Richter mit DDR-Studium nicht mehr im Amt - Brandenburger Justizministerin weist Diskriminierungsvorwurf zurück

Di 04.04.23 | 22:17 Uhr
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Susanne Hoffmann (CDU), Ministerin der Justiz (Quelle: dpa)
Audio: Antenne Brandenburg | 04.04.2023 | Lisa Steger | Bild: dpa

Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann hat einen Richter seines Amtes enthoben, der sein Jura-Studium in der DDR absolviert hatte. Die Linkspartei sieht darin Diskriminierung und fordert ihren Rücktritt. Aber die CDU-Ministerin wehrt sich.

Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie diskriminiere Richter mit Ostbiographie. Zuvor hatte die Linksfraktion im Brandenburger Landtag Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dazu aufgefordert, die Ministerin zu entlassen, weil sie einem Eberswalder Richter seine DDR-Vergangenheit vorgeworfen habe.

Ministerin hatte Richter mit Ostbiografie des Amtes enthoben

Hintergrund ist die Reform der Arbeitsgerichte im Land Brandenburg. Da das Arbeitsgericht Eberswalde geschlossen wurde, sollten mehrere Arbeitsrichter an andere Gerichte versetzt werden. Einer der Juristen, die der Versetzung widersprachen, ist jüngst durch das Ministerium formal seines Amtes enthoben worden. Eine Versetzung an ein Arbeitsgericht seiner Wahl war nicht möglich. Für die Übertragung eines gleichwertigen Richteramtes außerhalb der Arbeitsgerichte erfülle er nicht die fachlichen Voraussetzungen.

Ministerium sieht DDR-Jurastudium als Problem

Zur Begründung heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Richter, das dem rbb vorliegt, er sei 30 Jahre ausschließlich am Arbeitsgericht tätig gewesen und habe Erfahrungen in anderen Rechtsgebieten nicht sammeln können. "Hinzu kommt, dass Sie in der ehemaligen DDR studiert und damit ihre Ausbildung in einer Rechtsordnung absolviert haben, in der Rechtsgrundsätze und Regelungen galten, sie sich erheblich vom heute geltenden Recht unterscheiden."

Linkspartei sieht Justiz beschädigt

Linksfraktionschef Sebastian Walter hatte der Ministerin daraufhin vorgeworfen, sie greife "tief in die ideologische Mottenkiste". Das sei nicht nur dreist, sondern degradiere Ostdeutsche. "Das ist keine Provinzposse mehr, sondern beschädigt die Justiz insgesamt und zeigt den Umgang einer westdeutschen Ministerin mit ostdeutschen Biografien", so Walter.

Ministerin sieht keine Diskrimierung

Gegen den Vorwurf wehrt sich nun die Ministerin. In einer Stellungnahme des Ministeriums heißt es, es sei gesetzlich erforderlich "den jeweiligen Werdegang des Betroffenen unter Einbeziehung der bisherigen beruflichen Erfahrungen in den Blick zu nehmen. Dem wurde Rechnung getragen."

Ministerin Hoffmann erklärte, sie habe sich immer für eine Förderung von Richtern mit ostdeutscher Herkunft stark gemacht. "So wurden in meiner Amtszeit zahlreiche Richter mit Ostbiographie in Führungspositionen gewählt, u. a. erstmals der Präsident eines Landgerichts und der Vizepräsident eines Obergerichts."

Auch die Fraktion BVB/Freie Wähler hatte den Rücktritt der Ministerin gefordert.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.04.2023, 14:00 Uhr

81 Kommentare

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  1. 81.

    In Deutschland gab in gibt es das juristische Fachgebiet Arbeistrecht, es gibt eine Abeitsgesetzgebung, und auch Arbeitsgesetzbuch, sogar als Taschenbuch und immer wieder aktualisiert auf den Markt zu bekommen.
    Beispielsweise, im Jahr 2020 erschien bei Beck - Verlag die 96. Auflage.

  2. 80.

    Ich habe mein Leben lang zuerst bei der DR und ab der Wende bei der DB in verantwortlicher Tätigkeit gearbeitet. Mir wurde die weiße Weste bescheinigt. Ich weiß wie sich Diskriminierung anfühlt. Ich hoffe nur, dass die Justizministerium nicht auch noch zusätzlich die Buschzulage erhält.

  3. 79.

    Das Grundgesetz wurde 1948 von 65 Menschen erstellt, und nun ist einer dabei der Alles in Frage stellt?
    Nach 1945 hat sich niemand zu seiner Vergangenheit bekannt, es waren Wendehälse.

    Genauso nach dem Fall des eisernen Vorhangs, konnte man die aktiven Diener des Regimes mit der Lupe suchen, nicht nur in der DDR. Eine bekannte Masche, über Nacht zum Demokraten mutierten und an eigener beruflichen Laufbahn "basteln".

  4. 78.

    Als Wessi bin ich auch verdutzt, wie jemand 30 Jahre lang Richter der BRD sein kann und jetzt plötzlich wird ihm seine DDR-Ausbildung vorgeworfen? In 30 Jahren kann sich ein Richter, der halbwegs helle ist, auch an das Rechtssystem der BRD anpassen. Das hat er ja sicherlich auch getan, es werden ihm anscheinend keine neueren Verfahrensfehler vorgeworfen. Oder bekommen wir in dem Bericht nur die Hälfte zu lesen?

    Das hat ansonsten ein Geschmäckle von Orban, Kaczinski, Trump oder Nethanjahu. Die verquicken auch gerne Exekutive, Judikative und Legislative.

  5. 77.

