Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Neue Prüfung zu "Letzter Generation" als kriminelle Vereinigung
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Generalstaatsanwältin Koppers will das jetzt neu prüfen - auch wegen kürzlicher Aktionen der Gruppe.
- Potsdamer Landgericht sieht bei "Letzter Generation" schon seit dem Frühjahr Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung
- Berliner Staatsanwaltschaft sieht diesen bisher nicht
- Mitglieder krimineller Vereinigungen können höhere Haftstrafen erwarten
Die Berliner Behörden beschäftigen sich erneut mit der Frage, ob die Gruppe "Letzte Generation" künftig als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann.
Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lässt prüfen, ob sich an der bisherigen Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft etwas verändert hat. Ein Anlass dafür seien die aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe, sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur insbesondere mit Blick auf Farbattacken auf das symbolträchtige Brandenburger Tor mit erheblichem finanziellen Schaden.
Landgericht München: Durchsuchungen rechtmäßig
Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers. Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für
rechtmäßig befunden.
Das Amtsgericht München habe vor der Durchsuchung vergangenen Mai zu Recht einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür angenommen, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, so die Münchner Richter.
Koppers: "Prüfung ergebnisoffen"
Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das", erklärte die Generalstaatsanwältin.
Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.
Prüfung im Juli fiel nicht klar aus
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte bereits im vergangenen Sommer in ihrem Haus prüfen lassen, ob die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Anlass war damals, dass das Landgericht Potsdam im benachbarten Brandenburg den Anfangsverdacht gesehen hatte, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
In Berlin wurde der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint. Die Senatsjustizverwaltung beanstandete dies auch nach der Prüfung nicht. Diese fiel allerdings nicht klar aus. Die Frage lasse sich nicht "eindeutig beantworten", hieß es in dem internen "Prüfvermerk" der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein "originärer Beurteilungsspielraum" zu, hieß es damals.
Sendung: rbb24, 12.12.2023, 13 Uhr