Nach Bundestagswahl Ermittlungen eingeleitet - Frischgewählter AfD-Abgeordneter postet eigenen Stimmzettel

Mo 27.09.21 | 16:27 Uhr
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Hannes Gnauck steht während einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Uckermark am Rednerpult (Bild: rbb)
Audio: Antenne Brandenburg | 27.09.2021 | Bruno Küpper | Bild: rbb

Gerade feiert AfD-Mann Hannes Gnauck noch seinen Listen-Einzug in den Bundestag. Vermutlich muss er sich wegen eines Tweets/Posts aus der Wahlkabine juristisch verantworten. Von Torsten Sydow und Georg-Stefan Russew

Social-Media-Posts des frischgewählten uckermärkischen AfD-Bundestagsabgeordneten und bisherigen AfD-Fraktionchefs im Prenzlauer Kreistag, Hannes Gnauck, haben möglicherweise ein juristisches Nachspiel.

Der Kreiswahlleiter der Uckermark, Robert Richter, hat Anzeige wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses erstattet. "Wir haben auf einen Hinweis der Polizei aus dem Lagezentrum reagiert", sagte Richter dem rbb. Nach Angaben eines Polizeisprechers vom Montag liege der Vorgang der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Beurteilung vor.

Tweet wurde Social-Media-Team der Brandenburger Polizei gemeldet

Gnauck hat am Sonntag einen mit einem Kommentar versehenes Bild seines mutmaßlichen Stimmzettels auf Twitter und Facebook gestellt, der zeigt, dass Gnauck in der Erststimme für sich votiert und die Zweitstimme für die AfD abgegeben hat. "Dem Social-Media-Team des Brandenburger Polizeipräsidiums war der Tweet gemeldet worden. Dieses hat umgehend reagiert und über den Lagedienst der Polizei die uckermärkische Kreiswahlleitung informiert", sagte Präsidiumssprecher Torsten Herbst dem rbb.

Gnauck könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen

"Dieses Verhalten ist verurteilenswert", erklärte Brandenburgs Landeswahlleiter Bruno Küpper. Es stehe extra in der Bundeswahlordnung als solches ausdrücklich, dass sowas möglichst noch an Ort und Stelle verhindert müsse, auch wenn nur der kleinste Verdacht bestehe, dass so etwas angesetzt werde.

"Und wenn jemand so etwas macht, der so in der Öffentlichkeit steht und Politiker an hervorstehender Stelle ist, dann ist das nicht dasselbe, wenn - ich hätte fast gesagt, 'Lieschen Müller' das macht in der Meinung, das Selfies und andere Dinge mit dem Handy veranstalten kann, an jedem Ort erlaubt sind", so Küpper weiter. Gnauck könnten wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses (§107c Strafgesetzbuch) bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen.

Es sei nicht Gnaucks Foto

Gnauck sagte dem rbb, dass er nichts von der Anzeige gegen ihn wisse. Er sei erst am Montagmittag von der stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am Rande einer Pressekonferenz davon unterrichtet worden.

"Fakt ist, das war nicht mein Wahlschein, schon gar nicht vom Wahltag. Das war ein Briefwähler, der mich unterstützt hat", erklärte der 29-Jährige. Gnauck will das Foto bereits am 6. September von einem Unterstützer erhalten haben, dass er dann am Sonntagmittag auf seinem Twitter- und Facebook-Account veröffentlicht hat.

"Meine Aufnahme war das nicht. Ich habe kein Foto in der Wahlkabine gemacht. Von daher bin ich entspannt", erklärte er weiter. Allerdings hat er das betreffende Foto am frühen Montagnachmittag von seinen Social-Media-Accounts wieder gelöscht.

MAD stuft den AfD-Bundestagsabgeordneten als "Extremist" ein

Der 29-jährige Soldat und Oberfeldwebel Gnauck wird vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als "Extremist" eingestuft. Wegen eines disziplinarrechtlichen Verfahrens ist Gnauck seit dem vergangenen Jahr vom Dienst bei der Bundeswehr freigestellt. Die Kaserne darf er nur nach Aufforderung betreten, das Tragen der Uniform ist ihm untersagt.


