Langes Warten auf ein Sterbehilfegesetz - "Wer sterben will, muss sterben dürfen"

Mi 26.02.25 | 07:57 Uhr | Von Wolf Siebert
  73
Bei einem Sonnenaufgang an der Oder fliegen Vögel durch frostige Wolken (Quelle: picture alliance/dpa/Patrick Pleul).
Audio: rbb24 Inforadio | 26.02.2025 | Castellucci, Lars; Grabowski, Irina | Bild: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Sterbehilfe ist laut Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr strafbar. Um Missbrauch zu verhindern, wollte der Bundestag ein "Schutzkonzept" beschließen - bis heute ohne Erfolg. Von Wolf Siebert

Rosemarie Lowack aus Berlin-Reinickendorf hatte vor kurzem ihren 85. Geburtstag. Das Blumengesteck mit den roten und gelben Rosen steht noch auf dem Wohnzimmertisch - dazu ein rotes Herz und ein bunter Schmetterling.

Obwohl sie schwer gehbehindert ist, ist die pensionierte Lehrerin lebensfroh und aktiv. Zum Thema "Sterbehilfe" hat sie eine klare Haltung: "Mir ist eine selbstbestimmte Entscheidung wichtig. Ich will die Freiheit haben, sagen zu können: Jetzt ist Schluss!" Die Sterbehilfe könne die Angst vor dem Sterben nehmen. Frau Lowack ist deshalb Mitglied in der "Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben" (DGHS), die Helfende für einen "assistierten Suizid" vermitteln würde.

Rosemarie Lowack sitzt mit ihrem Rollator in der Hand und schaut seitlich lächelnd an der Kamera vorbei (Quelle: rbb/Andrea Everwien).
Rosemarie Lowack möchte selbstbestimmt sterben können, wenn es für sie soweit ist. | Bild: rbb/Andrea Everwien

Als das Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren die Sterbehilfe entkriminalisierte, freute sie sich sehr. Demnach müssen Ärzte keine Sterbehilfe leisten, sie können es aber. Wütend sei sie aber darüber gewesen, dass sich der Bundestag 2023 nicht auf ein Sterbehilfegesetz einigen konnte. "Das war Denkfaulheit. Die Abgeordneten waren zu feige, sich zu entscheiden, wie der Weg zu einem Tod in Würde aussehen soll."

Auch Rosemarie Lowack möchte, dass beim assistierten Suizid Missbrauch verhindert wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil ausdrücklich erwähnt, dass der Gesetzgeber ein entsprechendes Schutzkonzept erlassen könne. Doch das gibt es bis heute nicht.

Bundestag konnte sich nicht auf Sterbehilfegesetz einigen

2023 lagen dem Bundestag zwei Vorschläge für ein solches Schutzgesetz vor. Beide waren fraktionsübergreifend entwickelt worden und nicht an einzelne Parteien gebunden. Der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wollte die geschäftsmäßige Sterbehilfe, also das wiederholte Assistieren bei Suiziden, erneut unter Strafe stellen und nur in engen Grenzen zulassen.

Außerdem waren Beratungs- und Begutachtungsgespräche sowie eine Wartezeit zwischen Suizidentscheidung und der assistierten Umsetzung vorgesehen. Damit sollten Menschen, die sich in einer akuten Lebenskrise befinden, geschützt werden. Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen sollten zunächst eine Beratung und eine Therapie angeboten bekommen. So sollte abgeklärt werden, ob sie trotz Krankheit selbstbestimmt zu einer Entscheidung fähig sind.

Ein weiterer Vorschlag kam von einer Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Hier war zentral, dass ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesetzlich festgelegt werden sollte. So hätte das Thema aus dem Strafrecht herausgelöst werden sollen. Beratung und Prävention standen ebenfalls im Vordergrund. Die Länder wurden aufgefordert, staatlich anerkannte Beratungsstellen einzurichten.

Gemeinsam war beiden Entwürfen, dass Suizidwilligen der Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten ermöglicht werden sollte. Zum Beispiel durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Auch sollte die Werbung für Hilfe zur Selbsttötung reguliert werden.

