Strafverfolgung Minderjähriger - Warum Kinder als Täter nicht strafrechtlich belangt werden (können)

Di 07.01.25 | 15:47 Uhr
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Kinder stehen hinter einem Metallzaun (Quelle: PA Wire/Chris Jackson)
Bild: PA Wire / Chris Jackson

Sie legen Feuer, begehen Gewalttaten und unter Umständen töten sie sogar: Auch Kinder können Straftaten begehen. Vor das Strafgericht oder ins Gefängnis kommen sie in Deutschland aber nicht. Aber wie reagiert der Staat dann?

Immer wieder gibt es Berichte über sehr junge Straftäter - also Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt und deshalb auch nicht strafmündig sind. Zuletzt soll am vergangenen Wochenende in Brandenburg ein 13-Jähriger einen Jugendlichen bei einem Streit in einem Einkaufszentrum mit einem Messer schwer verletzt haben. Der Junge kann strafrechtlich nicht belangt werden, weil er noch nicht strafmündig ist.

Auch unter den in der Berliner Silvesternacht festgestellten 40 Tatverdächtigen, die Polizisten und andere Rettungskräfte angegriffen haben sollen, befinden sich zwölf Heranwachsende, elf Jugendliche und ein Kind.

Eine Übersicht über die Regeln, ab welchem Alter und wie Kinder und Jugendliche für Vergehen belangt werden können:

Was passiert, wenn Kinder unter 14 Jahren Straftaten begehen?

Gemäß Paragraf 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Eine strafrechtliche Verurteilung ist für Kinder unter 14 Jahren nicht möglich. Das heißt, sie kommen auch bei schweren Straftaten nicht ins Gefängnis und müssen sich vor Gericht nicht für ihre Taten verantworten. Das Jugendamt ist zuständig, und das bestraft nicht.

Der Staat kommt an Kinder zwar nicht mithilfe des Strafrechts heran, Familiengerichte können aber - auch gegenüber den Eltern - zu verschiedenen Mitteln greifen, um sehr junge Straftäter zu beeinflussen. Dazu gehört zum Beispiel die Anordnung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

Daneben sind auch schwerwiegendere Maßnahmen möglich, wie die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie. Geht von einer Person unter 14 Jahren eine Gefahr ausgeht, kann auch eine psychiatrische Aufnahme oder sogar eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet werden.

Im Rahmen des Zivilrechts können Kinder allerdings bereits ab dem siebten Lebensjahr haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Zahlungen von Schmerzensgeld oder Schadenersatz fällig werden können.

Wie steht es mit den ab 14-jährigen Jugendlichen?

Ab dem 14. Geburtstag sind Jugendliche teilweise strafmündig. Das heißt: Sie können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) greift in Deutschland in den meisten Fällen aber nicht das Strafgesetzbuch (StGB), sondern das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das auch als Jugendstrafrecht genannt wird. Es hat zum Ziel, neue Straftaten zu verhindern und ist in diesem Sinne mehr dem Erziehungsgedanken verpflichtet.

So können Jugendlichen beispielsweise Verwarnungen und Auflagen wie gemeinnützige Arbeit auferlegt werden. Aber auch ein Jugendarrest von maximal vier Wochen ist möglich, genau wie Untersuchungshaft. Wer einen Mord und Totschlag begeht, dem droht nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Wann greift "Eltern haften für ihre Kinder"?

Eltern machen sich nur haftbar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Sorgeberechtigten haben die Pflicht zur Beaufsichtigung ihrer Kinder, weil Minderjährige entsprechend ihrem Entwicklungsstand nicht oder nur eingeschränkt dazu in der Lage sind, die Gefährlichkeit eines bestimmten Verhaltens zu erkennen. Sie haften dementsprechend bei einem Schaden, den ihr minderjähriges, über siebenjähriges Kind (Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht haftbar) einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Eltern haften allerdings nicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Beaufsichtigung entstanden sein würde.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht kann nur zu einer zivilrechtlichen Haftung der Eltern führen, nicht jedoch zu einer strafrechtlichen Konsequenz.

Was bedeutet Strafmündigkeit genau?

