Tipps und Tricks - Betriebskostenabrechnung: Ist da ein Fehler am Zähler?

Sa 28.12.24 | 09:20 Uhr
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Schornsteinfegermeister Michael Gaertner überprüft eine Heizungsanlage (Quelle: dpa/Katja Sponholz)
dpa/Katja Sponholz
Video: Super.Markt | 16.09.2024 | Andrea Everwien | Bild: dpa/Katja Sponholz

Jahresende ist Rechnungszeit: Spätestens zum 31. Dezember muss die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr zugestellt sein, viele Vermieter reizen die Frist auch aus. Wir zeigen, was abgerechnet werden darf und wie man Fehler entdeckt.

Stress mit dem Vermieter oder der Vermieterin ist so ziemlich das Letzte, was man haben will. Darum freut man sich über eine schöne Erstattung, wenn die Betriebskostenabrechnung (oft auch Nebenkostenabrechnung genannt) in den Briefkasten flattert - und zahlt, wenn eine Nachzahlung gefordert ist. Doch in beiden Fällen ist ein etwas genauerer Blick auf die einzelnen Kostenposten und das große Ganze sinnvoll. Wir erklären, worauf man achten sollte.

Formfehler checken

Als erstes sollte man genauer auf das Datum schauen. Kam die Betriebskostenabrechnung überhaupt pünktlich an? Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes muss sie spätestens beim Mietenden sein. Umfasst der Abrechnungszeitraum mehr als zwölf Monate, ist die Betriebskostenabrechnung ungültig. Ein kürzerer Abrechnungszeitraum kann jedoch möglich sein - etwa, wenn man erst im Mai das Mietverhältnis begonnen hat, der Vermietende aber nach Kalenderjahr abrechnet. Guthaben müssen Vermietende übrigens auch nach dieser Frist noch auszahlen.

Zudem müssen Absender und Adressat korrekt sein. Ist etwa noch der Name des Vormietenden genannt? Dann handelt es sich um einen Formfehler.

Ganz wichtig: Die Abrechnung muss eindeutig und für Laien nachvollziehbar sein. Das heißt dann unter anderem auch, dass der Vermietende alle Kostenpositionen einzeln aufführen und abrechnen muss. Gesamtsumme und Individualkosten müssen jeweils ersichtlich sein. Jede unverständliche Kostenposition ist in der Regel ungültig.

Vermieter:innen sind zudem zur Angabe des Umlageschlüssels verpflichtet.

Das ist neu

Kabelkosten

Normalerweise lief es so: Bei Abschluss eines Mietvertrags mietete man sozusagen den Kabelanschluss mit, die anfallenden Kabelkosten des Vermietenden legt dieser auf die Mietenden um. Aber mit der Neufassung des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes bekam jede Mieterin, jeder Mieter Mitte 2024 die Möglichkeit, den Kabelanbieter selbst auszuwählen. Die Vermietenden durften nur bis zum 1. Juli 2024 Kabelkosten auf die Mieter:innen umlegen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfiel.
 

Was darf abgerechnet werden?

Nur vorher vereinbarte und vertraglich festgehaltene Betriebskosten sind von Mieterinnen und Mietern anteilig zu tragen. Folgende Kosten gelten, wenn die Miete laut Vertrag alle umlagefähigen Betriebskosten (anteilig) trägt:

  1. Heizungskosten, Wasserkosten und Warmwasserkosten
  2. Beleuchtung
  3. Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung
  4. Schornsteinreinigung und Gartenpflege
  5. Aufzugskosten
  6. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  7. Hauswartdienste
  8. Antennen- oder Kabelfernsehen
  9. Grundsteuer
  10. Sach- und Haftpflichtversicherungen

Sonderfälle bei Nebenkosten

Finden sich im Mietvertrag keine Betriebskosten oder wird nicht pauschal von allen umlagefähigen Betriebskosten gesprochen, gilt die Bruttomiete. Mietende müssen hier nur für Heiz- und Warmwasserkosten aufkommen.

