Berlin-Westend - Polizei vereitelt Diebstahl aus Geldautomaten

Mi 19.02.25 | 21:19 Uhr
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Polizeieinsatz am Messedamm in Berlin-Westend (Quelle: rbb/Uwe Wichert)
Video: rbb24 Abendschau | 19.02.2025 | Cathrin Bonhoff | Bild: rbb/Uwe Wichert

Die Berliner Polizei hat am Mittwochnachmittag einen Diebstahl aus einem Geldautomaten verhindert.

Nach Angaben der Polizei konnten Zivilpolizisten Tatverdächtige dabei beobachten, wie sie versuchten, einen Geldautomaten in Berlin-Westend aufzubrechen. Als Spezialkräfte die Verdächtigen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ergreifen wollten, rammte das Auto der Verdächtigen zwei zivile Einsatzfahrzeuge der Polizei.

Demnach schossen die Polizisten daraufhin auf die Reifen des Tatfahrzeugs, sodass das Auto nicht mehr weiterfahren konnte. Zwei Tatverdächtige seien dann in Gewahrsam genommen worden. Verletzte gab es bei dem Einsatz nicht.

Die Straße ist zwischen Kaiserdamm und Masurenallee in Richtung Stadtautobahn gesperrt. Am Kaiserdamm ist außerdem ein Wohnhaus abgesperrt, wo auch ein Geldautomat steht. Ob das mit dem Einsatz auf dem Messedamm zusammenhängt, ist noch unklar.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.02.2025, 19:30 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 11.

    Ich dachte immer,dass die Geldscheine beim "Aufknacken" durch Farbe wertlos gemacht werden,wurde Dich vor Jahren immer gesagt.

  2. 9.

    Deutschland hat ein paar mehr Geldautomaten, als die kleinen Niederlande. Das Problem bei der längst angelaufenen Umstellung ist, dass die wenigen Hersteller solche Geräte gar nicht schneller liefern können. Der Markt ist halt begrenzt und damit die Lieferkapazitäten. Diese auszuweiten, lohnt sich für die Hersteller nicht, da das Geschäft im Gesamten halt endlich ist.

  3. 8.

    Sind juristische Feinheiten, aber der Vorkommentator hat Recht. Raub kann nur gegenüber Personen begangen werden. Diebstahl ist die Entwendung von Gegenständen, ohne dafür Gewalt anwenden zu müssen. Das war hier ja offenbar der Fall, wenn die Beute schon im Besitz der Täter war. Sonst wäre es beim versuchten Diebstahl geblieben. Die Anwendung von Gewalt, um zu entkommen, war hier offenbar eine Folgestraftat, da die eigentliche Tat bereits beendet war. Vielleicht können wir uns dann wieder dem Sachverhalt an sich widmen?

  4. 7.

    Nach meinem Kenntnisstand führt nur Gewalt oder Gewaltandrohung gegen die Eigentümer des entwendeten Diebesgutes zum Begriff des Raubes. Die Gewalt gegen die Polizisten ist eine andere Baustelle.
    Sollte da im Text mal von Raub die Rede gewesen sein, so war der Einwand berechtigt. Solche Leute als Schlaumeier zu beschimpfen zeugt nur von eigenem Unwissen.
    Fehler können passieren, das allein anzumerken ist nicht ehrenrührig.
    Aktuell lese ich nur Diebstahl. Also alles gut.

  5. 6.

    Wer nach begangenem Diebstahl Gewalt anwendet um im Besitz der Tatbeute zu bleiben, begeht einen räuberischen Diebstahl.
    Ich denke, dass das Rammen der Einsatzfahrzeuge in diesem Sinne als Solche verstanden werden kann.

  6. 5.

    Was meinen Sie, warum Schlümpfe blau sind? Alles holländische Geldkassettenknacker.

  7. 4.

    Ich verstehe nicht die komplette Verhinderung solcher Taten. Wäre ganz einfach. Die Kassetten mit Farbstoff versehen und alles ist eingefärbt. Geld und Diebe. Wurde in Holland so gemacht, seitdem kein Überfall mehr.

  8. 3.

    Bitte mal die Denkmurmel anschalten. Es steht schon da, aber da Sue offenbar nicht über Lesekompetenz verfügen:

    Raub setzt Gewalt gegen PERSONEN voraus. Ein Automat ist keine Person. Jetzt verstanden?

  9. 2.

    Sehr geehrter Herr „Schlaumeier“,
    lesen Sie mal bitte in Ruhe nach, bevor Sie die hart arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb angehen.
    Aus einem Diebstahl wird ein räuberischer Diebstahl (Raubtat) wenn man Gewalt anwendet, dieser steigert sich zum schweren Raub wenn weitere Tatbestandsmerkmale hinzukommen, was das bisher bekannte über den hier zugrundeliegenden Sachverhalt erkennen lässt.
    Ihnen und allen anderen einen friedlichen Abend.

  10. 1.

    Es wurde ein Diebstahl verhindert, kein Raub.

    Raub ist nur unter Androhung oder Nutzung von Gewalt gegen PERSONEN möglich.

    Ja, ich weiß, Allgemeinwissen ist beim RBB nicht so vorhanden...