Unter Strafmündigkeit versteht man den Zeitpunkt im Leben eines Menschen, ab dem er damit rechnen muss, wegen einer Straftat gerichtlich verfolgt zu werden. Die einschlägigen Gesetze - das Strafgesetzbuch (StGB) und des Jugendgerichtsgesetz (JGG) - verwenden den Begriff "Strafmündigkeit" allerdings nicht, sondern wählen andere Formulierungen: Das StGB spricht von der "Schuldunfähigkeit des Kindes", das JGG von "strafrechtlicher Verantwortlichkeit" von Jugendlichen.

Die volle Strafmündigkeit tritt mit dem 18. Geburtstag ein. Das bedeutet aber nicht, dass die Gerichte ab dann immer automatisch Erwachsenenstrafrecht anwenden. In einer "Karenzzeit" bis zum 21. Geburtstag kann weiterhin Jugendstrafrecht herangezogen werden.

Warum ist man erst ab 14 strafmündig in Deutschland? Und wie steht es anderswo?

In Deutschland geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kinder noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun, und dass sie ihr Verhalten nicht entsprechend steuern können. Diese Reife traut er erst Jugendlichen ab 14 Jahren zu. Deshalb können Kinder nicht bestraft werden, Jugendliche unter Umständen schon.

Während Österreich, Italien, Schweden, Spanien, Kroatien und einige andere Länder mit der Strafmündigkeit ähnlich umgehen wie Deutschland, gelten in der Schweiz andere Regeln: Dort unterliegen Kinder ab ihrem zehnten Geburtstag dem Jugendstrafgesetz. Auch in Frankreich sind Kinder mit zehn Jahren strafmündig und können ab 13 Jahren zu Gefängnisstrafen verurteilt werden.

In Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Norwegen und Portugal beispielsweise beginnt die Strafmündigkeit erst mit 15 Jahren. In unserem Nachbarland Polen sogar (bis auf ausgewählte Straftaten) erst mit 17 Jahren.

Sollte man das Strafmündigkeits-Alter in Deutschland herabsetzen?

Diese Bestrebungen gab es immer mal wieder. Unter anderem hat sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Sommer 2024 für eine Überprüfung ausgesprochen. Die Altersgrenze von 14 Jahren bestehe bereits seit 1923, jetzt solle man wissenschaftlich klären, ob sich der Reifungsprozess und damit die Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der heutigen Generation geändert habe. Ähnlich hat sich auch der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geäußert [swr.de].

Verüben Kinder und Jugendliche zunehmend mehr Straftaten?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 [bmi.bund.de] verweist auf eine deutlich gestiegene Kinder- und Jugendkriminalität in Deutschland. So wurden gut 104.000 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren ermittelt - ein Zuwachs von zwölf Prozent im Vergleich zu 2022, gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 sind es sogar 43 Prozent mehr.

Bei Jugendlichen von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit liegt die Zahl mit rund 207.000 Tatverdächtigen (Zuwachs: 9,5 Prozent) ebenfalls deutlich über den Vorjahren. Auch die Zahl der tatverdächtigen Heranwachsenden bis 21 Jahre ist 2023 angestiegen - der Zuwachs liegt bei 6,5 Prozent.

Erwachsene ab 21 Jahre stellen mit 78,5 Prozent den größten Anteil an den Tatverdächtigen insgesamt, ihre Anzahl ging im Vergleich zum Jahr 2022 um 0,3 Prozentpunkte zurück.

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51 Kommentare

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  1. 51.

    Damals.., damals war ich noch nicht geboren.
    Und in dem Teil von Deutschland in dem ich geboren wurde gab es viel schlimmere Strafen als in Kuscheldeutschland.
    Doch bevor hier wieder ein Aufschrei losgeht.., ich war und bin gegen die Strafen die in der damaligen DDR verhängt wurden und gegen die damalige Justiz und deren Strafvollzug.
    Warum? Weil mein Bruder wegen Republikflucht erst in den Jugendwerkhof und dann als politisch Gefangener nach Bautzen kam.

  2. 50.