Mehr assistierte Suizide

Die Zahl der sogenannten "Freitodbegleitungen" ist in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen. Die drei größten Organisationen Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Dignitas-Deutschland und Sterbehilfe-Deutschland haben nach eigenen Angaben 2024 in 977 Fällen Suizidassistenz geleistet. Das sind rund 100 mehr als im Vorjahr.

Im Jahr 2023 starben in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 10.300 Menschen durch Suizid, mehr als je zuvor. Die Deutsche Depressionshilfe schätzt, dass 15- bis 20-mal so viele Versuche unternommen werden.

Auch Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Vereins "Deutscher Hospiz- und Palliativverband", wünscht sich ein Schutzkonzept. "Wir brauchen verbindliche Regeln: Es muss sichergestellt werden, dass die Beratung durch Fachleute erfolgt und die Suizidentscheidung freiwillig und selbstbestimmt ist." Das sei nicht immer gegeben, sagt er. "Es sollte auch nicht mehr möglich sein, mit der aktiven Suizidbegleitung Gewinne zu erzielen."

Hardinghaus ist zudem Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin am Berliner Franziskus-Krankenhaus. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würden Patienten häufiger nach einem assistierten Suizid fragen. "Wir sind aber für das Leben", sagt er, "und nicht dafür, das Leben zu beenden. Damit sind wir das Gegenmodell zum assistierten Suizid." Für sich persönlich lehnt Hardinghaus es deshalb ab, sich an assistiertem Suizid zu beteiligen.

"Wir sind nicht in einer Grauzone"

Michael de Ridder, einer der bekanntesten Palliativmediziner Deutschlands, sieht das anders. "Wer sterben will, muss sterben dürfen" lautet der Titel eines seiner Bücher. Der Berliner Arzt war einer der Kläger, die das Urteil vor dem Bundesverfassungsgerichts erstritten hatten. Er nennt den Castelluci-Entwurf aufgrund der Hürden, die er aufstelle, ein "Suizidhilfe-Verhinderungsgesetz".

Im Gegensatz zum "Hospiz- und Palliativverband" glaubt de Ridder, dass eigentlich gar kein neues Sterbehilfegesetz nötig ist: "Die Suizidhilfe findet schon jetzt nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Wir sind nicht in einer Grauzone. Wenn wir uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, ist jeder Arzt auf der sicheren Seite."

Das Bundesverfassungsgericht habe die freie Verantwortlichkeit des Suizidwilligen zur Voraussetzung gemacht. Die Entscheidung müsse selbständig getroffen werden, und die Betroffenen müssen in der Lage sein, die Folgen abzusehen. Ein Arzt sollte dies intensiv begleiten, ein Psychiater gegebenenfalls ein Gutachten schreiben. Man könne Betroffenen auch Beratungsangebote über Alternativen zum Suizid machen. De Ridder ist überzeugt, dass sich viele Ärzte zu wenig mit dem Thema beschäftigen und deshalb nach Regeln verlangen.

Wie wichtig diese gesetzlichen Regeln sind, zeigt ein aktueller Fall aus Berlin: Ein Arzt, der Suizidhilfe geleistet hatte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde verurteilt - weil er sich mutmaßlich nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten hatte.

Sterbehilfe als "unregulierter Markt"

In einem aktuellen Radio-Feature des Bayerischen Rundfunks kritisieren zudem Experten, dass sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ein "unregulierter Markt" entwickelt habe. Auch Bestatter und Einzelpersonen seien als Sterbehelfer tätig, häufig ohne Kontrolle. In dem Feature heißt es, es fehle an Daten und an Transparenz. Außer in München. Dort haben Mediziner Todesbescheinigungen analysiert und dabei zwischen 2020 – 2023 77 assistierte Suizide identifiziert.

Ein Viertel der Patienten habe unter Depressionen, Demenz oder kognitiven Einschränkungen gelitten. Nicht in allen Fällen sei ein Psychiater hinzugezogen worden, um herauszufinden, ob die Patienten tatsächlich die Einsicht in die Folgen ihrer Suizidentscheidung hatten und in der Lage waren, diese Entscheidung "freiverantwortlich" zu treffen. Die Freiverantwortlichkeit des Einzelnen hat aber das Bundesverfassungsgericht in den Mittelpunkt seiner Entscheidung von 2020 gestellt.

