Kennzeichenerfassung in Brandenburg - Datenschutzbeauftragte sieht weiter Verstöße bei Kesy

Mi 12.02.20 | 17:54 Uhr
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Kennzeichenscanner auf der A12 bei Fredersdorf (Quelle: imago images/Selchow)
Video: Brandenburg aktuell | 12.02.2020 | Ismahan Alboga | Bild: www.imago-images.de/Selchow

Bei der massenhaften automatischen Kennzeichenfahndung auf Brandenburgs Autobahnen durch die Polizei gibt es nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten weiter Datenschutzverstöße. Zu dieser Einschätzung sei sie nach einer ersten Auswertung und zwei Kontrollbesuchen vor Ort gekommen, sagte Dagmar Hartge am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Bislang könne von einer echten Datenlöschung keine Rede sein.

Hartge hatte im Januar in einem Prüfbericht die Speicherung nicht mehr erforderlicher Daten als unzulässig eingestuft. Sie sah in der Erfassung und Speicherung der Daten einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.

Polizei: Datenschutz deutlich verbessert

Nach Ansicht der Polizei hat sich der Datenschutz seitdem deutlich verbessert. Polizeipräsident Roger Höppner hatte vor kurzem mitgeteilt, dass etwa auf dem Server der Kennzeichenerfassung (Kesy) künftig Daten jeweils nur noch maximal drei Monate gespeichert sein sollen. Dadurch werde der Datenumfang auf dem Kesy-Server um ein Vielfaches reduziert.

Nach drei Monaten solle bei der Staatsanwaltschaft angefragt werden, ob die Daten weiter benötigt werden oder gelöscht werden könnten. Ohnehin würden sie nur mit Gerichtsbeschluss und per Anordnung einer Staatsanwaltschaft aufgezeichnet. Im Januar wurden nach Angaben von Höppner bereits Daten vom 1. April 2017 bis zum 19. Juni 2019 für ein inzwischen abgeschlossenes umfangreiches Ermittlungsverfahren gelöscht.

Hartge: Daten liegen immer noch vor

Die Datenschutzbeauftragte kritisierte, die Daten seien zwar auf dem Kesy-Server gelöscht, aber auf andere Speichermedien übertragen worden. Staatsanwaltschaften sollen sie übermittelt werden. "Löschung würde bedeuten, die Daten sind dauerhaft nicht mehr vorhanden", sagte sie. "Für die vielen unbeteiligten Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das Vorgehen der Polizei, dass der Eingriff in ihre Datenschutzrechte erst einmal weiter besteht", erklärte Hartge. "Ihre Daten liegen immer noch vor - neuerdings aber auf Magnetbändern und nicht mehr auf einem Server."

Auf Brandenburgs Autobahnen werden seit dem Jahr 2010 wegen laufender Ermittlungsverfahren und auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Kennzeichen erfasst und gespeichert. Öffentlich bekannt wurden die Überwachungsanlagen im Fall der 15-jährigen vermissten Rebecca aus Berlin, weil ein Tatverdächtiger durch einen Scanner auf der Autobahn erfasst wurde.

Die Linke forderte erneut, die Kennzeichenerfassung im sogenannten Aufzeichnungsmodus zu stoppen. Die bislang von der Polizei getroffenen Maßnahmen würden dem Problem nicht gerecht, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Büttner. Autokennzeichen würden weiter flächendeckend und ohne Verdacht auf eine Straftat gespeichert.

Sendung: Brandenburg aktuell, 12.02.2020, 19.30 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Nur die Roten?
    Auch ich habe schon oft diesen schizophrenen Spagat kritisiert, zu youtuben und zu twittern, was man gerade zum Frühstück gegessen hat und wie der eigene Beziehungsstatus lautet, andererseits aber jeden Google-Kamerawagen und jede Gesichtserkennungssoftware für Teufelszeug zu halten, das mit Feuer und Schwert bekämpft werden muss.
    Geltungssucht auf der einen, Paranoia auf der anderen Seite.
    Da Gebäude durch Fotoapparate u. ä. wohl ein existenzlanges Trauma davontragen, müssen sie freilich vor allen nicht von Touristen vorgenommenen Ablichtungen geschützt werden.
    Und nun auch Autokennzeichen, damit ja niemand sehen kann, welches Kennzeichen irgendwann irgendwo war.
    Würden Datenschützer ihre Aufgaben ernst nehmen, wären sie mit anderen Dingen beschäftigt:
    Zu ermitteln, welche Daten wann und von wem mißbraucht werden, sich um die Aufstellung einer internationalen Behörde gegen Cyberkriminalität zu bemühen und vorhandene Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten.

  2. 1.

    Seit Jahren ist das höchst richterlich gesetzwidrig. Was soll die Posse.
    So ist es mit der Technik. Ist sie erst mal installiert, dann wird sie auch missbraucht. Kennzeichen, Uploadfilter, Vorratsdatenspeicherung usw.
    Jaja, man hat nichts zu verbergen.. dann laufen Sie doch nackt rum und lassen die Wohnungstür offen, nachdem Sie ihre Krankenakte auf Instagram hochgeladen haben.
    .. und bei Street View sein Haus verpixeln

    Ich habe manchmal den Eindruck, als würden die roten wieder Stück für Stück die Stasi einführen.

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