Verfassungsbeschwerde - Berliner Pannen-Wahl stellt Karlsruher Richter vor schwierige Fragen

Mi 08.03.23 | 12:41 Uhr
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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld. (Quelle: dpa/Uli Deck)
Bild: dpa/Uli Deck

Für die Berliner Wiederholungswahl hatte das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben - aber die zugehörige Verfassungsbeschwerde bereitet den Karlsruher Richterinnen und Richtern weiterhin Kopfzerbrechen.

Das Verfahren werfe sehr wesentliche Fragen zum Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit auf, sagte der zuständige Berichterstatter im Zweiten Senat, Richter Peter Müller, am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts. Vieles davon sei in der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung noch ungeklärt.

Begründung für Entscheidung gegen Eilantrag erst im Mai

Müller warb vor diesem Hintergrund auch um Verständnis dafür, dass der Senat den Eilantrag, der die Wahl stoppen sollte, Ende Januar ohne jede Begründung abgelehnt hatte. In belastbarer Weise sei das in der Kürze der Zeit nicht anders möglich gewesen. Die Veröffentlichung der Begründung stellte er ungefähr für Mai in Aussicht. Dafür müsse die Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden. Das Hauptverfahren werde sich damit aber wohl nicht erledigt haben.

Der für die Prüfung der Einsprüche grundsätzlich zuständige Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die pannenreiche Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Das machte die komplette Wiederholung in der gesamten Hauptstadt notwendig.

Zweiter Senat intensiv mit Beschwerde beschäftigt

Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger argumentieren, dass die Landesverfassungsrichter in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen wären, von sich aus Karlsruhe einzuschalten. Müller sagte, man könne auf die Idee kommen, dass dies nicht völlig abwegig sei. In der Rechtsprechung sei dies bisher nicht entschieden.

Die Berliner Bundestagswahl, die damals parallel stattfand, soll nach einem Beschluss des Bundestags nur teilweise wiederholt werden. Damit befassen sich die Verfassungsrichter in einem separaten Verfahren als formale Beschwerdeinstanz.

Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt haben unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung anstreben. Hierzu war zu hören, dass auch dieses Verfahren den Zweiten Senat intensiv beschäftige. Es sei denkbar, dass dazu eine Verhandlung angesetzt werde, wenn möglich noch vor der Sommerpause.

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20 Kommentare

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  1. 20.

    Es gibt keine RGR Mitglieder. Außerdem verwechseln sie Mitgliedschaft mit Vorschlag von. Das erklärt ihre Milchmädchenrechnung.

    Ulrike Lembke z.B. wurde von der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin für das Amt einer Richterin am Landesverfassungsgericht Berlin nominiert, ist aber selbst kein Mitglied.

    Christian Burholt hingegen trat 1994 in die cDU ein und ist bis heute cDU Mitglied, der Vizepräsident Robert Seegmüller ist cDU Mitglied und leitet den Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristinnen und Juristen Berlin.

  2. 19.

    Der BerlVerfGH hat neun Mitglieder, sechs sind RGR Mitglieder, 3SPD, 2 Linke, 1Grüne,nach Adam Riese sind es 2/3.

  3. 18.

    "Und die ganze Welt lacht sich über Berlin kaputt und hält sich die Hand vor den Mund. "

    Das ist was uns Rechte weismachen wollen, "die ganze Welt" hat im Moment ganz andere Sorgen. Ich hoffe inständig, dass das BVerfG der abgekarteten Posse des BerlVerfGH mit drei cDU Mitgliedern die rote Karte zeigt. Laut der Aussage Seltings stand das Urteil bereits vor Verkündigung fest.

    Hier steht die Glaubwürdigkeit unserer höchsten Gerichte und nichts Geringeres als unsere Demokratie auf dem Spiel.

    Nichtsdestotrotz bleibt die bestürzende Erkenntnis, dass man mit blankem Rassismus, also mit dem Appellieren an die niedrigsten Instinkte, Wahlen entscheiden kann.

    Die cDU wandelt auf den Spuren des Rassemblement National und das lässt für die Zukunft Berlins nichts Gutes erahnen.

  4. 17.

    Eine Quellenangabe? .. und dazu nicht der letzte Stand einer am Ende weiterhin im Schwebezustand befindlichen Grundsatzfrage [1] ... für die Reihe Ihrer Behauptungen. Das ist sehr wenig.

    [1] https://www.deutschlandfunk.de/vertragsverletzungsverfahren-eu-karlsruhe-europarechtler-100.html

  5. 16.

    Die "Wiederholungswahl" war keine Wiederholung, sondern eine Neuwahl. Wie sonst ist es erklärbar, dass die Stimmen derer, die zum ursprünglichen Wahltermin wahlberechtigt waren, nun, aber nicht mehr in Berlin wohnen, unter den Tisch fallen? Grundsätzlich werden Volksvertreter für 4 Jahre gewählt, eine Verkürzung dieser Zeit und eine anschließende Neuwahl unter anderen Vorzeichen sieht weder das Bundes- noch das Berliner Wahlrecht vor, sofern keine Auflösung des Parlaments erfolgt ist (wäre aber keine Wiederholung sondern eine Neuwahl).