    Es wird zeit dass die DDR aus den Gerichten verschwindet.

  6. 76.

    Einer der Väter unseres Grundgesetzes ist der Nazi Paul Binder. An der fachlichen Kompetenz fehlte es ihm nicht. Oder wie sie sagen würden, der Lehrstoff muss wohl ausgereicht haben.

  7. 75.

    Zu diesem Fauxpas müsste eigentlich MP Woidke Stellung beziehen und der Westberliner Ministerin wenigstens eine Ermahnung geben. Vorrangig ist Sie doch Politikerin und ihr Vorgesetzter ist der MP.
    Trapattoni sagte einst „Was erlauben …“.

  8. 74.

    Nochmal wir haben in Deutschland Gewaltenteilung und ein Richter kann daher überhaupt kein Beamter sein.
    Deswegen bezweifle ich, dass die Vorgehensweise der Justizministerin überhaupt gerichtsfest ist.

  9. 73.

    Ok, ich versuche es nochmal zum anfassen. Was glauben sie wieviele Nazi-Juristen in der BRD Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, generell beschäftigt im Justizministerium waren??
    Ihre juristische Kompetenz war ganz sicher nicht das Problem der 68-iger Bewegung.
    Also warum sollen nun gut ausgebildete Juristen aus der DDR mit der hiesigen Rechtssprechung irgendein Problem haben, zumal man im Gegensatz zur Nachkriegszeit ja die Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei entsprechender Vergangenheit von vornherein ausschließt.
    Sie glauben ernsthaft das nur Juristen in der deutschen Rechtssprechung Kompetenz besitzen, wenn sie beispielsweise an der FU Berlin studiert haben??
    Nicht wirklich ihr Ernst oder?? Aber typisch für Deutschland.

  10. 72.

    Ich bezweifle, daß das Arbeitsrecht der DDR und der BRD 100% identisch sind. Wo gibt's den heute noch Arbeitnehmer die von der Lehre bis zur Rente die gleiche Tätigkeit ausüben ? Weiterbildung ist angesagt.

  11. 71.

    Wenn das so klar ist, das ein Beamter da zu arbeiten hat wo der Dienstherr das wünscht, dann frage ich mich warum noch so viele Beamte auf Staatskosten von Bonn nach Berlin pendeln müssen.

  12. 70.

    Es gibt in der BRD kein Arbeitsgesetzbuch. Das gab es in der DDR. Es war so geschrieben, das es auch Nichtjuristen verstehen konnten. Heutige Gesetze sind geschrieben von Juristen für Juristen. Die Anwaltschaft braucht schließlich immer neue Mandanten. Man hätte dem Mann eine Forbildung anbieten können oder einen Posten als Beisitzer in einem anderen Rechtszweig. Ich bezweifle das man mit einem Richter mit BRD Ausbildung so verfahren wäre, wenn er nur Erfahrung in einem Rechtszweig gehabt hätte.

  13. 69.

    Was ist denn das für ein Blödsinn. Auch als Arbeitsrichter ist man Volljurist. 30 Jahre lang hat er in der "neuen Gesellschaftsordnung" Recht gesprochen und nun behaupten Sie, er hätte kein Jurastudium? Abgesehen davon dass das Arbeitsrechts als Zweig des Zivilrechts längst nicht so von anderen Rechtsgebieten abweicht, wie manche hier meinen. Also ich bin manchmal unangenehm überrascht, wie wenig Wissen hier aufläuft

  14. 68.

    Hier geht es nicht um Vergleich zweier Systeme, sondern um zwei inhaltlich unterschiedliche Lehrstoffe.
    Beispielsweisw ein in der DDR ausgebildeter Handwerker, Krankenpfleger, Arzt usw hat inhaltlich quasi den selben Lehrstoff.

  15. 67.

    Geschützt ist der Bürger vor der Willkür im Wesentlichen durch die Gewaltenteilung. Auch die DDR hatte eine Verfassung aber keine Gewaltenteilung. Es war die willkürliche Rechtsbeugung, also der Missbrauch des Rechts (Urteile fussend auf fehlenden Beweisen, unter Falschauslegung der Rechtssprechnung, etc.), der aus der DDR einen Unrechtsstaat machte. Das ist auch nochmal zu unterscheiden von den Rassengesetzen des 3. Reichs.
    Denn im 3. Reich herrschte nicht nur Willkür in der Justiz, sondern die Rechtssprechung konnte sich auch völkertrechtswidriger Gesetze bedienen.
    Obwohl natürlich auch die Nazis hervoragende Juristen hatten, die mit der Nachkriegsrechtssprechung nun überhaupt kein Problem hätten.

  16. 66.

    Da haben sie durchaus recht, diese Juristen sind Top, aber in öffentlich-rechtlichen Positionen aufgrund ihrer Vergangenheit nicht zugelassen.
    In der Privatwirtschaft sind die sehr erfolgreich unterwegs (gewesen).

  17. 65.

    Danke Frau Carla K. für Ihre Hinweise auf das tatsächliche unglaubliche Skandalausmaß im Justizministerium in Brandenburg. Hoffentlich wacht der Landtag jetzt auf und schafft Tatsachen!

  18. 64.

    Im "Einigungsvertrag" war ausdrücklich vorgesehen, daß DDR-Richter (nach mehrmaligem "Gaucken" und einem Votum des Richterüberprüfungsausschusses) in die BRD-Justiz übernommen werden konnten. Sonst wäre die Rechtsprechung im "Nahen Osten" zusammengebrochen. Nach über 30 Jahren kann man diesen Menschen keine fehlende Eignung oder Befähigung mehr vorwerfen. Im Gegenteil: sie kennen zwei Rechtssysteme in- und auswendig.

