Mutmaßliche Attacke in Österreich - Hertha-Torwart Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung angeklagt

Mo 28.08.23 | 15:28 Uhr
  43
Hertha-Torhüter Marius Gersbeck trainiert auf dem Fußballplatz (Quelle: IMAGO / Nordphoto)
Audio: rbb24 Inforadio | 28.08.20203 | Dennis Wiese | Bild: IMAGO / Nordphoto

Am Rande des Hertha-Trainingslagers im Juli in Österreich soll Torwart Marius Gersbeck einem Mann Schläge und Tritte verpasst haben. Nun wurde er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Es könnte eine lange Haftstrafe drohen.

Gegen Hertha-Torwart Marius Gersbeck ist in Österreich Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben worden. Es sei ein Strafantrag beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Salzburg am Montag mit.

Die Hauptverhandlung sei für den 28. September anberaumt. Dem 28-Jährigen wird demnach
vorgeworfen, dem Opfer am 16. Juli am Rande des Trainingslagers des Berliner Fußball-Zweitligisten in Zell am See Faustschläge und Tritte versetzt zu haben. Gersbeck hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Klub will juristische Entwicklung abwarten

Das Opfer habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Für den Tatbestand der schweren Körperverletzung wurde eine mögliche
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren genannt.

Hertha hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Der Schlussmann war erst im Sommer als Hoffnungsträger nach Berlin zurückgekehrt. Der Klub teilte am Montag auf dpa-Anfrage mit: "Da es sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern können und werden."

Zu Medienberichten, wonach sich Gersbeck mit dem mutmaßlichen Opfer außergerichtlich geeinigt haben soll und der Fall damit zumindest zivilrechtlich geklärt wäre, äußerte sich Sportdirektor Benjamin Weber zuletzt nicht explizit.

Sendung: rbb24, 28.08.23, 18 Uhr

43 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 43.

    ... vor allem @Rene, @Lieschen M.
    Bekannt ist: Es war eine Schlägerei - Kein Zusammenschlagen
    Wie die Kopfletzungen entstanden sind: ob durch Faust, stolpern mit gegen Briefkasten knallen oder Sturz ist uns nicht bekannt
    Wann der oder die Tritte erfolgten - Während der Schlägerei: Ja - Ob der Verletzte dort schon die Kopfverletzung hatte wissen auch die Anwesenden
    der 22jährige soll vom Eishockey kommen und hat bestimmt nicht nur Schläge eingesteckt - ABER von uns war wie gesagt KEINER dabei

  2. 42.

    Warum denken sie eigentlich, für was eine Gerichtsverhandlung da ist ?
    Vielleicht um festzustellen ob jemand Schuldig oder Unschuldig ist ?
    Solange er nicht verurteilt ist gilt die Unschuldsvermutung, Punkt.

  3. 41.

    Nein, dass glaube ich nicht. Ich vertraue auf die zuständigen Institutionen und respektiere das Urteil wenn es getroffen wurde.

    Bis dahin ist alles Andere reinste(r) Aktionismus, Spekulation und was Sie und einige andere hier besonders gerne machen...Polemik

    Es gibt Fakten, er ist angeklagt, es wird verhandelt, es gibt noch kein Urteil.

  4. 40.

    Genau darauf hab ich noch gewartet: Die übliche Täter-Opfer-Umkehr. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hätte, wenn es keinen ausreichenden Verdacht gäbe?

  5. 39.

    Die exakten Hintergründe einer Schlägerei, und um eine solche geht es, kennen nur die Beteiligten. Und so wie Sie ihre subjektive Meinung haben, so könnte ich auch behaupten, in Österreich ist immer der Piefke ein wenig mehr Schuld als See Einheimische. Das Gericht wird entscheiden. Und zwar über die Schuldfrage.

  6. 38.

    ... der Staatsanwalt klagt wegen §84 schwere Körperverletzung an ...
    Allerdings folgt jetzt erst die Verhandlung und das Gericht kann auch z.B. nach §88 fahrlässige schwere Körperverletzung verurteilen:
    (3) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder in dem in § 81 Abs. 2 bezeichneten Fall einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    ALSO erstmal abwarten

  7. 37.

    Kenne mich im Strafrecht nicht aus, schon gar nicht von Österreich. Habe gelesen, dass dort auch bei Schuldspruch sich der Schuldige freikaufen kann. Bestimmt abhängig von Tat und Strafmaß. Bin gespannt auf was es am Ende herausläuft.

    Sie sagen es...abwarten!

  8. 36.

    Ja und, was soll da schief laufen? Zwei Schädelfrakturen, eine Orbitabodenfraktur - das Opfer hätte erblinden können - und eine Kieferhöhlenwandfraktur - kann keiner wegunschuldsvermuten.

  9. 35.

