Beschluss im Abgeordnetenhaus - Diese neuen Regeln gelten jetzt beim Bauen in Berlin

Fr 15.12.23 | 15:23 Uhr
  11
Symbolbild: Architekt vor einem Mehrfamilienhaus im Bau. (Quelle: dpa/Udo Herrmann)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.12.2023 | Sebastian Schöbel | Bild: dpa/Udo Herrmann

Der Wohnungbau in Berlin soll künftig einfacher werden. Das sieht die neue Bauordnung vor. Damit das gelingen kann, fallen zahlreiche Regeln weg.

  • Neue Bauregeln erleichtern in Berlin Dachausbauten und Aufstockungen
  • Dachflächen ab 100 Quadratmetern müssen begrünt werden
  • Regelungen für Solaranlagen und Bauen mit Holz werden gelockert

Das Abgeordnetenhaus hat die Berliner Bauordnung novelliert. Die Gesetzesänderung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und SPD beschlossen. Grüne und Linke votierten dagegen, die AfD enthielt sich.

Die schwarz-rote Regierung verbindet mit den Änderungen die Hoffnung, den Wohnungsbau zu vereinfachen und damit die Neubauzahlen zu erhöhen. So sieht die Novelle vor, dass Dachausbauten und Aufstockungen mit bis zu zwei Geschossen in vielen Fällen genehmigungsfrei sind.

Außerdem gibt es keine Verpflichtung mehr, bei diesen Aufstockungen in den Gebäuden Aufzüge an- oder einzubauen. Zudem wurden bestehende Regeln gelockert für die Installation von Solaranlagen auf Dächern und für den Bau von Häusern mit Holz.

Dächer ab 100 Quadratmetern müssen begrünt werden

Neue Vorgaben gibt es für die Begrünung von Dächern. Dächer mit einer maximalen Neigung von zehn Grad, die insgesamt größer als 100 Quadratmeter sind, müssen begrünt werden. Das Gesetz ermöglicht aber auch Ausnahmen, wenn für Dächer andere Verwendungen vorgesehen sind, zum Beispiel für Solaranlagen.

Außerdem sieht die neue Bauordnung sogenannte Typenbaugenehmigungen vor. Dadurch müssen Gebäude und bauliche Anlagen gleichen Typs, die an unterschiedlichen Stellen errichtet werden sollen, nicht mehrfach genehmigt werden.

Neuregelungen sieht die Bauordnung auch für den Abriss von Wohngebäuden vor. Hier verweist die Koalition darauf, dass es bisher notwendig gewesen sei, dass ein Bauherr zwei Genehmigungen beantragen musste. Das habe das das Verfahren "unübersichtlich und fehleranfällig" gemacht. Nun gebe es nur noch ein Genehmigungsverfahren.

Kritik an den Änderungen gab es im Abgeordnetenhaus von den Oppositionsparteien Grüne und Linke. Sie bemängelten vor allem, dass die Bauordnung Klimaschutzaspekte zu stark außen vor lasse. Die Linken-Abgeordnete Katalin Gennburg warf der Koalition vor, die neue Bauordnung verschaffe Investoren lediglich "mehr Beinfreiheit", führe aber zu keiner neuen Sozialwohnung.

Grüne bemängeln Regeln zur Barrierefreiheit

Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto kritisierte die vorgesehenen Regeln zur Barrierefreiheit und zu rollstuhlgerechten Wohnungen als zu dürftig. Im Neubau müsse lediglich eine von 100 Wohnungen rollstuhlgerecht ausgebaut sein. "Das ist nüscht", kritisierte Otto in der abschließenden Plenardebatte.

Hier räumte der Abgeordnete Matthias Kollatz von der mitregierenden SPD ein, dass seine Fraktion sich auch eine höhere Zahl an rollstuhlgerechten Wohnungen gewünscht hätte. "Aber die Richtung stimmt."

Für die CDU-Fraktion zeigte sich der Abgeordnete Christian Gräff erfreut über die Lockerungen bei Dachgeschoss-Aufstockungen. Dabei handele es sich um eines der "wichtigsten und möglicherweise am schnellsten nutzbaren Instrumente" der Novelle.

Der AfD-Fraktion gehen die Deregulierungen dagegen nicht weit genug. "Wir haben uns eingemauert in Gesetzen und Verordnungen und genau deshalb brauchen wir Jahrzehnte, um ein Neubaugebiet zu erschließen", sagte der AfD-Abgeordnete Harald Laatsch. Das müsse enden.

Kritik kam in den vergangenen Monaten auch von Verbänden. So bemängelte etwa die Architektenkammer Berlin, "zentrale Anliegen für mehr Klimaschutz und die Stärkung einer Umbau- statt Abrisskultur" seien nicht weitreichend genug in der neuen Bauordnung für Berlin verankert.

CDU und SPD stellten in der abschließenden Plenarberatung in Aussicht, dass es weitere Deregulierungen geben werde. Anfang 2024 wolle die Koalition ihr angekündigtes "Schneller-Bauen-Gesetz" vorlegen. Es soll unter anderem Maßnahmen enthalten, um Genehmigungsverfahren in den Verwaltungen zu beschleunigen.

Auch das Instrument der "Genehmigungsfiktion" ist vorgesehen. Danach gelten Genehmigungen als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Amt beschieden werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.12.2023, 07:05 Uhr

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Ich gebe zu, ich habe die Novelle nicht gelesen aber ich bin zuversichtlich, dass nachgebessert werden kann, wenn sich herausstellt, dass es so nicht geht. Klar ist, dass irgendwas passieren muss, um Wohnraum zu schaffen, wenn Berlin weiterhin seine Tore sperrangelweit offenhält. Wie Sie sehen, verschiebt der Senat den Wohnungsbau auf die Bürger. Wer baut, wird vorher prüfen müssen, ob das so funktioniert.

