Härtefallfonds für weite Bevölkerungsteile - Privathaushalte können Übernahme von Energieschulden beantragen
Stark gestiegene Energiekosten bringen viele Menschen in Berlin in Schwierigkeiten. Bei angedrohten oder schon vollzogenen Energiesperren können Betroffene Geld aus einem Härtefallfonds bekommen. Berechtigt sind nicht nur Geringverdiener.
Bei drohenden Strom- oder Gassperren können Berlinerinnen und Berliner seit diesem Montag finanzielle Hilfe aus einem Härtefallfonds bekommen. Der Fonds soll Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen helfen, die wegen der aktuellen Preisentwicklung ihre Strom- oder Wärmerechnung nicht mehr bezahlen können.
Antrag nur digital
Betroffene Privathaushalte können seit dem 9. Januar online einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Das gilt sowohl bei angedrohten als auch bei schon vollzogenen Energiesperren.
Das gesamte Verfahren kann nur digital erledigt werden, über ein Onlineformular auf dem Landesportal berlin.de im Servicebereich. Die Bearbeitung solle dadurch schneller möglich sein, hieß es, so dass bestehende Strom- oder Gassperren schnell aufgehoben werden beziehungsweise rechtzeitig vermeiden lassen.
Einkommensgrenze vergleichsweise hoch angesetzt
Die Einkommensgrenze für Antragsberechtigte wurde laut Kipping bewusst hoch angesetzt: Sie liegt 280 Prozent über der Grenze für einen Wohnberechtigungsschein. Nach Schätzung der Sozialverwaltung könnten etwa 85 Prozent der Berliner:innen antragsberechtigt sein, weil die Grenze so hoch liegt.
Ein Single-Haushalt ohne Kinder dürfte also maximal 33.600 Euro Jahreseinkommen brutto zur Verfügung haben, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt die Grenze bei 46.480 Euro, für eine Familie mit zwei Kindern bei 76.160 Euro. Auch Wohngemeinschaften sind antragsberechtigt: Bei zwei Personen im Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 45.080 Euro.
Dem Härtefallfonds stehen über den Nachtragshaushalt zunächst 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe könne aber auch erhöht werden, so Kipping.
Geld wird an Energieversorger überwiesen
Eingereicht werden müssen den Angaben zufolge neben der Androhung einer Sperre und der Erklärung, dass man die Kosten nicht aus eigener Kraft begleichen kann, auch Daten zum Haushalt selbst sowie eine Kopie der Meldebescheinigung und eines Personaldokuments. Das bewilligte Geld wird direkt an den jeweiligen Energieversorger überwiesen. Das soll auch Missbrauch verhindern, so Kipping.
Die Hilfe kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden und ist an die Bedingung geknüpft, eine Energieschuldenberatung in Anspruch zu nehmen. Wer Hilfe mit dem Onlineverfahren braucht, kann sich laut Sozialverwaltung sowohl an die Beratungsstellen als auch an die Behördenhotline 115 wenden. Zudem können die städtischen Bibliotheken genutzt werden, um dort den Antrag online auszufüllen.
Sendung: rbb24, 09.01.2023, 13 Uhr