Bauförderung, Fahrgastrechte, Kulturpass - Das ändert sich im Juni
Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es eine neue Bauförderung. Betriebe, die Corona-Hilfen erhalten haben, müssen ihre Schlussabrechnungen einreichen. Studierende können ihr Semesterticket aufwerten. Die Änderungen im Juni 2023 im Überblick.
Neue Fahrgastrechte für Zugreisende
Zum 7. Juni greifen Änderungen bei den Rechten von Bahnfahrgästen [bahn.de]. So gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Darunter fallen außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen, etwa Extremwetter, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Die Änderungen gelten in der Region nicht nur für die Deutsche Bahn (DB) sondern auch für die privaten, regionalen Bahnunternehmen.
Bauförderung für Familien
Für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen steht ab Juni eine neue Bauförderung [bund.de] zur Verfügung. Berechtigt sind Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro plus 10.000 Euro je Kind. Für das Programm der staatlichen Förderbank KfW mit zinsgünstigen Krediten (maximal 240.000 Euro pro Familie) stehen 350 Millionen Euro im Jahr bereit.
TVöD: Spürbar mehr Geld ab Juni
In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf ein Ergebnis verständigt. Im Juni wird daher ein Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro ausgezahlt. Davon profitieren 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und damit auch viele Angestellte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
Unternehmer, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, sind bis Ende Juni dazu verpflichtet, eine Schlussabrechnung einzureichen. Dies gilt für die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe. Das kann wie die Antragsstellung auch nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Kulturpass für Jugendliche
Die App für den bundesweiten Kulturpass [bundesregierung.de] geht Mitte Juni an den Start. Über die App können Jugendliche in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, im Wert von 200 Euro Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen. Das Budget kann innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden.
Studierende können Semesterticket aufwerten
Studierende an vielen Brandenburger und Berliner Hochschulen haben ab Juni die Option, ihr Semesterticket zu einem Deutschlandticket aufzuwerten. Der zu zahlende Betrag bildet sich aus der Differenz des monatlichen Ticketpreises für das Deutschlandticket (49 Euro) und dem monatlichen Anteil für das Semesterticket der Hochschule, in Berlin sind das 13,95 Euro, in Brandenburg 15,67 Euro. Der VBB hat alle Informationen dazu auf seiner Seite gebündelt [vbb.de].
Einfacherer Zugang zu Kurzarbeitergeld endet
Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld [bundesregierung.de] läuft Ende Juni aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründet die Entscheidung mit der besseren Lage des Arbeitsmarktes. Die Sonderregeln waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehrfach verlängert worden.
Corona-App im Schlafmodus
Angesichts der entspannteren Corona-Lage geht die Warn-App zum 1. Juni in einen "Schlafmodus". Sie wird vorerst nicht mehr aktualisiert. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.
Neuer EU-Patentschutz
Marken, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte sollen vor Fälschungen schützen. Neben den nationalen Varianten gibt es auch verschiedene mit EU-weiter Gültigkeit. Um insbesondere kleinen Betrieben die Scheu vor der Anmeldung eines Schutzrechtes zu nehmen, gibt es ab Juni das neue Einheitspatent der EU.
Neue Möglichkeit der Sammelklage
Verbraucherverbände in der EU bekommen mehr Handlungsspielraum: Ab dem 25. Juni wird es EU-weit eine neue Möglichkeit für Verbandssammelklagen [vzbv.de] geben. Anders als bei der Musterfeststellungsklage wird es den Verbänden bei der neuen Sammelklage möglich sein, in einem Hauptprozess Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucherinnen und Verbraucher einzuklagen. Verbrauchende müssen nicht noch zusätzlich selbst vor Gericht ziehen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.06.2023, 10 Uhr