  19. 63.

    PattonMittwoch, 05.04.2023 | 11:26 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 05.04.2023 um 10:40
    "Wo lernt man eigentlich diesen RAF-Duktus?"

    Sie irren. Ist kein "RAF-Duktus"
    - ist das was bestimmte Milieus als "RAF-Duktus" bezeichnen. Und damit unbewusst die RAF ehren und würdigen.

    Denn inhaltlich-sachlich haben Sie offenbar nichts zu entgegnen. Müssen also im trüben fischen gehen. Damit Ihnen Verbündete im Geiste dabei folgen...dass das ansprechen von historisch-gesellschaftlichen Tatsachen irgendwie "RAF" , irgendwie "Kriminell" irgendwie "Terrorismus" sein muss.

    Ist halt der Extremismus des sich selbst als bravgutbürgerlich empfindenen nichtextremistischen Mittelstandes. Der schon so manches Verbrechen, so manchen Verbrecher in einer demokratischen Wahl in ein demokratisches Parlament wählte.
    Aber schuld sind immer die anderen. Man selbst ist ja..."normal"
    Machen Sie doch mal Ihre historischen Hausaufgaben. Wäre sehr hilfreich.

  20. 62.

    Doch, die Einarbeitung in andere Bereiche ist möglich. In der DDR war das Jurastudium schon vergleichbar. Es galt immer das Bürgerliche Gesetzbuch. Anhand dessen ist viel möglich. Juristische Prinzipien sind so in der Ausbildung vermittelt worden, dass eine Anerkennung logisch ist.
    Aber hier geht es Macht....so das die Ausbildung nur als Mittel zum Zweck benutzt wird.

  21. 61.

    Doch, die Einarbeitung in andere Bereiche ist möglich. In der DDR war das Jurastudium schon vergleichbar. Es galt immer das Bürgerliche Gesetzbuch. Anhand dessen ist viel möglich. Juristische Prinzipien sind so in der Ausbildung vermittelt worden, dass eine Anerkennung logisch ist.
    Aber hier geht es Macht....so das die Ausbildung nur als Mittel zum Zweck benutzt wird.

  22. 60.

    Ein AnwohnerBerlinMittwoch, 05.04.2023 | 12:44 Uhr
    "Da hat das Justizministerium alles richtig gemacht."

    Und ist einmal Justizministerium politisch mit dem besetzt, was Sie als Ihren politischen Gegner bezeichnen würden, dann finden Sie doch sicherlich richtig, wenn aus dieser Perspektive Kündigungen geschrieben werden - oder?

    Ja so geht Willkür. Aber der schlichte Geist versteht es nicht einmal. Kann er für eine überschaubare Zeit seine Vorlieben durchsetzen.

    Mit sowas ist kein demokratischer Staat zu machen.

  23. 58.

    Danke Frau Carla K. für Ihre Hinweise auf das tatsächliche unglaubliche Skandalausmaß im Justizministerium in Brandenburg. Hoffentlich wacht der Landtag jetzt auf und schafft Tatsachen!

  24. 57.

    Die Bundesrepublik ist seit seiner Gründung ein Rechtsstaat, dass GG schützt den Bürger vor staatlicher Willkür und darüber hinaus basiert die Gesetzgebung auch auf dem Römischen Recht.
    Die DDR war gerawegs das Gegenteil, das Römische Recht war verpönt und der Bürger war der staatlichen Willkür ausgesetzt, und die dortige Gesetzgebung war danach ausgerichtet
    Ergo ein Jurastudent in der DDR hatte inhaltlich eine ganz andere Ausbildung, und das hiesige Rechtssystem und Gesetze gingen an ihm vorbei.
    Für einen Berufsrichter ist eine Qulizifierung, die das bundesdeutsche Rechtssystem und Gesetze zum Inhalt hat unabdingbar..
    Bei Gerichten gibt es auch ehrenamtliche Schöffen, die sind laien.

  25. 56.

    Da hat das Justizministerium alles richtig gemacht.

  26. 55.

    Da ist eben für denkende Menschen nichts paradox. Gysi hat eine anständige juristische Ausbildung, besitzt praktische Erfahrungen im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit, wie übrigens viele Juristen der ehemaligen DDR.

  27. 54.

    Und genau das ist eben völliger Unsinn. Der Begriff "Unrecht" wird nicht im Zusammenhang verwendet, weil die Gesetze und der juristische Rahmen als solcher einer möglichen unabhängigen Rechtssprechung nicht genügt hätte, sondern weil die Rechtssprechung teilweise willkürlich nach politischen Vorgaben der SED und deren Organen zu erfolgen hatte (Rechtsbeugung).
    Das heißt aber nicht, dass Juristen der DDR keine anständige Ausbildung erhielten und dem Zweck der Rechtsbeugung Hilfskräfte auf dem Richterstuhl landeten.
    Einige bekannte Juristen der DDR erlangten zweifelllos internationale Annerkennung im Rahmen ihrer Tätigkeiten, wie beispielsweise Friedrich Karl Kaul.

  28. 52.

    Das Paradoxe ist, dass man mit einem DDR Abschluss aber als Rechtsanwalt arbeiten darf, siehe Herrn Gysi!

  29. 50.