  6. 15.

    https://www.deutschlandfunk.de/karlsruher-urteil-zu-ezb-anleihekaeufen-worum-es-beim-eu-100.html#:~:text=Die%20EU%2DKommission%20hat%20wegen,nationalem%20Recht%20%E2%80%93%20und%20bef%C3%BCrchtete%20Nachahmer.

    Nur einmal als Beispiel. Nur damit man denen die mit geschlossenen Augen durch die Welt gehen einmal einen Tip gibt.

  7. 14.

    Seien Sie so konsequent und begründen nachvollziehbar und auf Basis rechtlicher Grundlagen. Quellenangaben Ihrer Behauptungen aus anderen Posts fehlen auch noch. Nicht, dass man Sie nicht ernst nimmt.

  8. 13.

    Ich sag mal Danke an Andreas Geisel und die SPD.
    Manche Dinge sind halt mit der Wiederholung nicht wieder vollständig zu kitten.
    Vom umfassend entstanden Arbeitsaufwand ganz zu schweigen.
    Die Bausenatorin mit schlampiger Steuererklärung und festgestellten 3000 Euro Steuerschuld aus 3 Jahren war da erheblich billiger.

  9. 12.

    Wikipedia ist wohl nicht auf dem neuesten Stand. Da steht immernoch "Peter Müller (Ministerpräsident)" Deutscher CDU Politiker im Saarland... ich dachte die Gerichte sind unabhängig. Unabhängig kann ja sein, aber wenn ich die Posten mit Menschen besetze, die die gewünschte Einstellung und connection haben, ist das dann unabhängig? Delegitimiere ich jetzt schon den Staat und werde jetzt verfolgt???
    Ich kann mich noch erinnern wie die Linke hier in Berlin mehrfach versuchte ihre Auswahl im berliner Verfassungsgericht zu positionieren, Was erst nach mehreren Anläufen gelang.

  10. 10.

    Erstaunlich wenig Kommentare. Ist Kai Wegner ein Chef auf Zeit? Vielleicht bis Pfingsten wenn der Heilige Geist auftaucht und Wegner untergeht?

  11. 9.

    Stellt die Richter vor schwierige Fragen.

    So schön, so gut.

    Und die ganze Welt lacht sich über Berlin kaputt und hält sich die Hand vor den Mund.
    Man glaubt es einfach nicht!

  12. 8.

    "Den Ruf einer unabhängigen Instanz kann man mittlerweile durchaus in Zweifel ziehen."

    Macht man doch längst. Vor allem von/durch politisch interessierte Kreise, die unsere Demokratie abschaffen wolle. Da gehört es zum guten Ton, die Institutionen der Demokratie in Frage zu stellen.

  13. 7.

    Parteifreunde urteilen über Parteifreunde. So geht die wahre Demokratie. Welch ein Glück für den Bürger !

  14. 6.

    "...der Karlsruher Richter. Das diese immer mitreden wollen..."
    Das Immermitredenwollen hält sich eigentlich in Grenzen. Nach meinem Eindruck passiert das eigentlich vorwiegend dann, wenn jemand eine Klage einreicht... :-)

  15. 5.

    Erstaunlich ist Ihre Ansammlung von kaum nachvollziehbaren, mutmaßlich nicht oder nur teilweise wahren Behauptungen. Helfen Sie uns gern mit Quellenangaben.

  16. 4.

    Die Wiederholung auch der Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen war unverhältnismäßig. Hoffentlich findet Karlsruhe dazu die richtigen Worte. Eine Ermahnung durch den Landesverfassungsgerichtshof hätte vollkommen ausgereicht, dass die kommende Wahl organisatorisch besser beherrscht werden muss. So ist der Gewinn für die Demokratie gering, der finanzielle Schaden groß und bestraft wurde u.a. die, die es nicht verbockt haben, die FDP.

  17. 3.

    "denkbar, dass dazu eine Verhandlung angesetzt werde, " Und wenn dann das Urteil gefunden wurde, ist die nächste Wahl bereits Geschichte....

  18. 2.

    also, das Ganze nochmal von Vorn

  19. 1.

    Es ist erstaunlich, es ist bei der Wahlwiederholung in keinster Weise die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland berührt. Es handelt sich um Landesrecht dieses fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Karlsruher Richter. Das diese immer mitreden wollen schön aber mittlerweile muss man sich schon fragen ob diese noch wissen was sie tun. Sie bescheiden über Europarecht und zweifeln wie im Zuge der Anleihepolitik Entscheidungen des EuGH an.
    Den Ruf einer unabhängigen Instanz kann man mittlerweile durchaus in Zweifel ziehen.
    Corona und Impfpflicht der Pflegekräfte wurde ja auch in Karlsruhe ein Urteil gefällt was von den Realitäten weit entfernt war und die Krise in der Pflege noch weiter verschärft hat und dazu geführt hat, das Bedürftige in unteren Pflegestufen einfach aus ihren Verträgen geworfen wurden. Körperverletzung auf Gerichtsentscheid.
    Vielleicht sollten sich die Richter sich einmal auf das Recht und nicht auf das nächste Abendessen mit Politikern konzentrieren.

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