Fußball-Bundesliga - Feuerzeug-Eklat bei Union-Spiel: Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig

Fr 28.02.25 | 14:51 Uhr
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Dirk Zingler (Union Berlin, Präsident) sitzt am 28.02.2025 im Verhandlungssaal. (Quelle: dpa/Florian Wiegan)
Audio: rbb 88.8 | 28.02.2025 | Johann Gallwitz | Bild: dpa/Florian Wiegan

Der Einspruch der beiden Fußball-Bundesligisten FC St. Pauli und Holstein Kiel rund um den Feuerzeug-Wurf beim Spiel von Union Berlin gegen den VfL Bochum ist abgewiesen worden. Die Berufungen gegen das Urteil seien unzulässig, entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Freitag in Frankfurt/Main.

Damit dürfen beide Klubs nicht weiter an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Eine Entscheidung des Gerichts über die Wertung der Partie wird für Freitagnachmittag erwartet.

Möglicher Einfluss auf den Tabellenkeller

St. Pauli und Kiel waren nicht am Skandal-Spiel zwischen Union und Bochum vom 14. Dezember beteiligt, sahen aber eine Einflussnahme auf die Integrität des Wettbewerbs - genau genommen auf den Abstiegskampf.

Das Sportgericht des Verbandes hatte in erster Instanz geurteilt, dass die Partie nicht wie ausgegangen 1:1 gewertet wird, sondern mit 2:0 für die Bochumer. Die Begegnung im Stadion An der Alten Försterei war in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste. Neben Union Berlin hatten auch St. Pauli (Tabellen-15.) und Kiel (Tabellen-18.) Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt.

"Ein nicht praktikabler Weg"

Zum Auftakt der zweiten Verhandlung entschied das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dass die Berufungen nicht zugelassen werden. Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein "unmittelbares" Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. "Dies wäre ein nicht praktikabler Weg", hieß es zur Begründung weiter.

Wenn das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigt, hätte Bochum zwei Punkte mehr in der Tabelle und würde nach dem derzeitigen Stand den 1. FC Heidenheim, der sich nicht in den juristischen Streit einmischen wollte, um zwei Zähler überflügeln und vom 16. Platz verdrängen. Union Berlin würde ein Punkt abgezogen und auf Platz 13 bleiben, dann aber nur noch mit sechs statt neun Punkten Vorsprung auf Bochum.

Sendung: rbb 88.8, 28.02.2025, 05:30 Uhr

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4 Kommentare

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  1. 4.

    Man wirft keine Gegenstände auf das Spielfeld oder Spieler.
    Ende der Diskussion.

  2. 3.

    Man will den Kreis der betroffenen Vereine nicht zu groß ziehen, weil das unpraktikabel sei.
    Heißt für mich, dass man dann mit mehr Argumenten und Interessen umgehen muss. Das macht den Fall natürlich komplexer und arbeitsintensiver. Für mich grenzt eine solche Haltung an Realitätsverweigerung.

    Auf Sportschau sind noch ein paar Zitate mehr zu lesen. Kann ich nur empfehlen.

  3. 2.

    Natürlich haben St. Pauli und Holstein Kiel ein "unmittelbares Interesse", weil sie als Unbeteiligte durch die DFB-Entscheidung direkt im Abstiegsksmpf betroffen sind. Nicht auszudenken, wenn Bochum mit einem Punkt Vorsprung auf Pauli und zwei Punkten auf Kiel sich auf den 15. Platz rettet und die beiden anderen - durch die äußerst "sportliche" DFB-Entscheidung- absteigen oder sich auf dem Reliplatz wiederfinden.
    Strategisch-reflektierendes Denken - das weiß man ja inzwischen - ist beim größten Sportverband der Welt nicht zu bekommen.

  4. 1.

    Stadionzutritte über einer bestimmten Promillegrenze könnten durch dieses Urteil künftig schwieriger und die Verrohung der Stadionkultur damit ausgebremst werden, denn von Punktabzug betroffene Vereine dürften nun verstärkt gegen unbeherrschte Fans vorgehen, mit ruinösen Schadensersatzklagen und dabei wird sich erst noch herrausstellen müssen, wie stark sich vorsätzliche Trunkenheit strafmildernd auswirkt.

    Vorher werden die Eisernen wohl erst noch das neutrale Schiedsgericht "anrufen" und dann den Internationale Sportgerichtshof.