    Ihr Argument ist zu undifferenziert und beinhaltet gleichzeitig auch Wahres. Das es in irgendeiner Form "willkürliche" Altersgrenzen als abstufende Bewertung geben muss, würde ich nicht kritisieren, weil es wahrscheinlich sonst nicht mehr justiziabel ist. Allerdings sollten diese Abstufungen nebst Altersgrenze auch nach dem heutigen Forschungsstand justiert werden. Und ein System, welches ausschließlich auf psychologische Betreuung und Rehabilitation, ohne die Schwere der Tat zu berücksichtigen, setzt, kann im Ergebnis ebenfalls nicht zielführend sein, erst Recht nicht gegenüber seinen Opfern.

  3. 49.

    Soll ja Leute geben die hier in Deutschland noch nach Regeln des dunklen Zeitalters aktiv leben wollen und das auch tun. Das ist sogar gesetzlich gedeckt.

  4. 48.

    Ich glaube es wäre gut, wenn anstelle des minderjährigen ein Erziehungsberechtigter die Strafe bekommt. Dann würden diese Personen darauf achten was ihre Kinder tun und ihnen die Werte erklären auf die wir in Deutschland Wert legen. Eltern, die ihren Kindern -die noch im Buggy sitzen- das klauen beibringen oder ihre Söhne als das non plus Ultra erziehen würden dann zur Rechenschaft gezogen werden.

  5. 47.

    Also selbst meine 7 jährige Tochter weiß, dass man nicht klaut, niemanden beleidigt, nichts fremdes kaputt macht und niemanden verletzt. Nach dem Motto: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu."
    Das sind einfache Umfangsformen im sozialen Leben. Das sollte man schon 10 Jährigen zutrauen zu wissen.

  6. 46.

    Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Jugendliche, die früh mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, zu erreichen. Diese wirken auch in vielen Fällen. Die Vorkommnisse, die es regelmäßig in die Schlagzeilen schaffen, zeigen jedoch, dass es nicht immer gelingt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig liegen zwischen dem Feststellen der Straftat und der Konsequenz mehrere Monate, manchmal über 1 Jahr. Fehlverhalten muß aber zeitnah sanktioniert werden, um eine direkte Veränderung herbei zu führen. So funktioniert Erziehung. Viele Jugendliche sammeln bis zur Verhandlung neue Straftaten an und können sich an die erste gar nicht mehr erinnern.
    Eine Spirale, die nicht sein müsste. Das sind meine Erfahrungen.

  7. 45.

    Einfach nur gruselig und ich wünschte, nicht darüber nachzudenken. Für mich steht die Frage, wie sich ein 13- und 14- jähriger mit Messer attackieren können. Verantwortung für den 13-jährigen hat hier das Elternhaus zu übernehmen, egal wie gut oder schlecht es situiert ist. Ein Messer ist und bleibt eine Waffe und gehört NICHT in Kinderhände. Letztendlich ist diese ganze Tragödie auch ein Spiegel der Gesellschaft. Seit Jahren hören wir nur - man müsste, man könnte, man sollte…

  8. 44.

    Hmm Vroni, und in wie fern beeinflusst die jetzige Nichtstrafverfolgung die Entwicklung der kriminellen 13-jährigen zum Guten???

  9. 43.

    Es liegt ganz klar auf der Hand, dass die Strafmündigkeit mit 14 nicht mehr zeitgemäß ist und auf 12 Jahre herabgesetzt werden muss.
    Was auch ein Anachronismus ist: fast a l l e Täter bis 21 Jahre, manchmal auch darüber werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das ist weder im ursprünglich angedachten Sinn des Gesetzes noch im Sinn der Täter (erzieherischer Effekt) oder gar im Sinn der Opfer!

  10. 42.

    Von wem lernen die Kinder und werden dann alleine gelassen?
    Ja es sollte schärfere Strafen geben. Aber für die Erwachsenen, die hier falsch erziehen, vernachlässigen und die Vorbilder darstellen! Auch die Weigerung vernünftiger Prävention (was ja Geld kostet) und der gleichzeitige Ruf nach mehr Knästen sollte mitbestrsft werden, weil es diese Unsäglichkeiten bestärkt!

  11. 41.

