Prozess gegen den DFB -

Das Urteil über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Berliner Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund in Höhe von rund 800.000 Euro soll am 5. Juni fallen. Dies verkündete der vorsitzende Richter Richard Kästner nach dem Auftakt der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Nicht ausgeschlossen ist aber auch eine außergerichtliche Einigung der beiden Streitparteien. "Ich habe mich drei Jahre lang fit gehalten und immer meine Hand ausgestreckt. Der Ball liegt jetzt beim DFB", sagte Gräfe nach der Verhandlung. "Wir stehen bereit, wenn es konstruktive Vorschläge vom DFB geben sollte. Dabei spielt die finanzielle Seite eine gewisse Rolle, es geht aber auch um eine Rehabilitierung", sagte Gräfes Anwalt Olaf Methner.
Dem OLG wäre eine Klärung außerhalb des Gerichtssaals willkommen. "Auf der einen Seite kann Geld fließen, eine andere Möglichkeit ist es, aufeinander zuzugehen. Wenn es darum geht, wieder als Schiedsrichter aktiv zu sein, könnten Brücken gebaut werden", sagte Kästner.
Gräfe hofft auf Gespräche mit dem DFB
Der mittlerweile 51 Jahre alte Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen. Der jetzige Streitwert berechnet sich im Wesentlichen auf Einnahmen, die Gräfe als Unparteiischer in den drei darauffolgenden Spielzeiten hätte erzielen können, wäre er vom DFB nicht von der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden.
"Ich war immer bereit, zurückzukommen. Man hätte nur auf mich zukommen müssen. Da hätte man noch viel retten können", sagte der Berliner bei der Verhandlung und bekräftigte im Anschluss seine Gesprächsbereitschaft: "Es wäre schön, wenn man wieder zusammenkommt und sich einigt. Ich freue mich auf Gespräche, wenn sie vom DFB aufgenommen werden."
Gräfe war bereits im Januar 2023 vom Landgericht Frankfurt im Rechtsstreit mit dem DFB eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen worden. Die Verhandlung hatte im November zuvor stattgefunden. Gräfe war gegen dieses Urteil dennoch in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190.000 Euro nicht zugesprochen hatte. Nun geht es um mehr als das Dreifache.
Sendung: rbb24, 27.03.2025, 21:45 Uhr
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