    "Gab es "Gesinnungsurteile" ? Wurde der Gerichtssaal als politische Bühne "missbraucht" ? "

    Offenbar nicht. Es wäre sonst Argument im konkret strittigen Fall. Warum sollte sich ausgerechnet eine CDU-Ministerin dieses Arguments nicht bedienen, stünde es ihr zur Verfügung?
    Scheint also nicht so zu sein, dass 30 Jahre die Verbrechen eines amtierenden Richters übersehen worden wären.

    Dann wäre es einfach für Frau Susanne Hoffmann. Die einer Justiztradition entstammt, in der nicht ein einziger NS-Richter /Staatsanwalt je zur Verantwortung gezogen wäre. Was übrigens als historische und prozessual-traditionelle Grunddisposition westdeutscher Justiz nicht rückgängig oder ungeschehen gemacht werden kann. Es war ja evident. Leute wie Marinerichter a.D. Filbinger waren für die CDU Ministerpräsident.
    Das ändert man nicht durch besonderen Verfolgungswillen gegen Richter in den Diensten der DDR-Gesellschaft.

  30. 49.

    Der Richter musste gehen, da er nicht bereit war dorthin zu wechseln wo eine Stelle frei war und nicht weil er DDR-Richter war. Den DDR-Spruch hätte sich Genossin Ministerin natürlich sparen können.

  31. 48.

    RicochetBerlinMittwoch, 05.04.2023 | 09:10 Uhr
    "Die Wahrheit und Fakten aussprechen soll Diskriminierung sein? Da sich ehemalige Ostdeutsche doch stets quasi „überlegen“ fühlen, kann man sie gar nicht diskriminieren. Jede Köchin der DDR war ja auch „studiert“, so wie „Erzieherinnen“ und alle anderen waren fast „Ingenieure“. Das ist zum Glück schon vor langer Zeit richtiggestellt worden."

    Naaa? - Probleme mit dem Selbstbild als Westdeutscher, als Sieger in allen Disziplinen? Ahnung, das stimmt vielleicht voll krass gar nicht?
    Ist halt so. Das Bildungssystem der DDR lag in den Grundrechenarten der Ausbildung(sergebnisse) nun mal nachweisbar gegenüber heutigen Ergebnissen in vielem vorne.
    Wozu im Übrigen gehört, dass ein Handwerksberuf gesellschaftlich nicht als minderwertiger galt.
    Die Dinge sind halt differenzierter, als der Siegestaumel erlaubt wahrzunehmen. Ideologie gegen Ideologie, führt nicht zur Abschaffung /Entmachtung ideologischer Perspektive /Disposition.

  32. 47.

    Ein Vorgang, der mich beschäftigt.
    Die Rechtsfolgen sind beachtlich.
    Jedenfalls greifen hier - und es geht hier nur um "Ruhestandsregeln" - die Paragraphen 4 ff. BeamtVG,
    siehe Paragraph 14 Abs. 1 BeamtVG: "Die Länge d aktiven Dienstzeit schlägt sich in d Höhe der Versorgungsbezüge nieder. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge,
    höchstens jedoch 71,75%.
    Ich bin gespannt, ob besagter Richter opponiert... .
    Rajko Peter Petrow



  33. 46.

    Richter sind keine Beamte, sie sind nicht weisungsgebunden, und sind unabhängig.

    Übrigens, von einem Richter muss erwartet werden, dass er die Gesetzgebung der jeweiligen Rechtsordung studiert hat, und ein entsprechenden Abschluss vorweisen kann.
    Dass nach der Wende ein in der DDR ausgebildeter Jurist als Arbeitsrichter verwendung fand, ist eine Geste gewesen, da das Arbeitsrecht vorwiegend die rechte der Arbeitnehmer regelt.

  34. 45.

    Hauptsache der paritätische Frauenanteil stimmt. Und Annahme von Kritik vermisse ich bei der gesamten Regierung. Wir haben 33 Jahre nach der "Wende" und immer wieder spricht man auch in diesen Kreisen von OSSIS

  35. 44.

    Nun, ganz so leicht ist es eben dann doch nicht. Selbstverständlich darf der Staat bestimmte Eingriffe in die Richterschaft vornehmen, wenn diese organisatorischer Natur sind und nicht dazu geeignet, die richterlich unabhängige Rechtsprechung zu beeinflussen. Die richterliche Unabhängigkeit zielt ausschließlich darauf ab, dass der Staat unliebsame Urteile nicht beeinflussen oder gar sanktionieren kann. Darüber hinaus können auch Richter nicht tun und lassen, was sie wollen. Eine Standortkonsolidierung wegen ansonsten unangemessen hoher Kosten aufgrund zu weniger Verfahren ist kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Es gibt aber gewissen Formalien, die eingehalten werden müssen.

  36. 43.

    Ein Jurastudium ist eine Jahrelange umfassende Ausbildung in Gesetgebung des jeweiligen Landes, und diese Ausbildung fehlt diesen Richter. Seine Ausbildung fand in der DDR statt, ergo in einem Unrechtsstaat, mit einer dem Regime angepassten Gesetzgebung. Nach der Wende fand dieser Jurist eine Stelle als Arbeitsrichter, da ist auschließlich das Arbeitsgesetzbuch als Richtschnur der Rechtsfindung. Arbeitsgesetze befassen sich mit Arbeitsrecht, ergo ein ganz enges Gebiet der Rechtssprechung, wo es vorwiegend um Arbeitnehmerrechte geht.
    Es ist folgerichtig, dass ohne entsrechendes Jurastudium, diese 30.jährige Erfahrung.als Arbeitsrichter, keine Qualifikation darstellt um als Richter in anderen Bereichen eingesetzt zu werden.

  37. 42.