Frage nach dem richtigen Zeitpunkt

Rosemarie Lowack hat klare Vorstellungen, wann das Leben für sie nicht mehr lebenswert und würdevoll ist: "Wenn ich nicht mehr der bin, der ich war." Sie meint damit ihre Lebendigkeit, die Fähigkeit, am Leben teilzunehmen, Kontakte zu pflegen. Das schließe auch ganz alltägliche Dinge ein - wie sich selbst waschen zu können. Das sei ihr wichtig.

An den neuen Bundestag hat sie einen Wunsch: "Ich möchte, dass der Staat das zumindest duldet, wenn ein Mensch sich das Leben nehmen möchte und andere Menschen dabei helfen müssen, denn ich möchte ja nicht vom Turm springen."

Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner, auch anonym.

Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 www.telefonseelsorge.de

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.02.2025, 9:08 Uhr

Beitrag von Wolf Siebert

Nächster Artikel

73 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 73.

    Natürlich qiebt es auch sehr viele Ateisten , die an nichts glauben , auser an eigenes Wohlbefinden. Wir leben in einem ziwilisiertem Land. Freies denken und fühlen. Jedem Menchen gehört sein Leben. Keiner sollte dass Recht haben , von seinem nächsten dass Leben zu beenden. Wenn sich aber ein Ateist unbedingt töten möchte , dann würde der jenige Mietel und Wege finden, dieses selber zu machen. Warum sollen andere Menschen dazu bewegt werden , so etwas zu machen , ? Untraschid zwischen Tieren und Menschen ist von Bedeutung. Menschen können sich um seine Nächten , kranken und schwachen kümmern , Denn Tieren , solten wir human zu Seite stehen. Wenn jemand kein Weihnachten feiern möchte , muss Er nicht , aber muß auch nicht versuchen anderen zu vermießen.

  2. 72.

    Der Anknüpfungs- und Berührungspunkt zwischen Beidem liegt darin, dass das Ausmaß des eigenen Willens bei einem verfassten Schreiben erst einmal nicht erkennbar ist. Mit anderen Worten: Ein ggf. ausgeübter Druck ist an der Erklärung nicht erkennbar.

    Die NS-Schergen hat das seinerzeit bei ihrem Euthanasieprogramm letzten Endes nicht interessiert: Und wenn der fingierte freie Wille nicht ausreichte, dann eben mit Gewalt und per Anordnung. Bei den bis zum letzten Punkt Rechnenden heutzutage wäre ich mir dabei aber nicht mehr so sicher.

    Das soll keine Stellungnahme gegen die Sterbehilfe sein, nur dafür, sie adäquat einzubetten und dafür, dass eine ethische Diskussion im höchsten Maße sinnvoll ist.

  3. 71.

    Helmut Krüger:
    "Antwort auf [Ute Lehmann ] vom 26.02.2025 um 16:11
    Die NS-deutsche Euthanasie ist auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, weshalb die Diskussion wohlüberlegt sein muss und weshalb die jeweiigen fraktionsübergreifenden Anträge nicht so einfach auf einen Nenner zu bringen sind. Mit anderen Worten: Politisch geht es querbeet, weil es letztlich eine ethische Frage ist."

    Das Recht auf das selbstgewählte Sterben hat aber NICHTS mit der NS-deutschen Euthanasie zu tun! Der wichtigste Unterschied ist doch, dass das selbstgewählte Sterben auf den eigenen Willen beruht und damit ein Menschenrecht ist, während die NS-Euthanasie gegen oder ohne den Willen des Getöteten geschah und deswegen ein Verbrechen und menschenrechtswidrig war. Deshalb ist beides nicht vergleichbar!

  4. 70.

    Josephin Gad:
    "Es giebt 2,28 Miljarden Christen auf unsere Erde."

    Und diese Christen erdreisten sich, den anderen ihren erfundenen Glauben aufzwingen zu wollen, und ignorieren, dass es Milliarden Menschen gibt, die diesen Quatsch nicht glauben!