Nach Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue setzte der MAD den Fall nach rbb-Informationen zunächst auf Orange. Offenbar haben sich die Erkenntnisse gegen den 29-jährigen Gnauck nun verdichtet und der Fall wurde der Stufe Rot zugeordnet. Bei einem entsprechenden Verdacht nutzt die Behörde ein Ampelsystem: Von Gelb über Orange bis hin zu Rot wie nun im Fall von Gnauck.

Sendung: Antenne Brandenburg, 27.06.2021, 13 Uhr

Mit Material von Michel Nowak

29 Kommentare

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  1. 29.

    "Vom Dienst freigestellt? Doch nicht etwa bei vollen Bezügen? " Natürlich bei vollen Bezügen. Gerichtsverwertbares gegen Gnauck scheint nicht vorzuliegen.

  2. 28.

    Was für ein Aufreger!
    Gnauck könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen.
    Und Laschet? Der zu blöd war(?), seinen Wahlschein richtig zu falten, dem wird keine Absicht vorgeworfen?

    Ich hätte auch meinen Wahlschein fotografiert - nur leider gab es keinen!
    Das ist die Realität hier in Deutschland nach 16 Jahren Merkel und insbesondere nach fünf Jahren RRG in Berlin.

  3. 27.

    Es ist eben doch zweierlei Maß, wenn es bei Herrn Laschet kein Problem ist, wenn er sein Wahlverhalten öffentlich macht, jedoch bei Herrn Gnauck zur Strafverfolgung führt.
    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nur manche sind gleicher.

  4. 26.

    Vom Dienst freigestellt? Doch nicht etwa bei vollen Bezügen? Das kommt dabei heraus, wenn Rechtsextreme zu viel Freizeit haben.

  5. 25.

    Ich bin schon seit längerem der Meinung, dass Kameras in Wahllokalen nichts verloren haben. Das Ablichten von Politikern bei der Wahl, so wie z.B. von Armin L., dem der Wahlleiter attestiert hat, dass sein Wahlverhalten bekannt sei und somit der sichtbare Wahlzettel unproblematisch, ist m. E. zumindest ein Verstoss gegen das Wahlwerbungsverbot innerhalb der „Bannmeile“ im Umkreis von Wahllokalen.

  6. 24.

    Doch, natürlich bekam er die. Oder ist dieser laut Bundeswehr offensichtliche Extremist prominent auf der Bild-Zeitung gelandet?

  7. 23.

    Ist ja entsetzlich, dass es sogar inner AFD schon Extremisten gibt ;-)

  8. 22.

    "Natürlich ist es nicht in Ordnung seinen Wahlschein in die Kamera zu halten." Das stimmt, Nur wo lesen Sie das? Natürlich ist es nicht in Ordnung seinen angekreuzten Wahlschein in die Kamera zu halten, wie das Laschet gemacht hat. Im Beitrag heißt es "Gnauck hat am Sonntag einen mit einem Kommentar versehenes Bild seines mutmaßlichen Stimmzettels auf Twitter und Facebook gestellt", Gnauck erklärte, er habe kein Foto in der Wahlkabine gemacht. Von welchem "mutmaßlichen Stimmzettel" kann dann die Rede sein?

  9. 21.

    Der arme Armin Laschet bekam nicht so eine Aufmerksamkeit.

  10. 20.

    Peanuts.!
    Natürlich ist es nicht in Ordnung seinen Wahlschein in die Kamera zu halten.
    Geldstrafe an soziale Einrichtungen.
    Aber viel schlimmer ist doch das Wähler 3 mal zum Lokal gehen , jedes Mal kein Zettel da.
    Das ist Wahlbetrug.!!! Die Berlinwahl müsste annulliert werden. Denn es war kein Einzelfall.!!!

  11. 19.

    Dass dies unbeabsichtigt erfolgte, wäre unmaßgeblich. Darauf stellt deer Herr Bundeswahlleiter ja auch nicht ab: Der Bundeswahlleiter hat sofort mitgeteilt
    "Aus aktuellem Anlass: Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden."
    Die Bewertung scheint umgekehrt zu laufen, wenn ein AfD Politiker das gleiche tun würde. Wobei es einen Unterschied gibt:
    Laschet hat seine Verfejhlung nicht bestritten und bei Gnauck wissen wir noch nicht, was an der ganzen Geschichte überhaupt dran ist. Denn der bestreitet die Behauptungen vom Herrn Bundeswahlleiter und gegenteilige Beweise zur Version des AfD Abgeordeten sind jetzt vom Herrn Bundeswahlleiter auch nicht bekannt geworden.