    Da kommt ja einiges zusammen. OMG! Und was mich zutiefst beunruhigt, es sind unsere Kinder, die unter Susanne Hoffmann (CDU), Britta Ernst (SPD) und Michael Stübgen (CDU) permanent leiden. Sie kommen in jeder Hinsicht nicht zu ihren Rechten! Nicht umsonst hat der Bundesgesetzgeber frühzeitig erkannt, dass mit Etablierung der ehrenamtlichen Einzelvormünder - seit 01.07.1970 - die Macht der Jugendämter im Netzwerk mit den Familiengerichten zu brechen ist. In Brandenburg gibt es 24 Familiengerichte, die dbzgl. geltendes Recht ignorieren (dürfen).

  38. 41.

    Das war keine Unterstellung, keine These, keine Behauptung: Ich habe lediglich die Frage nach harten Fakten gestellt.

    Davon hängt eben meine Bewertung des Vorgangs ab. Gab es "Gesinnungsurteile" ? Wurde der Gerichtssaal als politische Bühne "missbraucht" ? Oder war das Verhalten des besagten Richters stets tadellos ? Dann wäre der Vorgang für mein Empfinden ein Unding (aber eben nur dann).

    Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob jemand den Linken, der AfD, oder den grauen Pantern zuzuordnen ist. Genauso egal ist es mir, was meine Bäckereiverkäuferin wählt, oder privat macht. Ihr Verhalten bei der Ausübung ihres Jobs ist das, was zählt. Spuckt die bestimmten Kundengruppen in den Kaffee, dann weg, verhält sie sich tadellos, dann ist doch alles in Butter.

  39. 40.

    Die Wahrheit und Fakten aussprechen soll Diskriminierung sein? Da sich ehemalige Ostdeutsche doch stets quasi „überlegen“ fühlen, kann man sie gar nicht diskriminieren. Jede Köchin der DDR war ja auch „studiert“, so wie „Erzieherinnen“ und alle anderen waren fast „Ingenieure“. Das ist zum Glück schon vor langer Zeit richtiggestellt worden.

  40. 39.

    Kurz und deutlich: Richter (und Soldaten) sind keine Beamten. Ihr Dienstrecht ist in anderen Dienstnormen (DRiG und SG) geregelt. Beamte sind weisungsgebunden, Richter sind unabhängig, in ihrer Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sie im Dienst des Bundes oder eines Landes stehen.
    Im Übrigen sind Richter und Beamte auch Menschen. Das Befinden über die eigene Person kann ihnen aufgrund ihrer Dienststellung nicht uneingeschränkt abgesprochen werden kann. Hoffentlich!

  41. 38.

    Dem stimme ich zu. Das gesamte Chaos im MdJ ist riesig. Eine unverzügliche Personalentscheidung, Reformen & mehrere PUA sind einzufordern. Die Ministerin Hoffmann ist ebenso hauptverantwortlich für folgende aktuelle aktenkundige Skandale (bspw.):
    1) Verweigerung der professionellen Ermittlung & Anklage im Kinderheimskandal, Kinderheim "Märchendorf" in Damsdorf (P-M), mehrere Staatsanwälte, die schon unter Honecker & SED-Zugehörigkeit dienten, besitzen keine fachlichen Expertisen
    2a+b) Verweigerung der Etablierung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kindessachen & Kinderpolizei
    3)Verweigerung der Reform & Zusammenarbeit mit dem MIK bzgl. Skandal um den Bürgerservice Polizei Brandenburg (Internetwache), u.a. werden Strafanträge willkürlich bearbeitet
    4a) Verweigerung der Reform der Familiengerichte
    4b) Verweigerung der Durchsetzung der Bestallung von ehrenamtlichen Vormündern durch die Familiengerichte (diese sind vor den Amtsvormündern der Jugendämter zu bestallen!!!)

  42. 37.

    Warum konnte dann dieser Richter überhaupt in der Bundesrepublik arbeiten? Die Begründung für die Entlassung des Richters erscheint dann doch ziemlich merkwürdig.

  43. 36.

    Der Beamte möchte nicht versetzt werden. Das ist bei einem Richter natürlich schwieriger, da dieser als Volljurist andere Möglichkeiten hat als der kleine Beamte von Nebenan. Natürlich scheint es erst einmal etwas weit aus dem Fenster gelehnt, hier mit der anderen Rechtsordnung der DDR zu argumentieren. Jedoch macht dieses im Zusammenhang mit den Einwänden des Richters durchaus Sinn. Letztlich behauptet dieser er habe sich nach der Wende nur in das Rechtsgebiet Arbeitsrecht nach bundesdeutscher Rechtsordnung einarbeiten können. Im Umkehrschluss legt er dar, das seinen anderen als Volljurist erworbenen Kenntnisse nicht für die bundesdeutscher Rechtsordnung für eine Position gleicher Güte ausreichen würde. Insofern ist die Argumentation des Ministeriums nachvollziehbar.

  44. 35.

    Selbst wenn er als Jurist in der DDR tätig war und nicht Recht gebeugt hat, besteht überhaupt keinen Grund diese Tätigkeit als Jurist zweiter Klasse einzustufen.
    Abgesehen von der fehlenden Gewaltenteilung und dem gesamten politischen Kontext war das theoretische Rechssystem der DDR nicht anders als das bundesdeutsche. Im Gegenteil, die DDR hat das prähistorische BGB mit dem ZGB endlich auf vernünftige Füße gestellt.

  45. 34.