    Ich muss sagen, ich bin schockiert, was hier für Ansichten von den Ottos und Lanas und weiteren veröffentlicht werden! Es geht um junge Menschen, die sich noch voll in der Entwicklung befinden und die versucht wird über spezielle Maßnahmen zu beeinflussen. Egal was ein:e Strafunmündige:r getan hat, es darf nie und nimmer mit Taten von Erwachsenen verglichen werden. Wer das fordert, richtet sich gegen jede menschliche Errungenschaft, die uns zu einer zivilisierten Gesellschaft macht. Meine Verachtung für Leute, die das dunkle Zeitalter wieder einführen wollen, ist grenzenlos.

  12. 40.

    Auweia! Wir können alle sehr froh sein, dass es hier nicht nach Ihrem geforderten „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ geht! Das ist ein Rückschritt in die Barbarei! In Deutschland wird zum Glück die Schuld an einer Tat bestraft. Kinder haben keine Schuld. „Kriminelle Energie“… ich glaube Sie wissen nicht wovon Sie reden!

  13. 39.

    Es scheint mal wieder nur darum zu gehen Rachegelüste zu befriedigen.
    Der Sinn einer Gefängnisstrafe ist eigentlich, dass dann alles dafür getan wird Einfluss auf das Verhalten zu nehmen.
    Man sperrt jemanden weg und meint nach x-Monaten kommt ein völlig anderer wieder raus… einfach so.
    Strafvollzugsgesetz:
    Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
    Und jetzt erinnerten sich mal alle zurück…die eigene Kindheit… wer war Schuld wenn man Hausarrest bekommen hat ?

  14. 38.

    Stimme voll zu ! Wenn die Möglichkeit gibt,ein Arrest zu verhängen, warum wird es nicht gemacht ? Gesetze sollten mal voll ausgeschöpft werden ( Schnellgerichte - gibt es die eigentlich in Dt ? ) sonst kann man sich die Aufnahme der Personalien ja sparen.

  15. 37.

    >"In anderen Kuluren sind 14 Jährige Familienernährer oder zum 2ten x Schwanger."
    Zum Glück haben wir dieses Mittelalter hier seit 500 Jahren überwunden. Bei uns dürfen Kinder noch Kinder sein und sollten auch so von ihren Eltern und dem Umfeld behandelt, erzogen und gefördert werden.

  16. 36.

    Irgendwie haben Sie hier die Sachlichkeit verloren und ich empfinde Ihren Kommentar unpassend und anmaßend. Was denken Sie sich eigentlich dabei, diese Kinder und deren Opfer hier in dieser Form zu instrumentalisieren und Schuldzuweisungen zu provozieren?

    Vielleicht ist das ja unser Problem, Erwachsene, die nicht sachlich kommunizieren können.

  17. 35.

    Sie vermischen Straf- und Bürgerliches Recht (Zivilrecht). Dass der Taschengeldparagraph des BGB Kindern ab 7 Jahren erlaubt, von ihrem Taschengeld z.B. Süßigkeiten ohne elterliche Zustimmung rechtswirksam zu kaufen, hat rein gar nichts mit dem Alter der Strafmündigkeit zu tun. Dieses ist abhängig von der Annahme des Gesetzgebers, dass der Betreffende die Folgen seiner Handlungen zu erkennen in der Lage ist und der Einsicht fähig ist, anderen durch sein Tun Schaden zuzufügen.

  18. 34.

    Wenn man ein Vorbild sein will, unterstellt man anderen Leuten nicht, eine Straftat gut zu finden. Genau diese Art und Weise sollen wir nicht im Umgang mit den eigenen Kindern an den Tag legen, wir sollten es nämlich besser wissen und vor leben. Wenn Erwachsene sich so artikulieren, woher sollen Kinder es besser wissen?

  19. 33.

    Hinter diesen Kindern stehen allerdings Erwachsene und die Kinder zu bestrafen, nur weil diese von Erwachsenen ausgebeutet werden, wäre ja der falsche Ansatz.

  20. 32.

    Vor 50 Jahren schlug ein Mitschüler einem anderen das Auge aus, mit einem Stein. Der Junge war 13. Das Opfer war der Sohn vom Direktor.

    Welche Strafe hätten Sie damals gefordert?

  21. 31.

