Verwaltungsgericht Berlin - Russische Wehrdienstpflichtige haben Anspruch auf Schutz in Deutschland

Sa 01.02.25 | 14:25 Uhr
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Archivbild: Verwaltungsgericht, in der Kirchstraße, Berlin Moabit. (Quelle: dpa/Schoening)
Audio: Radioeins | 31.01.2025 | Christian Find | Bild: dpa/Schoening

Deutschland muss laut einem Gerichtsurteil russischen Männern, die befürchten, im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, einen sogenannten subsidiären Schutz gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen entschieden.

Kläger waren zwei russische Männer im wehrpflichtigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten. Mit diesen Entscheidungen weiche das Verwaltungsgericht von anderslautenden Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom August 2024 ab.

Der subsidiäre Schutz greift, wenn Menschen weder ein Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung gewährt werden kann und ihnen trotzdem im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Beide Männer hatten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Anträge gestellt. Die Behörde lehnte die Anträge aber ab, woraufhin die beiden Russen dagegen klagten.

Gericht hält Kriegseinsatz für "beachtlich wahrscheinlich"

Anders als das Bundesamt halte das Gericht es nach Auswertung aktuell zugänglicher Erkenntnisse für wahrscheinlich, dass die Kläger nach ihrer Rückkehr in absehbarer Zeit gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden, urteilte das Verwaltungsgericht.

Dort hätten sie damit zu rechnen, zwangsweise an völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen beziehungsweise selbst schwersten Schaden an Leib und Leben zu erleiden. Das bestätigten auch neueste Erkenntnisse.

Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts fielen bereits am 20. Januar. (AZ: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A) Ein Antrag auf Berufung ist möglich.

Korrekturhinweis: Die Urteile wurden vom Verwaltungsgericht Berlin gefällt, in einer früheren Fassung dieses Textes wurde das teilweise falsch zugeordnet. Die entsprechenden Stellen wurden korrigiert.


Sendung: Radioeins, 31.01.2025, 15 Uhr

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32 Kommentare

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  1. 32.

    Doch! Wenn es zu einem Sachverhalt aktualisierte Erkenntnisse gibt. Auch das steht im Artikel. Lesen!

  2. 31.

    Wie Sie dem Artikel entnehmen können, geht es hierbei um den konkreten Fall zweier Russischer Kriegsdienstverweigerer, denen vom Verwaltungsgericht Berlin subsidiärer Schutz zugesprochen wurde - und nicht um eine Grundsatzentscheidung bzgl. Wehrdienstverweigerern aus aller Welt.

    Sie stellten unter diesem Artikel einen Zusammenhang zwischen Nationalstolz und daraus resultierender Wehrpflicht her, der angesichts des Russischen Angriffskrieges reichlich deplatziert ist.

    Und dass Deutschland kein reiner "Pazifisten-Staat" ist, sondern grundsätzlich Krieg als Mittel der Auseinandersetzung ablehnt, dabei aber militärisches Vorgehen im Fall der Fälle nicht ausschließt, ist doch eine Binse, Wagner.

  3. 30.

    Weltbester Analyst, wurde da eventuell mein Satz:
    Wird das für alle in Deutschland Verweilenden Wehrdienstpflichtige fremder Nationen garantiert?
    ignoriert?
    Und falsch ist: unterstellen Sie also den Russischen Kriegsdienstverweigerern, keinen Nationalstolz zu haben
    ist mit/durch was ausgedrückt?

    Aber, sollte ich, deutsch, von Nationalstolz für mich/Deutschland sprechen, werde ich dann automatisch als Pazifist eingeordnet oder als was, Glaudino!

  4. 29.

    Vielleicht darf ich ja heute auf "R. Wagner" antworten, werte Redaktion.

    Zitat: "Oder sollte man den Begriff Militärhilfe dabei mit einbringen? Aber ist ja okay, Nationalstolz ist ja auch hierzulande eher unerwünscht. Korrektur: wobei, sollen/dürfen nur Deutsche nicht mehr haben."

    Mal davon ab, dass Nationalstolz aka Patriotismus im Gegensatz zum Nationalismus in Deutschland nicht unerwünscht ist, wie Sie hier behaupten, unterstellen Sie also den Russischen Kriegsdienstverweigerern, keinen Nationalstolz zu haben, wenn sie sich dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine durch Flucht entziehen?! Das müffelt doch ziemlich nach Kreml Propaganda.

    Und Ihr versuchtes Witzchen, dass die Anerkennung des subsidiären Schutz' für Russische KD-Verweigerer wohl Militärhilfe für die Ukraine sei, ist übler Zynismus, Wagner.

