Anklage - Berliner soll App-Entwickler zum Schein angestellt und Geld gewaschen haben

Mi 21.08.24 | 12:02 Uhr
Symbolbild: Geldscheine und Münzen liegen am 21.08.2023 auf einem Tisch (Quelle: dpa / Monika Skolimowska).
Bild: dpa

Mit einer angeblichen Anstellung als App-Entwickler soll ein mittlerweile 38-Jähriger über einen längeren Zeitraum Geld gewaschen haben, das aus Straftaten wie Zuhälterei und Zwangsprostitution stammte. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte den Geschäftsführer eines Kreuzberger Gastro- und Lieferservices nun wegen Begünstigung und Geldwäsche an, wie sie am Mittwoch mitteilte. Insgesamt soll es dabei um 152.000 Euro illegaler Einnahmen gehen.

Vermeintlicher App-Entwickler: Geld aus Zuhälterei und Zwangsprostitution

Laut der Anklage soll der Mann im Dezember 2020 einen Arbeitsvertrag mit einem inzwischen 38-jährigen Potsdamer als App-Entwickler geschlossen haben. Demnach sollten dem angeblichen Angestellten zunächst 8.500 Euro brutto monatlich, ab dem 31. Mai 2021 dann 10.000 Euro brutto monatlich gezahlt werden.

Jedoch habe der Arbeitnehmer nie solche Leistungen erbracht, was laut Staatsanwaltschaft so auch von Beginn an geplant gewesen sein soll. In Wahrheit soll der angebliche Entwickler dem Lieferservice-Geschäftsführer Geld aus Straftaten wie Zuhälterei und Zwangsprostitution übergeben und sich das dann als Arbeitslohn wieder auszahlen lassen haben.

Keine Obergrenzen für Bargeld-Transaktionen

Deutschland hat eine starke Präferenz für Bargeldtransaktionen, was die Nachverfolgung von Geldflüssen erschwert. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern werden in Deutschland weniger Kartenzahlungen durchgeführt, was es einfacher macht, illegale Gelder in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gelten in der Bundesrepublik auch keine strikten Bargeldobergrenzen, die die Höhe von Transaktionen einschränken. In Staaten wie Griechenland und Italien existieren solche Obergrenzen, was die Geldwäsche erschwert. Auch die Überwachung und Durchsetzung von Anti-Geldwäsche-Gesetzen ist oft unzureichend, was es Kriminellen erleichtert, die bestehenden Lücken auszunutzen. Schätzungen zufolge werden jährlich rund 100 Milliarden Euro in Deutschland gewaschen.

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