Weiser kurz vor dem Ruhestand - Streit um Spitzenposten im Landesrechnungshof Brandenburg

Fr 27.10.23 | 21:06 Uhr
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Eingang zum Landesrechnungshof Brandenburg (Quelle: dpa/Karl-Heinz Sprembe)
Bild: dpa/Karl-Heinz Sprembe

Im Brandenburger Landtag gibt es Streit über die Besetzung des Chefpostens am Landesrechnungshof. Die Freien Wähler kritisieren, dass das Amt des Präsidenten nicht öffentlich ausgeschrieben werden soll. Der Abgeordnete Philip Zeschmann sagte dem rbb am Freitag, nur damit lasse sich der beste Bewerber finden. Vor der nächsten Landtagswahl sollten keine Fakten geschaffen werden.

Der aktuelle Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser, geht im kommenden Jahr in den Ruhestand. Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen hatte beschlossen, dass die Landtagsfraktionen Kandidaten vorschlagen und das Plenum später darüber abstimmt.

Das Landesrechnungshofgesetz sieht keine Ausschreibung für dieses Amt vor.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 26.10.23, 19:30 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Genauso ist es, solange keine ausschließende Regelung existiert, sind die Abgeordneten ja frei in ihrer Verfahrensweise.
    Und in Anbetracht des überall steigenden Demokratiemisstrauens sollten sich die Abgeordneten gerade die Art und Weise der Bestellung solch eines Schlüsselamts gut überlegen.

  2. 6.

    Eine Ausschreibung ist aber auch nicht verboten. Das Einzelgesetz muss mE auch keine Regelung dazu enthalten. Hier greift 33 GG. Das ist ein öffentliches Amt und daher erfordert die Bestenauslese zwangsweise eine Ausschreibung.

  3. 5.

    "Das Landesrechnungshofgesetz sieht keine Ausschreibung für dieses Amt vor." Dann ist das erstmal so und man muß sich eine Mehrheit organisieren, wenn man das Gesetz ändern will (oder klagen, wenn es gegen ein anderes Gesetz damit verstößt). Ich hoffe, daß trotzdem eine Enscheidung nach fachlicher Qualifikation getroffen wird, da das Amt mit den usufernden Ausgaben und Schulden schon wichtig werden wird.

  4. 4.

    Wenn die „Schuldenbaron:innen“ sich die eigenen Prüfer auswählen können, dann braucht es dieses Amt nicht mehr.

  5. 3.

    Sorry lieber @Volksbeobachter, aber etwas nicht vorsehen, also explizit nicht regeln, bedeutet ja nicht, dass man es nicht machen darf.
    Im Gegenteil, es eröffnet den Agierenden weiträumige Handlungsmöglichkeiten.
    Der Vorschlag von Philip Zeschmann ist ein daher ein uneigennütziger denkbarer Weg für mehr Transparenz und ich denke, dass das auch nur im Sinne der Kenia-Koalition sein kann, für den Souverän wäre es das sowieso.

  6. 2.

    "Das Landesrechnungshofgesetz sieht keine Ausschreibung für dieses Amt vor.". Sorry liebe Freie Wähler. Dann ist es so wie es ist. Auch wenn hier die These, dass die Altparteien sich den Staat zur Beute gemacht haben, vielleicht nicht unberechtigt ist. Ändern kann man das nur mit den notwendigen parlamentarischen Mehrheiten.

  7. 1.

    Nachtigall ick hör dir-----Dem Landesrechnungshof Brandenburg obliegt die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich der Sondervermögen

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