    Ist es Unwissenheit oder Absicht? Ein Arbeitsrichter verurteilt weder Rechte noch konnte er Leute an den 'Stasigalgen' bringen (es ist davon auszugehen, dass die noch existierenden Ostrichter dahingehend sehr gründlich geprüft worden). Ein Arbeitsrichter kümmert sich um Entlassungen, Lohn- und Urlaubsansprüche etc.. Deswegen ARBEIT im Namen des Berufs.

  46. 33.

    Sorry, alles linke ist mir zuwider, weil es nur ideologisch aber dafür realitatsfremd ist. Die linksbrille kann ich verkraften, weil e.Herr nichts verstanden hat.

  47. 32.

    "[...], aber wer als angehender Jurist mitgewirkt hat, jemanden an den Galgen oder auch nur unrechtmässig zu Stasi-Knast zu verdonnern, der sollte nicht anders behandelt werden, als ein heute 98-jähriger, der mit 17 in Hinsicht auf das NS-Regime nicht unbefleckt ist."

    Haben Sie einen Beleg für Ihre steile These, dass dieser Richter, um den es hier geht, solche Urteile zu verantworten hat?

  48. 31.

    Wahrscheinlich meinen Sie Berlin(West). Nach dem Vier-Mächte Abkommen die korrekte Bezeichnung. Aber das ist genau der Punkt, es gibt nur die Ideologie, Verträge oder Abkommen werden ausgeblendet. Natürlich möchte jeder, der vor Gericht erscheinen muss, vor einem Richter stehen, der in der geltenden Rechtsordnung ausgebildet wurde und auf dem Rechtsgebiet Erfahrung hat. Das hat nichts mit ostdeutscher Vita zu tun

  49. 30.

    Als Beamter wird vom Dienstherrn der Einsatz oder die Versetzung gelenkt. Fertig. Das Argument Ostdeutsches Jurastudium....entbehrt nach über 30 Jahren Dienstpraxis im geeinten Deutschland nicht einer gewissen Geschmacklosigkeit. Der Rest ist intern zu klären, unter Beamten halt. Das Ganze hat insgesamt einen sehr unangenehmen Beigeschmack.......

  50. 29.

    Wieder ein Beispiel wie mit Ostdeutschen umgegangen wird. Eine Ministerin aus dem alten Bundesländern in Brandenburg
    haben wir in Brandenburg nicht eigene fähige Leute die diese Posten besetzen können nach über 30 Jahren Einheit.
    Was für eine Arroganz konnte die in den alten Bundesländern nichts werden ? weshalb ist die hier in Brandenburg?
    Solche Minister haben dort nichts zu suchen der MP sollte die sofort entlassen und ein Ostdeutschen auf den Posten setzen.
    Die selbe Fehlbesetzung ist im Wirtschaftsministerium .

  51. 28.

    Die Arroganz, Überheblichkeit, aber auch die Dummheit dieser Justizministerin ist beispiellos. Ein Blick in den "Beitrittsvertrag" hätte sie eines besseren belehrt. Man sieht aber auch, daß der "dumme Ossi" immer noch in den Köpfen steckt.

  52. 27.

    In der ehemaligen SBZ kennt man sich mit Doppelmoral sehr gut aus, ist doch dort der Faschismus per Federstrich für beendet erklärt worden. Der antifaschistische Gründungsmythos der SED hält aber einem zweiten Blick nicht stand, im Gegenteil. Auch in der DDR konnte man als NSDAP-Kader und Euthanasie-Arzt weiter unbehelligt Karriere machen und Nationalpreiträger werden. Das MfS bediente sich in beiden Teilen Deutschlands gerne aus dem Pool von Menschen mit NS-Vergangenheit, waren die doch leicht erpressbar.

  53. 26.

    Wo bleibt hier das Rechtsverständnis? Das ist schon Diskriminierung, wenn man die Herkunft eines Richters vorwirft. Die Ministerin sollte sofort entlassen werden. Das Vertrauen in die Justiz erleidet erheblichen Schaden. Jeder hat das Recht auf Widerspruch.

  54. 25.

    Da wirds doch irgendwelche harte Fakten geben denke ich.

    Hat der Rechte für nen Faustschlag 5 Jahre in den Knast gesteckt, und Linke für das gleiche Hassvergehen zu lediglich 10 Sozialstunden auf dem Ponyhof verdonnert ?

    Das Problem der Ostbiographie (im Erwerbsleben) ist nahezu ausgestorben, aber wer als angehender Jurist mitgewirkt hat, jemanden an den Galgen oder auch nur unrechtmässig zu Stasi-Knast zu verdonnern, der sollte nicht anders behandelt werden, als ein heute 98-jähriger, der mit 17 in Hinsicht auf das NS-Regime nicht unbefleckt ist.

  55. 24.

    Also in der JVA Luckau-Duben wird der gleiche willkürliche diktatorische Führungsstil von der weiblichen Führungsriege gepflegt. Selbst sachlich gut begründete Argumentationen werden weggefegt, wenn Sie nicht ins Bild der Altluckauer Seilschaften passen. Enorme Fluktuation, Krankenstände, Personalrat...Es ändert sich nix. Es wäre empfehlenswert, wenn sich mal einer von ganz oben sich diesem Problem annimmt. Rechtsstaatlichkeit und eine funktionierende Justiz sind hier wie im MdJ nicht vorhanden.

  56. 23.