  2. 10.

    Moinsen, dann viel Erfolg beim Planen des Viergeschossers im Bereich der Baustufen I/2 und II/2 (klassische EFH-Gebiete) sowie Einhaltung von u.a. Brandschutz, Immissionsschutz, Barrierefreiheit im herzustellenden MFH. Ich verstehe bestens, dass kaum jemand die Bauordnungs-Novelle wirklich gelesen hat. Darin wird Frust tatsächlich Programm.

  3. 9.

    „ Auch das Instrument der "Genehmigungsfiktion" ist vorgesehen. Danach gelten Genehmigungen als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Amt beschieden werden.“
    Das sollte auf vieles mehr ausgedehnt werden, dann würde man Verordnungen usw. erheblich verschlanken weil die ganze Bürokratie in engen Zeiträumen nicht umzusetzen wäre und man wirklich mal schauen würde, was ist denn wirklich wichtig.

  4. 8.

    Das wird es. Anscheinend wieder nicht richtig! Wer in Berlin z.B. ein EFH hat, kann einen Ringanker setzen und eine Etage höher bauen, falls es das Fundament trägt, auch 2 Etagen. Schon hat man ein Mehrgenerationenhaus und spart das Geld für das Grundstück. Bei den Grundstückspreisen in Berlin ist das ein erheblicher Vorteil zur Finanzierung. Wenn Ihr Senat schon nix baut, dann sorgt er mit diesen Vereinfachungen doch wenigstens dafür, dass andere sehr kostengünstig bauen dürfen. Typenbauten müssen übrigens keine Garagen sein, es sind einfach Häuser von der Stange, wie Stadtvilla 124, Typ Oslo oder sowas.

  5. 7.

    Hey Leute,ist doch ganz einfach.Bauen einstellen fertig.
    Berlin braucht keinen Zuzug mehr,weil Berlin voll ist.

  6. 6.

    Wegner will den Mißerfolg dieser Legislaturperiode und nicht wieder gewählt werden. Was ist aus den lautstark und dringlich geäußerten Maßnahmen zur OPtimierung der Berliner Vewaltung geworden? Nichts.

  7. 5.

    Das ist so widersprüchlich. Beim Neubau werden Fahrstühle wegen Barrierefreiheit gefordert, egal ob die Wohnungen dadurch teurer werden, aber im Bestand verboten. Habe Bekannte, die wohnen im Eigenheim, der Mann ist schwer erkrankt. Sie würden gerne im Haus wohnen bleiben, bekommen aber keine Genehmigung für einen Fahrstuhl und müssen nun ihr Heim verlassen. Genauso geht es oft auch Älteren in Mehrfamilienhaus in „Millieuschutzgebieten“. So geht Gentrifizierung nämlich auch, durch Millieuschutzgebiete, die verhindern,dass Barrierefreie Umbauten für Ältere und Behinderte möglich sind. Und diese aufgrund dessen ausziehen müssen.

  8. 4.

    Juchu, welch massive Vereinfachungen: Dafür, dass jetzt mehr Dächer begrünt, der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht, Brandschutznachweise komplexer gemacht werden, sind künftig im Typenverfahren schon Sekretariatskräfte berechtigt, Garagenbauten zu beantragen. Klasse, dat wird’s echt bringen.

  9. 3.

    Das wird auch langsam Zeit, nicht nur in Berlin, auch in Brandenburg.
    Fahrstuhl hin oder her, es wird doch möglich sein für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, neue Häuser mit Wohnungen zu bauen, in die später nicht aufwändig breitere Türen und behindertengerechte Bäder installiert werden müssen.
    Ebenso ist es nicht nötig, dass jede neugebaute oder sanierte Schule/Kita einen Fahrstuhl haben muss, wenn es möglich ist, ein Kind mit Behinderung in vorhandenen Einrichtungen wohnortnah unterzubringen.

  10. 2.

    Ich finde auch, dass die Richtung stimmt. Es soll etwas geschafft werden, statt ver-u. zugeteilt... mittels Sachbearbeiter, denen die Mangelverwaltung eine gesellschaftliche Stellung gewährt, die nicht dienend ist.
    Es ist mehr Aufmerksamkeit von den Nachbarn gefordert. Denn, wenn aufgestockt wird, ist die Schattenwirkung und das Gewähren von Einblicken, mit dem Bauherren in Eigen(!)initiative abzusprechen. Z.B. wie die Fenster liegen. Wenn keine Behörde genehmigt hat, kann diese sogar als außergerichtlicher Schiedsrichter fungieren. Ohne Druck. Irgendwie auch ein smarter Gedanke... mit noch mehr Potential „wer für wem das ist“. Eine ganz neue Ebene.

  11. 1.

    Ich finde auch, dass die Richtung stimmt. Es soll etwas geschafft werden, statt ver-u. zugeteilt... mittels Sachbearbeiter, denen die Mangelverwaltung eine gesellschaftliche Stellung gewährt, die nicht dienend ist.
    Es ist mehr Aufmerksamkeit von den Nachbarn gefordert. Denn, wenn aufgestockt wird, ist die Schattenwirkung und das Gewähren von Einblicken, mit dem Bauherren in Eigen(!)initiative abzusprechen. Z.B. wie die Fenster liegen. Wenn keine Behörde genehmigt hat, kann diese sogar als außergerichtlicher Schiedsrichter fungieren. Ohne Druck. Irgendwie auch ein smarter Gedanke... mit noch mehr Potential „wer für wem das ist“. Eine ganz neue Ebene.

Nächster Artikel