Landesarbeitsgericht - Unbefristeter Kita-Streik in Berlin bleibt verboten
Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin bleibt untersagt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Die Gewerkschaft Verdi darf die Mitarbeitenden der landeseigenen Berliner Kitas nicht zu einem unbefristeten Streik aufrufen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag entschieden. Damit bleibt der geplante Streik an den 280 kommunalen Kitas in Berlin untersagt. Das Gericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz.
Richterin: Risiko für Ausschluss aus Tarifgemeinschaft zu hoch
Die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein begründete die Entscheidung damit, dass das Risiko für das Land Berlin zu hoch sei, bei neuen Vereinbarungen mit der Gewerkschaft aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen zu werden.
In erster Instanz hatte sich die Senatsfinanzverwaltung im Eilverfahren erfolgreich gegen die Streik-Aktion gewehrt. Das Arbeitsgericht hatte den Kita-Streik untersagt. Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten den ursprünglich ab dem 30. September geplanten unbefristeten Streik daraufhin absagen müssen. Dagegen ist Verdi in Berufung gegangen, sodass das Landesarbeitsgericht entscheiden musste.
Gewerkschaften fordern Entlastungen
In dem Konflikt fordern die Gewerkschaften, die Erzieher in den kommunalen Kita-Eigenbetrieben zu entlasten. Festgelegt werden soll aus Gewerkschaftssicht insbesondere, für wie viele Kinder eine Erzieherin höchstens zuständig ist. Für die Berliner Erzieher der kommunalen Kita-Eigenbetriebe pocht Verdi auf "verbindliche Entlastungsregelungen, die für die Kolleginnen einklagbar" sind.
Nur ein Teil der 2.900 Berliner Kitas betroffen
Vorbild für eine solche Entlastungsregelung sind ähnliche Vereinbarungen in anderen Bundesländern - vor allem an der Uni-Klinik Schleswig-Holstein, bekannt als "Kieler Modell". Demnach schließt der Arbeitgeber mit der Gewerkschaft einen Vertrag ab, in dem unter anderem eine Mindestbesetzung in den jeweiligen Schichten zugesagt wird. Wird die Mindestbesetzung unterschritten, erhalten alle Mitarbeitenden, die im Dienst sind, das Anrecht auf bezahlte freie Tage.
Der Senat hat die geforderten Tarifverhandlungen mehrfach abgelehnt und auf die Mitgliedschaft Berlins in der TdL hingewiesen. Berlin könne über tarifrechtliche Vereinbarungen nicht alleine entscheiden. Andernfalls drohe ein Rauswurf aus dem Verband - ein Argument, das auch das Arbeitsgericht würdigte.
Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2.900 Kitas in Berlin betroffen. Nicht ganz ein Zehntel davon gehört zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben, in denen laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder betreut werden. Dort sind rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte angestellt. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden sollten.
Sendung: rbb24 Inforadio, 11.10.2024, 14:20 Uhr