"Sonstige Kosten" müssen im Vertrag konkret benannt sein, ansonsten sind sie in der Abrechnung ungültig. Diese müssen zudem regelmäßig anfallen und notwendig sein, darunter fallen z.B. Dachrinnenreinigung oder Graffito-Entfernung, wenn entsprechende Punkte auch im Mietvertrag zu finden sind. Wurde Ungeziefer aber beispielsweise nur einmalig bekämpft, so kommen für die Kosten nicht die Mietenden auf.

Verwaltungsgebühren dürfen Vermieter:innen ebenso wenig umlegen wie Reparaturkosten am Haus; die müssen die Vermietenden selbst tragen.

Bei den Heizkosten ist gesetzlich geregelt, wie sie verteilt werden müssen: In der Regel müssen 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden, der übrige Anteil der Heizkosten wird nach Wohnfläche verteilt. Stand eine Wohnung leer, so dürfen Vermietende die Betriebskosten nicht auf die anderen Parteien verteilen, sondern müssen diese selbst tragen.

Sind nachweislich nur wenige Mieterinnen und Mieter für Verschmutzung und damit entstandene Kosten verantwortlich - beispielsweise durch Sperrmüll - müssen Vermietende die Kosten von den Beteiligten einfordern und können die Kosten nicht auf alle verteilen.

Ebenfalls dürfen Vermietende Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Haus nicht als Nebenkosten abrechnen. Gab es etwa Malerarbeiten im Treppenhaus oder wurde neuer Teppich ausgelegt, so haben Vermieter:innen selbst dafür zu zahlen.

Wirtschaftlichkeit der Vermietenden

Nur angemessene und erforderliche Kosten dürfen den Mieterinnen und Mietern in Rechnung gestellt werden. Finden sich in der Betriebskostenabrechnung überhöhte Posten, ist man berechtigt, nach einer günstigeren Alternative - etwa einem anderen Anbieter - zu suchen und dies dem Vermietenden samt Widerspruch vorzulegen.

Als Mieterin oder Mieter haben wir ein Anrecht auf Belegeinsicht. Das heißt aber nicht, dass die Vermietenden uns die Sachen auf eigene Kosten zusenden müssen. Notfalls müssen wir das Büro des Vermietenden aufsuchen, um die Belege einzusehen.

Widerspruch kann zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung eingelegt werden, und zwar schriftlich. Zudem muss man beweisen können, dass der Vermietende den Widerspruch rechtzeitig erhalten hat, also am besten ein Einschreiben schicken.

So zahlt man richtig nach

Eine Nachzahlung muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Bei einem Fehler in der Betriebskostenabrechnung zahlt man am besten nur den Anteil, der berechtigt ist, und legt zudem innerhalb der Dreißigtagefrist Widerspruch ein.

Das Rüstzeug, um die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, ist nun gegeben. Wer es dennoch nicht machen will, kann es auch machen lassen. Mieterschutzvereine helfen weiter, gegen Gebühr übernehmen sie teilweise sogar die Belegeinsicht [berliner-mieterverein.de] bei der Hausverwaltung.

Für alle, die kein Mitglied im Mieterverein sind, helfen Start-ups wie Mineko [mineko.de] oder Mieterengel [mieterengel.de]. Dort zahlt man einmalig für die Prüfung. Die Kosten liegen dabei teilweise in der Höhe, die eine Jahresmitgliedschaft in einem Mieterverein kosten würde.

Sendung: Super.Markt, 16.09.2024, 20:15 Uhr

43 Kommentare

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  1. 43.

    Howoge zum 01.08. Modernisierungsumlage, zum 01.11. höhere Vorauszahlungen, zum 01.01. höhere Grundmiete, da sind für mich drei Mieterhöhungen im halben Jahr. Ohne Worte.

  2. 42.

    Da reicht ein Gespräch mit dem oder anderen Nachbarn. In einem Mehrfamilienhaus weiß man recht schnell, wer sein Geld auf welche Weise bekommt und wessen Wohnung wie temperiert ist und kann da ziemlich schlüssig Verbindungen herstellen.
    Und Sie nehmen bitte (wieder) Ihren sonstigen Nick. Danke.

