keinen Bebauungsplan für die alte Wochenendsiedlung im Wald gibt, gibt es auch keine Rechtssicherheit und dann könnte sogar eine Schaukel für die Kinder zum illegal abgestellten Gegenstand im Wald werden.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 16.07.2024, 16:12 Uhr

Beitrag von Alexander Goligowski

27 Kommentare

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  1. 27.

    Nein, es ist keine Frechheit der Bauverwaltung. Problematisch ist das Verhalten der Gemeinde, die trotz Kenntnis der Rechtslage nicht in der Lage ist, zeitnah einen Bebauungsplan aufzustellen. Bei einflussreichen, kapitalkräftigen Investoren ist das merkwürdigerweise problemlos der Fall.

  2. 26.

    Das ist geradezu eine Frechheit dieser Bauaufsicht, nur per Post mit den Menschen zu kommunizieren und jedesmal eine Strafgeld kassieren! Die haben nicht den Mut mit den Betroffenen inds Gespräch zu gehen, so siehts aus.

  3. 25.

    Sie irren und zwar gewaltig! Denn meinerseits habe ich nichts mehr mit ,,den Behörden** zu tun, denn im Herbst werde ich selbst zum ,,Flüchtling'' und ziehe in die Schweiz! Da bekomme ich das doppelte Gehalt und eine schöne Wohnung am Naturschutzpark ist auch drin. Dann kann mir auch diese braune Partei, die sich hier in Brandenburg breit macht, egal sein. Grüezi!

  4. 24.

    Im konkreten Fall genießen dann vermutlich die in der DDR errichteten Hütten Bestandsschutz. D.h. aber vermutlich dann nicht, dass man diese beliebig erweitern, sondern bestenfalls in Stand halten darf. Ein neuer Schuppen, ein neues Baumhaus, eine neue Garage müssen dann beantragt werden. Da das Gebiet aber (noch) keinen Bebauungsplan hat, gibt es offenbar eine Art Duldung der bestehenden Bauten, jedoch bisher kein Recht zu bauen, was man will. Das muss einem doch klar sein, wenn man dort eine Datsche hat. Ich kann ja auch nicht in meinem Kleingarten auf einmal ein zweistöckiges Haus bauen und Ferienwohnungen einrichten oder meinen Balkon um 4 m² vergrößern, wenn das Nutzungs- und Bebauungsrecht dies nicht zulassen. Erst illegal bauen und dann jammern, wenn der Staat das geltende Recht durchsetzt, ist aus meiner Sicht unberechtigt. - Jedenfalls scheint die Stadt an einer Lösung (Bebauungsplan)zum Wohle der Personen zu arbeiten. Das finde ich großzügig, müsste er nämlich nicht.

  5. 23.

    Antwort auf Ehjrlich: Da wurde das Wervolle auch schon fast alles verscheuert. Kann dort nicht noch ein Windrad aufgestellt werden? Das würde sicher neue Perspektiven für die Sieller ergeben. Und Geld in die Kasse bringen. Nur mal so ein Gedanke ...

  6. 22.

    Aha, sie lesen deutsche Paragraphen nicht? Dann werden Sie noch ganz andere Probleme im Leben bekommen. Nicht nur mit vermeintlichen Westdeutschen. Die DDR gibt es nicht mehr. Wir leben im Jahr 2024.

  7. 21.

    Na aber Ihr Meinungsgeschwängerter Kommentar ist nicht konkret zum obigen Artikelbezogen und kommt einem Gefühlsausbruch gleich. Bleiben Sie sachlich.

  8. 20.

    Mich nerven diese meinungsgeschwängerten Berichte ! Da ist der journalistische Beitrag bereits der erste Kommentar. Leider so nicht kenntlich gemacht, aber allein schon "verzweifelte" Bewohner und das Amt ohne Herz, dass künftig gar Kinderschaukeln verbieten könnte... als Journalist hat sich Herr Goligowski selber diskreditiert !

    Dass jeder, der ohne vorher entsprechende Genehmigungen zu beantragen den Behörden den Kampf gegen Schwarzarbeit erschwert, dass locker durch ein Starkregenereignis 100 Hektar Wald verseucht werden könnten, wenn jeder sich selber seine Genehmigung erteilt, Ölheizungen zu verbauen... etc.nen gewissen Ordnungsrahmen sollte es schon geben.