    Josephin Gad:
    "Die meisten , feiern Weichnachten , Ostern und viele andere Christliche Feiertage ."

    Ich feiere keine "christliche" Weihnachten, sondern zeitgleich die Zeit zwischen Winteranfang und Jahresende. Ich feiere auch kein "christliches" Ostern, sondern zeitgleich das Hasenfest. Und ich feiere auch keine anderen "christlichen" Feiertage, sondern zeitgleiche atheistische Feste.

  5. 69.

    Man sollte zu den Ursprüngen,des Verweigers eines menschenwürdigen Sterben schauen,das kommt aus der Kirche und den damit verbundenen Politikern. Es ist schon schlimm,daß der Ethikrat sich der Stammzellenforschung verweigert. Es müßte keiner mehr an Organversagen sterben,wenn die notwendigen Organe einfach im Labor hergestellt werden könnten.
    Die Rolle der Kirche in unseren Land wird unterschätzt,sie ist aber e der Staat im Staate,wie ist sonst zu erklären,daß tausendfacher Kindesmißbrauch einfach unter den Tisch gekehrt wird.

  6. 68.

    Für mich ist es eine Frechheit sterbenden Menschen das Recht zu endziehen Würdevoll zu Sterben.
    Seid 2023 wird im Parlament ein Gesetz auf Eis gelegt und sie sind nicht in der Lage ein Würdevolles Gesetzt zu formulieren. Es scheint so, als ob sie sterbende Menschen lieber leiden zu lassen anstatt ihnen zu helfen.
    Mitmenschenkeit für sterbende zählt nicht. Das ändert sich wohl erst wenn sie selbst betroffen sind !!!
    Also Parlament an die Arbeit!! Und keine Ausreden mehr.

  7. 67.

    Ein verliehener Doktortitel (nicht nur ein ggf. als Pseudonym selbstverliehener) sollte eigentlich in die Lage versetzen, etwas vom anderen Geschriebenen wiederzugeben und auf dieser Basis dann eine Antwort darauf zu formulieren. Lese ich den Ursprungsbeitrag und Ihre Antwort darauf, kann ich als Außenstehender keinerlei Bezug darauf erkennen. ; -

    (Von Gott - gleich in welcher Gestalt oder Vorstellung - habe ich dort nichts gelesen, auch von keiner irgendwie gearteten höheren Macht, wohl aber etwas von persönlicher Erlösung aufgrund von Not, weil die Betroffenen eben keinen Suizid mehr selbst verüben können.)

    Mein Eindruck verbleibt, die ethische Dimension der Sterbehilfe solle kleingeredet und ein ggf. stattfindender Missbrauch von vornherein als nicht-vorkommend bezeichnet werden. Das Thema bleibt aber "sperrig", gleich wie es nun gelöst wird.

  8. 66.

    Es ist viel einfacher als man denkt. Kein Mensch wird gefragt, ob er geboren werden will. Diese Entscheidung hat Keiner selbst getroffen. Dann ist es wohl das Mindeste, das ich selbst entscheiden kann, wann mein Leben nicht mehr lebenswert ist. Habe miterleben müssen, wie meine Mama qualvoll leiden musste, bevor sie sterben konnte, trotz ihres mehrfach geäußertem Wunsch an Palliativmediziner sterben zu dürfen.
    In Bayern ein Problem laut eines Arztes. Selbst die erlaubte tiefe Sedierung ist nicht einfach zu bekommen. 3 Tage qualvollen Sterbeprozess und man sitzt daneben. Diese Bilder bekommt man nie wieder aus dem Kopf. Ein Hoch auf deutsche Gesetze. Die Würde des Menschen ist sehr wohl antastbar. Eine Schande!

  9. 65.

    Ich glaube an keinen Gott. Viele Menschen glauben an keinen Gott. Religion ist Aberglaube.
    Daher gibt es auch keine Sünde oder Todsünde.
    Suizidenten als krank zu bezeichnen ist eine Unverschämtheit. Jeder, der bewußt aus dem Leben scheiden möchte, sollte das tun dürfen. Das ist selbstbestimmtes Leben!

