Neuaufnahme - Berliner Techno und Finsterwalder Sanges-Tradition sind jetzt deutsches Kulturgut

Mi 13.03.24 | 16:45 Uhr
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Audio: Fritz | 14.03.2024 | Nachrichten | Bild: YouTube / Boiler Room

Die Berliner Technokultur und die Finsterwalder Sanges-Tradition in Brandenburg sind am Mittwoch neu in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen worden. Dies entschied die Kulturministerkonferenz der Bundesländer nach eigenen Angaben gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Ebenfalls neu aufgenommen wurden das Bergsteigen in Sachsen, die Schwälmer Weißstickerei aus Hessen, der Kirchseeoner Perchtenlauf in Bayern und der Viez, ein Obstwein aus Moselfranken. Die nationale Liste des immateriellen Kulturguts umfasst damit nun 150 Einträge.

Seit den 1980er aus Nische zur populären Technosubkultur

Die Berliner Klubszene entwickelte sich im Lauf der 80er Jahre zu einer der weltweit maßgeblichen Keimzellen der seinerzeit populären Technosubkultur. Die elektronische Musikrichtung wurde insbesondere zu einer Art Soundtrack der Wendejahre nach der deutschen Wiedervereinigung, symbolisch dafür stehen legendäre Clubs wie der 1991 eröffnete "Tresor" und die jährliche Loveparade.

Finsterwalde ist Sängerstadt

Die Stadt Finsterwalde im Kreis Elbe-Elster trägt den Beinamen "Sängerstadt" und blickt auf eine lange musikalische Tradition zurück. Alle zwei Jahre findet das Finsterwalder Sängerfest statt, das auf einen Schlager von 1899 zurückgeht. Es zählt zu den größten Volksfesten in Brandenburg. Chöre und andere Musikgruppen sind tief in der Stadtgesellschaft verankert.

Erweiterter Kulturbegriff

Roth würdigte die Neuaufnahmen als wichtiges Zeichen für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen "die absurde Trennung" von ernster Kultur und Unterhaltungskultur wende. Bezeichnend dafür sei die Aufnahme der Berliner Technokultur. "Ob Subkultur oder traditionelle Handwerkstechnik, all das gehört zum kulturellen Reichtum unseres Landes", erklärte sie in Berlin.

Seit 2013 eigene Kulturerbeliste

Kulturerbeverzeichnisse gehen auf ein internationales Übereinkommen der UN-Kultur- und Wissenschaftsorganisation Unesco von 2003 zurück, das 2006 in Kraft trat. Es soll den Erhalt von menschlichen Bräuchen, Traditionen und kulturellen Leistungen fördern. Gedacht war es als Ergänzung zu älteren Abkommen zum Schutz materiellen Kulturerbes etwa in Form von Baudenkmälern.

Deutschland trat dem Abkommen zum Erhalt immateriellen Kulturguts 2013 bei und legte anschließend selbst eine entsprechende Liste an, die nach und nach erweitert wird. Darauf finden sich unter anderem auch die Hiphopkultur aus Heidelberg, die Oberammergauer Passionsspiele, der rheinische Karneval, die Bäcker- und Brotbackkultur sowie die deutsche Schützenvereinstradition. Ebenso vertretenp sind die Idee der Kindergärten und die Zucht von Trakehnerpferden.

Sendung: Fritz, 14.03.2024, 07:30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Dann auf zum nächsten Sängerfest vom 23.-25. August in diesem Jahr!

  2. 2.

    Also kulturell passt das ja alles bestens und perfekt zusammen, dass man(n) als Steuerzahler vor Freude im Dreivierteltakt ins Berghain flitzen könnte und gleich eine Soli-Party zugunsten aller sächsischen Bergsteiger und sonstige Betroffener aus Finsterwalde, Hessen, Bayern und Mittelfranken starten möchte.
    Frau Roth macht doch ihren Halbtagsjob als Teilzeit-Bundesministerin irgendwie ganz okay. Und bissel wichtig ist sie ja schon, manchmal, wenn die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen schläft. Oder?

  3. 1.

    Zur Finsterwalder Sangestradition kann ich nicht viel sagen, aber Berliner Techno hat mir schon viele schöne Stunden beschert!

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