Neudeck (Elbe-Elster) - Solaranlage muss runter, weil ein Schloss daneben steht
Im Elbe-Elster-Kreis fordert die Verwaltung von einem Hauseigentümer, dass er seine Solaranlage wieder abbaut. Der Grund: Das Gebäude steht neben einem Schloss, die Anlage störe das Gesamtbild. Der Eigentümer versteht die Welt nicht mehr.
Eigentlich betreibt Familie Klage einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb im Landkreis Elbe-Elster. Unfreiwillig sind sie zuletzt aber zu Experten im Denkmalrecht geworden. Eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Haus sorgt aktuell für Streit mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Neben dem Haus von Familie Klage steht das Schloss Neudeck - und die Solaranlage stört nach Ansicht der Behörde den Gesamtanblick.
Seit 2022, fünf Jahre nach dem Bau der Anlage, fordert die Untere Denkmalschutzbehörde, dass die Solaranlage abgebaut wird, "weil sie im unmittelbaren Umfeld eines erhaltungswürdigen Einzeldenkmals steht", erklärt Matthias Klage, Eigentümer der PV-Anlage. Das Haus, auf dem die Anlage montiert ist, ist selbst nicht denkmalgeschützt.
Das beschriebene Einzeldenkmal ist das 1571 erbaute Schloss, das 2017 verkauft worden war. Käufer war eine Berliner Immobilienfirma. Seitdem bleibt das Schloss ungenutzt.
Umgebung von Denkmälern darf nicht "verunstaltet" werden
Doch ob das Schloss genutzt wird und wie sein allgemeiner Zustand ist, ist für die Untere Denkmalschutzbehörde in Herzberg nicht relevant. Auch juristisch greift das Argument nicht, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Arne Raue auf rbb-Nachfrage. Grund sei der sogenannte Umgebungsschutz. "Dieser Umgebungsschutz soll bezwecken, dass Denkmäler nicht verunstaltet werden, dadurch, dass man die nähere Umgebung verändert und so die Wirkkraft eines Denkmals schmälert", so Raue.
Auch, dass die Solaranlage etwa 100 Meter vom Schloss entfernt ist und sich zwei große Bäume direkt im Blickfeld befinden, ändert nichts daran, dass die Behörde den Rückbau fordert.
Matthias Klage ist von dem ganzen Vorgang genervt. "Wir sind ja kein Denkmal, wir stehen nur daneben", sagt er. Er will seine Anlage deshalb stehen lassen.
Hauseigentümer hätten Genehmigung beantragen müssen
Die Kreisverwaltung äußert sich gegenüber dem rbb nur schriftlich und stellt die Sache ähnlich dar wie der Rechtsanwalt. Das Haus der Familie Klage grenze direkt an das Schlossgelände und befinde sich damit im direkten Umgebungsschutzbereich. Familie Klage hätte sich die Errichtung ihrer Solaranlage also durchaus genehmigen lassen müssen, so die Ansicht der Verwaltung. Zumal die Familie schon 2007 darüber informiert worden sei, dass Teile ihres Eigentums denkmalgeschützt sind - wenn auch nicht ihr Wohnhaus, um das es geht.
"Von dem weitläufigen Schlossvorplatz mit Haupteingang zum Schloss hat man den direkten Blick auf die zudem noch wild angeordneten Module der PV-Anlage, sodass diese das Erscheinungsbild des Schlosses in erheblichem Maße beeinträchtigt und demnach zurückgebaut werden muss", so die Kreisverwaltung.
Dass das alles erst fünf Jahre nach Errichtung aufgefallen sei, liege an mehreren Gründen. Wegen fehlender Rückmeldungen der neuen Eigentümer des Schlosses und wegen der Abwesenheit des Geschäftsführers der Immobilienfirma sei es erst spät zu einer Besichtigung vor Ort gekommen. Auch die Coronapandemie habe zu Verzögerungen geführt, die erste Besichtigung fand demnach erst 2022 statt. Dabei waren auch die Solarplatten von Familie Klage aufgefallen.
Anlage wäre ohnehin nicht genehmigt worden
Nicht nur, dass Klages eine Solaranlage installiert haben, stößt der Denkmalschutzbehörde auf, sondern auch, wie diese aussieht. So sei die "wilde Anordnung" ein Problem und auch, dass es sich um schwarze Module mit silberfarbenem Raster handele, die sich deutlich von der Dachfläche abheben. Selbst wenn Klages also einen Antrag gestellt hätten, wäre dieser nicht genehmigt worden, so die Verwaltung. Allerdings hätte man in dem Fall gemeinsam nach Alternativen suchen und ein langwieriges Verfahren vermeiden können, heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung.
Mittlerweile hat sich auch das Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingeschaltet, um eine Lösung in diesem Streit zu finden. Für die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster ist der Fall aber klar: Kommt Familie Klage der Aufforderung nicht nach, die Anlage abzubauen, drohen Zwangsgelder.
Sendung: Antenne Brandenburg, 06.09.2024, 14:40 Uhr
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