Pläne des Senats - Falschparker auf Busspuren in Berlin müssen wohl bald mehr bezahlen
Mal eben schnell auf der Busspur parken, um im Geschäft etwas abzuholen. Tausende Male hat das in den vergangenen Jahren den Ablauf des ÖPNV in Berlin behindert. Die BVG darf dann abschleppen lassen - und künftig wohl auch höhere Rechnungen ausstellen.
- Seit 2020 darf die BVG Fahrzeuge von Bus- und Tramspuren abschleppen lassen
- Die Kosten für das Abschleppen sollen zuletzt nicht mehr kostendeckend gewesen sein
- Die Kosten für abgeschleppte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht steigen nun um 25 Prozent
Die Gebühren für das Abschleppen von Falschparkern auf Berliner Busspuren werden künftig deutlich steigen. Das wird der Senat in der kommenden Sitzung am Dienstag aller Voraussicht nach beschließen. Informationen dazu liegen dem rbb vor. Zuerst hatte die "B.Z." darüber berichtet.
Seit Januar 2020 dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit eigenen Abschleppfahrzeugen ausrücken, um die Busspuren freizubekommen. Die bisherigen Gebühren würden laut Unternehmen die anfallenden Kosten jedoch nicht mehr decken. Insbesondere Personal- und Sachkosten seien zuletzt deutlich gestiegen. Beschließen muss die Gebührenerhöhung der Senat. Die Erhöhung sei nun so bemessen, dass sie für die BVG kostendeckend sei, heißt es in der Vorlage, die dem rbb vorliegt. Überschüsse sollten damit nicht erwirtschaftet werden. Die Kosten steigen ab Veröffentlichung im Amtsblatt, das jeden Freitag erscheint.
Steigende Kosten nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Teurer wird es mit der neuen Gebührenordnung auch, wenn der Abschleppvorgang bereits begonnen hat oder der Abschlepper schon losgefahren ist.
Für Fahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sehen die Gebührensteigerungen im Detail wie folgt aus:
- Vollzogene Umsetzung: 274,10 Euro (zuvor: 208,33 Euro)
- Begonnene Umsetzung: 215,30 Euro (zuvor: 167,81 Euro)
- Leerfahrt (Abschleppen wurde beauftragt, aber wieder abgesagt, weil Halter zum Fahrzeug zurückgekehrt sind: 158,70 Euro (zuvor: 125,91 Euro)
- Vermiedene Umsetzung eines Fahrzeugs (wenn Halter oder andere noch vor Beauftragung informiert werden konnten, weil sie etwa einen Hinweis im Auto hinterlegt haben): 76,45 Euro (zuvor: 61,73 Euro)
Nicht erhöht werden hingegen die Gebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Im abgelaufenen Jahr 2022 hat die BVG nach eigenen Angaben 7.900 Fahrzeuge abgeschleppt oder abschleppen lassen. 2021 hatte die BVG zwischen Januar und November 7.400 Umsetzungen beauftragt oder durchgeführt. 2020 waren es noch 6.000 gezählte Abschleppvorgänge.
Sendung: Fritz, 16.01.2023, 18:00 Uhr