    Offenbar handelt es sich bei Susanne Hoffmann sowieso um eine fragwürdige Juristin und Politikerin. Sie trägt persönlicher Verantwortung dafür, dass Bevölkerung kein Vertrauen in Seuchenschutzmassnahmen des Staates /der Regierung haben kann:

    "Im Februar 2022 befürwortete Hoffmann die Nutzung von zur Kontaktpersonennachverfolgung im Zuge der Covid-19-Pandemie mit der Luca-App erhobenen Kontaktdaten zur Strafverfolgung. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Potsdam besteht eine Regelung zur Nutzung der Kontaktdaten für diesen Zweck schon seit dem 1. September 2020. Aus Sicht des Bundesjustizministeriums, der Landesdatenschutzbeauftragten und der meisten Bundesländer ist die Nutzung der Kontaktdaten zur Strafverfolgung rechtswidrig"
    Kann man in Wikipedia über die Dame lesen.

  57. 22.

    Sie möchten also mit dem Argument "Linksbrillen" zu bekämpfen Willkürrecht installieren?
    Interessante Argumentation.
    Haben Sie Kritik am Beamtenrecht, so steht es Ihnen frei dafür zu arbeiten, dass es geändert wird.
    Das aber Beamte rechtsgültig eine andere arbeitsrechtliche Stellung haben als nicht verbeamtete Arbeitnehmer, ist geltendes Recht, das nicht Ihrer Willkür, Ihren persönlichen Rachegedanken oder verqueren Gerechtigkeitsvorstellungen zur Verfügung steht. Offenbar leiden Sie an gefährlichen Allmachtsphantasien.
    Man kann nur hoffen, dass Leute wie Sie niemals die Macht haben, über andere Menschen zu verfügen.
    Als Kämpfer gegen Unrecht und Willkürmacht sind Sie ein Totalausfall.


  58. 21.

    Ein Machtkampf. Zwischen dem politischen Willen und der Fachkompetenz gegen Versetzungen. Beide Seiten schenken sich nichts. Nur, jetzt wird es mit der Amtsenthebung wird es persönlich. Und damit werden Kräfte freigesetzt...

  59. 20.

    Also ich kenne katholische Menschen, die keiner Partei oder staatsnahen Organisation angehörten, die in der DDR Jura studierten und als Juristen arbeiteten.

  60. 19.

    30 Jahre nach der Wende. Eindeutige Diskriminierung einer temporären Politikerin und sehr übergriffig. Das sollte reichen das die Dame zurück nach Hause darf

  61. 18.

    Na, dann
    gehen jetzt mal Alle in Pension / Rente,
    die vor 1990 .eine Ausbildung in einem
    Bezirk der DDR abgeschlossen haben.
    Die haben ja Alle nichts dazugelernt.
    Die Anderen arbeiten dann noch an ihrem
    78ten Geburtstag.
    Winke, winke.

  62. 17.

    "Zum Richter: er ist Beamter und hat dort zu arbeiten, wo es sein Dienstherr für richtig hält." Anscheinend nicht, ansonsten wäre die Versetzung nicht schon kassiert worden. Und dass dann dieser schritt von Frau Hoffmann kommt mit dieser argumentation, ist mehr als fragwürdig. So halt man die Richter nicht unabhängig sondern will sie gefügig machen. Deshalb ist ein Rücktritt angemessen.

  63. 16.

    Das Argument, er könne nur Arbeitsrecht und sei für anderes daher nicht qualifiziert, ist an den Haaren herbeigezogen. Der Arbeitsvertrag ist Teil des BGB, das ist alles eine Rechtsmaterie. Auch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist nicht grundsätzlich anders als beim Amtsgericht, es gibt zwar einige Besonderheiten, aber auch hier gilt im Wesentlichen das Gleiche.
    Welche brandenburger Besonderheiten hier wohl eine Rolle spielen?

  64. 15.

    Oh ha, nach diesem Argument wären, wieviele DDR-Bürger nicht mehr in ihren Berufen?
    So viel Arbeitslosengeld hätte die Kasse nie hergegeben.

  65. 14.

    Das ist ja nun die dümmste Begründung die ich je gehört habe.
    Nach der Logik dürfte keine ostdeutsche akademische Laufbahn anerkannt werden!!
    Entscheidend ist für den Beruf im öffentlichen Dienst nur die politische Vergangenheit.
    Also im Falle des Richters ob er geltendes DDR-Recht einfach gebeugt hat. Aber soetwas stellt man ja nicht 32 Jahre später überraschenderweise fest.

  66. 13.

    Richtig kommentieren und nicht die Linksbrille nehmen. Der Arbeitsrichter sollte versetzt werden weil das Arbeitsgericht geschlossen wird. Das hat er abgelehnt! Jetzt wieder in den Vorruhestand mit rund 72% Bezügen versetzt. Wer als normaler Arbeitnehmer bekommt so etwas wenn er eine Umsetzung ablehnt? Jobcenter!

  67. 12.

    "Dann kann nan andersrum fragen, warum in der BRD damals Richter mit fragwürdiger NS Vergangenheit in den Richterdienst übernommen wurden."

    Übernommen? Sie haben die Gerichte infiltriert und weiter NS Recht gesprochen, bis hinein in die 70er Jahre.

  68. 11.

    Das ist aber sehr pauschalisierend. Es wurden nicht alle Richter in die jetzige Justiz übernommen! Da gab es schon Prüfungen vorher, in welchen Bereichen sie tätig waren, welche Urteile sie gefällt haben usw.
    Stellen Sie sich mal diese fiktiven Fall vor: Jemand hat in der DDR Jura studiert und dieses Studium zur Wende abgeschlossen. Er war zur Wende also nicht aktiv im Justizsystem der DDR tätig. Und nun? Er hat in der DDR Jura studiert, aber nie aktiv Urteile in der DDR Justiz gefällt. Nach der Wende hat er sich dann im aktuellen Justizsystem etabliert mit entsprechenden Weiterbildungen. Sprechen Sie solchen Menschen so pauschal die Berechtigung ab, in ihrer gewählten Profession zu arbeiten?