    Eine zivilrechtliche Einigung hat Auswirkungen vor dem Strafgericht, sie kann das mögliche Urteil mildern. Auch für eine Diversion sie sie nützlich, ich denke mal, der Angeklagte wird entsprechend anwaltlich beraten, so dass Spekulationen aus der Ferne unsinnig sind. Die Klage ist zugelassen und das gerichtliche Verfahren wird durchgeführt. Abwarten.

  10. 34.

    Falsch. Die Schuld muss bewiesen werden, dann befindet das Gericht über eine Strafe. Und in Österreich gibt es auch im Strafrecht für Erwachsene eine Diversion. Die gibt es bei uns nur im Jugendstrafrecht. Was Ihren letzten Satz anbelangt; steht er so als Drohung? Oder was soll das? Sind Sie persönlich betroffen? Warum agieren Sie hier so aggressiv und emotional?

  11. 33.

    Sie reden Müll. Vor Gericht muss eine Schuld bewiesen werden. Warum lügen Sie? Das Strafmaß bestimmt das Gericht, wenn eine Schuld erwiesen ist.

  12. 32.

    Was soll der Vorwurf „Vorverurteilung“? „Mittendrin“ hat überhaupt keine Wertung vorgenommen, nur Fragen gestellt!
    Apropos österreichisches Recht: §84 Abs. 4 StGB sagt nichts anderes aus als oben steht - Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei dem Prozess geht es übrigens nicht um schuldig oder Freispruch, sondern um das Strafmaß.
    Schade, dass ich erst eine Woche später in Salzburg bin …

  13. 31.

    Nein, natürlich würde ich persönlich das nicht machen...gar keine Frage. Es geht aber in diesem Fall nicht um mich. Herr Gersbeck wäre nicht der Erste und mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht der Letzte, sich mit einem Gegner privat zu einigen. Ich spekuliere hier nicht über mögliche Gründe, davon gibt es genug.

    Genauso kann man auch die Frage stellen, warum er diese Karte spielt, wo es doch auf eine mögliche Anklage durch die Staatsanwaltschaft keine Auswirkungen hat.

    Schadensbegrenzung? Okay, möglich. Sollte bei der Verhandlung seine Schuld bewiesen werden und er verurteilt wird, dann gibt es keine zwei Meinungen mehr zu dieser Personalie.

    Bis dahin hat meine Haltung nichts mit Loyalität zu tun, ich kenne den überhaupt nicht. Es hat mit Arbeitsrecht und Logik zu tun und natürlich mit den bisherigen Fakten.

    Auch ich habe in einer Auseinandersetzung schon jemanden verletzt, das geht sehr schnell, da reicht ein Schupser und ein Sturz.

  14. 30.

    Sie sind peinlich. Die Unschuldsvermutung ist ein elementares Prinzip eines Rechtsstaats. Und ein Berufsverbot kann niemand erlassen. Meine Güte, wie sind Sie denn drauf?

  15. 29.

    Denk lieber drüber nach. Es geht nicht darum, was man denkt, sondern was vor Gericht entschieden wird. Und zum möglichen Strafmaß bitte das österreichische Recht studieren. Da gibt es andere Möglichkeiten als bei uns. Mit gesundem Halbwissen hier eine Vorverurteilung auszusprechen ist mehr als grenzwertig.

  16. 28.

    Diejenigen, die hier aus blinder blau-weißer Vereinsloyalität einen Ultra-Kumpel mit der "Unschuldsvermutung" verteidigen, sollten sich mal folgende Fragen stellen:

    Würdet ihr, wenn ihr unschuldig wärt, freiwillig dem Opfer eine Entschädigung zahlen, um prophylaktisch einem Zivilprozess aus dem Weg zu gehen?

    Würdet ihr überhaupt irgendjemanden etwas zahlen, wenn ihr von eurer Unschuld überzeugt wäret? Nein?!

    Na seht ihr...

  17. 27.

    Nun ja, Gersbeck scheint darum zu wissen, dass er mächtig Schei*e bebaut hat; sonst hätte er dem Geschädigten wohl kaum die Zivilklage "abgekauft". Das Urteil der Verhandlung bleibt natürlich abzuwarten; aber dass er für Hertha nochmal auflaufen wird, kann ich mir eher nicht vorstellen.

  18. 26.

    Also wenn Sie so viel wissen, dann hätte ich von Ihnen gerne die Lottozahlen für Mittwoch.
    Aber im Ernst:
    Anklage ist Anklage, das ist aber noch lange kein Urteil!!! Nicht in einem Rechtsstaat!!!

  19. 25.

    Wenn man dem Boulevard glaubt, dann flog Bobic deswegen...
    So ist das mit den Fakten... Hat man keine, nimmt man halt ständig wiederholte Gerüchte und glaubt an diese...

  20. 24.

    Sorry, hab "gesperrt" überlesen. Dann ist "lebenslang" richtig.

Nächster Artikel