Berlin-Neukölln - Verbot von pro-palästinensischer Demo laut Polizei eingehalten

So 16.04.23 | 13:05 Uhr
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Symbolbild: Pro-Palästina-Demo in Berlin. (Quelle: dpa/M. Kuenne)
Audio: rbb24 Inforadio | 16.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/M. Kuenne

Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt: Weil die Polizei dies bei zwei pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin befürchtet hat, wurden sie verboten. Das Versammlungsverbot am Samstag wurde laut Polizei eingehalten.

Das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration, die für Samstagabend in Berlin angemeldet war, ist nach Polizeiangaben eingehalten worden. Es seien weder Versammlungsteilnehmer noch Auffälligkeiten im Nahbereich festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag.

Die Polizei sei mit mehr als 350 Kräften im Einsatz gewesen, um das Verbot der Versammlung im Bezirk Neukölln gegebenenfalls durchzusetzen. Die Polizei hatte die Kundgebung unter anderem wegen erwarteter antisemitischer und volksverhetzender Äußerungen untersagt.

Auch sogenannte Ersatzveranstaltungen waren verboten. Der Anmelder der Kundgebung gilt nach Gerichtsangaben als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas", die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Gegen das Verbot einer weiteren zunächst am Sonntagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demonstration wurden nach Polizeiangaben bis Sonntagmorgen keine Rechtsmittel eingelegt. Sie sollte um 16 Uhr am Rathaus Neukölln starten.

Verwaltungsgericht: antisemitische Äußerungen zu erwarten gewesen

Das Demonstrationsverbot für Samstagabend war am Freitagabend vom Berliner Verwaltungsgericht und am Samstagnachmittag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Die Versammlungsbehörde habe die Kundgebung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, betonte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.

Der Anmelder hatte zuvor am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, das Verbot sei plausibel. Es seien unter anderem antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwartet gewesen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.04.2023, 10:30 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Sind es denn Hamas-Terroristen? Und wenn ja, wie sind die denn nach Deutschland gekommen, denn Hamas ist eine verbotene Terrororganisation?
    Und dritte Frage, wenn es Hamas-Terroristen sind, warum durften die denn überhaupt demonstrieren.
    Ich denke die einfache Antwort ist, es handelt sich nicht um Hamas. Denn alles andere wäre ein Armutszeugnis des Bundesverfassungsschutzes.

  2. 8.

    Dem, der Allen alles erklärt, soll man etwas erklären? Tu er doch nicht alles wissen?
    Was ist daran falsch bzw. nicht zu verstehen, wenn Gerichte den Hamas-Terroristen jegliche Aufmärsche in Berlin verbieten?
    Eine Haltung, die man sich auch wünscht, Rechte oder Linke gewaltbereiten "Aktivisten" den Rechtsstaat heraus fordern.

  3. 7.

    Der "inforadio"-Beitrag enthält auch die wichtige Aussage, dass sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht der empirisch begründeten GEFAHRENPROGNOSE der Berliner Versammlungsbehörde (Polizei) zugestimmt haben.

    Diese Aussage hätte auch eine SCHLAGZEILE verdient, da hier die "Dritte Gewalt" dem vermeintlich grenzenlosen Demonstrationsrecht eine klare verfassungsrechtlich geforderte SCHRANKE (gemäß Art. 5 Abs. 2 GG) setzt.

  4. 6.

    Wenn es eine große Mehrheit ist, warum spiegelt es sich in der Sitzverteilung der Knesset und damit in der Regierung nicht wider?

  5. 3.

    Nun ich bezog mich hier konkret auf Demonstrationen zur Situation der Palästinenser. Leider wird dort immer den generelle Gleichsetzung zwischen dem Staat Israel, der Politik seiner Regierung, der Bevölkerung und den Menschen jüdischen Glaubens betrieben. In Israel gibt es, wie Sie auch der Presse entnehmen können, eine große Mehrheit die Politik der derzeitigen Regierung und ihre Justizreform als Angriff auf die Grundrechte der Israelis ansieht.

  6. 2.

    Für ALLE Demos sollte gelten: Keine Aufrufe zu HASS und GEWALT gegen einzelne Menschen und Menschengruppen! Politische Aktivitäten, Meinungen, Bewertungen, Programme oder Zielsetzungen sollten selbstverständlich auch in Demos kritisiert werden dürfen. Davon lebt jede Demokratie.

    Demos, in denen gegen Auffassungen oder Handlungen einzelner Regierungen Stellung bezogen wird, sind o.k.

  7. 1.

    Nun ich bin gespannt, wie mit weiteren Demos umgegangen wird, bei den israelfeindliche Äußerungen zu erwarten sind. Ich denke zB an die Al-Kudsdemo und ihre Organisatoren!

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