Landgericht Frankfurt (Oder) - 32-Jähriger wegen Tötung von Koks-Taxi-Fahrer zu lebenslanger Haft verurteilt

Mo 21.10.24 | 16:58 Uhr
Archivbild: Ein Justizmitarbeiter steht in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. (Quelle: dpa/Pleul)
dpa/Pleul
Audio: rbb24 um 16:00 Uhr | 21.10.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Pleul

Um an Drogen und Geld zu kommen, soll ein Berliner einen Drogendealer in eine Kleingartenanlage bestellt haben. Dort wurde der Fahrer eines sogenannten Koks-Taxis erstochen und verbrannt. Jetzt wurde der Täter verurteilt.

Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hat am Montag einen 32 Jahre alten Mann aus Berlin wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Mann soll im September vergangenen Jahres in Gosen bei Erkner (Landkreis Oder-Spree) einen 21 Jahre alten mutmaßlichen Drogendealer in dessen Auto erstochen haben.

Mord aus Habgier

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tat die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und die Ermöglichung einer weiteren Straftat erfüllt. Das 21 Jahre alte Opfer soll im September 2023 als Fahrer eines sogenannten Koks-Taxis für ein Drogengeschäft zum Tatort - einer Kleingartenanlage in Gosen - bestellt worden sein. Bei der Drogenübergabe wurde dem Dealer laut Gericht durch eine geöffnete Autoscheibe mit einem Messer in den Hals gestochen. Anschließend wurde das Auto mit dem Leichnam in Brand gesetzt.

Laut der Vorsitzenden Richterin hatte sich der Verurteilte in einer aussichtslosen Situation befunden: "Er fühlte sich von allen verraten und verkauft. Er stand mit dem Rücken zur Wand." Der 32-Jährige habe gehofft, bei dem Drogenkurier Geld und Drogen für einen Neustart zu finden, da er sich ins Ausland absetzen wollte. Die Lebensverhältnisse des Mannes beschrieb eine Sprecherin des Gerichts als zerrüttet. Der Mann leide unter psychischen Problemen, sei seit Monaten krank. Seine Frau habe sich von ihm getrennt. Auch der Kontakt zu seinen drei Kindern sei eingeschränkt gewesen. Beruflich lief es für den Mann der Sprecherin zufolge ebenfalls schlecht.

Das Gericht blieb mit dem jetzt ergangenen Urteil teilweise unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neben der lebenslangen Haft auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte. Das Gericht folgte dem nicht.

Gericht stützt sich auf Hauptbelastungszeugen

Der Angeklagte hatte in dem vier Monate dauernden Prozess zwar zugegeben, das Auto in Brand gesetzt zu haben. Für den Mord machte er einen Freund verantwortlich, mit dem er am Tatabend gefeiert hat.

Im Gegensatz zum Angeklagten sagte der beschuldigte Freund aber umfassend in dem Verfahren als Zeuge aus. Das Gericht glaubte ihm und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der Mörder ist. "Der Aussage des Zeugen glaubt die Kammer in der Gesamtschau dessen, was er geschildert hat", erklärt Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke. "Es wurde emotional geschildert. Er hat auch nebensächliche Details geschildert, auf die es im Grunde nicht ankommen würde. Er hat Erinnerungslücken und auch Unsicherheiten eingeräumt."

Verteidiger Axel Schierholz, der für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert hatte, hält den Hauptbelastungszeugen für wenig glaubhaft. Aus seiner Sicht stehe Aussage gegen Aussage. "Wir haben keine Tatwaffe, kein echtes Motiv, keine weiteren Tatzeugen, dass die Aussage dieses Hauptbelastungszeugen so brüchig und von Widersprüchen und Aussetzern geprägt ist, dass man darauf eigentlich keine Verurteilung stützten kann."

Verteidigung geht in Revision

Der Angeklagte selbst ließ am ersten Prozesstag über seinen Verteidiger lediglich eine Erklärung verlesen. Darin gab er zwar zu, das Auto in Brand gesetzt zu haben, den Mord bestritt er. Weitere Fragen wollte er dazu im Prozess nicht beantworten.

Die verlesene Erklärung nannte die Richterin am Montag in ihrer mehr als drei Stunden dauernden Urteilsbegründung "blutleere Angaben, die am Reißbrett eines Verteidigers entstanden sind."

Verteidiger Schierholz kündigte bereits an, in Revision zu gehen.

Sendung: rbb|24, 21.10.2024, 16:00 Uhr

Nächster Artikel