    Wenn Behörden immer und überall Augen zudrücken, dann macht jeder was er will, Steuern und Gebühren kann man dann gleich als eine Art freiwillige Spende ansehen! dann greift ne etwaige Vermögenssteuer ggf. bereits beim Datschenbesitzer, der 10 000 EU zahlen muss, wenn er nen Objekt mit nem Wert von 20 000 EU besitzt.

  9. 19.

    Ich beziehe mich aber auf den konkreten Fall! Und diese Bungalows stehen seit DDR-Zeiten! Und sie sind bestimmten Leuten ( meist aus den alten Bindesländern)ein Dorn im Auge. Kann man und bzw. unsere Hütten nicht mal in Ruhe lassen? Die Paläste habt Ihr schon geschreddert!
    Und kommen Sie mir nicht mit Paragraphen, die les ich nicht.

  10. 18.

    Den Paragrafendschungel gut erklärt Ursel.
    Meiner Ansicht kommt noch hinzu: Wie lange hatte die Stadt Baruth/Mark Zeit, einen für die Nutzer dort brauchbaren Bebauungsplan aufzustellen? 30 Jahre?

  11. 17.

    "Baupupsparagraphen", wie Sie es nennen, dienen dazu die Besiedlung und Sicherheit gesetzlich zu kontrollieren. Wenn jetzt jeder anfängt irgendwo im Wald ohne Baugenehmigung etwas zu errichten, einzuzäunen ist das ein Verstoß gegen die Rechte der Allgemeinheit und der Natur. Wer ohne Rechtssicherheit bauliche Tatsachen schafft, muss damit rechnen, dass er sie wieder abreißen muss. Erst die Baugenehmigung, dann die Errichtung. Ist doch eigentlich ein einfaches Prinzip? Das Amt scheint hier sehr kulant zu sein. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Siedlergemeinschaft sollte sich stärker vernetzen und über Gesetze informieren.

  12. 16.

    Es ist immer schön gebildete, belesene und sich in allen Gesetzen, Rechtsvorschriften usw. auszukennende Mitmenschen zu haben.

  13. 15.

    Seit 2011 kämpfe ich gegen Behörden Willkür im sogenannten Außenbereich. 2021 gab es ein Gerichtsverfahren natürlich zu Gunsten der Behörde. Ich kämpfe weiter! ALLE meine Nachbarn oder auch das ganze Dorf nutzen ihr Grundstück hinter dem Haus (2500m2) und haben es eingezäunt. Das wird von der Behörde nicht gesehen. Nur mein Stück Land. Weil dort eine Anzeige gemacht wurde. Warum ? Keine Ahnung !Die nächste Verhandlung ist mit der Öffentlichkeit geplant. Ihr seid dann dabei !!!!!!!!

  14. 14.

    …die sich gegen die Menschen richtet! Schaltet mal Euren gesunden Menschenverstand ein kommt nicht mit Baupupsparagraphen!

  15. 13.

    Wer mehrere Gebäude im Außenbereich erbt, sollte sich vielleicht auch einmal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, zumal fünf Jahre Zeit zur Verfügung standen.
    Es sollte auch gewürdigt werden, dass die Bauaufsicht anscheinend vorläufig von einer Vollziehung der Ordnungsverfügungen absieht. Es ist an der Gemeinde, zeitnah einen geeigneten Bebauungsplan in Kraft zu setzen.

  16. 12.

    Es ist erstaunlich, wie gleich von Behördenwillkür und Vetternwirtschaft gesprochen wird, wenn Behörden ihre Arbeit machen. Es wäre Willkür, wenn die Behördenmitarbeiter die Bürger unterschiedlich behandeln. Behörden und ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet die Gesetze zu vollziehen, sonst machen sich die Mitarbeiter selbst schadensersatzpflichtig oder im schlimmsten Fall strafbar. Ermessensspielräume gibt es auch nur dort, wo es gesetzlich geregelt ist. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass die Betroffenen bestürzt sind. Sie haben jahrelang auf gut Glück dort im Außenbereich gehaust. Unkenntnis schützt nun mal nicht vor Strafe. Einfach ignorieren und sich dann beschweren, wenn Behörden ihre Arbeit machen ist zwar einfach aber auch ziemlich naiv. Behörden sind nach dem Gesetz verpflichtet Gebühren und Beiträge reinzuholen, dazu gehören dann eben auch solche Verwaltungsgebühren. Die Betroffenen können ja gerichtlich gegen vorgehen, dann zeigt sich ob hier willkürlich gehandelt....