    Schuldzuweisungen sind immer ein schlechtes Zeichen für Kommunikation, die zielführend sein sollte.

  22. 29.

    Rechte Gewalt durch rechte Jugendliche nimmt zu. Da sollten wir tatsächlich etwas unternehmen, Bildung und Sozialisation haben da irgendwie nicht geklappt.

  23. 28.

    Der Beitrag ist informativ. Gerade rechte Gewalt sollte auch bei Minderjährigen frühzeitig geahndet werden. Meist erlernen die Kinder schon im Elternhaus rechte Narrative und bedrohen dann bereits im Kindesalter Mitschüler und andere Kinder. Rechte Gewalt nimmt zu, erschreckende Zahlen unter Jugendlichen, Tendenz steigend. Falsche Erziehung? Vielleicht.

  24. 27.

    10 jährige in Häftlingskleidung ?
    Wie stehen Sie zu 3-4-5 jährigen im Sarg ?
    Was erzählen Sie den Eltern, Geschwistern oder den Überlebenden ?
    Hab Dich nicht so,
    Das hat der Täter so gewollt ?

  25. 26.

    In anderen Kuluren sind 14 Jährige Familienernährer oder zum 2ten x Schwanger.

  26. 25.

    Und tötet fremde Menschen !
    Erzählen Sie dass mal den Freunden und Geschwistern ! Oder Ihrem Kind ! ?

  27. 24.

    Nur, weil man weiß, das etwas verboten ist, heißt das doch lange nicht, das man in der Lage ist, die folgen abzuschätzen!
    Nicht für das Opfer, nicht für die Angehörigen, und auch nicht für einen Selbst!

    Natürlich ist Gewalt verabscheuungswürdig, und Kinder können mega grausam sein, starke Gefühle entwickeln, eine fehlende Impulskontrolle haben, etc - Das ist ja eigentlich das, was Erziehung Leisten solll: aus kleinen grausamen Monstern, reflektierte Erwachsene zu formen!

    Wir sollten vlt lieber Kapazitäten für Vollzug und Soziallisierung von Grönland anmieten, und Täter so lange in die Abgeschiedenenheit ohne Mauern und Zäune schicken, bis sie mit sich im Reinen sind, und Ihr Fehlverhalten reflektieren können, und von dieser Maßnahme sollte umfassend gebrauch gemacht werden!

  28. 23.

    Gerade habe ich im Internet gelesen das ein 13-Jähriger hat im bayerischen Schnelldorf auf einen 14-jährigen Mitschüler eingestochen hat.
    Da wird man schon recht nachdenklich wenn man über die Unmündigkeit hierzulande nachdenkt.

  29. 22.

    Ich finde die Grenze von 14 Jahren auch nicht mehr zeitgemäß und realitätsfremd.

  30. 21.

    Egal, welches Alter, heute sind Kinder mit 16 wahlberechtigt, mit 18 volljährig. Strafmündig ist heutzutage jedes Kind mit 10 Jahren, so sollte es gesetzlich geregelt sein

  31. 20.

    Wenn „Kinder“ mit 16 Jahren wählen sollen und zum Teil auch dürfen um die Geschicke des Landes zu beeinflussen, aber dann bis zum 21. Lebensjahr als Jugendliche bei Straftaten verurteilt werden, dann stimmt doch etwas in der Gesetzgebung nicht mehr.

  32. 19.

    Ich finde die Grenze von 14 Jahren auch nicht mehr zeitgemäß und realitätsfremd.

  33. 17.

    >"Ich glaube nicht das man, sollte es zu einer Gestzesänderung bei der Strafmündigkeit kommen, auch nur ansatzweise das Deutsche mit dem Amerikanischen System vergleichen kann. "
    Schon deshalb, weil in Deutschland ein anderes Leistungskonzept schon ab der Schule herrscht. Kinder werden in Deutschland gehätschelt und getätschelt bis zur 6. Klasse. In den Unterstufen gibt es nur Smilies statt Zensuren. Bestrafen für Vergehen ist nicht, allenfalls ein freundliches Du Du... Das ist in den USA und GB schon anders. Dort ist das Leistungsprinzip angesagt. Für gute und sehr gute Leistungen hagelt es Lobe. Sobald wie irgend ein Vergehen ruchbar wird selbst als Kind, ist man dort unten durch. Auch die Eltern werden dann mehr gefordert.
    Vermitteln Sie hier mit Strenge mal einem Kind einen Fehler, wenn dies bis zum 13. Lebensjahr in Deutschland nicht sein darf. Das Kind könnte sonst psychischen Schaden nehmen usw. heule heule...

