Offizieller Start am 16. Oktober - Online-Anmeldung von Wohnsitz in Berlin schon jetzt in einer Beta-Version möglich
In Berlin eine Wohnung an- oder umzumelden kann sich bisweilen zäh gestalten. Grund sind zu wenige Termine bei den Bürgerämtern. Ab Mitte Oktober soll die Anmeldung auch digital möglich sein. Eine Vorab-Version ist aber schon jetzt freigeschaltet.
- An- oder Ummeldung des Wohnsitzes in Berlin seit Anfang Oktober digital möglich
- Vereinzelt Probleme bei Anmeldung - Senatskanzlei prüft Fehler
- reguläre Anmeldung im Bürgeramt weiterhin möglich
Wer seine Wohnung in Berlin ummelden möchte, kann dies seit Oktober auch online tun. Damit soll ein Termin beim Bürgeramt überflüssig werden. Der Vorgang ist kostenlos, erfordert aber ein Nutzerkonto und einen online nutzbaren Ausweis [serviceportal.gemeinsamonline.de].
Bereits Ende August hatte die Berliner Senatskanzlei die Änderung bekanntgegeben. Offiziell soll der Service zwar erst am 16. Oktober starten, er ist aber bereits jetzt in einer Vorabversion online auf der Webseite service.berlin.de verfügbar.
Vereinzelt berichten jedoch Nutzer des Services, dass es bei der Online-Anmeldung zu Problemen bei ihnen kommt. In dem mehrstufigen Verfahren gelänge zwar der erste Schritt, so ein Nutzer gegenüber dem rbb. Doch im zweiten Schritt, der notwendige Aufkleber für den Personalausweis und eventuell Reisepass generiert, erscheine eine Fehlermeldung.
Senatskanzlei: 90 Prozent der An- und Ummeldungen online fehlerfrei
Die Berliner Senatskanzlei bestätigte dem rbb auf Nachfrage, man sei gegenüber dem geschilderten Problem aufmerksam. Es handele sich derzeit um eine Vorab-Version der Online-Anmeldung, so ein Sprecher der Senatskanzlei. Bis zur offiziellen Live-Schaltung des Portals am 16. Oktober werde man aber die "Zeit intensiv nutzen um etwaige Fehler zu identifizieren und abzustellen."
Die Vorab-Version des Portals generiere bereits "reges Interesse" und viele An- und Ummeldungen seien erfolgreich verkaufen, so der Sprecher. "In über 90 Prozent der Fälle konnten die Wohnsitzanmeldungen fehlerfrei vorgenommen werden."
Berlin kann nicht ausreichend Termine auf Bürgerämtern anmelden
Hintergrund für die Option der digitalen Anmeldung ist, dass die Terminsituation in den Berliner Bürgerämtern oft angespannt ist. Von dem seit längerem formulierten Ziel, dass solche Termine auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen zu bekommen sind, ist Berlin nach wie vor weit entfernt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bei einem Bürgeramt melden müsse. Die Zwei-Wochen-Frist gilt auch bei einem Umzug innerhalb Berlins [berlin.de].
Die Anmeldung einer neuen Wohnung gehört den Angaben zufolge mit jährlich etwa 500.000 Anträgen zu den meistgenutzten und wichtigsten Verwaltungsleistungen im Land Berlin.
In Berlin online die Wohnung anmelden - so funktioniert es
Das digitale Anmelde-Verfahren sieht drei Stufen vor: Die Registrierung bei einem BundID-Konto, die Eingabe der persönlichen Daten sowie abschließend die Anforderung von Aufklebern von der Bundesdruckerei.
Nutzen können den digitalen Service deutsche Staatbürger sowie EU-Bürger. Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion inklusive PIN freigeschaltet ist. Alternativ ist auch eine eID-Karte inklusive PIN möglich - beispielsweise für Personen aus dem EU-Ausland, die sich digital damit ausweisen wollen. Ebenso benötigt wird ein BundID-Konto, das online erstellt werden kann [id.bund.de].
Im Weiteren braucht es für die Anmeldung ein NFC-fähiges Smartphone. Die Abkürzung NFC steht für englisch "Near Field Communication" (Nahfeldkommunikation) und wird beispielsweise schon zum Bezahlen mit dem Handy an der Kasse genutzt. Alternativ kann ein USB-Kartenlesegerät genutzt werden.
Wer sich über das eigene Smartphone anmeldet, benötigt zudem die kostenlose "AusweisApp" (ab Version 1.24.0). Diese kann auch am Computer oder Laptop installiert werden.
Sollte die Wohnung den Mieterinnen oder Mietern nicht selbst gehören, benötigen sie eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Anmelden kann man sich in dem Online-Verfahren für eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Nebenwohnungen bleiben bestehen.
Bei einem gemeinsamen Umzug als Familie kann einer eine Person den jeweiligen Partner oder die Partnerin mit anmelden. Ob die Personen verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben, ist nicht wichtig. Ebenso können minderjährige Kinder angemeldet werden - sofern eine Einverständniserklärung der oder des Sorgeberechtigten vorliegt. Erwachsene können sich bei einem gemeinsamen Umzug aber auch unabhängig voneinander anmelden.
Digital in Berlin eine Wohnung anmelden - der Überblick
- BundID-Konto registrieren und damit anmelden
- Daten zur neuen Wohnung eingeben
- wer zur Miete wohnt gibt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ein
- Behörde prüft Unterlagen (angestrebte Prüfzeit laut Serviceportal: drei Werktage)
- digitale Meldebestätigung wird über das BundID-Konto versandt und steht dort auch zum Download bereit
- AusweisApp auf dem Smartphone aktualisiert zudem neue Adresse auf Personalausweis oder eID-Karte
- Bundesdruckerei schickt per Post Aufkleber für den Personalausweis zu - damit soll die alte Adresse überklebt werden
- wer sich per eID-Karte anmeldet erhält keine Adressaufkleber
- die An- oder Ummeldung in Berlin ist kostenlos
Wie man sich anderweitig in Berlin anmeldet oder ummeldet
Weiterhin möglich bleiben auch die regulären Termine beim Bürgeramt. Die Termine sind online verfügbar, alternativ gibt es Auskünfte über die Service-Nummer 115 (kostenfrei).
Wer es selbst nicht aufs Bürgeramt schafft, kann sich auch mit einer Vollmacht und dem ausgefüllten Anmeldeformular durch eine andere Person anmelden lassen. Dazu werden benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
- ein Anmeldeformular
- den Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden
Wer muss sich nicht in Berlin anmelden?
- Touristinnen und Touristen (Besuch maximal drei Monate)
- Personen, die bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Berlin aufhalten
- nicht anmelden muss sich, wer als Wehrdienstleistender Bundesfreiwilligendienstleistender, Zivildienstleistender, Polizist, Bundeswehrsoldat (nur bis zu 12 Monate) oder anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht
- weitere Ausnahmen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Asylbewerber
Sendung: rbb24 Inforadio, 11.10.2024, 17:12 Uhr