  17. 11.

    wieso nicht auch Rückwirkend die Gesetze dazu sind im Einigungsvertrag also 1989 geregelt und auch sind diese Missachtung von Vorschriften unter Sozialistischen Zeiten schon Fragwürdig gewesen.

  18. 9.

    Das ist die typische deutsche sture Bürokratie. Ob es Sinn macht oder nicht. Es scheint auch wieder so, dass keiner daran interessiert ist, nach sinnvollen Lösungen / Kompromissen zu suchen.
    Es geht hier ja offensichtlich wieder nur um den einfachen Bürger und nicht um Institutionen w.z.B. Tesla.
    Das ist es, was dieses Land irgendwann in den Ruin treibt.

  19. 8.

    Da kommen mehrere Dinge zusammen: Lage im Außenbereich. Da ist Wohnen generell nicht zulässig, außer für privilegierte Zwecke wie Landwirtschaft - oder wenn man erfolgreich einen bedarfsbezogenen Bebauungsplan durchgesetzt hat. Wenn man dort bereits genehmigte Wohnungen hat, kann man sich als Vermieter glücklich schätzen, denn Wohnen im Außenbereich ist rechtlich extrem schwierig.

    Hinzu kommt hier noch, dass die Wohnungen langjähig leer stehen und nicht genutzt werden. In solchen Fällen verfällt das Nutzungsrecht für Wohnzwecke sowieso - nicht nur im Außenbereich. Die Wohnungen müssen also alle nach den derzeitigen gesetzlichen Regeln neu genehmigt werden, per Bauantrag. Viel Spaß dabei, denn die Altbauten werden wohl nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Und sie liegen zudem im Außenbereich, wo Wohnen leider nicht ... siehe oben.

  20. 6.

    Sehr gute Artikel, das sind die Themen, die hier in Brandenburg tatsächlich immer noch aktuell sind:

    Behördenwillkür und Vetternwirtschaft soweit das Auge reicht.

    Und die AFD Wähler sind auch die, die Angst haben jetzt etwas zu verlieren von ihrem dicken Kuchen.

  21. 5.

    Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt oder kennen will der muß halt am Ende auch selbst die Zeche zahlen.Hinweis siehe Bauvorschriften der Bestandsschutz endet wenn mehr als (%)erneuert werden muss, oder bei Abriss ist einen neuen Baugenehmigung beim Eigentümers des Grund und Boden zu beantragen.Soll ich weitermachen? Meine Devise lernt Mal eur Gesetze.

  22. 4.

    Kaum zu glauben, welche Blüten die Bürokratie da treibt. Gesetze und Regeln sind nötig, auch deren Einhaltung. Aber doch nicht rückwirkend. Und warum soll Wohnraum abgerissen werden, der so dringend gebraucht wird (ich denke an die schwerwiegende Posse des Luckenwalder Amtes). Es gibt viele Möglichkeiten, dem einfachen Bürger das Leben schwer zu machen - man muss sich aber nicht alles gefallen lassen. Ich wünsche den Siedlern viel Kraft für den Erhalt ihres Eigentumes.

  23. 3.

    Grossstadtgeflüster sind Musiker und machen seit Jahren tolle Songs. Der Text ist aus einem der neueren Stücke von September 2023. Reinhören lohnt sich ganz sicher. Jen Bender ist eine großartige Sängerin mit viel Persönlichkeit.

  24. 1.

    Ich kündige
    Guck, ich zerreiße den Vertrag
    Schmeiß' die Fetzen in die Luft
    Wünsche einen schönen Tag, weil ich kündige
    Jup! Komm mir nicht mit AGBs
    Die haben keine Gültigkeit, weil ich die gar nicht les'
    Ich kündige...

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