Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt - Viele Geflüchtete sollen schneller in andere EU-Staaten zurückgeführt werden
Brandenburg will mit der Einrichtung eines sogenannten Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt schneller einen Teil der Geflüchteten an andere Staaten zurückführen. Im Dublin-Zentrum stehen ihnen weniger Rechte zu als anderen Asylbewerbern. Von Andreas B. Hewel
- Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt am Donnerstag eröffnet
- es soll besonders Rückführungen nach Polen beschleunigen
- Residenzpflicht und nur Sachleistungen für Dublin-Geflüchtete
- bis zu 70 Prozent der rückgeführten Geflüchteten kommen wieder
Das sogenannte Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt hat am Donnerstag seine Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung ist ein Aufnahmezentrum für Geflüchtete, die über einen Staat nach Deutschland eingereist sind, der sich dem Dublin-Abkommen angeschlossen hat. Das sind alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz.
Kern des Dublin-Abkommens ist es, dass der erste Mitgliedstaat, in den ein Geflüchteter kommt, dessen Asylantrag bearbeiten muss. In Deutschland sind fast alle Geflüchteten aus einem dieser Dublin-Staaten eingereist.
Dublin-Zentrum soll besonders Rückführungen nach Polen beschleunigen
Das Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt wird sich besonders fokussieren auf Geflüchtete, die über Polen eingereist sind. Es ist auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt angesiedelt und nutzt für die Unterkunft insgesamt zwei dort bereits vorhandene Gebäude. In einem Gebäude werden nur allein reisende Männer untergebracht, in einem zweiten alle anderen Geflüchteten.
Das Dublin-Zentrum hat eine Kapazität von 150 Plätzen, die aber erhöht werden kann. Zusätzliche Stellen für Betreuungspersonal müssen zunächst nicht geschaffen werden, da es insgesamt bei der Erstaufnahme derzeit nur niedrige Zugänge von Geflüchteten gibt.
Residenzpflicht und nur Sachleistungen für Geflüchtete
Ziel des Dublin-Zentrums ist es, die Prüfverfahren und die Rückführungen dieser Geflüchteten deutlich zu beschleunigen. So sollen die Abläufe zwischen den zuständigen Behörden verbessert werden. Zudem gibt es deutlich strengere Auflagen für die Geflüchteten dort. So gilt eine Residenzpflicht, die Geflüchteten müssen also vor Ort sein. Auch stehen ihnen nicht die üblichen Zuwendungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Mit der Zustellung eines negativen Asylbescheides wird kein Taschengeld mehr ausgezahlt, es werden nur Sachleistungen ausgereicht. Diese Restriktionen sollen mit dazu beitragen, Dublin-Geflüchtete zu einer unverzüglichen freiwilligen Ausreise zu bewegen.
Rückführungen bereits nach zwei Wochen
Wichtig für eine Rückführung von Geflüchteten ist die Bereitschaft von Mitgliedstaaten, diese Geflüchteten wieder aufzunehmen. Verpflichtet zur Aufnahme sind sie nur sechs Monate lang nach der Einreise der Geflüchteten nach Deutschland. Danach wechselt die Zuständigkeit für ein Asylverfahren automatisch nach Deutschland. Will man also das Dublin-Verfahren durchsetzen, ist prinzipiell Eile geboten.
So soll direkt mit polnischen Behörden zusammengearbeitet werden. Zudem werden über einen automatischen Datenabgleich in allen Mitgliedsstaaten beispielsweise Fingerabdrücke überprüft. Ist jemand schon in einem anderen Staat registriert worden, wird dies in der Eurodac-Datenbank angezeigt und das Dublin-Verfahren eingeleitet. Das Land Brandenburg hofft, bereits nach zwei Wochen Geflüchtete, für die das Dublin-Verfahren gilt, rücküberstellen zu können.
Drehtüreffekt bei bis zu 70 Prozent
Vor allem will das Land einen sogenannten Drehtüreffekt verhindern oder zumindest stark einschränken. Denn viele Geflüchtete, die zurückgeführt worden sind, tauchen kurz danach wieder in Deutschland auf. Bei der Überstellung in einige Nachbarländer Deutschlands liegt diese Rückkehrquote bei circa 70 Prozent. Dieses Problem also kann nur in enger Absprache mit den Nachbarländern - zum Beispiel Polen - gelöst werden.
Bislang nur mäßige Erfolge bei Rückführungen
Wie schwierig derzeit die Rückführungen von Geflüchteten nach dem Dublin-Verfahren sind, zeigen die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von 2024. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit 75.000 Ersuche an die Dublin-Mitgliedstaaten, Geflüchtete wieder zu übernehmen. In 44.000 Fällen stimmten die Mitgliedstaaten einer Rücküberstellung zu. Rücküberführt wurden aber nur knapp 6.000.
Sendung: rbb24, 13.03.2025, 13 Uhr