  10. 64.

    Ich finde es wichtig, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie (so) nicht mehr leben wollen. Meine Mutter ist 82 Jahre alt und eine sehr lebensfrohe Person, leidet aber unter sehr starken chronischen Schmerzen, die sie manchmal in die Tränen der Verzweiflung treiben. Auch andere Dinge lassen im Alter eben nach und das gefällt ihr gar nicht.

    Sie hat im Alter von 80 (!) erst ihren Onlineshop verkauft, weil einie Dinge eben nicht mehr gingen.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar - warum nicht bis zum selbstgewählten Ende?

  11. 63.

    Es giebt 2,28 Miljarden Christen auf unsere Erde. Die meisten , feiern Weichnachten , Ostern und viele andere Christliche Feiertage . Jeden ist bewußt dass Tötung eine , a) strafbare Handlung ist ,
    b) Eine Totsünde ist ,
    c) Suizid ist eine Kranheit , die man behandeln kann !
    Sind wir Menschen tatsätzlich , soweit angelangt , dass eine Handvoll Menschen Gott spielen können ??
    Geschehen nicht schon genug Mörde auf der arme Muttererde , und dass noch im Gottes Nahmen ??

  12. 62.

    Die NS-deutsche Euthanasie ist auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, weshalb die Diskussion wohlüberlegt sein muss und weshalb die jeweiigen fraktionsübergreifenden Anträge nicht so einfach auf einen Nenner zu bringen sind. Mit anderen Worten: Politisch geht es querbeet, weil es letztlich eine ethische Frage ist.

    Es ist allerdings ein himmelweiter Unterschied, ob eine quasi euthanasie-ähnliche Entwicklung definitiv unterstellt wird und inwieweit angenommen wird, dass die Versuchung, jemanden "Unnützen" loszuwerden, sich hier und da erhöht und dies dann die Folge hat, Druck auszuüben.

    Für die Marktliberalen würde ich auf jeden Fall nicht meine Hand ins Feuer legen, dass die sich zeitübergreifend zurückhalten; zum systematischen NS-Programm, was nicht Alte, sondern behauptet geistig Minderbemittelte aussortierte und auch zu den Auswüchsen eines stalinistischen Systems, was faktisch ebenso zwischen Schaffenden und vermeintl. Schmarotzern unterschied, wird es nicht kommen.

  13. 61.

    „Die FDP ist wirtschaftsliberal aber nicht sozialliberal“
    Ihre Wahrnehmungen aus der „neutralen“ Presse lassen den sozialliberalen Kern und das Freiheitsdenken, im Bezug auf diesen Artikel hier, nicht erkennen?

  14. 60.

    Ich habe ähnliches erlebt, 10 Monate musste ich zusehen, wie mein Mann immer mehr abbaute und nur noch dahinvegetierte. Nicht einmal das Heim hat die Palliativmediziner dazu gebeten, obwohl sie Palliativbegleitung anbieten. 45 kg hat er am Ende gewogen und nichts mehr um sich rum wahrgenommen. Ich wusste das er so nicht "leben" wollte und konnte ihm nicht helfen ....
    Es war ganz schrecklich, keiner unserer Haustiere musste so leiden.

  15. 59.

    R. Nesto:
    "Wichtig ist nur, dass die Sterbehilfe an einem besonderen Ort geleistet werden muss, um die öffentliche Kontrolle zu behalten."

    Dem widerspreche ich. Der Ort ist egal. Gern auch im häuslichen Umfeld.

    Wichtig ist allein, dass der Punkt der Selbstbestimmtheit geprüft wird, dass also der Mensch mit Sterbewunsch vollständig über (medizinische, soziale und andere) Alternativen zum Sterben aufgeklärt und in seiner Entscheidungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Wenn er dann vollständig aufgeklärt und entscheidungsfähig ist, dann kann das selbstgewählte Sterben überall passieren.

  16. 58.

    toberg:
    "Jemandem beim selbst gewählten Sterben zu helfen, ist eigentlich auch in unserem menschenlichen Charakter nicht vorgesehen."