  34. 16.

    Minderjährige Kinderbanden nutzen diese Gesetzeslage zum Teil schamlos aus. Mit 16 Jahren darf gewählt werden, aber bis zum 14. Lebensjahr ist man in diesem Land strafunmündig.

  35. 15.

    Sie finden es gut, das ein 13 jähriger mit einem Messer auf einen 14 jährigen einsticht ohne dafür bestraft zu werden? Na dann mal los, was dieser 13 jährige in den nächsten Jahren macht kann sich jeder denken!

  36. 14.

    Wir brauchen viel mehr Prävention. Seit Jahrzehnten wird von der Politik erklärt, man müsse mehr für die Jugend tin. Das Ergebnis sind geschlossene Jugendheime, zu teure Sportvereine, geschlossene Schwimmbäder, kaputte Spielplätze. Die Aggressionen werden nicht aufgefangen, schlechte Schulbildung gibt es noch oben drauf. Viele Eltern sind, warum auch immer, überlastet oder kümmern sich zu wenig um ihre Kinder. Mit Strafen ist es da nicht getan, es muss auch verstanden werden, was richtig und was falsch ist.

  37. 13.

    Was in diesem Artikel weichgespült wird und der eigentliche Skandal ist, dass das Strafrecht bei uns erst mit 21 Jahren greift; MIT 21 JAHREN.
    Also ist Polen nicht weichgespülter, wie der Artikel suggeriert, sondern in Polen gehts bereits mit 17 Jahren in den Knast und zwar richtig und nicht nur auf Bewährung.

  38. 12.

    Jeder der Kommentatoren, der die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 10 Jahre fordert, sollte sich diese Kinder in Häftlingskleidung vorstellen. Ich finde das nicht menschlich.
    Bei 10- 13jährigen ist das Vernunftzentrum im Gehirn mitten im Umbau! Wegen Umbau geschlossen! Bei manchen auch noch mit 23, wie anscheinend bei dem bewussten Raketenschieß-Influencer...

    Es gibt - theoretisch! - genug andere öffentliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Erziehung der Kinder, wie auch im Beitrag aufgeführt. Ein großes Problem ist aber die personelle Unterbesetzung in den Jugendämtern. Zumal die Kinderstraftaten ja auch deutlich mehr geworden sind.

  39. 11.

    Je nach Bundesstaat beginnt die Strafmündigkeit in den USA schon ab dem sechsten Lebensjahr;
    was bitte sehr ist an dieser Rechtslage für Sie "pervers" ?????
    Auch bereits sehr junge Kinder können eine nicht unerhebliche kriminelle Energie entwickeln ;
    sollten sie diese auch mittels Gewalt gegen andere umsetzen müssen diese kleinen Straftäter dafür auch die Konsequenzen tragen - also auch eine mögliche Haftstrafe !

  40. 10.

    Ich glaube nicht das man, sollte es zu einer Gestzesänderung bei der Strafmündigkeit kommen, auch nur ansatzweise das Deutsche mit dem Amerikanischen System vergleichen kann.
    Hier ist eine Haftanstalt für 14 Jährige etwas völlig anderes als die in den USA.

  41. 9.

    >"Großbritannien. Auch dort beginnt die Strafmündigkeit im Kindesalter bereits ab dem 10. Lebensjahr."
    Eine schnelle Internetrecherche zu diesem Thema in Großbritannien zeigt, dass die Bestrafung von Kindern mit 11 oder 12 Jahre nichts bringt für die Zukunft. Denn die eigentlich bestraft gehören, wären die Eltern, weil die ein so kriminelles Umfeld ermöglichten. Kinder im Alter von 11 oder 12 Jahren ohne Aufsicht bis Abends mit einer Jugendgang umher streunern zu lassen, setzt falsche Akzente in der Entwicklung eines Menschen auch für dessen Zukunft als Erwachsener.