  12. 18.

    Ja, mein Gott! Ich verstehe die Aufregung nicht. Es sollte doch nicht verwundern oder gar überraschend sein, wenn Parteimitglieder ihre Partei bzw. sich selbst wählen. Wahlgeheimnis hin oder her, aber das ist ja wohl offensichtlich. Man stelle sich vor, genannte Herren hätten statt dessen Rot, Grün, Gelb oder Blau gewählt...

  13. 17.

    Werter "Glaudino". bei solchen Spitzenkandidaten, die auch mit viel Geld und teuren Beratern umsorgt werden, neige ich zu der Ansicht, dass da sehr viel gesteuert wird. Das hat mit "Verschwörungen" nichts zu tun. An sich ging mir die Wahlwerbung von Laschet für seine Stimmabgabe durch Offenlegung seiner zwei Kreuzchen und die entsprechende Faltungs seines ausgefüllten Wahlzettels vor internationaler Presse am Allerwertesten vorbei, denn ich hätte ohnehin stark vermutet, dass Laschet die CDU wählt. ich werde halt nur hellhörig, wenn in ähnlicher Sache meines Erachtens völlig überzogen reagiert wird, zumal im Augenblick nur unbewiesene Behauptungen von interessierter Seite im Raume stehen und hier im Augenblick Aussage gegen Aussage steht.

  14. 16.

    Bei solchen Kanidaten von AFD und CDU, muss man sich nicht wundern, dass ihre Parteien massenweise Wähler verlieren. Selbst Schuld

  15. 15.

    Wenn ich das Wahlrecht richtig verstehe, so müsste Laschets Stimme ungültig sein, da er sein Abstimmverhalten, wenn auch unbeabsichtigt, öffentlich gemacht hat.

  16. 14.

    Es müsste doch eigentlich egal sein, ob aus Versehen oder nicht. Herr Laschet hat ganz eindeutig seinen Stimmzettel in die Kameras gehalten. Und wenn ich mir 107c Strafgesetzbuch durchlese ..... Hmmm. Haben viele bestimmt gar nicht gewusst, dass es dafür bis zu zwei Jahre geben kann. Aber dank rbb und Herrn Gnauck (man kann sicher herausfinden, wer das Foto wann gemacht hat, sollte in der heutigen Zeit kein Problem sein), weiß man jetzt mehr.

  17. 13.

    Ach, waren das die selben "Spindoktoren", die ihm z. B. dazu geraten haben feixend hinter Steinmeier herumzuhampeln, mit auf Hochglanz geputzten Schuhen zwischen Gummistiefel tragenden Fluthelfern zu posieren oder sich für einen Wahlwerbespot "Ruß" ins Gesicht zu schmieren, damit er als Bergmannssohn authentisch rüberkommt? Dieser falsch gefaltete Wahlzettel reiht sich einfach in eine Row der Pleiten, Pech und Pannen des Armin Lascht ein.

    Und wenn ein Politiker, egal welcher Partei, der zudem noch für den Bundestag antritt, am Wahltag einen ausgefüllten Stimmzettel twittert, muss dem nachgegangen werden. Dass Sie in diesem Fall dahinter nahezu eine Verschwörung von AfD Gegnern vermuten, spricht nicht gerade für Ihr Verständnis demokratischer Grundregeln, "Huber".

  18. 12.

    Also wenn ich nach der Wahl befragt werde, von Wahlforschern und Auskunft gebe mache ich mich strafbar?

  19. 11.

    " Wenn das stimmt" - das wird die Justiz wohl feststellen müssen. Und jetzt bitte kein Gejammer- wenn er sogar in der Bundeswehr als Extremist auffällt wird er wohl nicht so demokratisch eingestellt sein. Er wäre auch nicht der erste AgDler der mit so einer Aktion auffällt.

  20. 10.

    Natürlich ist das etwas völlig anderes. Wie kann man das nicht verstehen? Glauben Sie das ernsthaft? Es war bei Herrn Laschet ganz sicher kein Versehen.