  69. 10.

    Ach und wie behaupten sich eigentlich alle anderen Menschen, die jenseits Westdeutschlands ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder deren Studium bereits Jahrzehnte zurückliegt?
    In jedem Beruf bildet man sich fortlaufend weiter. Und es ist ja nun nicht so, dass ostdeutsche Juristen „minderbemittelt“ waren.

  70. 9.

    Der Fehler war, dass überhaupt Juristen aus der DDR übernommen wurden.
    Wer durfte denn im Osten Jura studieren, das waren nur 1000prozentige.
    Ich fühle mich in keiner Weise nicht diskriminiert als Ostler durch diesen Fall.
    Das die Linken da meckern ist klar.

  71. 8.

    >"Zum Richter: er ist Beamter.."
    Sind Richter immer Beamte? Hm.. Das geht aus diesem Artikel leider nicht hervor, ob eben dieser Richter Beamter ist.
    Abgesehen davon, ist die Argumentation von Justizministerin Susanne Hoffmann zur Entlassung natürlich unterste Schublade und rechtlich nicht haltbar.

  72. 7.

    Sie haben den Beitrag nicht vollständig gelesen. Es geht hier nicht darum, dass er in seinem Amt als unzuverlässig erachtet wird weil er in der DDR ausgebildet wurde. Es geht schlicht darum, dass man ihn nicht auf einen anderen Posten als Richter versetzen kann weil er seit der Vereinigung ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisiert war. Und weil er eben in der DDR (nach deren Gesetzen) ausgebildet wurde, hat er keinerlei Vorkenntnisse für andere RichterPosten außerhalb des Arbeitsrechts.

  73. 6.

    Was die Ministerin behauptet ist Dummheit in höchstform.
    Ein Richter, der seit mehr als 30 Jahren offenbar erfolgreich seine Arbeit gemacht hat wird wegen seiner Herkunft, die seit 33 Jahren erfolgreich überwunden wurde, aus seinem Amt entfernt.
    Irgendwas ist doch im Kopf der Ministerin nicht in Ordnung. Die ist ja noch gestriger wie ehemalige Nazirichter in Deutschland.
    Lesen kann sie auch nicht. Einfach Mal die Definition Diskriminierung lesen und erklären lassen!!!!

  74. 5.

    Was ist eigentlich mit der berühmten Gewaltenteilung?
    Wenn die Exekutive aus machtpolitischen Kalkül einfach mal so in die personelle Besetzung der Judikative eingreift, kann ja von Unabhängig der Justiz keine Rede mehr sein.
    Muß sich die Richterschaft diese Übergriffigkeit eigentlich gefallen lassen? So eine Ministerin sollte man schleunigst aus dem Sessel hiefen.

  75. 4.

    Frau Hoffmann hat zunächst in Westberlin! Karriere gemacht - dann in Brandenburg (wahrscheinlich, weil es dort so schön ist). Ostdeutsche sind außerdem keine Gehandicapten, die irgendeiner Förderung (auch noch in Ostdeutschland!) bedürfen. Es reichen gleiche Chancen, die es aber in vielen Bereichen durch 30-jährige etablierte Netzwerke mit "mutterländischer" Herkunft einfach nicht gibt. Zum Richter: er ist Beamter und hat dort zu arbeiten, wo es sein Dienstherr für richtig hält.

  76. 3.

    Man kann hier wirklich der Ministerin eine ideologisch unterlegte Aktion vorwerfen., vor allem nach 30 Jahren ist das mehr als fragwürdig. Sicherlich wurden mehrere Überprüfungsverfahren durchgeführt, oder? Dann kann nan andersrum fragen, warum in der BRD damals Richter mit fragwürdiger NS Vergangenheit in den Richterdienst übernommen wurden. Und da gingen keine 30 Jahre ins Land, sondern wurden relativ zügig eingestellt. Welche Doppelmoral legt die CDU hier an??? Was Ideologie anbelangt, so kennt sich die Linke am besten damit aus. Also mal still sein. Trotz alledem ihre Frage berechtigt ist.

  77. 2.

    Das ist sehr wohl Diskriminierung. Wird jeder "Ostdeutsche", der seine Ausbildung in der ehemaligen DDR hatte, seines Postens enthoben? Nach über 30 Jahren Wiedervereinigung sollte dieses Thema eigentlich mal abgehakt sein.

  78. 1.

    "Hinzu kommt, dass Sie in der ehemaligen DDR studiert und damit ihre Ausbildung in einer Rechtsordnung absolviert haben, in der Rechtsgrundsätze und Regelungen galten, sie sich erheblich vom heute geltenden Recht unterscheiden."
    Heißes Eisen! Zumal dieser Richter ja bis dato als Richter an einem Arbeitsgericht wohl mit Zustimmung des Ministeriums tätig war. Und war mir nicht so, dass alle Richter, die in das jetzige Justizsystem übernommen wurden, erst eine Prüfung durchlaufen mussten?
    Von der Argumentation sicherer wäre bestimmt gewesen, dass es für diesen Richter nach seiner Ablehnung einer Versetzung keine Beschäftigungsgrundlage mehr an diesem Ort gibt. Da gibts sicher noch einige Sitzungen an Arbeitsgerichten zu diesem Thema.

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