  42. 8.

    Ich bin froh das es in Deutschland die Strafmündig erst ab 14 Jahren gibt. So ein perversea Strafsystem wie in den USA wo schon Kinder im Knast landen will ich nicht.

  43. 7.

    Der Artikel hat in Bezug auf die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges westeuropäisches Land vergessen : Großbritannien.
    Auch dort beginnt die Strafmündigkeit im Kindesalter bereits ab dem 10. Lebensjahr.
    Ich bin sehr dafür dieses Limit auch in Deutschland einzuführen denn die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland der Gegenwart ist ganz bestimmt nicht mehr dieselbe wie in der Weimarer Republik des Jahres 1923 !

  44. 6.

    >"Den Vorschlag von Herrn Kretschmann zur wissenschaftlichen Prüfung der Gesetzeslage finde ich sehr gut."
    Wissenschaftlich prüfen kann man immer mal. Es wird nur nichts anwendbares für alle Kinder in dieser Altersgruppe herauskommen. Kinder entwickeln sind gerade im Bereich 6 bis frühpubertäre 14 Jahre sehr unterschiedlich durch viele verschiedenen Faktoren. Daher wird ein pauschales Ergebnis anwendbar auf alle dieser Altersgruppe nicht möglich sein. 14 Jahre ist für unsere Kultur schon ein abstraktes Grenzalter im Übergang vom Kind zum dann schon Jugendlichen.
    Wenn Kinder mit 13 schon mit einem Messer um sich stechen, hat das Umfeld in der Erziehung versagt. Hier muss man allgemeingültig für die gesamte Gesellschaft ansetzen. Z.B. dass in unserem Kulturkreis ein Junge kein Mann ist, der sich als Macho-Obermacker darstellen muss.

  45. 5.

    Überhaupt nich mehr zeitgemäß. Kleine Kinder wissen das hauen, beleidigen, stehlen usw nich richtig und verboten is. 14 Jahre is viel zu hoch angesetzt. 10 Jahre, ich würde sogar auf 8 Jahre gehen, is angemessen. In diesem Alter wissen sie genau was sie tun und was richtig is und was nich. Ein 13Jähriger, der mit 'nem Messer ein anderes Kind angreift, weiß genau was er tut. Viele wissen das sie "unantastbar" sind und nutzen das aus. Endlich mal der Realität begegnen.

  46. 4.

    Das ist etwas eng gedacht. Es gibt auch Kinder die
    1. keine Familie (mehr) haben oder
    2. eine vollkommen liebevolle Familie haben aber den falschen Umgang oder
    3. zu viel TikTok und Co schauen und anderen Chaoten Sachen nachmachen oder
    4. Langeweile haben etc pp

    Ein "ordentlicher" Haushalt ist KEIN Garant, zumal auch bitte die Pubertät nicht vergessen werden darf. Auch wenn der ein oder andere seine Pubertät längst vergessen oder verdrängt hat, ein Teil der Menschen in diesem Alter wird aber aufmüpfig, versucht den zivilen Gehorsam zu brechen.

  47. 3.

    M. E. ein schwieriges Thema, welches keinen Schnellschuss verträgt. Den Vorschlag von Herrn Kretschmann zur wissenschaftlichen Prüfung der Gesetzeslage finde ich sehr gut.

  48. 2.

    Was die Kinder für furchtbare Eltern haben müssen, denn Kinder sind nicht von Natur aus kriminell, sie werden dazu gemacht.
    Diesen Kuschelkurs gegenüber Kriminellen nutzen diese Feiglinge doch aus, weil sie sonst nichts für ein friedliches Miteinander drauf haben!

  49. 1.

    Man sollte wirklich überlegen, ob es nicht möglich wäre, die Strafmündigkeit auf zumindest 13 Jahre herabzusetzen. Beim Strafmaß wird ja sowieso das Alter berücksichtigt. Mit 7 Jahren dürfen Kinder rechtswirksame Geschäfte im Taschengeldbereich abschließen und sind somit beschränkt geschäftsfähig.

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