    Das ist eine völlig unbelegte These!

    Wenn Menschen leidenden Tieren den "Gnadenschuß" geben, genauso leidenden Menschen die Gnade des Sterbens aber verweigern, bedeutet dies, dass sie mehr Empathie für Tiere als für Menschen empfinden. Das klingt doch eher unmenschlich.

  17. 57.

    Ute Lehmann:
    "Auf keinen Fall Euthanasie legalisieren. Wenn der Selbstmord und Hilfe dazu erst einmal legal sind, werden Menschen zum Selbstmord genötigt werden."

    Das ist UNSINN!

    Ute Lehmann:
    "Denn schließlich sei es ja dann legal."

    Die von Ihnen erfundene Kausalität gibt es aber nicht!

    Ute Lehmann:
    "Wenn Armut im Alter oder allein gelassene Pflegefälle als unerträglich empfunden werden bleibt echte Hilfe, auch von der Politik aus."

    Es gibt aber auch Krankheiten, da hilft die beste Medizin dem Betroffenen nicht zu einem von ihm als lebenswert empfundenen Leben!

    Ute Lehmann:
    "Dann heißt es: Wenn Sie unter der Situation so leiden, dann gehen Sie doch sterben."

    Sie sollten nicht von sich auf andere schließen!

    Außerdem kann dies durch entsprechende gesetzliche Regelungen wirksam verhindert werden.

  18. 56.

    Jörg, Sie haben schon Sterbende betreut? Aus Ihnen spricht die große Angst, weil diese unsere Gesellschaft verlernt hat mit Alten und Schwachen und eben auch mit Todkranken menschlich umzugehen. sie werden immer schnell irgendwie irgendwohin gebracht, meist verwehrt man ihnen das Sterben daheim, schnell ins Krankenhaus, man kann ja noch irgendwas abrechnen. Allein das ist schon völlig absurd, aber fast niemand nimmt sich des natürlichen Todes in der Häuslichkeit an, als etwas zum Menschsein gehörendes wie eine Geburt. Der Familienangehörige hat eigentlich verdient, in seinem Bett sterben zu dürfen, die gewohnte Umgebung ist wichtig, die Nähe der Liebsten. Aber fast immer hält sich die Gesellschaft nicht an diese familiäre Geste und es geht zum einsamen Sterben ins Krankenhaus. Natürlich dürfen sie den Verstorbenen abholen und aufbahren, daheim, aber wer macht das schon?

  19. 55.

    Ihre Meinung zeugt von großer Angst vor dem Tod allgemein. Der Tod allerdings ist weder schlimm, noch sollte er uns ängstigen. Der Wunsch nach der Erlösung von Leid kann man nur mit großer Empathie nachempfinden, weil man sich dann in die Lage Betroffener hineinversetzen muss und das vermeiden viele gern. Es ist unbequem, wenn es einem selbst gut geht, diese Liebe zum anderen Leben aufzubringen und ihn zu verstehen in seiner großen Not und dem Bedürfnis, aus einer tatsächlich unmenschlichen Situation befreit zu werden. Diese Menschen brauchen große Menschen, keine Kleingeister, sie brauchen Hilfe, keine ängstlichen Vermeider. Ich habe den Wunsch in einer ausweglosen Situation sterben zu dürfen. Das ist ein Geschenkt und hat etwas mit meiner Würde zu tun.

  20. 54.

    Das ist das Problem… niemand schreibt ihnen vor wann und warum auch immer Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen aber warum sprechen sie diese Entscheidung die sie für sich selbstverständlich in Anspruch nehmen anderen ab ?
    Das ist immer das Problem bei Verboten… was ich nicht gut finde haben gefälligst auch alle anderen schlecht zu finden sonst zwingt man sie eben.
    Und bei dem Thema… wir tun wieder so als würden wir etwas neues erfinden… als würden wir die ersten sein.
    In Belgien gibt es das Euthanasie-Gesetz… man könnte also mal schauen wie sind die Erfahrungen… vor allem weil dort auch Menschen aus allen Ländern zum sterben hingehen.