  3. 41.

    Sorry, die Relativierung und Schönrednerei dieses skandalösen Faktes.
    Gerade wer so eine Armutsrente zu erwarten hat, hat eben mit grösster Wahrscheinlichkeit keine nennenswerten weiteren Einkommen zu erwarten. Der hatte nie genug Geld privat substanziell vorzusorgen und arbeitet in der Regel in Branchen und Berufsfeldern in denen eine grössere Bezriebsrente nicht zu erwarten ist, von Zinserträge aus Vermögen oder gar Mieteinnahmen nicht zu reden.
    Zudem warum 1200€? Altersarmut wird in 10,20 oder 30 Jahren schon bei weit höheren Renten beginnen. Allein die Mieten in Großstädten für eine 45-50qm Wohnung könnten in 20 Jahren regelhaft fast die gesamten 1200€ auffressen und da sind Steuerabzüge und KK Beiträge nicht einmal berücksichtigt.
    Es gibt Berechnungen, dass für über 50% der Rentenbezieher die gesetzliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Da läuft eine Rentenarmutswelle auf uns zu die einer sozialen Atombombe gleicht.

  4. 40.

    Sie dürfen als Vermieter selbstverständlich Modernisierungskosten auf die Mieterschaft umlegen und die so erhöhte Miete wird auch nicht mehr, nachdem die Kosten abbezahlt sind reduziert, nein noch besser, sind die durch Sie durchgeführten Maßnahmen wohnwertsteigernd dürfen sie sogar über sie ortsübliche Vergleichsmiete nochmals gewinnbringend eingesetzt werden, quasi doppelt absahnen, nicht schlecht eigentlich!
    Sie wollen einen Mieter loswerden? Zaubertrick "Eugenbedarfskündigung", die Gerichte sind da sehr, sehr großzügig den Mietern gegenüber und das Beste ist, der Mieter müsste Ihnen Rechtsmissbrauch nachweisen, falls der Eigenbedarf nur vorgeschoben war, also eher unwahrscheinlich!
    In der Realität muss kein Vermieter mehr den Finger krumm machen, weil Mieter einfach Angst haben ihre Wohnung zu verlieren in diesen Zeiten.
    Auch Sie persönlich und ihre Lobbyvertretung "Blut und Boden" oder wie die heißen könnten mehr für Entspannung tun.

  5. 39.

    Ja, als Vermieter ist man immer die arme Wurst, kann sich die Welt machen wie sie einem gefällt und sich dank großzügiger Hilfe der Richterschafft alles und jeden mit dem Zaubertrick "Eugenbedarfskündigung" aus der Wohnung klagen.
    Mieter:innen sind ja auch keine Menschen mehr, sondern haben als Zahlungsvieh Rendite zu erbringen und alles andere geht einen Vermieter ja auch nichts an.
    Natürlich kann kein Vermieter etwas dafür, dass die Mieten so hoch geworden sind,
    Aber das Eigentumvernietung mittlerweile die Lizenz zum Geld Druck ist, naja, das verschweigen wir lieber.

  6. 37.

    Ich krieg nächstes Jahr wieder eine Mieterhöhung, weiß aber nicht, ob ich das bezahle! Ich habe auch meine Grenzen! Bei Grundsicherung bleibt nicht viel zum ,,Leben'' übrig!

  7. 33.

    Weil in 2025 die Betriebskostenabrechnung für 2024 erfolgt und die Kosten bis Ende Juni 2024 umgelegt werden durften. Danach entscheidet jeder selbst, ob er für einen Kabelanschluss zahlen will.

  8. 32.

    An den Ach so bösen Vermieter! Das weiß ich auch! Nur warum zahlen wir dann den Posten " Kabelanschluss " noch bis zur nächsten Abrechnung ( Oktober 2025) ?????? Könnten Sie mir das bitte erklären? Danke schön

  9. 31.

