Berlier Polizei und Justiz - Nach Cannabisteillegalisierung: Gestrichene Täterfahndungen und reduzierte Strafen

Sa 01.06.24 | 09:18 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann pflanzt eine Cannabispflanze ein.(Quelle:imago images/M.Bihlmayer)
Audio: rbb24 Inforadio | 02.06.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/M.Bihlmayer

In Berlin wurden bisher in 92 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch reduziert. Das teilten die Staatsanwaltschaften der Hauptstadt mit. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa wurden in Berlin etwa 100 Fahndungen nach Straftätern zurückgenommen. In vielen Fällen kamen Verurteilte frei, eine bundesweite Gesamtzahl allerdings liegt bislang nicht vor.

Zehntausdende Verfahren auf dem Prüfstand

Nach der Teillegalisierung von Cannabis vor zwei Monaten muss die Justiz in Deutschland Zehntausende Verfahren und Strafen neu überprüfen. Das sind bundesweit mehrere zehntausend Verfahren und Strafen.

Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Mit dieser Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. In der Praxis ist das für die Staatsanwaltschaft mitunter mit viel Aufwand verbunden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2024, 01:00 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Nö, in ihren Beiträgen geht es nur darum, ihren persönlichen Unmut darüber kund zu tun. Garniert mit dem üblichen Drama.

  2. 8.

    Es Tut mir leid! Es geht doch nicht um den Umgang und um Heimlichtuerei! Es geht einfach darum, dass Drogen, und auch Canabis, schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Dabei ist es scheißegal ob einige KOnsumenten das Zeug nun schon lange nehmen oder nicht. Wir wissen doch alle, wie schwierig es ist von einer Droge, egal welche, loszukommen. Wenn nicht, dann schauen sie doch mal in die Entzugskliniken.

  3. 7.

    Dröbje vor Dröbje kommt es raus - Entlastung für den Weg zur 3-Tage-Woche - den ÖD attraktiver machen

  4. 6.

    Vielleicht führt die geänderte Gesetzlage auch einfach dazu, dass durch die enttabuisierung der Diskurs etwas offener vonstatten geht und die Hemlichtuerei etwas weniger wird. Nur so kann auch ein sachlicher Umgang mit diesem "Genußmittel/Droge" zu einem verantwortungsvollem Handeln sich entwickeln

  5. 5.

    Stoff wie jeder andere. Mit den entsprechenden Wirkung auf den menschlichen Körper. ... bla bla.... Lohnt noch der Diskurs?
    Die veränderte Rechtslage veranlaßt die Justiz zum Handeln. gut so!

  6. 4.

    Schön das viele nun glücklich sind. Die Schäden, die mit diesem Irrsinn angerichtet wurden und werden, erkennen wir erst in den nächsten Jahren. Ganz sicher mehr Abhängige, höhere Nachfragen für Entziehungskuren, mehr Geschädigte durch den Konsum und mehr Straftaten. Man kann aber nicht meckern, Viele, einschließlich der Politiker wollten es ja so, entgegen zahlreicher Warnungen.

  7. 3.

    Vielleicht sinnvoll, aber gerecht ? Entscheidend sollte der Tatzeitpunkt sein. Wenn sich die Gesetzeslage geändert hat, ist das eben Pech. Dann muss man aber auch an Entschädigungen für die Täter denken. Bei anderen Gesetzesänderungen müsste dann ebenfalls rückwirkend gehandelt werden, wie z.B. bei Steuererhöhungen.

  8. 2.

    Ich fand die Strafen weniger Schlimm als die Ordnungswidrigkeitsgelder!

    Wenn man zuvor etwas abseits am Strand einen Joint am Strand geraucht hat, gab es keine exakte Abstandsregel zu Kindern und Jugendlichen. Im schlimmsten Fall wäre die Polizei gekommen, hätte einen die 1-5 Gramm weggenommen, und im Anschluss wäre das Verfahren eingestellt worden. Nun kann man sein Gras behalten, aber es kostet 1000€ Ordnungswidrigkeitsgeld, während der Junkie am Bahnhof der sich vor Kindern einen Schuss setzt keine solche hohe Strafe bekommt…

    Ich darf vor Kindern Kettenrauchen, ne Flasche Hardalk in einem Zug leeren, als Prostituierte(r) auf Kundenfang gehen, Wildschweine ausweiden, und Tagesschau gucken (wo auch Leichen gezeigt werden), aber wehe man konsumiert Cannabis ohne SIcherheitsabstand!

    Sollte man sich annährende Jugendliche mit Hundekot bewerfen, um sie fern zu halten? Weil die potentielle Strafe dafür billiger ist? Das ist doch Murks!

  9. 1.

    Absolut sinnvoll. Die Polizei hat mit "richtigen" Kriminellen genug zu tun...

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