  5. 28.

    Genau das ist der Punkt. Der Deutsche tut nichts sondern redet nur gut darüber, um sich persönlich wohlzufühlen. Wenn ich immer über gute Dinge rede, so bin ich auch ein guter Mensch.

  6. 27.

    Wie konnten andere Richter zu anderen Entscheidungen kommen? – Weiß nicht, aber dieses Urteil hier sagt ja eigentlich, dass in D kein Soldat mehr in die Verteidigung müsse, er/sie könnte ernsthaft Schaden nehmen.

    Dass man das anders sehen kann, versteht sich. Wehr-Pflicht.

  7. 26.

    Dieser Satz ist doch Murks, kein VG urteilt nach einem OVG: "Mit diesen Entscheidungen weiche das Verwaltungsgericht von anderslautenden Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom August 2024 ab."

    Oder es fehlt die Brücke zu ähnlich gelagerten Fällen in BB.
    Oh, rbb.

  8. 24.

    "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut" Zitat Schiller. Seit wann ist es verkehrt Gutes zu tun und moralische Werte zu vertreten? Diese Männer wollen KEIN Kriegsverbrechen begehen- warum sollte man Ihnen nicht helfen?

  9. 23.

    Wäre der "subsidiäre Schutz" im CDU-Antrag ausgeklemmert gewesen?
    Wird das für alle in Deutschland Verweilenden Wehrdienstpflichtige fremder Nationen garantiert?
    Oder sollte man den Begriff Militärhilfe dabei mit einbringen?
    Aber ist ja okay, Nationalstolz ist ja auch hierzulande eher unerwünscht.
    Korrektur: wobei, sollen/dürfen nur Deutsche nicht mehr haben.

  10. 22.

    man muss kein Gutmensch sein, um Menschen, die den Kriegsdienst in der Armee eines Aggressors verweigern, zu unterstützen.

  11. 21.

    Natürlich, jeder Kriegsdienstverweigerer (weltweit) verdient Schutz. Wenn er ihn in der Bundesrepublik beantragt - dann hier. Natürlich. Wenn er ihn in Spanien beantragt, dann dort. Wenn er ihn in Mexiko beantragt, dann dort. Wenn er ihn in Neuseeland beantragt, dann dort. Worauf wollen Sie denn mit Ihrer vermeintlich listigen Frage hinaus?

  12. 20.

    Deutschland das Land der moralischen Gutmenschen

  13. 17.

    Vielen Dank für die Korrektur und ein schönes Wochenende.

  14. 16.

    Sehr geehrte Redaktion, ich schließe mich @Ben an. In der Überschrift ist vom Oberverwaltungsgericht die Rede, ebenso im letzten Satz vom OVG. Beides ist falsch und irreführend. Ebenso das Bild, dass das OVG BB zeigt, nicht das Verwaltungsgericht Berlin. Der Rest des Artikels ist korrekt.
    Es handelt sich hier um ein bedeutendes Urteil, nicht um Parkplatzrichtlinien. Meines Erachtens gebietet es die journalistische Sorgfalt daher, diese Fehler zu korrigieren, zumal bereits durch einen aufmerksamen Leser darauf hingewiesen wurde. Sie sollten vielleicht doch den wenigen konstruktiven Hinweisen aus der Leserschaft nachgehen. Dies auch vor dem Hintergrund journalistischen Fehlverhaltens beim rbb in der Gelbhaar-Berichterstattung.
    Ich ersuche Sie freundlich um Prüfung und Korrektur des Artikels. Vielen Dank. (2. Versuch)

  15. 15.

    ... und auch ukrainische Wehrpflichtige genießen Schutz in Deutschland.
    Nur hat Präsident Selensky Schwierigkeiten genügend Soldaten zur Verteidigung der Ukraine (und lt. Mainstream auch Europas) zu finden. Soweit geht die Freundschaft/Solidarität nun auch nicht, dass wir helfen die nötige Mannschaftsstärke abzusichern.

  16. 14.

    Nun ja, aus ukrainischer Perspektive sind es ja Soldaten, die zur Landesverteidigung an die Front gesandt werden. Wahrscheinlich.

    Das gibt ihnen Unterschlupf-Schutzberechtigung in D, so OVG. Das Parlament wird zusätzlich für Aufenthaltsrecht, später Einbürgerung sorgen.

  17. 13.

    Und Sie haben nachgedacht, bevor Sie hier geschrieben haben? Oder doch, bei der TAZ abgeschrieben mangels intellektueller Fähigkeiten?