    Thema Geldanlage in Immobilien. Vermietungen können durchaus sehr lukrativ sein. Haben sie die Wohnung geerbt, also kaum Kosten gehabt, ist das sehr lohnend. Bei Eigentumswohnanlagen erkennt man vermietete Wohnungen oft daran, das sie runtergekommen sind und der Eigentümer keinen Cent in die Wohnung steckt. Da sie heute alles vermieten können, zu jeden Preis, fließt das Geld. Sie müssen nur skrupellos sein.

  10. 30.

    Ja, und? Im Gegenzug gewährt der Vermieter Zugang zu Heizung und (Warm)wasser. Und wenn der Mieter mehr verbraucht als vorausgezahlt, geht der Vermieter erst einmal in Vorleistung, um diesen aktuellen Mehrverbrauch vorzufinanzieren. Diese Mehrkosten zahlt der Mieter aber erst ein Jahr später und nicht zum Zeitpunkt des Verbrauchs.

  11. 28.

    Weil die Mehrheit der Vermieter genau so vorgeht? Von Vonovia angefangen die mit Nebenkosten tricksen bis zum kleinen Vermieter der auf das Märchen mit dem Betongold seiner Bankberater hereingefallen ist und nun mit Gewalt möglichst viel Rendite machen will?

    Die meisten Mieter gewähren dem Vermieter einen zinslosen Kredit, indem sie mehr mit der monatl. Miete vorauszahlen als später in der BKA berechnet wird und freuen sich dann noch wie kleine Kinder wenn sie Geld vermeintlich zurückerhalten.

  12. 27.

    Sorry, die Relativierung und Schönrednerei dieses skandalösen Faktes.
    Gerade wer so eine Armutsrente zu erwarten hat, hat eben mit grösster Wahrscheinlichkeit keine nennenswerten weiteren Einkommen zu erwarten. Der hatte nie genug Geld privat substanziell vorzusorgen und arbeitet in der Regel in Branchen und Berufsfeldern in denen eine grössere Bezriebsrente nicht zu erwarten ist, von Zinserträge aus Vermögen oder gar Mieteinnahmen nicht zu reden.
    Zudem warum 1200€? Altersarmut wird in 10,20 oder 30 Jahren schon bei weit höheren Renten beginnen. Allein die Mieten in Großstädten für eine 45-50qm Wohnung könnten in 20 Jahren regelhaft fast die gesamten 1200€ auffressen und da sind Steuerabzüge und KK Beiträge nicht einmal berücksichtigt.
    Es gibt Berechnungen, dass für über 50% der Rentenbezieher die gesetzliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Da läuft eine Rentenarmutswelle auf uns zu die einer sozialen Atombombe gleicht.

  13. 26.

    Was soll das? Haben Sie Beweise für Ihre Vorwürfe und Abwertung des Nachbarn? Ich glaub es nämlich nicht!

  14. 25.

    Warum wird Vermietern immer unterstellt, sie wären grundsätzlich böse und würden die Mieter immer abzocken?

    Betriebskosten z.B. sind ein duchlaufender Posten. Der Vermieter zahlt z. B. die Gasrechnung und wenn diese Kosten steigen und er ordnungsgemäß abrechnet, ist er der Böse. Dabei verdient ein Vermieter daran in Wahrheit 0,00€ und hat dafür einen Haufen Arbeit.

    Ich werde gelegentlich gefragt, wie man sein Geld am besten in Immobilien anlegt. Davon rate ich dann jedesmal ab. Die Rechtsprechung in Deutschland ist derart Mieterfreundlich, dass man niemandem zu einer Investition in Immobilien raten kann. Selbst ein Sparbuch ist besser. Ich habe es in meinem Berufsleben oft genug erlebt, dass z. B die Renovierung einer Wohnung 10.000€ aufwärts gekostet hat, das holt man über die Miete nie mehr rein.

  15. 24.

    In der aktuellen Abrechnung sind die Kosten, die 2023 angefallenen WAREN. Man sollte schon nachdenken, von welchen Kosten man spricht

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